Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVI (1921)
- Issue
- Heft 7 (25.1.1921)
- Date
- 1921-01-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2651273-2652316-2652322--13725-2671477- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seile 44 Entwurf eines neuen Statuts der Zionistischen Verewigung für Deutschland Gemäß einem Beschluß des XVI. IXlogicrtcntages veröffentlichen wir nachstehend einen Entwurf für ein neues Organisationsstatut. Der Entwurf beruht auf dein Vorschläge einer Kommission, die wahrend des letzten Delegiertentages getagt hat. Er baut im wesin 1/jlieIteil auf den gegenwärtig geltenden ürganisatioiisbcstinimmigtii auf und begnügt sich mit Ergii.1t/.11ngen und Verbesserungen, die sieh in der Praxis als notwendig heransgestelit haben Eine grundlegende Acndcrung unseres zurzeit geltenden Organisationsreehtes, wie sie von anderer Seite angeregt worden ist, liält der Geschäftsführende Ausschuß für un/weckmäßig. Zur Erläuterung sei uuf einige wichtige veränderte uii'.i neue Bestimmungen lungewiesen. Der Entwurf liiilt an dem durch den letzten Delegierteutag geschaffenen Zustand fest, nachdem die Leitung der Z. V. t. D. in den Händen des ״Landes- Vorstandes׳' (wie in Zukunft der bisherige ״Geschäftsführende Aussclmll“ genannt werden soll) liegt Das Z e 111 r a I k o m i t e c wird durch Begrenzung seiner Mitglicderzahl auf 3<> verkleinert und dadurch aibeitsfähiger gemacht, soll aber dennoch lediglich mit den Aufgaben eines Beirats und (politischen) Kontrollorgans betrautweiden Der 1' i n a « z au s s c 11 u ß als finan- /ieller Beirat, die Revisionskommission als finanzielles Kontrollorgan, beides Institutionen, die ihre Bedeutung im letzten Geschäftsjahr erlangt haben, erhalten in dem Entwurf eine verfassungsmäßige Grundlage Der Entwurf überträgt das Budgetrecht dem Zentralkomitee, da die Praxis erwiesen hat, daß der l)eh•• gierieniag zu einer ordnungsmäßigen Eiatberatimg me gelangen könnte. Die Aufgaben des Delegiertentages werden auf der anderen Seite erweitert, in Ziiktmit sollen die deutschen .Mitglieder für^ die Vcitretiuigs• körperscluiftcn der zionistischen < 'icsamlorganis.il iou durch den Dclegicrteiil.ig nominiert werden Die Beschlüsse des letzten Delegiertentages über die Altersgrenze bei aktivem und passivem Wahlrecht, sowie über die Stellung der Mitglieder des Landes- Vorstandes und des Zentralkomitees auf dem Delegiertentage weiden m dem 1 ntwurf beibehalten In der viel umstrittenen Trage der Projioi'tioiialw.ilil vertritt der Entwurf den Standpunkt, daß die Verhältnisw״hl mir in Ortsgruppen um mehr als WO Mitgliedern 'tattfimlen soll und muß Eine weitere Ausdehnung ihr Ih tpoilioiialu,1111 nur größere, mehrere Ortsgruppen umiassciv.le Wahlbezirke, würde zu künstlichen, in den ii.i'.nriichcii Verhältnissen der Z. V. f I). nicht begründctcii Gruppierungen führen. Vor allem aber wäre m diesem l alle zu befürchten, daß die Vertreter auch kleinerer Ortsgruppen m Zukunft nicht mehr aut dem Delegierteutag erscheinen Der Gcschäftsführcudc Ausschuß hält es jedoch für wichtig, daß diese als die eigentlichen Träger der zionistischen Arbeit an den Verhandlungen des Delegicrteutages teilttcltmeu Alts dem gleichen Grunde sieht der Entwurf auch davon ah, das Wahlrecht etwa erst Ortsgruppen von mindestens 50 Mitgliedern zu gewähren, wie von verschiedenen Seiten angeregt worden ist Eine einschränkende Be- Stimmung dieser Art wäre im Interesse der.freilich sehr wünschenswerten liegten/tm״ der I)clcgicrtcnzahl vielleicht nützlich gewesen. Dennoch überwiegen die Be• denken, die gegen eine Zusammenlegung der kleineren Ortsgruppen zu einem Wahlbezirk und gegen die * Schaffung einer gemeinsamen Vertretung für mehrere Ortsgruppen sprechen. Der Entwurf strebt eine Einschrjinkung der Dclcgicrtenzahl dadurch an, daß in Zukunft erst Ortsgruppen von mehr als 75 Mitgliedern (bisher 50) einen zweiten und Ortsgruppen von mehr als 150 Mitgliedern (bisher 100) einen dritten Delegierten wählen können. Die Delcgiertciizalil aut dem Dclegiertcntag wird ferner in Zukunft dadurch vermindert, daß die Mitglieder des Landesvorstandes und des Zentralkomitees als solche nicht mehr stimmberechtigt sind, sich also wählen lassen müssen, um auf dem Delegiertentag die vollen Rechte eines Delegierten zu hesitzen. Dein von vielen Seiten geäußerten Wunsch, nach dem die Reisekosten der Mitglieder des Delegiertentages aus׳ Mitteln der Z. V, f. D, bestritten werden sollen, tragt der Entwurf aus finanziellen Gründen keine Reellnung Der Entwurf steht auf dem Standpunkt, daß diese Kosten durch die Ortsgruppen übernommen werden müssen. Dagegen sollen in Zukunft die Reisekosten der auswärtigen Zentralkomitee mitgliedcr zu den Sitzungen des Zentralkomitees ersetzt werden. Zu bemerken ist noch, daß der Entwurf das bisher bestehende besondere Wahlrecht der Jugcndorganisationcn beseitigt. Die Mitglieder dieser JugendorganL sationen — in Frage kamen bisher lediglich Angehörige des Herzl-Klubs und der ״zionistischen Jugendvercine“ sollen das Wahlrecht in den Ortsgruppen ausüben. Lediglich die Gruppen der Föderationen, also des Misrächt und des Hapoel-HazaiT, entsenden in Zukunft, soweit sie sich nicht in den größeren Orten an dem atlffcmcincn Proportionaiwahircdtt beteiligen, besondere Delegierte. , >*r Entwurf soll auf dein nächsten Delegiertentag zum Statut erhoben worden und erhält demnach Geltung erst nach Schluß dieser Tagung, Wir steilen den Entwurf hiermit zur Diskussion. Gcschüftsführender Ausschuß der Zionistischen Vereinigung für Deutschland. Der Entwurf janJ 1'7 ״'״ j«Z10mstischc Vereinigung für DeutschztoJähüfet'“," ׳•״ '״“״‘״׳'?"‘“-ו f'lftVSÄ ÄS gramm voraus. Sie wird vermittelt durch den Beitritt Fv'f'E °rtsgruppe 0^1י einem Bezirksverband der Van jt 3•״Pirt V?re.inigung für Deutsch- OrttgKrup'feBczirk.verbäntU und j uedisch'e RUNDSCHAU . Gruppen von zionistischer» Sonderverbände״ (Föderationell der Gesimitorgatiisatinn), die der Zionistischen Vcreitiigun«; für Deutschland angesdiiossen sind, haben die Rechte und Pflichten von Ortsgruppen. א l Organe der ״Zionistischen Vereinigung für Deutschland“ sind der Dclegiertcntag, der Lantksvor- Stand, das Zentralkomitee, der Finanzausschuß, die Re- Visionskommission und das Ehrengericht. 5 א, Die ״Z. V. f. D" wird nach außen durch den Vorsitzenden des I.andcsvorstandcs vertreten. D e legi e 1 teuf a g. s 0 Der Delegierteutag der ״Zioni .tischen Verein»- guug für Deutschland‘* tritt au einem vom Zentral- Komitee zu bestimmenden, der Regel nach in Deutschland gelegenen Orte mindestens einmal in jedem Jahre zulammen. Die Einberufung erfolgt durch den Landes- Vorstand. 7 א Die Aufgaben des Delegiertentages sind; a) Eiiipegennaliui'e und Prüfung des Geschäfts- und Rechenschaftsberichtes des Lamlesvorstandcs; t>) Beratung und Erledigung vorliegender Anträge; e) Wahl der deutsche״ Mitglieder für die Vertretung!«- körpvrschaftcn der Gesamtorganisation; d) Wald des Vorsitzenden der Zionistischen Verena• gung für Deutschland; c) Wahl des Landesvot stände#; f) Wahl des Zentralkomitees; g> Wahl der Mitglieder des Ehrengerichts, des Ehrengeriehtsniivvalts, der Mitglieder des Finanzausschusses und ihrer Stellvertreter; 11) Festlegung der Richtlinien für die Arbeit der Z»onistisch’en Vereinigung für Deutschland; i) Abänderung des Statuts der Zionistischen Vereimgung für Deutschland. S 8. Jedes Mitglied der Zionistischen Vereinigung für Deutschland hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres das aktive, mit Vollendung des 20. Lebensjahres das passive Wahlrecht zum Delegierteutag. Niemand darf sein Wahlrecht doppelt (in der Ortsgruppe und einer .Somlerorganisation) ausiiben. jf 0. Jede Ortsgruppe wählt einen Delegierten. Ortsgruppen von 1111*111׳ als 75 Mitgliedern wählen zwei Delegierte, Ortsgmppeii von mehr als 150 Mitgliedern wählen für jedes angef.uigciie weitere Hundert einen weiteren Delegierten. In Ortsgruppen von mehr als J00 Mitgliedern finden Verhältniswahlen nach Maßnahme einer vom Landes• verstand zu erlassenden Wahlordnung statt. 4j 10. Die Mitglieder des Laiidesvorstandcs und der Zentralkomitees haben als solche auf dem Delegiertentag Sitz, aber kein Stimmrecht. § 11. Jeder Delegierte verfügt auf dem Delegierten• tag nur über eine Stimme. Die Delcgiertemnandate sind nicht übertragbar. Die Delegierten sind an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden. I. a 11 d c s v o r s t a n d. 8 12 Die Leitung der Z. V f. I). obliegt dem vom Delegierteutag zu wählenden Laudesvorstand. Der Laiidesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden der Z V. f. D. mul weiteren 6-10 Mitgliedern, die in zwei gesonderten Waltlguugen gewählt werden. Der Landes- Vorstand hat seinen Sitz in Berlin. Zentralkomitee. S 13 Das Zentralkomitee steht dem Landesvorstand als Beirat und Kontrollorgan zur Seite. Es ist vor prinzipiellen Beschlüssen des Laiidesvorstandcs zu hören und ständig über die Arbeit des Landesvorstandes auf dem Laufenden zu halten. Das Zentralkomitee kann jederzeit die Einberufung eines Delegiertentages beschließen. Der Bestätigung des Zentralkomitees unterliegt der Etat. § M. Die Anzahl der Mitglieder des Zentralkomitees beträgt 36. § 15, Das Zentralkomitee tritt mindestens einmal vierteljährlich in Berlin zusammen, Auf Antrag von fünf Mitgliedern hat der Vorsitzende jederzeit eine außerordentliche Sitzung nach Berlin cinzuberufen. Die nicht in Berlin wohnenden Mitglieder des Zentralkomitces können sich in den Sitzungen durch Vollmachten von anderen Mitgliedern des Zentralkomitees vertreten lassen, jedoch kann kein Mitglied über mehr als zwei Stimmen verfügen. | 16, Die leitenden Sekretäre der Zionistischen Vereinigung für Deutschland und der leitende Redakteur der ״Jüdischen Rundschau“ haben während der Dauer ihres Amtes Sitz im Zentralkomitee, aber als solche kein Stimmrecht, Finanzausschuß. § 17. Der Finanzausschuß steht dem Landesvorstand als Beirat in finanziellen Angelegenheiten zur Seite. Er ist vor Beschlüssen des Landesvorstandes von erheblieber finanzieller Tragweite zu hören § 18 Die Anzahl der Mitglieder des Finanzausschusscs beträgt 16 von denen nicht mehr als die Hälfte außerhalb Berlins wohnhaft sein soll. Revisionskommis Sion. § 19. Die Revisionskommission hat die oidnungsmäßige und wirtschaftliche Führung der Geschäfte der /lomst^clu’n Vereinigung für Deutschland itx rege!» mäßigen Abstunden entgehend zu prüfen und dem Zentralkomitee Bericht zu erstatten. Die Revisionskommission gestellt aus einem Vor• sitzenden und vier wetteren Mitgliedern, die in zwei besonderen Waltlgängcn vom Zentralkomitee gewählt werden. Ehrongerich t. § 20. Das Ehrengericht ist zuständig für Anklagen gegen Angehörige der Z. V. f. D. wegen Verstoßes gegen die Partcidisziplin oder gegen die Interessen der Bewe* gung, ferner wegen eurenrühriger Handlungen oder tionen. § 21. Das Ehrengericht besteht aus einem Voi Beisitzern Cl״Cm *tcllvertrc<c«f«'1 Vorsitzenden und dn Nr. 7 § 22 Das Interesse der Organisation bei den Verliandluiigen des Ehrengerichts vertritt der Ehrengerichtsaiiwult. § 23 Aut das Verfahren vor dem Ehrengericht finden die Bestimmungen des Statuts des Zionistischen Ehrengerichts der Gccamtorganisalion (״Welt“, Jahrgang XVI, Seite 695 u f.) Anwendung. Bezirks verbände g 24. Der Bezirksverband ist die lokale Zusammei.'ussiuig der Ortsgruppe« eines Bezirks und solcher in diesem Bezirk wolinenden Zionisten, welche an Orten wohnen, in denen eine zionistische Ortsgruppe nicht besteht un׳i die ihren Beitritt zum Bezirksverband erklärt liaben. , , , , Die Aufgaben der Bezirksverbandc sind: a) Organisatorische Zusammenfassung der im Bezirk wohnenden Zionisten; b) Förderung der Arbeit der Ortsgruppen; c) Vorbereitung der Gründung neuer Ortsgruppe!,; d) Die Propaganda in ihrem Bezirk. § 25. Die Bezirksverbände lut hat vierteljährlich dem Ocsciiäftsfüliraiden Ausschuß Bericht über ihre Tätigkeit und über den Bestand an Mitgliedern zu erstatten § 26. Der Vorstand jedes Bezirksverbandes wird von den ihm zugehörenden Ortsgruppen nach einem vom Landesvorstand genehmigten Modus auf die Dauer eines Jahres gewählt. Ortsgruppen. § 27. Die Ortsgruppe ist die Organisation samtlicher an einem Orte wohnenden Zionisten, die ihren Beitritt zu der Ortsgruppe erklärt haben. Sind an einem Orte wenigstens 25 Zionisten vorhanden, so sbllea sw sich zu einer Ortsgruppe Zusammenschlüßen. Mitglieder von Gruppen, die sich nach parteimäßigen, beruflichen oder irgendwelchen anderen Gesichtspunkten zusantinciischlicßen, unterstehen in versvaltungstechnisclier Hinsicht in jedem Falle der Ortsgruppe. Zionisten an. Orten ohne Ortsgruppe können entweder einer nahegelegtnen Ortsgruppe oder direkt dem zuständigen Bezirksverband beitreten. § 28. Die Leitung der Ortsgruppe obliegt dem Vorstände. Statuten der Gruppe bedürfen der Genchmigung des Landesvorstandes, der aut Verlangen geeignete Entwurf(: zur Verfügung stellt Die Gruppen sollen für jedes ihrer Mitgliedcr ein Exemplar der ״Jüdischen Rundschau“ abonnieren Für mehrere Familienmitglieder braucht nur ein Exemplar abonniert zu werdet». § 29. Mitglieder zionistischer Sünderverbände, die eigene Delegierte zum Kongreß entsenden, haben innerhalb der Zionistischen Vereinigung für Deutschland kein Wahlrecht zum Kongreß Finanzen. § 30. Die Einkünfte der Zionistischen Vereinigung für Deutschland bestehen aus der Zionistensteuer nebst Landesbeitrag und besonderen Zuwendungen. § 31. Der Beitrag zur Zionistischen Vereinigung für Deutschland (Zionistenstcuer) wird von jedem Mitglied seinem Einkommen und Vermögen entsprechend auf Grund freiwilliger Einschätzung gezahlt, jedoch wird ein Mindestbeitrag (Landesbeitrag) jeweils vom üelcgiertenLag festgesetzt. Das Wahlrecht zum Delegiertentag ist von der Zahlung des Mindestbeitrages abhängig. Ausnahmen hiervon kann der Landesvorstand zulassen, § 32. Die Zionistische Vereinigung für Deutschland stellt im Etat Mittel bereit, aus welchen den Mitgliedern des Zentralkomitees die Fahrtkosten der Reisen zur Teilnahme an den Sitzungen ihrer Körperschaft zu ersetzen sind. Statuten. § 36. Eine Statutenänderung kann durch den Delegiertentag mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten beschlossen werden. Der Landesvorstand der Z. V. f. D. und die Beamten ln dem Bericht über die Tagung des Landcsvor- Standes ist übersehen worden, die Annahme eines Antrags, die kurz, vor Schluß der Tagung erfolgte, zu verzeichnen. Der Antrag wurde von Dr. Siegfried Moses und Genossen cingcbracht und lautet: ״Der Landesvorstand spricht den Beamten der Zionistischen Vereinigung für Deutschland in Anerkennung ihrer Leistungen für die zionistische Sache das Vertrauen aus.“ Tagung der thüringischen Zionisten in Erfurt am Sonntag, den 13. Februar 1921 (Hot«i ״Preußischer Hof“). Tagesordnung: 1. Politisches Referat (Dr. W. M c y e r - Leipzig). 2. Alijah-Frageit (Sandbank-Arnstadt). 3. Keren hajessod (Dr. Jacobsohn• Erfurt). 4. Schaffung einer Zentralstelle der thüringischen Zionisten in Erfurt (Dr. N o a c k - Gotha). 5. Gemeindepolitik in Thüringen (Dr. א o a c k-Gotha). Abends gemütliches Beisammensein Im ,Alten Ratskeller“. Meldungen besonders einzeln wohnender Zionisten in Thüringen möglichst bald an DrJJf olfheim-Erfurt, Anger 65, erbeten; ebenso derer, die koscher essen. 1 Hiciiizausscnusses Der Finanzausschuß der Z. V.f.D. hat zum V< sitzenden Herrn Dr. Ocrson, Berlin zu stcllvi Hamlär״ Herren Leopold Landa Hamburg, und S. Schocken jr., Zwickau, gewät