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Jüdische Rundschau · 1922-05-23 · Heft 41 (23.5.1922) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVII (1922)
Issue
Heft 41 (23.5.1922)
Date
1922-05-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
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.,/#< yjiii »****m^ Li /! r־״sg^, :־/ /1׳ g#Uktio* «öd Verlag׳ W 15, Sa«hs!*che Straße i. Erscheint Pi1nr{»g «ad PrtU*jf. B®*ng*pr*i* bei der Expedition und den fnUmtero vi«rUljihrlkfc 35.־— M. in D«utcdhUnd. Ausleadiaboao•- •ent* werden in der Vabrun!’ der einzelnen Linder berechnet. ‘Jammer Berlin, 23. V. 1922 Anzeige n-V erwnltung: judisc'.io Rundschau <1. ■*,!».it, Berlin W15, SächiiwXe Str. 8 Telephon; Amt (Jhlund •45 und M6. Anialf onprela für di* •iebeofeepelteo« NonpareUlaeaila 6.־־*״ M.» Anielf•mehlnflt Dltmstif und Freitag׳ nachmitiaf 4 Uhr Telephon: Uhlend •■45 11.846. Postscheckkonto) fUrUn Nr. 17SW. Für Orsierreitb. Postsperkosenemt Wien, Konto Nr. 156 050. Füf Taehechoalowakei: Pesteperkaaeenerot Pr»f, Konto Nr. 1WD50. — Krdaktionmhiufi Sonntag und Mittwoch oacbmittag. — כה אייו/ תרס״ב XXVII. Jahrg.;;er Zionismus erstrebt IQr das jOdische Volk die Schaffung einer Oflontllch-rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. ״Baseler Programm". ח ä^y LI 1L Litauen Hosen- I■• llotl. , Hu״ ־).■!■Ol ui E. .Mol K 1 s a ■ r1‘״׳/־ion) , Kun«. lf :17.HD. Ui i'oilh illltlll• II 11 K II .־■־>»);0 ft W. , i n ״ i p e O W | I! (. di».!1, . Wn..״ 1. ,-־.ל¬ 16.40, ' .), 20 05 * {m <i «־ n ,tz AW״r .0, W1.ll , r t: Ki. lel 40, , , n 87.50, U 20. , 1,. Jim■ -. lt.-A I •S. Kau ky 01״:.׳l■ A. Stviii JK mi": us(־Ik׳\v)i 11>|(11'II1;1"I 11. 20. )1■ Fiin i iSlIlOlM■״ 8r Mi"׳■■- ■ liv. I» il.s ri״. in (»ei 11!9t ei״ II a t 111 ־׳;y 05.■■. 1r. 11•A Kcssl.'i tiiv. H. 1 iliieh«־ her 25.—. 1 r Weil IT)• 40.־•. , Hu VI" , Buchs«־ h: ('01111־! Sie«'"1 Schnur! , W 1 ( ״ 75. f0״p• 11:11.- * iBitnini!""!' (: 11 a. ■■ 1 " •, 1 3 C 1' ' " > c II" P ■10:1. . Nell! 8 i n r i c h 15. M •1 י Oppen■ 6. 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Nachdem in aem einleitenden Paragraphen das Recht des!,mischen Bürgers festgestellt wird, sich zu einer er in Litauen bestellenden Nationalitäten zu benmen, wird im § 78 die Errichtung des natio-;!len Katasters augeordnet und *die Möglichkeit Austritts aus dem nationalen Kataster konstart. Der ij 79 verzeichnet diejenigen Angelegeniten, die den nationalen Minderheiten zu automier Erledigung überwiesen werden sollen. Diese Gelegenheiten sind die Volksbildung auf allen ifen, Wohltätigkeitsanstaltcn, ,,gegenseitige Hilfe“ 3d alle Institute der nationalen Kultur. Dann |׳!gt der entscheidende § 80, der für alle dieligen nationalen Minderheiten, die wenigstens der litauischen Bevölkerung ausmachen, ein Genes nationales Ministerium in der Regierung nicht. In den folgenden Paragraphen wird dann 1 proportionellc Anteil am allgemeinen Budget r die nationalen Minderheiten festgclegt, den Or- .neu der nationalen Autonomie das Besteucrungs- 1t für ihre Mitglieder gewährt, und schließlich 1s Recht jedes Angehörigen einer nationalen 'iiiiderheit auf freien Gebrauch seiner Mutterrache im Parlament, den Selbstverwaltungskörper- 1litten und bei sonstigen Gelegenheiten gewähr- •tot Es ist, wie man sieht, ein durchaus maßvolles :®ramm, das dem litauischen Judentum die i:׳ege und die Entfaltung seiner Eigenart ermögneu soll, ohne die Souveränitätsrechte ries litauilicn Staates auch nur im mindesten anzutasten. -e Anträge sind, wie wir bereits gemeldet haben, 17 י. April in der Konstituante in zweiter Lesung andclt worden. Hierbei wurden die ersten drei «graphen angenommen, der Paragraph über das JiAche Ministerium mit 18 zu 10 Stimmen ab- ׳dnit, die §§ 81 und 82 wiederum angenommen, r Schlußparagraph über die Spracheufrage (beb unter Abwesenheit der jüdischen Vertreter) -geleimt. Es bedarf keiner näheren Begründung, daß System des Minoritätvnscluitzes ohne die iich/eitigc Gewährleistung־׳ des Gebrauchs der (cnen Sprache ein unvollständiges und tinzui diendes ist. Hingegen ist es vielleicht nicht überf'4׳. mit einigen Worten auf die Bedeutung ||«zugdKm, die die Institution eines jüdischen Mi- |;'!wiums im Rahmen der Autonomie hat. In der V1 •׳egt es so, daß sämtliche Bestimmungen des |jj'tonomieentwnrfesr.auf dem Papier bleiben oder yElls nur eine ganz beschränkte Wirksamkeit ‘falten werden, wenn sie nicht ihre Krönung und t״) Abschluß im jüdischen Ministerium haben. 11111 die Juden Litauens zu einem einheitlichen rl1er ׳zusammengeschlossen sind,,dem der Staat gtnig gewisser Aufgaben übertragen hat, es natürlich von־ besonderer Bedeutung, wie 1 ist r: 13.5"• Jul»״* ',halt sehe (lie •Beziehungen dieser nationalen Körperzur Regierung gestalten. Gibt es kein jü- T< ׳ 1dien dreh derheir״'1; 1's Ministerium, so wird die natürliche Eolge •nüssen, daß die jüdischen Angelegenheiten Zuständigkeit verschiedener Minister imtcrwerden. Der litauische Bildungsminister wird seine Organe die Scliulfragen der jüdischen 1 > zu überwachen haben, der Minister für i;iM• *"Bi-'fcgenheiteil wird mit den Gemeinden, i!t C'J ^0^tätigkeits- und sozialen Institutionen n^u." "3**,י• während der Finanznnnister vielleicht t Üem Besteuerungsrecht der Gemeinden und mit;h1dt'. ^,'rceht auf einen Teil des allgemeinen j ßrts zu beschäftigen haben wird. Eine völlige Zerreißung wäre also die Folge. Die Juden wären zwar iij einem nationalen Körper vereinigt, der die Gesamtheit ihrer Angelegenheiten zu regeln hat, diese Körperscliaft müßte aber in ihren Be- Ziehungen zur Regierung nach den verschiedenen Rcssrorts des litauischen Ministeriums ihre Angelegcnheitcn zersplittern und in ganz verschiedener Weise zur Erledigung bringen. Vor allem aber bestände ohne jüdisches Ministerium ein Zustand völliger Subordination. Obwohl die Organe der nationalen Autonomie Körperschaften öffentlichen Rechts sind, wären sie völlig abhängig von den jeweils zuständigen Ministern und deren Untergebeneu und batten keine Stelle, die es ihnen ermögiclite. ihre Beschwerden und Wünsche mit dem Nachdruck vorzutragen, der vielleicht erforderlich wäre. Die Verhältnisse an den Schalen des litauisehen ludentuins 7.. B. würden von den Aufsichtsbeamten des litauischen. Bildungsministers überwacht und damit in ihrer freien Entwicklung emp* fiiidlich geschädigt werden. Ganz anders ist es, wenn ein jüdischer Minister als gleichberechtigtes Mitglied des litauischen Gesamtministeriums über die gesamten Interessen des litauischen Judentums zu wachen und die Interessen der Juden gegenüber der Regierung •zu wahren bat, ein System, das sich jetzt schon bewährt hat. Dann hat die Autonomie im jüdischen Minister ihre natürliche Spitz« und mit dieser Spitze reicht sie in das Ministerium als in die zentrale Verwaltungsbehörde dos Landes hinein. Der jüdische Ministcr hätte damit einer doppelten Aufgabe zu ent־ sprechen, er wäre der Vertrauensmann der Juden in der Regierung, aber auch der Vertrauensmann der Regierung gegenüber den Juden. Einer der Hauptzwecke, der mit dem Gedanken der nationalen Autonomie verwirklicht werden soll, nämlich die Schaffung besserer Beziehungen zwischen den Nationalitäten und die Verringerung der Rcibungsflächen wäre dadurch erreicht. Es ist zuweilen «׳ingewandt worden, und dieses Arguments hat sich auch der litauische Premierminister Galwanowski bedient, daß das Institut des jüdischen Ministeriums doch jedenfalls nicht in der Verfassung festgelegt zu werden braucht. Das sei um so weniger notwendig, als ja die Vcrfassung auch nicht bestimme, welche anderen Ministcr ־ etwa der Finanz- oder Bildungsminister dem Ministerium anzugehören brauchen. Aber das ist ein Scheinargument. Es ist eine verwaltungstechnische Frage, welche Ressorts in einem Mi nistcrinm als erforderlich erachtet •werden. Die Angelegenheiten der Schulen können beispielsweise dem Ministerium des Innern unterstehen oder einem besonderen Bildungsminister. Derartige teclt liisdie Fragen wird man in der Tat nicht in der Verfassung festzustellen brauchen. Ganz anders dagegen ist es mit einem Minister für jüdische Angelegcnheitcn. Ob ein derartiges Ministerium eingerichtet wird, ist, \vic oben ausgeführt, nicht eine Frage der Technik, sondern eine ausgesprochen politische Frage. Fragen von so prinzipieller Bedcutung, wie das Verhältnis der nationalen Min derheitsgruppen zum Staate, gehören ohne Zweite in die Verfassung. Die Entscheidung über das jüdische Mi nistcrinm und die Spraclicnfragc wird erst bei der dritten Lesung fallen, der noch einmal der gesamte Entwurf vorliegen wird. Wir hoffen, daß die Wochen zwischen der zweiten und dritten Lesung eine Acnderung in der Stimmung mancher Abgeordneten hervorgerufen hat. Sie werden sich überzeugt haben, welche Bedeutung diesen beiden Punkten im litauischen Judentum und außerhalb desselben beigcinessen wird, und sie werden noch stärker als bisher empfinden, daß Litauen, wenn cs selbst auf die Erfüllung von manchen Wünschen hofft, die K mfliktc mit stärkeren Nationen in ■sich tragen, es seinerseits alles vermelden muß, was den Eindruck einer Vergewaltigung der jüdischen Minderheit oder des Bruches fester Versprechungen hervorrufeil könnte, F. L. Vatikan und Zionismus (Von unserem italienischen m. h.-Korrespondcnten.) Die Darstellung unseres römischen Mitarbeiters gewinnt an Interesse durch die Tatsache, daß auch bei der Volkerbundstagung in Gent kirchliche Einflüsse nntgespielt zu haben scheinen Balfour wendete sich ausdrücklich gegen die Besorgnisse der Vertreter der religiösen Interessen“. Es ist •aiizimehmeii, daß bei der neuerliehen Verschiebung der Bestätigung des Mandates auch diese Kräfte nicht ohne Wirkung waren, D. Red. Rom, Mitte Mai. In letzter Zeit beobachtet man eine attsgesprochene Verschärfung in der Stellung des Vatikans dem Zionismus gegenüber. Dafür bestehen unzweideutige Anzeichen. Ein Empfang Weizmamis beim Papst wurde nicht erzielt. Das offiziehe Organ des Heiligen Stuhls, ״Osservatore Romano“, hat eine besondere Rubrik eingeführt: ״Palästina und Zionismus“ und zieht fast täglieh gegen den Zionismus zu Felde; ihm stimmen auch andere katholische Zeitungen hei, die sich bis jetzt eine gewisse Reserve atiferlegt haben. Die Ankunft des lateinischen Patriarchen in Jerusalem, Monsignore B a r I a s s i n a in Rom, mul seine Reise nach London mit einer außerordentlichen Mission des Papstes an die englische Regierung stehen mit dieser Verschärfung der Lage in direktem Zusatnmenhangc, und es ist auch nicht ausgeschlossen, daß der persönliche Einfluß von Barlassina, der mit seinen fast kriegerischen Allüren in Auftreten und Polemik den Eindruck eines Mannes von derbem und sehr energischem Charakter macht, zu dieser Verschärfung viel beigetragen hat. Während seines kurzen Aufenthaltes in Rom hat Barlassina einen öffentlichen Vortrag gehalten, der einen überaus scharfen Angriff gegen den Zionis- ' iitus darstclltc und direkt wie eine unversöhnliche Kriegserklärung klang. Am Schlüsse seines Vorträges verlangte er die ״Erklärung eines Kreuzzuges, allerdings eines friedlichen, aber unerbittliehen“ gegen den Zionismus, Entfaltung einer unermüdlichen volkstümlichen Propaganda und rief zum Widerstand bis attfs äußerste seitens der 300 Millionen Katholiken“ auf. Durch die Stimme des ״Osservatorc Romano“ und durch die Ucbertrugmig der englischen Mission hat sich der •Vatikan mit Barlassina solidarisiert. Von der Tätigkeit Barlassinas, der durch den ganzen mächtigen Mechanismus der katholischen Kirche unterstützt sein wird, hat der Zionismus zweifellos neuerliche Stärkung der anti/ionistisehen Strömungen in London, sowie in allen Ländern, wo der katholische Einfluß bemerkbar ist (zuerst in Italien selbst), Palästina nicht ausgeschlossen, zu erwarten. Die Sache verdient also unsere volle Aufmerksamkeit. Es ist zuerst zu bemerken, daß die Haltung der katholischen Kirche nicht immer so scharf war. Man erinnere sich an den Empfang von Herzl bei Leo XI1L, von Sokolow bei Benediktus XV. Bei beiden Empfängen konnte keine ausgesprochene Feindschaft festgestellt werden. Auch die katholische Presse verhielt sich bis zuletzt dem Problem gegenüber eher gleichgültig. Die, plötzliehe Umwandlung, die erst vor etwa sechs oder acht Monaten manifest wurde, ist wahrscheinlich damit zu erklären, daß erstens der Vatikan sich jetzt in seinem Kampfe nicht allein fühlt, sondern Verbündete in englischen, arabischen und teilweise jüdischen Kreisen zu haben wähnt, zweitens, daß er sich allmählich überzeugt hat, daß der Zionismus keine ״Schnorrcrbewegtmg“ ist oder nur platonischträumerische Aspirationen verkörpert, sondern eine starke Volksbewegung ist, die mächtige Freunde hat und die allmählich zur Realisierung ihres Traumes schreitet. Durch diese zwei Umstände war für die Kirche die Möglichkeit und die Notwendigkeit des Kampfes gegeben. Womit argumentiert der Vatikan in seinem ״Kreuzzuge'‘? Wenn man von den Argumenten, die Kardinal Gasparri Weizmann entgegengehalten hat, absieht und sich nur auf die Argumente beschränkt, die in Zeitungsartikeln (speziell von ״Osservatore Romano“) und in dem Vortrage von• Barlassina durgclegt sind, so stellt man zuerst mit einigem Befremden fest, daß rein kirchlich-katho-

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