Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVII (1922)
- Issue
- Heft 15 (21.2.1922)
- Date
- 1922-02-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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tat!- י t: : &Q IC" * * te--•■.- . ,׳־ - -•׳**׳-״—־——; וי' gadakti«• ■rat W 15, SSdoUch• Sinh 8. Er»d1«in» j«2e» B pi,1״l«r »Oll Frrit*s. bei der Eipedilian und den »01• IV1! poltäntern viertelji!1m.i 21 M. In DeutidiUnd. Au«leod»»bonne- I_^f l peete werden in der WShnltiJ der einielnen Und״ beredinet. Nummer 15, J Berlin, 21" II 1922 c 1;> «5 n-V er w n i t u n?: Jüditche Rundschau O.m. b.H., Berlin W15, Sachiiiche Sir. 8 Taisphool Amt ühtaod 843 und 646. Auzmlg.upt.l* für die •iebehgospalten• Nonpar«IHa*«H• 4,«— ML* PnmiliaDarraaij-aa 6 M. pro Zcila. AmtlgfiBioblaQl Diamaaf end Freitag Bachraltta* i Uhr. TrlephonJ Uhland 845 a. 846, Poitscbrrkkonto! Berlin Kr. 17 S42. Für Oeeterreioh. Po»t*parkn*»anaml Wien, Konto Nr. 136 030. Für Tacheilioalowabei: Portsparkaaienamt Prag, Konto Nr. 136030. — RedaktionaadiiuB Sonntag und Mittwodb BanbmltUg. — כג׳ שבט׳ תרס׳1 XXVII. Jahrg. bt!t Snripj »MlUtü. ..-4 1 ־ 7 1 Der Zionismus erstrebt für das JQdlscho Volle die Schaltung clnor Ottontllch-rochtllch goslcherton Heimstatt# In Palästina. ״Baseler Programm". *im ReituJ BbUbt I ßynnjojl עד• I npin'.i?י? PUOSSOB^äjMMprrt 41 e». u fcnzfitr. 1 Uu», Iwelnr, Die neuen Abonnementsgebühren! Wie alle Zeitungen sind auch wir gezwungen, mH Rück• licht auf die ungeheuer gestiegenen Faplerprcise und eine neue DruckpreiseiItöhong, unsere Abonnemcntsge•!,ihren herautzusetzen. Mit Rücksicht auf den Propaganda- Charakter unseres Blattes haben wir uns dazu entschlossen, gar eine verhältnismäßig geringe Erhöhung vorzunehmen, Die Gebühren betragen pro Vierteljahr: Für die Ortsgruppen und Vereine In Deutschland Im Sammelabonnement 21 Mark, für Einzclabonnenicn in Deutschland 25 Mark. (Bei direkter Zu• Stellung durch Streifband 40 Mark.) Für Afrika 2 8h., Amerika 75 cts , Aegypten 2 811. Belgien 6 Frcs., Bulgarien 40 Lewa, Dänemark, Schweden u. Norwegen 3 Kr, Deutsch• Oeoterrcich 1000 Kr., England 2 sh., Estland 60 deutsche Mark, Flnnand 20 finn. Matk, Frankreich 6 Frcs., Griechen• land 6 franz. Frcs., Holland 2 Gulden, hallen 8 Lire, Jugoslawien 30 Dinare, Lettland 60 deutsche Mark, Litauen 60 deutsche Mark, Palästina 2 all., Polen 1000 poln. Mark, Rumänien 40 Lei, Schweiz 4 Frcs, Spanien 3 Pesetas, Tschechoslowakei 30 Kr., Türkei, 4 (ranz. Frcs., Ungarn 200 Kr. Verlag Jüdische Rundschau O.ra.b. H. Berlin W 15, Sächsische Straße 8. 1111:1 ת 1 1 if IL| Einkommensteuer und zionistische Beiträge Nach dem Reicliseinkommensteuergesetz sind vom Gesamtbeträge der Einkünfte in Abzug zu bringen: Beiträge an inländische Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, künstlerische, kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, soweit der Einzelbetrag 200 M. übersteigt und ihr Gesamtbetrag 10 vom Hundert des Einkommens des Einkontmensteuerpflichtigcn nicht überschreitet Diese Bestimmung ist auch für Zionisten von wesentlicher Bedeutung. Beiträge von mehr als 200 M. für zionistische Institutionen wie z. B. Landesorganisation, Nationalfonds, Keren Hajessod, können bis zur Höhe von 10 °/0 des Einkommens in Abzug gebracht werden, da diese Institutionen als Verein konstituiert sind und gemeinnützige Zwecke verfolgen. f-״; »i Keren Ha jessod in Amerika Eine angenehme Ueberraschung brachte die letzte Sitzung des Keren Hajessod-Komitees in Amerika. Der Bericht des Schatzmeisters und des Generalsekretärs ergab, daß in der Woche vom 29. Januar bis zum 4. Februar die stattliche Summe von über 106000 Dollar in bar für den Keren Hajessod eingegangen sind. 103 000 Dollar oder zirka 25000 Pfund Sterling konnten in dieser Woche nach Palästina überwiesen werden. Man hofft, daß die weiteren Eingänge sich auf derselben Höhe halten werden. (,,Hadoar‘‘.) Der Taasend-DoüarKlub ״Hadoar“ berichtet, daß in New York einige Freunde des Keren Hajessod aus Industriellen und Han• delskreisen einen Tausend-Dollar-Klub gegründet haben, in den nur Mitglieder aufgenommeri werden, die minbestens 1000 Dollar für den Keren Hajessod bar ein• gezahlt haben. Man hofft, in New York allein 1000 Mitglieder zu werben. Keren Hajessod unter den russischen jaden im Auslände Wie wir bereits gemeldet haben, hat sich Herr Senator O. Gruse 11 berg an die Spitze d״ Keren Hajessod-Freunde unter ,den russischen Juden gestellt und bereits große Erfolge errungen. Ein Beispiel für die Wirkung einer von einer Persönlichkeit vertretenen großen Idee gibt bereits das erste Ergebnis der Keren Hajessod- Arbeit des berühmten Senators. Ein russischer Jude, der von Grusenberg mit der Idee des Keren Hajessod, der jüdischen Aufbauarbeit in Palästina vertraut gemacht wurde, hat sich daraufhin 5?fort bereit erklärte, einen Betrag in Höhe von einer Million Mark für den Keren Hajessod zu «ichnen, wovon bereits 200 000 Mark eingezahlt 5>nd. Es sei bei dieser Gelegenheit daran erinnert, daß Grusenberg Selbst eine große Summe für den Keren Hajessod gezeichnet hat Palästina als Mandatsland Der Verfassungsentwurf für Palästina, den wir in der vorigen Nummer der ״Jüd, Rundschau“ veröffcntlicht haben, bestimmt formell den Status Palästinas für die nächste Zukunft. Hiernach ist Palästina ein Mandatsland. Seine Verfassung lehnt sich naturgemäß an die Verwaltungspraxis englischcr Kronkolonien an. Der Verfassungsentwurf enthält aber eine Reihe von Bestimmungen, die den spezifischen Charakter Palästinas als eines Man• datlandes unterstreichen und eigene Wege für seine besondere Entwicklung vorsehen. Zunächst äußert sich dies in der klaren Präzisierung der Aufgabe der palästinensischen Verwaltung und insbesondere des Oberkommissars, ״das Land im allgemeinen zu verwalten und ein nationales Heim für das jüdisch4(: Volk zu errichten“. In demselben Sinne ist auch die Klausel angebracht, die den High Commissioner verpflichtet, eine jede Bestimmung des Legislative Council der Zentralregicrung zur Sanktion vorzulcgen, welche irgendeine Frage berührt, für die im Mandat schon Bestimmungen vorhanden sind. Und endlich ist in dem Rechte, an die Liga der Nationen zu appellieren, falls die Regierung des Landes die Bestimmungen des Mandates nicht ausführt, ein Zustand geschaffen, der den Status Palästinas streng von dem Status einer gewohnlichen Kronkolonie unterscheidet. Man kann allerdings sagen, daß alles dies noch nicht genügte, um eine jüdische nationale Heimstätte klar zu definieren und mit entsprechenden Rechten und Machtbefugnissen auszustatten. Diejenigen, die eine solche Kritik an dem Verfassungsentwurf ausüben, müssen sich aber die Frage vorlegen und sie zu beantworten versuchen, was eigentlich ein Mandat an sich ist und was, staatsrechtlich betrachtet, die ״nationale Heim- Stätte“ ist? Der ganze Begriff ist ja ein Novum. Fertige Formen dafür sind nicht vorhanden und für ein solches Gebilde, wie es das jüdische Nationalheim ist, finden sich überhaupt keine Analoga. Nehmen wir z. B. die Lage in Cypern, wo die griechische Bevölkerung etwa 75 °/0, die musclmanische nur 25 °/0 ausmacht und wo britische Staatskunst es verstanden hat, solche Formen der Verwaltung und Volksvertretung zu finden, die der muselmanischen Minderheit einen Schutz gegen die Vergewaltigung durch die griechische Majorität sichern. Für die jüdische Bevölkerung Palästinas handelt cs sich um etwas Größeres und Bedeutenderes. Die jüdische Bevölkerung Palästinas ist, obwohl numerisch eine Minderheit von etwa 15 0/0 der Gesamtbevölkerung, doch derjenige Faktor, der als Träger der Hauptaufgabe des Mandats fungieren soll: die jüdische Bevölkemng Palästinas wird es sein, die das nationale Heim in Palästiua aufbauen wird. Die Engländer versuchen dies auf dem Wege der Anpassung der herkömmlichen Formen: des Protektorats, der Kronkolonien usw. durch besondere Bestimmungen zu erreichen. Zu demselben Ziel könnte man auch auf anderen Wegen gelangen, z. B. auf dem Wege der sofortigen Prokiamierüng eines Judenstaates, der dann die kaum lösbare Aufgabe hätte, bei den fünf Sechsteln der Bevölkerung Palästinas seine Existenz und die Verwirklichung seiner Lebenstätigkeit als Staat täglich und stündlich durch brutale Gewalt zu erzwingen. Ein solcher Judenstaat müßte die Steuern mit Waffengewalt eintreiben, die Anerkennung aller seiner Verordnungen durch Waffengcwalt erzwingen usw., und im Verlauf einer sehr kurzen Zeit unter dieser unmöglichen Aufgabe höchstwahrscheinlich zusammenbrechen. Daß eine andere Macht diese tägliche Gewaltsausübung für die Juden übernehmen würde, ist wohl kaum zu denken. Eine zweite, entgegengesetzte Möglichkeit würde sein, die sofortige Gewährung einer vollkommenen Autonomie und Selbständigkeit an Palästina. Dieser Zustand würde selbstverständlich eine viel höhere Entwicklungsstufe in der Hierarchic der staatsrechtlichen Formen darstellen und diejenigen befriedigen, die den durch den Verfassungsentwurf gewährten Zustand einer Staatsform nach dem Vorbild der englischen Kronkolonien als erniedrigend und hemmend betrachten. Der Entwicklung der jüdischnationalen Heimstätte, sagen wir cs klar und offen, würde es heute das größte, schwer überwindliche Hindernis in den Weg legen. Diese Wahl hatten die Verfasser des Ent* wurfcs zu treffen: zwischen der Freiheit eines sich selbst verwaltenden Commonwealth und dem Zustand einer ständigen Aus n ahm egesetzgebung, gerichtet gegen die Majorität der Bevölkerung. Daß nach der ganzen Anlage des britischen Regierungssystems der zweite Weg ungangbar war, ist klar und die letzten Erfahrungen in Irland waren nicht der Natur, um den Wunsch, diesen Weg zu gehen, zu verstärken. Da hat man den richtigen Weg betreten, von vornherein solchen Zustand in Palästina zu schaffen, den die Tatsache der Coexistenz zweier oder mehrerer nationaler Elemente in einem Lande verlangt. Man hat keine Minoritätenrechte geschaffen, man hat die Möglichkeit der freien und ungehinderten Entwicklung eines jeden Teiles der Bevölkerung gesichert, indem man für diese Entwicklung die Sicherheit in den nötigen Schutzmaßregeln durch die Mandatarmacht geschaffen hat. Man könnte vielleicht sagen: Wir vermissen in dem Verfassungsentwurf die Verankerung gewisser Vorschriften, die die Gründung des jüdisch• nationalen Heimes eben genügend sichern. Wir vermissen z. B. irgendwelche Bestimmungen über die Einwanderungsrechte. Aber erstens gehören solche A u s f ü h - rungsbestiminungen gar nicht in den Verfassungsentwurf, für den auch die Maxime gelten soll, daß alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Und zweitens ist itn Mandat nicht nur die Freiheit der Einwanderung garantiert, sondern übernimmt die Mandatarmacht die Aufgabe, eine jüdische Einwanderung speziell zu fördern. Wie oben erwähnt, ist die Verfassung zu dem Zweck gegeben, die Hauptaufgaben des Mandates zu realisieren und sie ist so gegeben, daß die Verwaitung des Landes verpflichtet ist, die Zuwiderhandlung der Volksvertretung zu überwachen und nötigenfalls durch die Berufung einer Zentralregierung solche Versuche zu vereiteln. Nach dieser weiteren Prüfung des Entwurfes kommen wir wiederum zu dem Schluß, daß er die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des jüdisehen nationalen Heimes keineswegs präjudiziert oder hemmt, sondern umgekehrt jede Erleichterung auf dem Wege dieser Entwicklung gewährt und sichert. Der Verfassungsentwurf schafft nicht die nationale Heimstätte, aber ihre politische Grundläge. Es ist nicht eine englische Kronkolonie, ein neuer englischer Verwaltungsbezirk Jerusalem durch den Entwurf begründet worden, sondern ein eigenartiges neues Staatsrechtsgebilde, ein Mandatsland. Der Entwurf gibt das, was die englische Regierung vor der ganzen Weit den Juden versprochen und gegeben hat: eine Chance, eine Möglichkeit, einen Rahmen, der sich ausdehnen kann und ausdehnen wird ünter dem inneren Druck der jüdischen Macht und des jüdisehen Entfaltungswillens. Es ist eine alte Legende, die sagt, daß Palästina, das geographische Palästina, der Umfang des Landes die Fähigkeit hat, sich unendlich zu vergrößern und immer größere Menschenmassen zu fassen. Auch das Mandat und auch der neue Entwurf besitzen dieselbe Fähigkeit: der Umfang der durch die gewährleisteten Rechte und darauf begründeten Ent- Wicklungsmöglichkeiten kann sich unendlich ausdehnen und immer größeren und größeren jüdisehen Massen die Ansiedlung im Lande und seine Ausgestaltung zu einer nationalen Heimstätte des jüdischen Volkes ermöglichen. In diesem Sinne glauben wir, getrost den* neuen Entwurf als einen neuen Schritt auf dem Wege der Erreichung unseres Endzieles begrüßen zu dürfen. I. S. Spenden für die Jerusalemer Universitlt Nach Mitteilungen palästinensischer Blätter sollen Säroh Edttiond de Rothschild für die hebräische Universität in Jerusalem 10000 Pfund und Herr KadOorf aus China 4030 Pfund gestiftet haben.