Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVII (1922)
- Issue
- Heft 5 (17.1.1922)
- Date
- 1922-01-17
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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[Neu cingefügt!aut Beschluß der Action.s-Comltd- Wien, Dezember 1921: Der Councitl tS. 1« jedem Lande sollen die Inhaber von Zerti* fjkaten oder Ort.-,open von Zcrtifikatsinliabern das Recht;,ben, aus ihrer Mitte Vertreter für einen Council zu , älilcn, dessen Sitz in London ist und der aus 71 Mitffliedcrn zu bestehen hat.!9. 17er Council ist berechtigt, eine Hälfte der Mit- -üeder der Gesellschaft und eine Hälfte der Mitglieder ics Direktoriums zu ernennen. Er soll ferner über den lalircsbcricht des Direktoriums sowie über die Rccii-!Hingen und den Finanzbericht der Gesellschaft beraten. Der Council hat ferner das Recht, an die jährliche Generalvcrsaimnlmig der Mitglieder Anfrage betreffend die Rechnungsführung, die Bilanz, den Jahresbericht des Auditorium» und der Revisoren sowie die Auszahlung einer Verzinsung an die Zertiükationsinhaber zu stellen.] Sitzungen des Direktoriums. 17. [Nunmehr 20.[ Das Direktorium soll wenigstens «״mal in jedem Monat eine Sitzung abhalten. 18. [Nunmehr 21.J Das Direktorium ist in An• »•esenheit von drei Mitgliedern beschluUfähig. 19. [Nunmehr 22.j Das Direktorium soll in seiner trsten Sitzung und in der ersten Sitzung nach jeder jährlichen Generalversammlung einen Vorsitzenden seiner Sitzungen wählen, und jeder 90 gewählte Vorsitzende soll so lange amtieren, bis ein Nachfolger an seiner Stelle gewählt ist Jahresbericht 20. [Nunmehr 23.] Das Direktorium soll für jedes Jahr zur Vorlage an die jährliche Generalversammlung der Gesellschaft einen Bericht vorbereiten, welcher die Geschäftsführung der Gesellschaft während des! letzten Jahres umfaßt und eine Uebersicht über die finanzielle Ligc der Gesellschaft enthält Jährliche Generalversammlung. 21.!Nunmehr 2t.| Die erste Generalversammlung der Gesellschaft soll zu einem Zeitpunkt nicht weniger ah einen Monat und nicht mehr als drei Monate iiadi der Registrierung der Gesellschaft und an einem vom Direktorium zu bestimmenden Orte abgchalten werden. Wirre Oriicnlvcrsnrnmlmij'cn der Gesellschaft sullcn (iiunal in jedem Jahre zu einem Zeitpunkt (nicht mehr is 15 Monate nach der Abhaltung der lctzvorhcrgchcnden Generalversammlung) und an einem Orte, den das Direktorium bestimmt, abgehalten werden. Diese Versumnlimgen sollen in jenen Zeitungen angekündigt werden, die das Direktorium bestimmt, und die Mitglieder *ollen in der unten erwähnten Art sieben Tage vor der Versammlung eine Mitteilung erhalten. 22. [Nunmehr 25.[ Die Aufgabe der jährlichen Generalversammlung ist die Beratung der Abrcchnuivfen, Bilanzen und des Jahresberichtes des Direktoriums und der Revisoren und die Bestimmung der Vergütung «» die letzteren. |Neu eingelügt laut Beschluß der Actions-Gomite- Sitzung-, Wien, Dezember 1921: 26. Die jährliche Generalversammlung der Mittlieder der Gesellschaft hat das Recht, das Budget der Gesellschaft sowie Anträge bezüglich der an die Zertifckatsinha-ber zu vergütenden Zinsen, die ihr durch den touncil unterbreitet werden, ferner den Jahresbericht ilcs Direktoriums und die Bilanz in Verhandlung zju riehen und zu genehmigen.] 23. (Nunmehr 27.1 Kein Gegenstand soll behandelt *erden, wenn nicht bei Beginn der Verhandlung die Versammlung beschlußfähig ist. Die Versammlung ist bischSußfähig, wenn ein Zehntel (Abänderung laut Bcschlaft der Actkms-Cornitd-Sitzung, Wien, Dezember 21״: ein Fünftel) der zur Zeit registrierten Mitflicdcr anwesend ist, doch soll die Zahl der zur Bc- Khlallfähigkeit erforderlichen Mitglieder keinesfalls niedriger als drei (und höher als zehn: gestrichen «ut Beschluß der Actions-Gomite-Sitzung, Wien, De• Kmber 1921) seia׳ 24. [Nunmehr 28.) Wenn innerhalb einer halben Siunde nach der für die Sitzung bestimmten Zeit die Versammlung nicht beschlußfähig ist, wird sie, falls ,'über Forderung der Mitglieder einberufen wurde, “gesagt; in jedem anderen Falle wird sie bis zum wen Tage der folgenden Woche für dieselbe Zeit und denselben Ort vertagt; wenn bei der nach dieser Ver- ״gung zusammentretentlen Versammlung die zur Be- *Muilfähigkeit erfordeiliche Anzahl von Mitgliedern ucht anwesend ist, wird sie auf unbestimmte Zeit ',«tagt. 25. [Nunmehr 29.) Der Vorsitzende des Direkte* frans präsidiert als Vorsitzender jeder Qeneralver- ‘raimlung der Gesellschaft. (26.) Wenn ein solcher ™n-iUcnder nicht vorhanden ist oder wenn er bei einer Atzung innerhalb 15 Minuten nach der für die Eröffder Versammlung festgesetzten Zeit nicht anwesend 's oder wenn er nicht als Vorsitzender fungieren will, J'wlen die anwesenden Mitglieder irgendeinen aus ihrer «1«e als Vorsitzenden. 27. [Nunmehr 30.) Der Vorsitzende kann mit Zutannuing jeder Versammlung, die beschlußfähig ist (und *w! es auf Wunsdi jeder Versammlung), die Versäum«- j״״g auf einen anderen Zeitpunkt und an einen anderen vertagen, doch soll bei einer 90 vertagten Vcrsamm- *u״g kein anderer Gegenstand behandelt werden als ®ejenigen, welche bei der vertagenden Versammlung ׳״erledigt gelassen wurden!. Wenn eine Versammlung C Tage oder länger vertagt ist, muß säe ebenso ["®1״gemacht werden wie eine ursprünglich cinbcrufcnc VrtsMnmJung. Außer dem genannten Fall ist cs nicht *»*wendig, eine Vertagung oder die Tagesordnung *“*fr vertagten Sitzung kundzumachea 28. [Nunmehr 31.) Bei den Generalversammlungen יי"" über die zur Beschlußfassung gestellten Anträge ®יי® Händeheben entschieden, und eine Erklärung des Vorsitzenden, daß der Antrag durch Händeheben an genommcii oder einstimmig angenommen oder durch eine besondere Mehrheit angenommen oder abgclehnt wurde, und eine diesbezügliche Aufzeichnung im Frotokollbuche der Gesellschaft ist ausreichender Beweis der Tatsache, ohne daß die Zahl oder das Verhältnis der Stimmen für oder gegen den Antrag festgestellt wird. 29. (Nunmehr 32.) Im Falle der Stimmengleichheit hat der Vorsitzende der Versammlung eine zweite diri-!liierende Stimme. 30. [Nunmehr 33.) Jedes Mitglied hat eine Stimme und nicht mehr. Außerordentliche Generalversammlung. 31. (Nunmehr 34.) Das Direktorium kann, wann immer es dies für richtig hält, und muß auf schriftlichen Wunsch von 5 oder mehr Mitgliedern eine außerordentliche Generalversammlung cinberufen, 32. [Nunmehr 35,[ Die von den Mitgliedern eingebrachte Forderung muß den Zweck der Versammlung enthalten, deren Einberufung vorgeschlagen wird, muß von den die Forderung Erbebenden unterzeichnet und im registrierten Büro der Gesellschaft eingebracht werden. 33. [Nimmehr 36,[ Bei Empfang der Forderung muß das Direktorium sogleich an die Einberufung der Generalversamiulung schreiten. Wenn cs nicht derart vorgeht, daß die Versammlung innerhalb 21 Tagen von dem Tage, an dem die Forderung 90 cingebracht Ist, abgehalten werden kann, können die die Forderung erliebenden oder irgendwelche anderen fünf Mitglieder selbst eine Versammlung cinberufen. Mitteilungen. 34. [Nunmehr 37.) Die Gesellschaft kann ihre Mitteihmgen jedem Mitglied entweder persönlich oder durch Post an seine registrierte Adresse oder (wenn er keine registrierte Adresse im Vereinigten Königreich hat) an die etwa von ihm der Gesellschaft für die Ueber• mittlung von Mitteilungen an ihn angegebene Adresse innerhalb des Vereinigten Königreiches zukommen lassen. Wenn eine Mitteilung durch Post versendet wird, so gilt sie als richtig expediert, wenn ein die Mitteilung enthaltender Brief richtig adressiert, frankiert und aufgcgeben ist, und als kumlgcmacht zu dem Zeitpunkt, zu dem der Brief nach dein gewöhnlichen Postlaufe zugestellt worden wäre. 111. Text des Zertifikates laut Beschluß der Actions-Comitä-Sitzung, Wien, Dezember 1921, (Text englisch und hebräisch,) Zertifikat Nr. The Erez Israel (Palcstino) Foundation Fund Keren Hajcssod empfing von Herrn ...... . ia ..... .den Betrag von - •_.... ... Pfund,״Shilling» . ....... pence, (in barem) , als Beitrag zu den Fonds des Erez Israel (Palestine) Foundation Fund Keren Hajeasod Limited. Datum »»• tr/m ־׳* •ייt•# Schatzmeister Rückseite Name und eingetragenes Büro der Oe- Seilschaft. Der Name der Gesellschaft lautet: Te Erez Israel (Palestine) Foundation Fund Keren Hajcssod Limited. Sic wurde am 23. März 1921 eingetragen und ihr re• fistriertes Büro befindet sich 75, ureat Russell Street, ondon WC. 1, England. Zwecke der Gesellschaft Die Zwecke des Keren Hajcssod sind In Artikel 3 des Gescllscliaftsmcmorandums dargelegt: ״Alles zu unternehmen und durchzuführcn, was notwendig oder nützlieh erscheint für den Zweck, die Deklaration von Seiner Majestät Regierung (allgemein bekannt als die Baifour-Deklaration) zu verwirklichen, die vom 2. Novemfaer 1917 datiert, im Vertrage von SiSvrcs inkorporiert ist und die Errichtung eines jüdischen nationalen Heimes in Palästina (Erez Israel) betrifft." Zertifikate des Keren Hajcssod. Jeder Bcitragsleistende zum Keren Hajcssod, welcher den für sein Land festgesetzten Mindestbeitrag leistet, hat Anspruch auf ein Zertifikat. Die Zertifikatsinhaber des Keren Hajcssod In jedem Lande oder in einer Ländergruppe wählen Delegierte in den Council des Keren Hajcssod. Die Zahl der von jedem Laude bzw. Ländergruppe zu entsendenden Delegierten steht itn Verhältnis zu dem dort geleisteten Gesamtbetrag, geteilt durch das für das betreffende Land bestimmte Beitagsmiaimum, Bei der Wahl der Delegierten in den Council 9011 jeder Beitragsleistende nur eine Stimme haben. Verwendung der Ucberichüssc au» geschäftlichen Investitionen. Alle aus geschäftlichen Investitionen, welche die Oe- Seilschaft unternimmt, sich ergebenden Ucberschüsse fließen dem Investments-Fonds des Keren Hajcssod zu. Nach fünf Jahren, das ist vom 1. Januar 1927 ab, hat der Council als Vertreter der Zertifikatsinhaber das Recht, über diese Uebcrschüsse zu verfügen, die jedoch keines- ׳ faßs fünf Prozent übersteigen sollen. Vom hebräischen Klub (Betli-Wand) Der zu neuem Lelxm erwachte hebräische Kltib 1■ Berlin itat sich eine Heimstätte geschaffen, in der das hebräische Publikum Berlin! jeden Donnerstag obend zusammenkommt zwecks Gedankenaustausche» und gemütlichen Beisammenseins. Die erste Versa mm- 11mg in seinem ständigen Raum (Guttmannsaal, Bülow* str. 104) vcrlk-f in intimer Feierlichkeit. Nach dem Festvortrag des Herrn David Mircnbcrg über die Moskau er hebräische Bühne, die unter den denlebar schwierigsten Umständen anerkanntermaßen Höchste* vollbracht hat, nahm der als Gast anwesende Bürgermcistcr von Tel-Awiw, Herr Discngof, das Wort zu einer herzlichen und schlichten Begrüßung der einzigen Stätte in dieser ״kalten, fremden Stadt“, in der® er sich wie zu Hause fühlt, ״so warm und 90 heimisch". Nadi ihm hielt Ch. N. ßia 1 i k eine bedeutsame Anspräche, in der er ausführte, immer laufe neben der großen, lärmenden, politischen Geschichte noch eine stille, bescheidene Ocschichtsvorbercitung hii.ier den Knlissen, und diese sei maßgebend für die Zukunft. Neben der römischen Weltgeschichte blieb zunächst die Tätigkeit der Urchristcn unbemerkt, wurde aber entscheidend für Jahrtausende. Die unbeachteten revolutionären nisslsehen Emfgrantenkrcisc haben während des tobenden Weltkrieges in Wahrheit die Weltgeschichte vorbestimmt Und so ist cs in gewissem Sinne auch bei uns. Es ist gut, daß wir neben unserer politischen Bewegung noch die hebräische Kulfurbewegung im Hintergrund haben, die vielleicht das Volk tiefer unterminieren und von innen entzünden wird, damit cs von selbst das tut, wozu es äußerliche Propaganda nur schwer heranzieht. Möge der Bcth Waad eine Zelle dieser unorganisierten Organisation sein. Herr M. Klcinmann, der den Klub namens des russisch-ukrainischen Mcrkas bcgrüßte, verglich den Hebr.üsmus und den Zionismus mit Mutter und Tochter. De Mutter hat die Pflicht und das Recht, die Tochter zu erziehen, die wie alle Töchter einem gewissen Leichtsinn zuneigt, diese Er- Ziehung muß aber ohne Groll, sondern wirklich mutterlieh vor sich gehen. Redner wünsdit der hebräischen Bewegung in Deutsdiland dasselbe gute Einvernehmen mit der Zionistischen Vereinigung hierzulande, wie e» in Rußland ״zwisdien Mutter sind Tochter" ist. Dr. Arthur Ra« sprach einige wanne Worte im Namen des Land es vors!.•indes der Z. V. f. IX, Dr. Herlitz begrüßte den Ileth Wa.nl immens der 11. Z. V, in einer warm aufgcnoinmcncn hebräischen Anspradt«, Herr Lipowsk i im Namen der Zcire-Zion, Herr Adler im Namen des Hechaluz. Es folgten noch telegraphische Begrüß«!»• gen (vorn, Verein jüdischer Literaten u. a.) 1und Ansprachen eines Vertreters der Hörer der Hochschule für Wissenschaft des Judentums und eines Gastes aus Bcßarabicn. Bekanntmachungen des Hebräischen Bcth-Waad Das Büro des Hebräischen Beth Waad befindet eich bei Hcrmoni, Rankestr. 5 (Stcinplatz 115 95) und ist an folgenden Tagen geöffnet: Montag und Mittwoch von . 4—7 Uhr, Sonnabend von 5—7 Uhr. Der Hebräische Beth Waad wird jeden Donnerstag, abends 8 Uhr, im Gutfmannsaal des Zahnärztehausea, Bülowstr. 104, unter Mitwirkung der in Berlin sich aufhaltenden hebräischen Schriftsteller Bialik, Prof. Hun• wicz, Kleinmann, Tschcrnowicz u. a. Vorträge und T*• gungen abgchalten. Alle Freunde des Hebräischen sind hierzu cingcladcn. Zum Prels-Ausscbreiben für Architekten Der Verband Jüdischer Ingenieure, Berlin, weist nochmals auf das in voriger Nummer veröffentlichte Preisausschreiben für den Bau einer Volks* schule in Tiberias hin, für das die Unterlagen beim Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Dipl.-Ing. J. Haber• Schahn, Berlin W, Nachodstr. 4, erhältlich sind. Samt• liehe Entwürfe werden in Palästina ausgestellt. Eine jüdische Grundschule Im Osten Berlins Der Jüdische Scluilverein, der — wie bekannt — bereits im Westen Berlins seit l'/a Jahren eine jüdische Grundschule unterhält, hat auf Anregung verschiedener Interessierter Kreise beschlossen, zum t. April eine Grundschule im Osten Berlins (vermutlich in den Räumen der Rcligionsschulc der Synagoge Rykestraßc) zu eröffnen. Die bisher vorliegenden Anmeldungen lassen das Znstandekominen der Schule als gesichert erscheinen Mitteilungen des Palästina-Amtes Für einen 26 jährigen Poläsiinafahrer, der bereits acht Jahre in Lodz als Färber beschäftigt gewesen ist, wird zwecks Vervollkommnung in seinem Fache eine Voiontärstclle für etwa drei Monate in einer Färberei gesucht. Meldungen an das Palästinaamt. Vortrag über ״Moschaw Owdlm“ Der bereits vor längerer Zeit begonnene Vortrag»• Zyklus Chain! Arlosoroffs über das werdende Jüdische Gemeinwesen in Palästina, in dessen Rahmen bereits 4 Vorträge gehalten wurden, findet seinen Abschluh fn einem Vortrag am Sonnabend, den 21. d. M., 81/2 Uhr abends, im neuen Lokal des Hapoäl-Haza'ir, Linicnstr. 121. Der Gegenstand des Vortrages ist die Kolonisationsform des ״Moschaw Owdira" nach den Vorschlägen des palästinensischen Agronomen Elieser 1 o f f e. Da soeben in Mahlul auf dem neuerworbenen Nationalfondsboden im Emek Jcsrecl der erste Versuch mit dieser Kolonisationsform gemacht wird, verdient das Thema ein besonderes aktuelles Interesse der zionistischen Ocffcntlichkeit — An demselben Abend findet die Er- Öffnung des neuen Heimes de» HapoiSl-Hazafr statt, das von da an täglich außer Dienstag und Freitag Abend geöffnet heia wird.