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Jüdische Rundschau · 1921-02-22 · Heft 15 (22.2.1921) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVI (1921)
Issue
Heft 15 (22.2.1921)
Date
1921-02-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 104 § 37. Das Zentralkomitee Imt da» Recht, auf An- (rag de» l.!1!nU'sv1)1'il,׳tmlr» don 1 )(•!egieilculag während dessen Wahlperiode einmal aufzulösen. § 38. Sämtliche Organe der Z, V. f. D. sind in ihrer Tätigkeit an die Beschlüsse des Dclcgiertentagcs gebunden, § 30. Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Delegierten muß der Deiegicrtentag zusammentrelen, § 40. Solange der Delcgiertentag nicht tagt, nimmt ein von ilim zu wählender Ausschuß als parlamentarisches Kontrollorgan die Rechte des Dclcgiertentagcs wahr, Er muß so zusammengesetzt sein, daß die Fraktionen des Delegiertentages ihrer Stärke entsprechend in ihm vertreten sind Er ist befugt, über alle Angelegenheiten der Gescliäftsfiihrung des Landesvorstandes und des Zentralkomitees Aufklärung zu verlangen. Er kann mit Dreiviertel-Mclnheit gegenüber allen Maßnahmen zionistischcr Zentralorganc seine Veto mit aufschicbendcr Wirkung «iniegen. ln diesem Falle hat das Plenum des Dclcgiertentagcs darüber zu besdiließen. § 41. In eiligen Fällen, wenn der Zusammentritt des Delcgierteutngcs aus teciwiischen Gründen nicht möglich ist, kann der Landcsvorstaiid oder der Ausschuß des Ddegicrtentagcs eine Befragung der Delegierten herbei• führen. In solchen Fällen sollen Delegierten vcrsaiuinluugen m\ verschiedenen Orten Deutschlands stattfiuden. § 42. Die Delegierten sind an Aufträge und Instruktioneu nidit gebunden. Die Bczirksvcrbündo. & 43. Die ßezirksverbiinde sind die nach verwaltimgstcclmischea und geographisdien Gesichtspunkten gebildeten Unterorgane der Z. V. f. D. Ihre Bildung erfolgt d-urdt den Landcsvorstaad nadt Befragung der betr. Ortsgruppen. tj 41, Dem Bczirksverhaml obliegt die Durchführung aller zionistischen Angelegenheiten, die sich auf seinen Bezirk beziehen. t; 45. Die Leitung eines Bezirksverbandes liegt in den Händen eines Vorstandes, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Sie müssen siimtiidi an einem Platze wohnen. t; 46, Der Bezirksverbandsvorstand wird vom BczirksvcrbandsnussciiuD gewählt. Im ersten Wahlgang wird der Vorsitzern!״ mit absoluter Majorität ge•.*111!.׳!. Die übrige» /.•itgliakr werden auf Vo.schlag des neugewiliiltcn Vorsitzenden in einem besonderen Wahl• gange gewühlt. tj 47. Der Bezirks verba ndsvorstand bedarf zu seiner Oese liiftsfülirung des Vertrauens des Bczirksverbands• aiisseitusses. sj 43. Der Bezirksverbandsausschuß besteht aus min* ikstcns 15 und höchstens •10 Mitgliedern, die von allen Wahlberechtigten des Bc.-!rl.:1 zu wählen sind. Die Zahl der Mitglieder des ü, V.A. wird innerhalb dieser Oreuzen vom Landesvorstand bestimmt. Die Wald erfolgt auf zwei Jahre, t; 44. f>er B. V. A. -oll vierteljährlich einmal zu* sammentveten. S 50, Der B. V. A. wählt den Bezirksvcrbamlsvorstand, entsendet die seiner Zahl entsprechenden Mitglieder in das Zentralkomitee, genehmigt den Etat des Bezirksvcrbaudes, nimmt zur Geschäftsführung der, Bczirksverbandsvorstandes Stellung, bat das Rocht, maßgebende Beschlüsse für die Arbeit des Be/.irksverbandes zu fassen (inucrltalb der Grenzen des § 33), kann durch Resolutionen ra allgemein-zionistischen Fragen Stellung nelunen und für den Deiegicrtentag Anträge stellen. § 51. Sämtliche Beamte des Bezirks ($ 64) haben in dein Bezirksverbandsausschuß Sitz, Stimme jedoch nur, soweit sie ein Mandat haben. § 52. Die Ortsgruppen sind in verwaltungstechnischer Beziehung dem Bezirksverband unterstellt. Ortsgruppen, S 33. Befinden sich mehr als 20 Zionisten an einem Ort, so sollen sie eine Ortsgruppe bilden. $ 54. Die Ortsgruppe wird geleitet von einem Vorstand, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. § 55. 111 Ortsgruppen mit mehr als 200 wahlbertchtigten Mitgliedern wühlen diese eine Vertretung, die aus mindestens 11, höchstens 40 Personen besteht. Bei der Wald finden auf Antrag die Grundsätze der Vcr* Ivällniswah! Anwendung, In Ortsgruppen mit weniger als 200 wahlbercchtigten Mitgliedern werden die Aufgaben der Vertretung von der Gesamtheit der Mitglieder übernommen. 8 56. Auf die Wahl des Vorstandes findet der § 46 sinngemäße Anwendung. 8 57. Die Ortsgruppen regeln ihre Tätigkeit autonom, sind dabei aber an die Beschlüsse des Dclegiertentuges, des Zentrnlkomit׳ es und des Bczirksvcr• bamlsauKschusscs gebunden. Weisungen des Landes- Vorstandes und des Beziiksverbandsvorstandcs haben sie Folge zu leisten, doch stellt ihnen gegen die des Bezirksverbandsvorstandes ein Ein priichsrecht zu, über dessen Wirkung der Bezirksverbandsausschuß ent* scheidet. § 58. Die Ortsgruppen sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß jedes ihrer Mitglieder eine vom Zentral• komitce anerkannte Zeitung regelmäßig erhält. __ JUEPISCHE^ RUNDSCHAU_ Finanzen, § 50. Jetier Zionist Ist verpflichtet, den Schekel, die zionistische Kopfsteuer, zu zahlen. Die Höhe des Schekels wird von der Zionistischen Weltorganisation festgesetzt. 8 60, Um die zur Bilanzierung des Etats erforderliehen Mittel aufzubringen, wird vom Zentralkomitee oder einem von diesem ciiizusctzcmlen Finanzamt jedem Bezirksverband eine dessen Kopfzahl und Leistungsfähigkeit entsprechende Stimme zur Aufbringung nuferlegt. Gegen die Einschätzung ist Beschwerde beim Plenum des Zentralkomitees zulässig, § 61, Der Bezirksverband kann sein Kontingent aufbringen: a) durch Besteuerung von Ortsgruppen; b) durch Auferlegung von Ehuclstcucr» (Zionisten- Steuer). § 62. Die Ortsgruppen können ihre Anteile aufbringen: n) durch Auferlegung von Einzelsteuern (Zionisten- Steuer); b) durch Sammlungen, Ueberschüssc aus Veranstalhingen tisw. Jede Ortsgruppe kann gegen ihre Einschätzung beim Bezirks verband sausscliuß Beschwerde einlegcn, § 63. Den Mitgliedern des Zentralkomitees, des Delcgicrtcntagcs, der Bc/kksvcrbaiidsausschüssc sind bei Sitzungen der entsprechenden Körperschaften die Reisekosten zu vergüten. Verzicht hierauf ist unzulässig. Beamte. § 6-1. Als Beamte gelten: a) alle gegen Entgelt arbeitenden Angestellten zionistiseher Organe in vrrantwo!Lieber Stelle (zcichinmgsberechtigt). ln Zwdfelsfällen entscheidet darüber der Laudesvorstaml; b) die Mitglieder des Zentralkomitees, der Bezirks- Verbands- und Ortsgruppen Vorstände. § 65. Alle zionistischen Beamten sind im Rahmen ihres Gcsrhiiflskreises für die InnehaUuug der Bcstimnuingcn dieses Statuts und für die Durchführung der Beschlüsse der, Dclcgiertentagcs, des Zentralkomitees* der Bczirksvcrhaiulsansschüssc und der Ortsgruppcnvcrtretungen verantwortlich, soweit diese Beschlüsse nicht mit dem Statut in Widerspruch stehen. Haben sie Bedenken gegen die Ausführung eines Beschlusses, so haben sic die Weisung des Landesvorstandes einzuholeu. 8 66, Gegen Beamte, die gegen die Bestimmung des (j 65 verstoßen, ist —- unbeschadet der Bestimmung des tj 3 — auf Antrag ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Antragsberechligt sind: alle in § 7 genannten Organe, ferner die Organe der* Bezirksvcrbäiuk und Ortsgruppen und der Beamte selbst. 8 67. Als Disziplinargericht fungiert das zuständige Schiedsgericht. Schiedsgerichte, § <!8. Für jeden Bezirksvcrband ist in der Regel ein Schiedsgericht zu bestellen. § 69. Das Schiedsgericht setzt sich •zusammen aus zwei Juristen und zwei ivichtjuri״cu, die vom B. V. A. z.u wählen sind und einem Vorsitzenden, der vom Landes vor stand aus der Reihe der im Bezirk wohnenden Beamten zu ernennen ist. 8 70. Das Schiedsgericht ist zuständig für Diszipliuarverfalvrcn gegen!warnte, die im Bezirk wohnhaft sind. F.s soll auch bei Streitigkeiten von Zionisten untereinander angcrufen werden. g 71. Das Schiedsgericht kann im Disziplmarvcrfahren erkennen: a) auf Freisprechung; b) auf Verweis; c) auf Geldbußen; <1) auf Atutsentr.eizung; u) auf Aberkennung der Wählbarkeit zu zionistischen Aemteru; t) auf Ausschluß aus der Z.V.f.D. Bei Streitigkeiten von Zionisten untereinander fungiert es als Schlichtungsinstanz. 8 72, Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts ist Berufung zulässig. ‘Berufungsinstanz ist das Ober- Schiedsgericht. § 73, Das Obcrschiedsgcricht hat seinen Sitz in Berlin. Es besteht aus zwei Juristen und zwei Nicht- Juristen, die vom Deiegicrtentag möglichst aus dessen Mitte zu wählen sind, und einem Vorsitzenden, der vom Landesvorstand aus den Mitgliedern des Zentral- Komitees ernannt wird. § 74. Das Oberschiedsgericht kann erkennen: a) auf Bestätigung des Urteils; b) auf Verwerfung des Urteils; c) auf nochmalige Verhandlung vor einem anderen Schiedsgericht. § 75. Ein Urteil wird erst durch Bestätigung seitens des Landesvorstandes wirksam, Sonderorganisationen und Föderationen. § 76, Den Mitgliedern der Z.V.f.D, ist es freigestellt, sich auf Grund eines besonderen Programmes; das aber den zionistischen Grundsätzen nicht zuwider- Nr. 15 laufen darf, zu besonderen Organisationen zusammen*!,, schließen. § 77. Die Zugehörigkeit zu einer Sondcrorgani. sation bedingt weder Vorrechte noch Nachteile. (aus. nähme s. § 17.) § 78. Die Sonderorganisationen geben sich ih״. Verfassung selber. § 79. Angehörige von Föderationen, d. h. solchen Sonderorganisationen, die eigene Vertreter zum Zk>. nistenkongreß entsenden, haben innerhalb der Z.V.f.D. kein Wahlrecht zum Kongreß. Statutenänderung. § 80. Eine Statutenänderung kann — soweit nicht ausdrücklich anders bemerkt — durch den Delegierten, tag mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierte» beschlossen werden. Purim*Vcranstoltungen des Jüdischen Nationatforids in Berlin •Zur Eröffnung der Puriimvochc findet hi Berlin eine große Matinee am Sonntag, den 29. März, in! Deutschen Theater statt, bei der Ernst Deutsch und voraussichtlich Arnold Zweig mit. wirken werden. Am Mittwoch, den 23. März, abends 8 Uhr( ylr. anstaltet der Nationalfonds ein großes Purimkonzert, bei dem erstklassige Künstler ihre Mitwirkung zugesagt haben. Alfred Wittenberg wird mit sei,;em Quartett, Felix Robert Mcndelsohn, Max Modern und Alfred Glascrstein das Hebraikon von Ertel vvt• tragen. Außerdem hat sieh zur Teilnahme' an die-etn Konzert Grete Stückgold von der Münchener Staatsoper, die vcr einiger Zeit in Berlin mit grobem Erfolg aufgetreten ist, verpflichtet. Ferner wird m diesem Abend die junge Pianistin Rosd Frankl, deren Leistungen bei ihrem ersten Auftreten von der gesamten Berliner Kritik einhellig anerkannt wurden, müwirken. Am Donnerstag, den 24. März, gibt der Zionistische Jugendvercin einen Purim ball zugunsten des jüdischen Nationalfonds iin Brüücrvercinshaus. Schließlich wird am Sonnabend, d.־n 26. März, abends, von einem Komitee eine große Purimfeicr mir Ball im Lehrervcrcinshaus am Alexanderplatz veraustaltct. An diesem Abend werden Leo Goilanin und eine bekannte jüdische Theatertruppe mitwirken. Ferner werden Kabsrcttvorführungen, Uckerraschungcn und Budenverkauf stattiimlen. Wir bitten alle Berliner Gesinnungsgenossen, rcch!• zeitig ihren Bedarf an Karten beim Jüdischen National• foiids, Sekretariat für Groß-Berlin, Seydelstr. 3 111 (Zentrum 3614/15) an/umcldi'n, damit unseren Freunden die Teilnahme an diesen Veranstaltungen gesichert werdem kann. Hebräische Schreibmaschine gestohlen Im Palästinnamt der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, Berlin W 15, Sächsische Str. 8, ist eine Schreibmaschine System Jost mit hebräischer Sdirift Nr. A. H. 50 863 vor einigen Tagen gestohlen worden. Vor Ankauf wird gewarnt, und es wird gebeten, Spuren, die auf den Diebstahl hindeuten, dem Palästinaam; der Zionistischen Vereinigung für Deutschland mitzutonc.i. Pdlastina-Aufbaufonds Hl. Spendenausweis. Eingänge vom 1. Oktober bis 31. Dezember F.-tf: Berlin '342.50. Cö’.n 17 962.- Dortmund 6000.-, Düsseldorf 13CC0.—, Essen 3219.—, F;::1 b;־rg ■1!;׳J. -, Frankfurt a. M. 618.—, Halle HK).—, Hamburg 12 0;:.׳.-, Homberg 316.—, Insterburg 303.—, Leipzig 25 273.-׳, Lüneburg 2555.—, Myslowitz 2074.—, Maiuviveiin IT1;.־ , Nordhausen 505.—, Schippenbul 100.—, Sdw.ai.t ch 50.—, Tarnowitz 900.—, SpezLalfonds ״Freunde llenjarnins“ 110.— M. Eingänge unter 50.— M. aus folgenden Städten: Boizenburg, Breslau, Holzhaus n, Kristiania, Meiningen, Niesky, Nciimittelwaldc, Niederstetten, Oebringcn, Sandowitz, Selters, Scbv.kntochlowitz, Gesamteingang jukl. Beiträgen unter 50. g'elch 86367.50 M. B e r i c h t i g u n g. Von der im 11. Spendenausweis aufgefiibrtoi» Summe aus Lübeck von 3600 M. waren nur UKW M. für «k* Palästina-Aufbaufonds bestimmt. Oberschlcsicn. Königshüttc. Während der Abstimmungstogc wird für alle in Köivigshüttc und den zum Synagogenbezirk gehörigen Ortschaften zur Abstimmung üercehtigten Koscherverpflegung eingerichtet. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung an Herrn Rabb. Dr. Ooid- Schmidt, Kaiserstr. 26. best© dem

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