Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVII (1922)
- Issue
- Heft 33 (25.4.1922)
- Date
- 1922-04-25
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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ifc ifc -#ו* :■ WM m f||s liMilftl 81 1ד״? l_3l/32 2✓ 4«.ac' ,w.. rz^j er«ך--־■3 סך־""־^ ׳־v ■ד^י V Eea*klso» »»וי V*»U* W 15, S»ck§l*d1• Straft« 8. Endiclnt j«i«a OiwjUf »*<* rreitajf, B«*3*״nr«L1 bol der Es^itma und d«a feiUntero tri«rt*!jlhrl*cb 25M. In Deutschland. AnsUadsaHoBo•- p(ats w*«Jm la d«f Wlhnuif der einzelnen Linder Wcdinot, Nummer 33 ~ |- Berlin, 25. IV. 1922 Ainelgen-Verwaltunyi Judiich« Rundschau G.m bR, Berlin W15, Sichtliche Str. 8 TeUpbos: Amt Ubiead §45 und 646. Amattlfanpralft für die •Ubeare^uelHne NooparaülemeU• S.—־ KL, FemilieoanseSgea 6 M. pro Z45U• Anieifeaiehlatt DieosU; «cd FreiUf aidbiaittef 4 Uhr. TelephonI Uhleod 64S 0.846. PonUcheckkontat tterila Nr, 151224 Für Oe*tern»iah Poataperkmaenamt Wien, Konto Nr. 156 039. Föf Teehechoeiowekri: Poataperkaoaenemt Pr«f, Kost« Nr. U4§Sfh — Redektioneachiuft Sonnt•; und Mittwoch Bachmitt•;, — כז׳ ניסן. תרס״ב XXVII. Jahra *•P0״U ־׳mi. per Zionismus erstrebt tQr das JDdlsche Volk die Schaffung einer Öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. ״Baseler Programm“/^/1 Si&8lk\ *«MX,. achaft H. loril tr. 2 nu tbrlkatl;otagen leidung fffffTnrnirn^-^; ׳••••Ml Litauen Im litauischen Sejm ist eine Krise ausgebrochen. Beider Beratung der Konstitution in zweiter Lesung vmrtlen in den Bestimmungen über die Rechte der nationalem Minderheiten wichtige Paragraphen des Entwurfes abgelchnt. Die Institutionen, welche bisher die Grundfesten der jüdischen Autonomie in Litauen gewesen sind, insbesondere das jüdische Ministerium, das jetzt verfassungsmäßig verankert werden sollte, wurde abgelchnt, ebenso der Paragraph über die Gleichberechtigung der Sprachen | der nationalen Minderheiten in Amt und Gericht. Unter dem Eindruck dieser Abstimmung hat der Minister für Jüdische Angelegenheiten, Dr. Solowcitscliik, dem in Abwesenheit des in Genua weilenden Ministerpräsidenten den Vorsitz führenden Justi/minister Korobis sein Demissionsgesuch übergeben. Die Vorgänge in Litauen sind weit über die engen Grenzen dieses Staates von Bedeutung. Als sieh nach dem Zerfall Rußlands die Randstaaten zu bilden begannen und das selbständige Litauen entstand, ein Staat mit einer zahlenmäßig sehr starken und kulturell hochstehenden jüdischen Minorität, haben die litauischen Juden vom ersten Augenblick an aktiven Anteil an dem Aufbau und!der Festigung des Staates genommen. Getreu den i Grundsätzen der nationalen Selbstbestimmung, haben sie das Recht Litauens auf eineu eigenen , -j Staat anerkannt und vor dem Forum der Welt U 61B ן unterstützt, in der selbstverständlichen Annahme, nnstr. 8.1 (^cscr aus nationaler Gerechtigkeit geschaffene 1 Staat auch innerhalb seiner Grenzen nationale Ge- Willigkeit wird walten lassen. Denn gerade dieses zarte Gebilde konnte nur durch verständnisvolle Zusammenarbeit aller Teile der Bevölkerung besieben und mußte seinen Rückhalt finden in der Anerkennung jener Prinzipien, zu deren Schutz der Völkerbund begründet worden ist. Die Schöpfer ides litauischen Staates waren sich auch über diese Notwendigkeit ün klaren und sie haben sofort Schritte ergriffen, um den nationalen Minderheiten 'olle nationale Gleichberechtigung zu gewährleisten. Am 5. August 1919 hat die litauische Delegation W der Friedenskonferenz in Paris an das Komitee .■ der Jüdischen Delegationen eine Deklaration ge- -—| «htet. die vom Vorsitzenden und Sekretär gezeichr—״ '*'־־־'־d und als ein solennes Dokument gedacht war. In dieser Deklaration wird der Inhalt der jüdischen Autonomie in Litauen genau umschrieben und die oftstr. itrun 8321 הטני WIUMilhllllb1 würdig■ ׳elz. M. 3(10.- m Moies tten ros M. 180- Origindk. Jede? [. 3000. dem nnstr. MSOO-j&klänmg abgegeben, daß diese Bestimmungen in dlscnBrißg Verfassung Aufnahme finden werden. Dieselbe Erklärung wurde später mehrmals wiederholt, ins- Ixsondere hat der litauische Vertreter dem Völkerhnd mitgetcilt, daß nicht nur das Minderheitsstatut des Völkerbundes, sondern darüber hinausgehende Bestimmungen in die litauische Verfassung aufgenommen werden sollen. Die Führer der litaui- 5dien Sejmfraktionen, der christlichen Demokraten, der Sozialdemokraten und der Volkssozialisten hoben gleichfalls in einem gemeinsamen Schreiben den Vorsitzenden des Jüdischen Nationalrats ®21 י. Oktober 1920 sieh verpflichtet, die Pariser ״eklaration vom 5. August 1919 durchzuführen. Gestützt auf diese Versprechungen, hat das litaui- 5ehe Judentum begonnen, seine Institutionen aus- ™Ixiucti, die Gemcindeorganisation zu stärken, den Nationalrat mit den wichtigsten Agenden des lüdisclven Lebens zu betrauen. Ihre Stütze fand die gänze jüdische gesellschaftliche Arbeit in dem Ministerium für Jüdische Angelegenheiten, das in öie Hände eines Mannes von außerordentlichen 0rganisatorisChen und sozialen Fähigkeiten gelegt *urde. Dr. ScloweitsChik ist es gelungen, in der _ t seiner Amtsführung nicht nur die Nützlichkeit p Unentbehrlichkeit des jüdischen Ministeriums .Ur die Juden und für die Eingliederung der Juden ״ ״*s Staatsleben, sondern auch für den litauischen taat als Ganzes zu erbringen. Das jüdische Mini- Menum׳ hat sich so eingebürgert, daß es aus dem Wischen und politischen Leben Litauens nicht Ww wegtudenken ist Das Judentum in der ganzen Welt hat stets 1 Genugtuung die Berichte über Litauen ent- «egengenommen. Es hat hier den gelungenen 9^uch gesehen, die Juden zur aktiven Mitwirkung ®י Staatsleben ihres Heimatlandes heranzuziehen, |*ר חאן וו־!g :״ל'צד, 3 בכויכו• ככריכח *רצותיס I לטו״ם‘ Krise der jüdischen Autonomie — Dr. Soloweitschik zuruckgefreten Kowno, 17. April (J. C. B.). Die Konstituante Litauens lehnte bei der zweiten Lesung mit 18 gegen 10 Stimmen den Paragraphen des litauischen Verfassungsentwurfes, der die Einrichtung von Ministerien für nationale Minderheiten betrifft, ab. Als Zeichen des Protestes verließen die jüdischen Deputierten den Sitzungssaal und beschlossen, an den weiteren Sitzungen nicht teilzunehmcn. Im weiteren Verlauf dieser Tagung lehnte die Konstituante auch den Paragraphen bezüglich der Rechte der Sprache der nationalen Minderheiten im Lande, als offizielle Landesspräche zu gelten, ab. Nach diesem Ereignis versammelte sich der jüdische Nationalrat Litauens und faßte den Be- Schluß, daß de!־ Minister für jüdische Angelegenheiten im litauischen Kabinett, Dr. Soloweitschik, sein Entlassungsgesuch sofort einreichen soll. Dr. Soloweitschik kam diesem Beschluß nach. In seinem Demissionsbrief, der den jüdischen Standpunkt in dieser Frage genau umschreibt, erklärt Dr. Soloweitschik, die Ablehnung der Errichtung von Ministerien für nationale Minderheiten in Litauen bedeutet eine direkte Verletzung der Pariser Deklaration der litauischen Republik und wird die Position des litauischen Premierministers Galvanauskas, der gegenwärtig in Genua weilt, untergraben. Der litauische Justizminister Koro bl is bemüht sich, Dr. Soloweitschik zur Zurückziehung seines Demissionsgesuches zu bewegen. Er erklärte gegenüber Dr. Soloweitschik, der Beschluß der Konstituante sei ohne große Bedcutung und nur auf ein Mißverständnis zurückzuführen, welches bei der dritten Lesung des Verfassungsentwurfes beseitigt werden wird. Dr. Soloweitschik erwiderte ihm aber, er werde sich an den Beschluß des jüdischen Nationalrates halten. Ucber die Vorgeschichte des Konfliktes erhielten wir noch folgende Mitteilungen: Die Sitzung des litauischen Sejm am 5. April war sehr schwach besucht. Von den 100 Deputierten befanden sich im Augen״ blick der Abstimmung bloß 28 Mitglieder im Saal. Zur Abstimmung gelangten die Paragraphen 80 und 83 der Verfassung, Artikel über die Reditc der nationak'n Minderheiten. Der Antrag des Verfassungsausschusses ging in § 80 dahin, daß einer nationalen Minderheit, die mindestens 5 °/0 der Bevölkerung ausmacht, das Recht zustchc, in der Regierung einen Minister für ihre Angelegenheiten zu beanspruchen. In § 83 wurde das Recht dieser (mindestens 5 <yo betragenden) Minderheiten deklariert, ihre nationale Sprache im Pariament und bei sämtlichen Organen der Selbstverwaltung und Rcgicrungsanstaltcn zu benutzen. Ferner wurde darin ausgesprochen, daß Richter in Gerichtssprengcln, die 10 0/0 einer nationalen Minderheit umfassen, der Sprache der betreffenden Minderheit mächtig sein und Verlautbarungen in solchen Bezirken auch in der Minderheitssprache erfolgen müssen. Während der Debatte bei der zweiten Lesung dieser Paragraphen ergingen sich einige Deputierte in heftigen Angriffen gegen das Prinzip der Minderheitsrechte im allgemeinen. Andere wieder brachten Zusatz- und Abänderungsanträge ein. Bei der Abstimmung entstand infolge der vielen Amendments ein großes Durcheinander, und viele Abgcordnete wußten anscheinend nicht, worüber sic ab■ stimmten. Zuerst wurde ein Antrag auf Streichung dieser Paragraphen abgelehnt, ebenso augh ein Antrag, statt 5 0/0 die Norm von 10 °/0 für das Recht auf einen Minister festzusetzen. Ebenso wurden eine ganze Reihe von Zusatz- und Abändcrungsaoträgen ahgelehnt. Als nun die Paragraphen in der Fassung der Kommission zur Abstimmung gelangten, wurden auch diese abgelehnt. Dr. Soloweitschik protestierte gegen diese Abstimmung, da sie im Widerspruch mit der ersten Abstimmung stand. Eis war aber kein Zweifel möglieh, daß der Sejm die Paragraphen als abgelehnt ansah. Gegen die Anträge haben auch die SoziaJdemo! kraten zusammen mit den Nationaldemokratcn gestimmt. Der Führer der Sozialdemokraten, Czepinskas, beteiligte sich an der Abstimmung, obwohl er selbst seinerzeit in seiner Eigenschaft als Mitglied der litauischen Delegation bei der Friedenskonferenz die Erklärung vom 21, Oktober 1920 mitunterzcichnct hat, in der die jüdischen Mindcrheitsrcdrte gemäß der Pariser Deklaration feier« liehst verbürgt werden, und namens seiner Fraktion die Verpflichtung übernommen, sie auch als Grundgesetze in die Verfassung aufzunehmen. Die ״Pariser Deklaration“ der litauischen Delegation bei der Friedenskonferenz, die am 5. August an das Komitee der Jüdischen Delegationen gerichtet wurde, enthält in ihren §§ 3 und 5 folgenden Wortlaut: ״Die Juden erhalten Anteil an den Regierungsgeschäftea und an der Gerichtsbarkeit Lm Lande. Zur Wahrung und Verwaltung der spezifisch jüdischen Angelegenheiten wird ein jüdisches Ministerium errichtet. IXm Juden wird das Recht /!!erkannt, ihre Sprache in öffentliehen Versammlungen, in der Presse, ün Theater, in der Schule, bei Abfassung von Akten, ün G e ri c h t lind in den Regierungsanstaltenzu gebrauchen.“ Nach dem Exodus der jüdischen Fraktion und der Exmission Minister Soloweitschiks wurde die ganze Tragweite der Geschehnisse offenbar. Wie uns aus verschiedenen Teilen Litauens gemeldet wird, hat sich der dortigen Judenheit eine große Erregung bemächtigt. In vielen Städten wurden große Protest- Versammlungen abgehaJten, bei denen die Mitglieder der jüdischen Sejmfraktion eingehend Bericht erstatteten. Auch die Führer der anderen litauischen Partei scheinen jetzt erst die Bedeutung der Sache zu übersehen. So schreibt der Führer der Volkssozialisten, Sieze witsch, in seinem Organ einen ausiüluiichca Artikel, in welchem er der Ansicht Ausdruck gibt, daß die dritte Lesung der Verfassung die Minderheitsrechtc wiederherstcilcn wird. Die Verhandlungen mit Minister׳ Soloweitschik sind einerseits durch die Feiertage verzögert worden, andererscits durch den Umstand, daß der Ministerpräsident in Genua weilt. Wie wir erfahren, bemüht sich die litauische Regierung, Soloweitschik zum Verbleiben tu bewegen. Wie wir erfahren, hat das Coinitd des Delegation^ Juivcs, an das seinerzeit die Pariser Deklaration vom 5. August 1919 adressiert war, bei der litauischen Regierung eindringliche Vorstellungen wegen der verletzten Zusage erhoben. ohne sie gleichzeitig zu zwingen, auf die Befriedi-, gung ihrer elementaren kulturellen und sozialen Bedürfnisse zu verzichten. Wenn auch die ganze Entwicklung noch in den Anfängen liegt, so war doch schon zu erkennen, daß sie wertvolle Zukunftskeime in sich birgt. Die Sympathien des Judentums aller Länder haben sich dem Lande zugewandt, das so entschlossen war, seinen jüdischen Bürgern volle Gleichberechtigung zuteil werden zu lassen, nicht nur individuelle, sondern auch nationale Gleichberechtigung. Mit großer Aufmerksamkeit haben wir alle die Entwicklung ln Litauen verfolgt, und die Nachrichten, die wir von unseren dortigen Brüdern erhielten, waren dazu angetan, die Zukunft des litauischen Judentums optimistisch zu sehen, Es war der allgemeine Wunsch, daß auch dem litauischen Staat die Früchte dieser günstigen Ent- Wicklung zufallen. Wenn zuweilen Nachrichten über die änhebende Reaktion, über antisemitische Ausschreitungen und antisemitische Agitation in Litauen zu uns drangen, so glaubten wir, es nur mit vereinzelten Erscheinungen zu tun zu haben, die nicht ins Gewicht fallen gegenüber der Tatsache der Durchführung jüdischer Gleichberechtigung, die in der Konstitution verankert werden sollte. Bekanntlich wurde erst vor kurzem der Kampf um die jüdische Autonomie in der Verfassungskommission durchgekämpft, worüber wir seinerzeit in der Rundschau ausführlich berichtet haben. Die letzten Nachrichten wirken wie eine Bombe. Der Tag der Einlösung der Versprechungen brachte eine große Enttäuschung, die nicht mehr gutzumachen ist. Die Pariser Deklaration, die Vcrpflichtungen der Fraktionsführer, Verträge, die den Charakter von bindenden Verpflichtungen an sich tragen, sind als Fetzen Papier behandelt worden. Esi war, als ob sie gar nicht existierten. Dies ist ein Vorgehen, das nicht nur die Entrüstung der Juden aller Länder, sondern das größte Befremden bei allen zivilisierten Staaten und Nationen hervorrufen muß. Es ist umso auffallender, als auch Litauen selbst in seinem wichtigsten Kampf sich auf Vereinbarungen und Verträge stützt. Das Recht auf Wilna wird hergeleitet aus dem Vertrag von