Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVI (1921)
- Issue
- Heft 17 (1.3.1921)
- Date
- 1921-03-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Red»kt10n««bluE Sonnt•* und Mittwodi ct-cHmitt•*. — ן כא■ אור א■« תרס״א xxv, Jahrg.־ Der Zionismus aratrabt IQr das JOdlsche Volk die Schäftung einer Öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. ״Baseler Programm.“ Die Demission Julius Simons angenommen London, 22. Februar (J. C. B.) Das bisherige Mitglied der Exekutive, Julius Sinton, ist endgültig aus der Leitung ausgeschieden. Der Präsident, Prof. Wcizmann, hat die Demission a ngenomm c n. Diese Meldung des J. C. B. bestätigt die in unserer letzten Nummer ausgesprochene Vermutung, daß der während Wcizmanns Palästinareisc hervorgetretene Gegensatz der beiden Männer zu einer Umbildung innerhalb der Exekutive unmittelbaren Anlaß geben wird. Die Verhandlung des Völkerbundes über das Mandat wieder aufgeschoben ln einer Sitzung in Paris am 22. d. M. hat der Rat des Völkerbundes einen Antrag B a 1 f o u r s angenommen, daß die Behandlung der Mandate A (zu welchen auch das Palästina-Mandat gehört) bis zurnächstcnScssiondesVölkerbundes im April aufgeschoben werden soll. Balfour sagte in der Begründung seines Antrages, daß das neue englische Kolonialministeriuin Churchill gerade im Begriffe sei, zum Zwecke des Studiums der Mandatsfragen nach Aegypten zu gehen, und daß es unter diesen Umständen wünschenswert sei, die Mandate A nicht jetzt in Verhandlung zu ziehen, wie ursprünglich vorgesehen war. Aus dem englischen Unterhaus Im englischen Unterhause antwortete Bonar L a \v auf eine von A. Macklin gestellte Anfrage, daß die alliierten Mächte und die britische Regierung beschlossen hätten, die Bestimmungen des Mandates, die bereits dem Völkerbund unterbreitet sind, zirkulieren zu lassen. Nach Anschauung der Regierung sei die Behandlung der Mandate ganz' ähnlich der Behandlung der Staatsverträge. Sie müssen daher von der jev.'eiiigcn Regierung ausgeführt werden. Sowie im Falle eines Vertrages werde auch bei einem Mandat das Par- 1 am ent das Recht haben, es anzunchmcn oder zu verwerfen. Auf eine Anfrage des Majors Entwistlc erklärte Sir A. Williamson in einer schriftlichen Antwort, daß nach seiner Schätzung die monatlichen Kosten der Armee in Palästina gegenwärtig 500000 Pfund betragen. Faisul in London Ein arabisches Königreich? Paris, 23. Februar. Emir Faisul hat den Wunsch ausgesprochen, von der Londoner Konferenz angehört zu werden; in Anbetracht des Widerstandes Briands gegen Faisul dürfte an seiner Stelle der syrische General Haddad Pascha von der Konferenz gehört werden. Paris, 23. Februar, Pertinax berichtet im ״Echo de Paris“, eine Persönlichkeit aus englischen Delegiertenkreisen habe sich zti dem Ansuchen Emir Faisuls, vom Obersten Rate gehört zu werden, dahin geäußert, das englische Volk wünsche nicht, fortgesetzt jährlich 30 bis 35 Millionen Sterling für die Kosten der Besetzung Mesopotamiens auszugeben, und werde daher bereit sein, die Räumung des Gebietes zwischen Euphrat und Tigris vorzubercitcn. Man beabsichtige, sich auf Bassorah zurückzuzichen, wünsche aber im Lande eine politische Organisation zurückzulassen, die die Rückkehr der Anarchie verhindere. England sei daher entschlossen, ein arabisches Königreich zu gründen. In Bagdad gebe es jetzt vier Kandidaten ™ die, Königskrone: Emir Abdullah und Emir Faisul, beide Söhne des Königs Hussein, sowie zwei arabische Schciks. Es sei aber sehr wahrscheinlich, daß Faisul den Sieg davontragen werde. Kämpfe zwischen arabischen Stämmen Jerusalem, 21. Februar. (J.C.B.) Hier trafen beunruhigende Nachrichten aus Transjordanien ein, denen zufolge zwischen den arabischen Stämmen Im! Distrikte von Keralc schwere Kämpfe ausgebrochen seien, welchen bei den ersten Oefechten 22 Araber zum Opfer gefallen Ussisctikin begleitet Weizmann nach Amerika Wie wir ״Haarcz“ entnehmen, hat Ussischkin, der Vorsitzende des Wand hazirim, von der Exekutive in London, vom Ocschäftsführenden Ausschuß der Zionistischcn Organisation Amerikas und von der Leitung des Nationalfonds (? soll wohl Keren Hajessod h e i 11 e n. — A. d. R.) in London die Einladung erhalten, Amerika im Interesse der palästinensischen Aufbauarbeit zu besuchen. Nach telegraphischer Verständigung hat sich Ussischkin bereit erklärt, der Einladung Folge 7.11 leisten. Dienstag, den 22. Februar, wirdIJssischkin Jerusalem* verlassen, um sich zunächst nach London zu begeben, von wo aus er mit Wcizmann die Reise nach Amerika antreten wird. Seine Reise wird zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen. Einsteins Amerikareise Die Meldung, daß Professor Einstein auf Einladung der Zionistischen Organisation sich nach Amerika begibt, um dort an den Beratungen für die jüdische Universität in Jerusalem mitzuwirken, hat begreiflicherweise in weilen Kreisen stärkstes Interesse erregt Professor Einstein hat sich prinzipiell bereit erklärt, die Einladung anzunchmcn, falls der Termin seiner Reise mit seinen übrigen Dispositionen übereinstiuunt. Einstein, der im Frühjahr in Holland Vorträge übernommen, hat, möchte bis zu diesem Zeitpunkt zurück sein. Als spätester Abreisetermin kommt für ihn der 23. März ab Rotterdam in Betracht Der Zweck der Reise ist die •Intcressicrung amerikanischer Kreise für die Universifit in Jerusalem und für sonstige Pläne der Zionistischen Organisation in Palästina, sowie die nähere Ausgestaltung des Universitätspiancs. Dagegen hat Einstein die Einladung der amerikanischen Universitäten zu Vorträgen bereits früher ab gelehnt, da er ursprünglich beabsichtigte, in der nächsten Zeit an einem internationalen Kongreß in Brüssel tcilzunelimen. Churchill fährt nach Palästina Wie die englischen Blätter melden, wird der neue Kolonialminister Churchill anfang März eine Reise nach dem nahen Osten antreten, wobei er Palästina und Mesopotamien einen längeren Besuch abstatten wird. Koloniaiministcr Churchill wird mit den High Commissioncrs beider Länder Konferenzen über die Art der Durchführung der britischen Mandate in Palästina und Mesopotamien abhalten. Den Besprechungen wird auch Marse 11 ah Allenby zugezogen werden. Ein Oberster ״Beth*Dsn“ in Jerusalem Jerusalem, 15. Februar. (J.C.B.) Auf Veranlassung der Regierung findet hier vom 20. bis 25. Februar eine Konferenz von 71 Rabbinern und 35 Laien statt, um eine ״Obersten Bcth-Din“ (jüdischer Gerichtshof) und einen aus Mitgliedern der Konferenzteilnclimer bestehenden Appcllationshof zu wählen. Die legale Macht dieser Körperschaften wird von der Anpassung des jüdischen Gerichtes an die modernen Bedingungen, insbesondere in bezug auf die Frauenfrage, abhängig sein. Letztere bildet jetzt den Ffauptgegenstand der öffentlichen Diskussion. Der MaaBerbeschiuß in Kanada Der nunmehr im Wortlaut vorliegende Beschluß des 17. kanadischen Delegiertcntagcs stellt fest, daß die im letzten Juli in London abgchaltene zionistische Wcltkonfcrenz die Pläne für die grundlegende Arbeit in Palästina und für die Verwendung der hierzu notwendigen Mittel sorgfältig beraten, vorbereitet und als Keren Fiajcssod angenommen habe, ln diesem großen Augenblick der jüdischen Geschichte sei Loyalität gegenüber der Leitung und Disziplin gegenüber den Entscheidungen der zionistischen Wcltkonfcrenz für che erfolgreiche Bewältigung der großen Probleme notwendig. Die kanadische Organisation nimmt daher den Keren Ha j essod-Bcschluß der Londoner Konferenz ohne Einschränkung an und fordert ihre Exekutive auf, die Aufbringung von nicht weniger als einer Million Dollar in Uebercinstimmung mit dem Prinzip des althergebrachten Maasserbegriffs für das laufende Jahr in Angriff zu nehmen. Der kanadische Be- Schluß dürfte für den ganzen amerikanischen Kontinent entscheidend sein, da nirgends i!\ Amerika andere Bedingungen vorliegen als in Kanada. Dr. Schmarja Levin, der zurzeit Kanada bereist, wird überall mit stürmischem Enthusiasmus empfangen. Das Mandat Rechtliche Betrachtungen und politische Folgerungen. Von Dr. Moritz B i 1 c s k i. (Schluß.) HI. Die Errichtung der nationalen Heimstätte für das jüdische Volk Die Errichtung der nationalen FIcimstätte für »las jüdische Volk in Palästina, die als Zielbcstimmung für das Mandat besonders hervorgehoben ist, wird nicht allein durch die Möglichkeit angestrebt, daß in Palästina sici» alle interessierten Kräitc nach ihrer Bedeutung voll entfalten können. Unser Recht auf die nationale Heimstätte in Palästina ist nach dem Entwurf in unsuer historischen Verknüpfthcit mit dem Lande begründet. Damit wird festgestellt, daß die Verbindung des jiidisehen Volkes mit Palästina eine politische Tatsache geblieben ist; aus ihr ergeben sich Ansprüche, die im Entwurf in rechtsverbindlicher Form anerkannt sind. Dieses Anerkenntnis äußert sich in bestimmten rechtliehen Folgerungen. Von besonderer Bedeutung ist die im Art. 4 enthaltene Einrichtung der jüdischen Vertretung, der ״Jcwish agency“, und die Tatsache, daß die Zionistische Organisation als diese Vertretung anerkannt wird. Der politische Erfolg, den der Zionismus gehabt hat, kommt hier in stärkster Form zum Ausdruck. Er wird nicht abgeschwächt, sondern unterstrichen durch die an die Organisation gerichtete Aufforderung, die Mitarbeit aller Juden für die Errichtung der jüdisch-nationalen Heimstätte zu gewinnen. Damit wird der Zionistischen Organisation eine führende Stellung im Gesamtjudentum offiziell cingeräumt. Dieses jüdisch-politische Ereignis erhält eine ganz besondere Bedeutung von bisher unbekannter Art durch die Tatsachc, daß diese jüdische Vertretung und damit die Organisation als öffentliche Körperschaft völkerrechtlich — denn die Bestimmungen des Mandats stehen unter den Garantien des Völkerrechts — anerkannt wird. Die Organisation wird damit ein Rcchtssubjekt des pa!ü-:incnsischcn Staatsrechts. Diese Rechtsqualität und ihr Aufgabenkreis werden ihr völkerrechtlich gesichert. Diese Tatsache ist nicht nur von grundlegender Bedeu» tung für die jüdische Politik, «sondern auch von kbluftem, allgemeinem Interesse. Das Mandat bringt nicht zum Ausdruck, daß die Organisation auch selbst unmittelbar ihre Rechte völkerrechtlich geltend machen kann. Aber offensichtlich berührt sich die Bestimmung des Art. 4 mit der — auf anderen Gebieten des Völkerrechts bereits zur Geltung gekommenen — Auffassung, daß nicht, wie man früher meinte, nur Staaten, so!1dem auch andere Verbände Subjekte des Völkerrechts sein können. Setzt sich diese Meinung durch, so wird damit das Monopol der Staaten im internationalen Verkehr gebrochen. Es würden auch solche Mächte auerkannt, denen die Merkmale der Staatsgewalt fehlen, deren gesellschaftlich verbindende Wirkung sich vielmehr in anderer Art äußert. Die Entwicklung dieser Meinung, über deren allgemeine Bedeutung hier nicht weiter gesprochen werden kann, würde eine Garantie für die Stellung der Organisation und damit für die Errichtung der jüdischnationalen Heimstätte geben. Diese Stellung ist im Mandatsentwurf nur in allgemeiner Form beschrieben. Sie soll, als Korporation öffentlichen Rechts, der Vervvaltung Palästinas Rat und Mitarbeit in den Angelegenheiten gewähren, die sich auf die Errichtung der jüdischnationalen Heimstätte und auf die Interessen der jüdisehen Bevölkerung Palästinas beziehen. Ihre Stellung ist also nur beratend; es besieht das Bedürfnis, daß ihrer Meinung auch eine für die Verwaltung Palästinas irgendwie verpflichtende Bedeutung beigelegt wird. Das Interesse, das die Organisation wahrzunehmen hat, die Errichtung der jüdischen Heimstätte, ist, als Leitgedanke des Mandats, von der Verwaltung Palästinas zu beachten. Die Organisation wird die Möglichkeit haben, die Verwaltung in Fällen, wo das notwendig sein sollte, auf diese Verpflichtung hinzuweisen. Aber cs fehlt eine Garantie. Die Organisation muß imstande sein, ihre Meinung entweder unmittelbar in der Verwaltung Palästinas zur Geltung zu bringen oder bei einer übergeordneten Instanz auf die Erfüllung der im Mandat enthaltenen Verpflichtungen zu dringen. Vorschläge in der ersten Richtung, die der Organisation einen Einfluß auf die Entscheidungen der Mandatarmacht über die Gcstaltung der palästinensischen Verwaltung geben sollen, sind diskutiert worden. Diese Methode hat den Vorzug, *ijjß sie sich an eine bestimmte Stelle riclitet und verhältnismäßig leicht zu benutzen ist. Sie würde zweckmäßig ergänzt durch die zweite Möglichkeit, die vielleicht schwerfälliger ist, die aber eine internationale, über die Behörden der Mandatarniacht hinausgehende Wirkung haben würde. Als eine in diesem Sinne übergeordnete Instanz käme die ständige Kommission des I! i