Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVI (1921)
- Issue
- Heft 22 (18.3.1921)
- Date
- 1921-03-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 152 Rundscbaa R. W, Berlin, 16. Man. , Durch die Veriairtbwung vom 11. Mürz ist der Zionistenkongreß für August d. j. emberufeu worden. Wir wollen nicht hoffen, daß diese Einberufung ■wieder rückgängig gemacht wird, oder daß es wie bei den anderen zionistischen Tagungen wieder zu eudlosen Verschiebungen kommt Der Kongreß ist außer• ordentlich nötig, um die Krise im Zionismus zu bannen und einen legalen Zustand herlm/.uführen. Allerdings kann unter den heutigen Umstanden eine nur einmal in zwei Jahren zusnmmcntretemle Körperschaft nicht wirklich leitend und richtunggebend sein. Ca wird daher die Hauptaufgabe des Kongresses sein müssen, nicht mir eine arbeitsfähige Exekutive einzusetzen, »omlem auch zur Entscheidung der prinzi!wellen Fragen eine größere, mit Vollmachten ausgestattete permanente. Körperschaft, die im Gegensatz zu dem von der Jahres* Konferenz gewählten Aciions-Gomite wirklich arbeits• fiiliig ist, zu schaffen. Seit dem letzten Kongreß vor acht Jahren hat sich im Zionismus taticrfiClr und außer• lieh sehr viel geändert. Da» politische Ziel des Baseler Programms wurde erreicht, aber das jiidJsChc Volle hat zur selben Zeit eine l.ri.lcnspcrioile ohnegleichen durch• gemacht. Das Problem des Aufbau* des Judcnstaates fordert alle verfügbaren Kräfte, Die durch alte die grauenhaften Ereignisse seit 1914 erschöpfte Welt hat aus einer Atmosphäre der Verrohung, des Matcrialismus und der Skepsis noch keinen Ausweg gefunden, und das Judentum ist von dieser Lähmung mitbetroffcn. In diesem Augenblick erwächst dein Kongreß die große Aufgabe, die Idee des Zionismus In ihrer Reinheit wieder aufzuriditen. Die Verwirklichung des Zionismus kann nur durch den festen Glauben au die Idee bewirkt werden. Wichtiger als alle praktischen Maßnahmen und Beschlüsse des Kongresses wäre es, wenn er vermöchte, in dem Punkte schöpferisch zu sein, in dem die Jahreskonferenz versagt hat, in einem Augenblick der Größe das befreiende Wort zu finden für die jüdischen Massen und für die Weh. In diesen Tagen (11. Adar —■> 21. März) j.'ilirt sich der Tag von Tcl-Cliaj, der eine ganz besondere i;cachtung in unserer jüngsten Geschichte verdient Die Kämpfe um Tct-Chaj uivi der Tod der seclrs Arbeiter füllt in eine der düstersten Zeiten des neuen Palästina!. Die arabischen Ucberfälfe auf jüdische Siedlungen wuchsen geradezu zu einem Kriegszug »:ra, und die politische Lage im Lande war eine derartige, daß eine Abhilfe von dritter Seite nicht erwartet werden konnte. Damals war cs klar, daß wir nur auf uns selbst angewiesen sind. Zionismus fließ damals das Festhalte« an der Idee auch gegen eine Wett von Feinden, auch wenn die ganze Welt sich gegen tms erklärt. Damals gab es nur einen Weg, um die Welt zu unserer Wahr• heit zu bekehren, sie zur Anerkennung zu zwingen: die Bezeugung durch den Tod. Dies ist der Weg, den Trmnpelilor und seine Genossen gegangen sind. Wenn wir ihr Verdienst feiern, so meinen wir nicht ihren ״Heldentod‘': wir meinen ihre geistige Tat, ihr unbedingtes FcsihaHeu an der Idee, ihren nuerschütterlidu׳n Glauben. Einige Wochen nach Tel-Chaj, und sicher nicht ohne Wirkung dieser Ereignisse, kam, die Deklaration von San Rcmo. Wieder einmal! war eine Gefahr abgewendet, der Zionismus wurde öffentlich anerkannt und die Anerkennung bot eia Argument der zionistischen Agitation. Heute haben wir uns bereits an San Rcmo gewöhnt, aber um so wichtiger Ist es, daß wir uns am Sterbetag Trampeldors daran erinnern, daß es auch einen Zionismus gibt; der nicht nach.׳ Anerkennungen fragt, sondern bereit fst, unter allen Umständen auch mit seinem1 Leben für die Sache einzustehen Oer ״Israelit‘' schreibt in einer Würdigung de* Palästinmnamlatcs, nach langer Darlegung aller Gründe, die gegen ein Interesse der Orthodoxie an der heutige« politischen Lage sprechen, zum Schluß sich doch der JVUzwas Jischuw Erez Israel“ erinnernd: ״Darum begrüßen auch wir dankerfüllt den Wandel der Zeilen, der im englische« Palästina-Mandat seinen praktischen Ausdruck findet — aber nicht, weil wir das Judcnproblem seiner Lösung nur um Haares׳■ breite näher geführt sähen, nicht weil uns dfe bewußten politischen Leistungen der zionistischen Erlöser Rüh■ rting und Bewunderung *!)nötigten, nicht weil wir tncssianisehe Stimmungen oder efneu Siegespsalm über den Triumph des Rechtsgefühls unter den Nationen für zulässig hielten •— ׳sondern weil uns eta Weg ge• öffnet ist, um nach dem Willen des Thoragetetzcs eine teure, lange, nur sporadisch und selten erfüllbare Mizwa von ,unermeßlicher Bedetilung zu umfassender Verwirldiehung bringen. Wolda uns diese Mizwa schhcßhch führen wird, das tet nicht unseres Anitas zu ermessen mid m erklügelt». Wir kennen ja auch sonst nicht die tieferen tarieren Zusamraenlüngc 11mc״f jüduchcn Pflichterfüllung im Einzcb und Oesamtheltskbcn mit Geschichtsprozeß oder gar kos• Genug, daß die Pflicht unser Tun bestimmt — der befolg ist unseres Gölten." (,•1hL1^־״ d״r Zeilc״*י‘ *“״ der ״Israelit“ dank• erfüllt begrüßt, ist allerdings nicht von selbst gekommen, sondern durch jahrelange zionistische Arbeit, durch Hin- 9Ut einer י**• »>«*«■ Mensche« unseres Volke s. Audi der wertere Aufbau fordert Opfer, jüclci. «»״«*״ »Ute etufe heb anerkennen, daß es unwürdig ist, die Schöpfer eine» dCSSWJ; FrÜdVtC maI* will. Lpbf 10“r“ ׳60״*״ף den notwendige« Opfern für Erez-lsracl mit den Zioniste« zu wetteifern. JUEDISCHB RUNDSCHAU Nr. 22 Deutschland Abschiebung and Internierung der Ostjudea Amtliche Ziffern. Auf eine Anfrage des Abg. Mumm (Deutschnat*), welche Maßnahmen auf Grund des Rcichstagsbeschlussca tut Sommer wegen Abschiebung der Ostjuden ergriffen worden seien, wobei die Angabe von Ziffern gefordert und auf das Vorbild Oesterreichs verwiesen wurde, antwortete im deutschen Reichstag als Vertreter der Regierung Ministerialrat Hering, daß das Reich nach Kräften bemüht sei, der unerlaubten Einwanderung durch Paßvorschriften und Fremdenpolizei entgegenzutreten. Eine Massenabschiebung unerlaubt Ein• gewanderter scheiterte aber an dem Widerstand der polnischen Behörden. Verhandlungen mit Polen über diesen Gegenstand »eien im Gange. An der Ostgrenze sind! 1920 11 453 Personen wegen unerlaubten Orenzübertritt* verhaftet, 6109 wieder über die Grenze ab• geschoben, von dem Rest wurden 1500 aus polnischcn Gefangenenlagern entwichene Kriegsgefangene oder Deserteure in Internierungslager abge• schoben, die übrigen teils den Gerichten, teil» den Jüdischen Fürsorgeorganisationen übergeben worden. Für die vorläufige Internierung solcher frentdstiimmigen Ausländer, deren Abschiebung noch nicht durchführbar, sind mehrere Lager eingerichtet, in dem Lager bei Stargard in Pommern liegen 2700 solcher Personen. Auf die weitere Anfrage des Abg. Mumm, wie die Regierung das völlige Versagen dieser Maßnahmen erkläre, erfolgte keine Antwort Die Wählbarkeit der Ausländer «ach dem preußische« Jodengcsctz Von Rechtsanwalt Dr. Epstein, Duisburg. Die Bedenken, die auf dem kürzlich in Berlin abgehaltenen Gemeiivdetag gegen das Wahlrecht der Aus-!ander zum Bnmleslag der Gesamtorgaulsation der deutschen Juden geltend gemacht wurden, zerstreute Herr Dr. Isinar Freund, indem er erklärte, die Gefahr sei begrenzt, da die Autonomie der Gemeinden erhalten Wiebe. Diese Erwägung trifft völlig zu. Denn das Schwergewicht de* jüdischen Lebens in Deutschland liegt nach wie vor in der Gemeinde, und die launenhafte Buivtschcckigkeit der Gcmcindesatzungen mit aU ihrer Willkür, Kleinlichkeit und Rückständigkeit, mit allen Ihren dauernd häßliches Gezänk erzeugenden, die Gemeinde verbitternden Verworrenheiten tst unangetastet geblieben. Ke seit 1912 in einer Reihe von Gemeinden Preußens (vor allem im Westen, aber auch anderswo) unternommenen Versuche, den ausländischen Juden durch das Gemeindestatut das aktive Wahlrecht zu nehmen, erlitten eine Unterbrechung durch den Erlaß des Ministers des Innern vom 4. Mai 19H, der diese Pi'ine als gesetzbch unzulässig erachtete. Aber nach der ersten Besiürzuog wurden diese Bestrebungen in den Kriegsjnhre» wieder aufgenommen: stets vergeblich, 11a die Regierung regelmäßig die Genehmigung versagte, ln den letzten Jahren, Monaten und Wochen glaubten manche Gemeindevertretungen, den Ausländern das Stimmrecht wenn nicht entziehen, so doch schmälern zu können, z. li. durch Einführung einer mchrjährigen Karenzfrist für die Ausübung de* Wahlrechts der Aus-!ander. Audi in diesen Fällen scheiterte das Beginnen an dem Widerspruch der Regierung, die die Gesetz- Widrigkeit der Gemcindcbcsdilüsse feststelite. Man ging dann dazu über, den Ausländern das passive Wahlrecht zu nehmen: Dia das Judengesetz zwar die Erfordernisse des aktiven, nicht aber des passiven Wahlrechts regelt, diese vielmehr de» Gcmeindestatuten vorbeliält, meinte man buchstabengläubig wenigstens insoweit in der Lage zu sein, die Ausländer unter Minderrecht zu stellen, als cs sieh׳ um ihre Wählbarkeit handelt Aber auch diese, noch ht den letzten Tagen vorgenonuncoenl Versuche widersprachen dem ,gellenden Recht Nach dem Gesetz vom 23. Juli 1847 besitzen alle innerhalb eines Synagogenbezirks wohnenden Juden die Delta ft fließendes Recht pmentziehbaf. Heimberger sagt ». a. O. unter II: Kann ausländischen Mitgliedern der Synagogengemeinden ihr Wahlrecht durch Qemandestatut entzogen werden? Das ist vollständig ausgeschlossen. Wenn einem ausländischen Israeliten kralt des Gesetzes die Gemciwlemitgliedschaft zukommt, so besitzt er auch alle . Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben: es müßte denn sein, daß ihm ein solches Recht durch das Gesetz selbst entzogen ist Zu den Grundrechten der Mitglieder jedes Gemeindeverbandes gehört das Wahlrecht, und es ist ohne weiteres klar, daß nicht der eine Teil der Mitglieder durch Statut den andern Ted davon ausschließen kann. So hat auch nicht etwa die inländische Majorität in der Svnagogengememde die Möglichkeit, der ausländischen Minorität das Wahlrecht durch entsprechende Fassung der Statuten zu entziehen. Es müßte sonst einer zufällig vorhandenen ausländischen Majorität diese Möglichkeit ebensogut gegenüber der inländischen Minorität zugesprochea ■werden, eine Konsequenz, die so offensichtlich unhaltbar ist, daß sich damit die Unrichtigkeit des Obersatzes von selbst ergibt VergL auch meine Abhandlungen über das Stimmrecht der Ausländer, ״Jüdische Rundschau“ 1913 Nr. 34, 1914 Nr. 3 und 4 mit eingehenden historischen Nachweisem Ich habe dort gezeigt, daß man bei den Bcratungen des Juderigcsctzcutvvurfs stets verlangte, ״alle Dispositionen über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden möchten von denen über die Geineindeorgaiiisation streng geschieden werden“. Im Gegensatz zu draußen soll innerhalb der Oemeimlc — so wall es da* Gesetz — ein Unterschied zwischen Juden und Juden nicht sein. Ueber die Gemeindemitgliedschaft der ausländischen Juden in den preußischen Synagogcngcmcinden, über ihr aktives und passives Wahlrecht, dessen Unentziehbarkeit und die Ungültigkeit entgegenstehender Gemeindestatuten besteht in der Literatur völliges Ein- Verständnis. Nur Michaelis (Ztg. des Judentums vom 31. Mai 1912 S. 253) spricht den ausländischen Juden das aktive und passive Wahlrecht ab, und zwar nur deshalb, weil er der irrigen Ansicht ist, Urnen sei nach dem Judengesetz die Gcmcindcmitglicdschaft versagt. Er erkennt aber an, daß aktives wie passives Wahlrecht gleichermaßen der Gemeindermtgliedschaft entspringen, und wenn er vorschlägt, durch Gemeinde- Statut solle festgesteilt werden, daß Ausländer nicht die Gcmeimtenntgtiedschaft besitzen (S. 255), so möchte er nur ״der DteutÜchkeit wegen expressis verbis ausgesprachen“ haben, ״daß den Ausländern das aktive und passive Wahlrecht bezüglich aller Wahlen versagt sei“. Eine solche Statutenbesiimmung würde also nach Michaelis nur deklaratorische, nicht konstitutive Bedeutung haben. Die in Literatur und dreiundsiebenzigjähriger Praxis alleinstehende Ansicht von Michaelis ist durch die oben erwähnte Entscheidung des Ministers des Innern praktisch bedeutungslos geworden. Schweigt :»mit ckis Judengesetz über das passive Wahlrecht (anders als beim aktiven § 41) und überlaßt es dessen Regelung dem Statut (§ 50), so darf nicht ein Teil der Mitglieder den anderen das allen Gcmeindemitgliedern anstehende, mit der Zugehörigkeit zur Gemeinde verknüpfte Wahlrecht — Wählbarkeit ebensowenig wie Stimmrecht - entziehen. Inländern wie Ausländern zu (Erlaß des Ministers des Innern vom 4, Mai 1914 Ib 107). Das aktive wie da« •״-ין« *«־• uv.» verounatnes ideales Recht“. (So Entscheidung des Preußischen Ober• Verwaltungsgericht» vom 28. Februar 1908, O. V. Q. Nr. VUl 421 Reg,•Nr. VIII B. 22. 09. Vergi auch Entsch. O. V. G. 51), 203). Vergi ferner Outachten de« Herrn Praf, Dr. Heiniberger (Bonn) über das Wald• rocht ausländischer Juden in preußischen Synagogen• gemeinden l 1 a. E. (abgedruckt kn _Jüd. Voiksfremvd“ vom 14. Aug. 1913 Nr. T)t Demgemäß fet auch die Hauptfrage daliin zu beant- Worten, daß ausländische Mitglieder der Synagogenigemclmtcn in den alt preußischen Provinzen unter «len Steichcn Voraussetzungen ein Wahlrecht besitzen, wie le inländischem Und zwar gilt dies für das aktive ־wie das passive Wahlrecht, da das Jfudengesetz auch in bezug auf das letztere Irgendeinen Unterschied zwischen inländischen und ausländischen Gemeind©• mltgliedem nicht macht Ebenso Schwarzscbild, Das aktive und passive Wahlrecht der ausländischen Juden innerhalb der preußischen Synagogengemeinden Llsradit“ vom 13. März 1913, S. 1). Das Ocmcindcwah£rech!t — das aktive wie das passive — ist aber als ein aus der Qemeindemitglied- Aas den Gemeinden Königsberg. Die diesmaligen Wahlen zur Repräsentantenversammlung haben durch eine Verstand:- gung zwischen den beiden in Betracht kommenden Parteien üire Erledigung gefunden. Zwischen dem Jüdischen Gemeindevercin, der im vorigen Jahre durch Statuten- Änderung ein entsdüeden positives Programm angenommen hat und nunmehr alle nichtliberalen Gruppen, Mittelpartei, Zionisten und Orthodoxie vereinigt, und den Liberalen wurde eine Verständigung dahin herbebeführt, daß der durch die Waiden von 1918 geschaffene Besitzstand gewahrt bleibt; danach erhalten die Gruppen des Gemeindevcrcins 17, die Liberalen 11 Sitze. Die 6 Var kanzen werden durch einen Mjttelpartciler, einen Vcrtreter der ״Alten Synagoge“, der die Mehrzahl der hiesigen Ostiuden angchört, einen Orthodoxen, zwei Zionisten und einen Liberalen besetzt Die beiden neu in die Repräsentanz dntretenden Zionisten sind die Herren Prof. Kutzinsky und Leonhard Weiübrem, Da somit nur ein gemeinsamer Walüvorschbg cingereicht war, findet nach dem für unsere Gemeinde bereits geltenden ■Pioportionalwahfcystem ein Wahlakt nicht statt Rabbiner D. Ferdinand Rosenthal. Au» Breslau wird uns geschrieben: o uöm \ $atb h[er Alter von 83 Jahrcö Rabbiner D. Ferdinand Rosenthai, der über ein Mcnschenaltcr Führer der konservativen Richtung in der Breslauer Gemeinde war und als Gelehrter und Forscher weit über Breslau und Deutschland hinaus einen hervorragenden Ruf hatte. Ein guter und edler Mensch, stets hiltsbereit, cm Berater und Helfer für viele viele notleidende Brüder, die Breslau passierten und immer ihren Weg zu ihm nahmen. Seme Gegnerschaft ״alt aßenr, was das Judentum zu zerstören drohte; seine Arbeit allem, was dun förderlich schien. So stand er auch uns überaus nahe, wenn er auch Bedenken trug, anzuschließen. Aber während ..Der Messias »״״ K^lmcn b?f,lcf!״י״» *8"י* ׳* er keine Juda: ‘ Än ^e■ """»«י wieder dem Gedanken Frhfim״״ d«CT fk)n,sm9״ lh1״ die Gewahr für die ä 2CbC* ®“*1י Andcaken wird auch ok