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Jüdische Rundschau · 1922-05-12 · Heft 38 (12.5.1922) · page 9

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVII (1922)
Issue
Heft 38 (12.5.1922)
Date
1922-05-12
Page
– (sequence 9)
Language
German
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I lr־Ä3£ ן, v /fn רזי Mtt8£׳:wwa Nummer L r s cl \־׳1 j*י־^ ך- ןד;;^ נ~) , ,'״׳/ ן]—י gm י eint in zwangloser Folge Berlin, 12. V. 1922 tista bst an, I °*>«mi8k j >k"■ ׳׳ a Erl f *'«!וtaiolin! ’ J0b«m;j|1 j kprhd Die Aufhebung der Beschränkungen beim ßodenverkehr in Palästina Auf der Sitzung des ,,Advisory Council“ von p.ilistiu.1 vom 6. Dezember 1921 wurde bcililossc», die meisten Beschränkungen, welche ja Eröffnung des Katasters von Sir Herbert 8״* Soolbsj (J JWloöer41; bviorfc. ü l*u«n, Samuel S'r. 2 fiir in der ״Land Amendment Ordinance“ die Bodcntrausaktionen eingeführt wuralle Beschränkungen Schlitz der Pächter r4־S<M*' atilzulicbcn, ln der Hauptsache waren die ad-Houi, dMiniiiunigcn, die hier'in Betracht kommen, die ———| folgenden: Boden erwerben darf nur, wer 1. paerOiß { folineusisclier Bürger ist, 2. nicht mehr als für b4']jOOO Pfund kauft, 3. nachweist, daß er den ge- Jung, flaiiften Boden sofort in Benutzung nimmt. Nur (ckpono. J|en1cinnützigen Gesellschaften werden ausgedehn- 5jj^j^f|Scre Käufe bewilligt. Jede Bodentransaktion bedarf r ||fa Genehmigung der Administration. (Bekannt* t .gfcli sind J.N.-F., P.L.D.C. und Geulah als gefl IP1 f ^mcinrrüizigc Gesellschaften in diesem Sinue ancrkannt worden.) Diese Bestimmungen, für welche sich schon der Londoner Advisory Council 1919/20, dem u. a. Sir Herbert Samuel und Julius Simon angehörten, jusffcsprochen hatten, waren geeignet, einigermallen 'gegen die Spekulation und die Preistrdberci bei Boden zu wirken, wenn auch noch die Ergänzung durch geeignete Bodcnwert- und Bodenasatzsteuern fehlte. Namentlich für die zio- . , «istisclie Arbeit waren sie daher von großem ä) n»oh deäj ,,0Ära'z h ^1n 550 ersfaunl1c^er cs! daß in jener Sitzung Sa'z* sw«H acli nicht nur Mr. Ben tw ich, als Regie rungs- ׳vftrete 1־, sondern auch ein jüdisches' Mitglied des fcoudiurii. yGouncils für die Aufhebung aussprach, aus dem ן Grande, weil alle Besitzer von Land sie ver-!langten! Unbegreiflich ist es auch, daß bis heute trotz Interpellation — keine offizielle zionistische Stelle über sie auch nur ein Wort verlauten ließ! Wenn in der betreffenden Sitzung gesagt wurde, daß die Bestimmungen sich als überflüssig erwiesen hätten, weil kein Gesuch um Genchmi* gung einer Landtransaktion eingereicht worden ist, fas den Bestimmungen widersprochen hätte, so iw uwiMri^ das e‘״c n1e'1r a's sonderbare Begründung •der ישראל י Aufhebung. Gerade weil jene Verordnung bestand, I S*vipjf! " :uif/uheben, ausgenommen jene zum landwirtschaftlichen Bodens, Der Landbesitzer wird dieselbe Verfügung«- fr ei 11 eit über seinen Boden haben, wie unter dem türkischen Gesetz. Jede Landtransaktion wird durch das Landrcgistcr, wie es das türkische Gesetz voraclirieb, geführt werden müssen, aber die Einwilligung des Distrikts-Gouverneurs oder des High Coinmisr.ioner wird für, keine Hodcnübcrtrngung mehr nötig sein, und keine Bestimmung wird in bezug auf den Wohnort des Käufers, die zu übertragenden Bodenflächen, den Preis und den, Zweck der UebcrtnigimjT getroffen werden. Bei städtischem Land wird der Direktor des Landregisters orte!* der Registerführer sich bloß zu überzeugen haben, ob der Verkäufer einen Bcsitzlilicl hat. Bei laudwirtschaftlichem Boden, wird er sidi überzeugen, daß für die zur Zelt der Ucbertraguiig des Landes auf diesem arbeitenden Pächter eine spezielle Vorsorge getroffen worden ist. Gegen die Spekulation wird cs aber immerhin das Hindernis geben, daß keine Gesellschaft für Landkauf in Palästina zur Registrierung /.«gelassen, werden wird, wenn sie nicht beabsichtigt, die erworbenen Ländereien im Sinne der öffentlichen Interessen zu benützen. Herr Kalvarisky sagte, als Mitglied jener Kornmission könne er bezeugen, daß alle Landeigner, große und kleine, die Aufhebung aller Beschränkungen für Landtransaktionen verlangen. Sic wünschten den Status quo ante bellum wieder herzu stellen. Die neue Landverordnung wurde genehmigt. uftiff• 0 r p n0g|i leima“’ »rlottonb:־ tu-iricat«!• U SUlnp'.Ctonnte niemand Landtransaktionen zur Gcnchmigung■ einrcichcn, die ihr widersprachen. Durch jene Aufhebung ist nun der Boden- >Nculation Tür und Tor geöffnet. Jeder Beliebige tum so viel Boden in Palästina zusammenkaufen, fa er will. Er kann den Boden unbebaut liegen 1«sen, so lange ihm die Verkaufspreise nicht hoch £°1ug sind, usw. Anstatt daß sich die zionisti- 11״^ .._״ Vertreter iu Erez.-Israel aufs heftigste gegen Aufhebung gewehrt hätten, haben sic für sie k'osämint! Hierüber ist Aufklärung dringend nötig. Von den alten Bestimmungen sind nur jene 1ufreclit erhalten worden, welche den Schutz der Achter, die bis zum Verkaufe auf den betreffenfan Böden schon längere Zeit gearbeitet hatten, »OR-ehen. Damit kann die Zionistische Organi■!Jtion vollkommen einverstanden sein, weil so den fischen Gegnern des Zionismus jede Möglichkeit »•t• i« J1 B«rll» 1 iDaison, US |ds Pr•!*»■ |ctl< &rgt מו^° fl Straa( 9Cl «rgcl 0SO■׳ rnor Ktieh» N KällFcr genommen wird, zu behaupten, daß durch die jii- Jp 5 Kolonisation der Fellache verdrängt werde, *!«sind auf Grund jener Bestimmungen auch schon Tel. ט״ den ,Bodenkäufen der P. L'. D. C. und des J. N.-F. j m Emek die dort befindlichen arabischen Pächter ®tsdiädigt worden. Teils gab ihnen der Ver- ... w ^^<3■ neuen Boden, teils wurde ihnen ein Stück «ר •׳ ^c" monistischen Gesellschaften in Pacht ge 1 . . , wra»tt^g Wegen der Bedeutung der Angelegenheit sei «-.-י- I ״ u^1" je״e Sitzung hier wiedergegeben ifijfjlll*I Acnderung der Land Amendment!bc ßtrf;EiJj Ordinance Nr. 2. fce8 689*וןי־ו l>cr Vertreter der Regierung, Mr. Bentwich, sagte. ®״r 22 Die Abfindung der auf jüdischem ,i der Zweck der Beschränkungen in der urspnmg• liiiirt Ver0[dnung gewesen sei, die Spekulation zu ver , l-na 1®d die Rechte der Pächter und Bebauer des * Z״ schützen. Die Kritik richtete sich gegen 3 efti Sdiut, 1 tit״mu״Kc!1, vs wurde aber zugegeben, daß der faiiJL״ r 1>ächtcr von allgemeinem Nutzen sei und || öwlten werden solle. Die anderen Verfügungen AtlfJüS;1• en viel mehr kritisiert׳ und die Lamikotnniisston, Bericbtmü&h 1 ponimissioncr bestellt wurde, um einen rf! «int•1■״ Uim1״ ul,,cr «!(:. Landfrage zu machen, emptahl cm- Ln#1 ‘1«*״ gab Ügl d?ö sie aufgehoben Werden solle. Außerdem --׳t| niAt '*• ",ährend der'Wirkungsdauer der Verordnung ":ll6׳ Iw,'1"® einzigen Fall, wo eine ciiigercichte Landwäre a£״n? aüs dem Gmnde nidit genehmigt worden der Sn t 1 8eSen die Bestimmungen zur Verhinderung PVKUlation verstoße. Es wurde daher vorgeschlageti, Wir entnehmen einem Berichte Dt. Ruppins vom 15. Februar an die Exekutive folgende Angaben: Gemäß der im Jahre 1020 veröffentlichten Land Ordinance muß jeder Fellache, der einen Boden ständig bearbeitet, «im Falle des Verkaufes dieses Bodens eine zu seinem Lebensunterhalt nötige Fläche /!!gewiesen bekommen, im Zweifclsfalle 100 Dun am. Für die Böden, welche wir im vorigen Jahr von Sursode kauften, nämlidi die vom J. N,-F. gekauften Böden: 3150 Dun am Malul mit Umkbe und Soufsafe, 3200 Dun am in Nuris und die von der P.L.D.C. gekauften Böden, 1300 Dunam in Jinjar und Roub el Nasra, verlangte die Regierung von uns die Erfüllung der oben erwähnten gesetzliehen Bestimmung,, Audi uns war daran gelegen, die Fclladicn zufriedcnzustellcn und zu zeigen, daß der Erwerb von großen Landstrecken durch Juden ohne Schädigung der Fellachen möglidi sei. Es wurde durch die Regierung fcstgcstcllt, daß, wenn man von zeitwenigen ,Tagelöhnern und kurzfristigen Pächtern absicht, auf den Boden seit längerer Zeitb_ansäßig waren: 32 Familien in Nuris, 50 ״ ״ Malul, 13 ״ ״ Jinjar. In Malul wurden von dem Veridufcr Sursock gemäß Vereinbarung mit uns an die Fellachen 2000 Dunam gcsdienkt. Weitere 3000 Dunam wurden ihnen von dom Boden des J. N.-F. auf sechs Jahre gegen eine Pacht, die 6 0/0 vom Kaufpreise des Bodens gleichkommt, verpaditet, mit der Bestimmung, daß sie das Recht haben, nach dem Ablauf dieser sechs Jahre den Boden gegen Bezahlung des Kostenpreiseit zu erwerben. Sollten sie nadi Ablauf von sechs Jahren den Ikxlen nidit bezahlen, so haben sie den Boden ohne jede Entsdiädigung zu verlassen. Außerdem winden den Fellachen gewisse Wasserredite auf dem Boden /!!gesichert, ״ Da späterhin aus dieser Vereinbarung wegen des Wasscrreditcs gewisse Streitigkeiten entstanden, kam eine neue Vereinbarung zustande, wonadi die Fclladicn ihre Wasserrcdite in einem für den J. N.-F. günstigen Sinne modifizierten, wogegen der J. N.-F. sidi damit einverstanden erklärte, daß er als Pacht nicht 60/״ des Kostenpreises, sondeni ein Fünftel der Ernte erhalte. — In Nuris ,wurden den Fclladicn 3200 Dunam des Bodens an dessen Ostgrenze gegen eine Padit von 6 «/#' des Kosten- Preises verpaditet. — Außerdem wurden an '37 Fel- Indien, welche, weil sie erst kurze Zeit den Boden bearbeiteten, noch keine Ansprüche auf Ucberiassung von 100 Dunam hatten, Beträge von 5—25 £ bezahlt, damit sie friedlich den Boden verlassen. Insgesamt sind hier ziriia 600 £ verausgabt worden. — ׳ In Jinjar sind an die Fclladicn vön der P.L.D.C. 1300 Dunam auf sechs Jahre gegen Zahlung von ein Fünftel der . Ernte verpaditet worden, mit der Bedingung, daß' sic nadi sechs Jahren den Kaufpreis fiir Boden zu bezahlen oder das Land zu verlassen hak::!. Neuerdings hat die Regierung sidi an die P. L. D. C. mit dem Ersudien, gewendet, außer diesen 1300 £>׳un;::n für die Fellachen nodi 350 Dunam bereit1״us:efen, Fellachen mit Af)sp!aclR:a gerne! als Treuhändern! für den J. N.-F. eingetragen hat, Nadi sechs Jahren wird der Boden, wenn die Fellachen von ihrem Verkaufsrecht Gebrauch madien, diesen übertragen und der Kaufpreis an den J. N.-F. zurückerstattet werden. Wenn die Fclladicn den Boden verlassen und von ihrem Vorkaufsrecht nicht Gebrauch madien, wird der Boden auf den J. N.-F. übertragen werden. Jüdisch-arabische Arbeiter*Beziehungen Die folgenden Tatsachen sind ein neuer Beweis dafür, wie bei der realen Arbeit im Lande die jüdischarabischen Beziehungen einer Besserung cntgcgoiigcführt werden können. Wir führen einige wichtige Tatsachen aus der letzten Zeit an: Die Abfindung der!,achter im Emek J e sree 1. Alten voran schreitet hier der Keren Kajemcth Lejisrael (Jüd. Nationalfonds). Er hat bei den letzten größeren Bodenkäufen Ln der jcsreel-Ebene sidi in einer ganz neuen Art mit den bisherigen Pächtern dieses Bodens auseinamlergesetzt. Während früher nach privatrechtlichen Grundsätzen sidi der Käufer bloß mit . dem Verkäufer, das ist in diesem Falle der Effendi (Großgr11ndlK'K1t/ler) auscinandcrzusetzcn hatte, ohne Rücksicht auf das Schicksal der bisherigen Pächter, hat der J.N.-F. mit den Pächtern folgendes vereinbart: Er verpaditet einer jeden Pächterfamilic für 6 Jahre zirka 100 Dunam; nadi Ablauf dieser Zeit steht dem Pächter das Recht zu, den gepachteten Boden zum jetzigen!,reise Ai erwerben. Erst wenn dieser Pächter nach Ablauf von sechs Jahnen 11!0־ seinem Kaufredite keinen Gebrauch macht, wird der J. N.-F. definitiver Eigentümer dieses Bodens. Der J. N.-F. ging von der Erwägung aus, daß ein 1110;11 vivendi zwischen den produktiven Elementen beider Völker geschaffen werden muß, wobei der Großgrundbesitzer natürlich auch ganz auf seine Rechnung kommt. Die jüdischen Eisenbahn- und Telegra-, phe na rbei ter und i h re arabi sehe n Kollegea Letztens fand eine Konferenz dieser jüdischen! Arbeiter in Ercz Israel statt. Unter anderen Fragen stand äudi die Frage ihres Verhältnisses zu den ara bisdien Arbeitern auf der Tagesordnung. Bei der namentlidieni Abstimmung über diese Frage wurde mit überwältigender Mehrheit besdilossen, daiß innerhalb der Telegraphen-und Bahnarbeiterorganisation zwei nationale Sektionen (eine arabische und eine jüdische) geschaffen werden sollen, hierbei wurde als selbstverständlieh festgesetzt, daß die jüdischen Arbeiter innerhalb der gesamten jüdischen Arbeiterorganisation Palästinas zu verbleiben naben. Solange keine genügende Anzahl arabischer Arbeiter vorhanden ist, um eine arabisdie Sektion zu schaffen, werden die letzteren in die jüdische Organisation aufgenommen. Die jüdischen Arbeiter beschlossen, daß die hebräische Sprache die Sprache zu sein habe, welche in allen Li lienszweigen der Eisenbahnarbeiter zu lierrsdien ha' rerner forderte die Konferenz, daß die Ofganisations,:.!ale alle Bemühungen fortzusetzen habe für die Schaffung einer hebräiÄbcn Fach- Terminologie. Die kleine Gruppe dieser Arbeiter gibt eine eigene Vierteljahresschrift heraus (natürlich in hebräiseber Sprache) unter dem Namen ״Dfe Lokomotive". Die Steinbrucharbeiter und die Araber. F.s hat sich in Palästina seit einiger Zeit eine Gruppe von Arbeitern gebildet, die in den Steiniirüelien arbeitet. Diese Gruppe befindet sieh in dem Aufangsstadiimv ihrer Entwicklung «nd muß dahef noch viel Lehrgeld zahlen. Als eines der Mittel, um aus ihrem Defizit hiTauszu kommen, sehen sie an: Die Aufnahme sachkundiger Araber in ihre Gemeinschaft; diese Araber waren früher bloß Lehre!•, jetzt sollen sie gleichberechtigte, am Arbeitsprodukt interessierte Genossen werden. ' Jüdische Träger genössenschaft Vor zirka 11 Jahren wurde eine Genossenschaft jüdi sch er Arbeiter geschaffen, die beim Hafenbau bcschäftigt wurde. Als dann der Hafenbau aufhörte, entstand aus dieser Gruppe eine Trägergcnossenschaft, die es sich zur Aufgal» gemacht hatte, die Auf- und Abladearbeiten im Hafen von Haifa auf sich zu nehmen. AUe diese Arbeiten wurden von der Gruppe im Akkord übemommen. Fast aße Kauflcnte übergaben diese ihre Arbeiten der Genossenschaft in der Uebcrzeugung, daß sie exakt ausgcfülirt werden. Auch nicbtjüdische Kaufteute hin dies. Das Verhältnis zwischen der jüdischen Genossenschaft und den arabischen Arbeitern ist besonders gut. Es passiert oft, daß die Führer der arabischen Arbeiter den Juden verschiedene Arbeiten überlassen und umgekehrt überlassen die Juden ihnen die Arbeiten, die sie am Samstag zu verrichten haben. Nebenbei ist die Sabbathfrage eine sehr heikle. Denn wie!, absichtlieh langen die meisten Schiffe in Haifa gerade am Sonnabend an. zeit bei der Ucbertr.!;';u11g ücs sichtigt worden sind. Die P, I suchen vorläufig ahrdekiit, sieh Fellachen 1101:11 3'!U 1'!;:!: m;111! sechs Jahre u:ni olm־.: Vh.h Wir beiuaken noch,!i. i zwischen P.-L. IX C. und <!-m auf die Statut”! ], verkauf von’ ein :aal!‘י, ■/׳!,׳.׳ס den Fellachen mit י,׳'v.3־ die P. L. U. C. ülH:rL7:>:!1 v,׳..!. sich noch mehrere leiben, die seiner- •Jens nidit berück- C. hat dieses Er- : bereit erklärt, den ci Jahre (nidit auf i!t) zu verpaditen. . mäß Vereinbarung J.-F. mit Rücksidit!;■!n den Weiter- ה. י verbieten, der, ’esenie Boden auf ist, die . den Boden Struktur der arabischen Bevölkerung Palästinas Einem Artikel des palästinensischen Arbeiterführers Ben Zyri in der Monatsschrift ״Der Jüdische Ar* beiter" (Organ der Poale-Zion, Wien) entnehmen wir folgende Angaben: Die Zahl der Bewohner des Landes beträgt 1060 000 Seelen. Davon wohnen 720 000 westlich des Jordans, d. h. inncrlialb der jetzigen Grenzen Palästinas, Die Großgrundbesitzer besitzen die großen Latifundien. Nach dem offiziellen Bericht des Vilajets Damaskus, der ganz Transjordanien umfaßt, gehören

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