Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIV (1919)
- Issue
- Heft 92 (30.12.1919)
- Date
- 1919-12-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 92 JU1P1BGHB KUNPgCHMO Seite 727 »gesagt Dieses Unternehmen, das sielt mit der Erreugung und dem Vertrieb aller möglichen Artikel beschafftet ־und heute nach kaum zweiwikhentiieber Tätigteit senon 70 Angestellte hat, wurde auf rein ko mtntunistisch er Basis gegründet. Alle Mitglieder, ob Betriebsleiter, Chemiker, Arbeiter, Diener, bekommen vorläufig 8 Rubel für den siebenstündigen Arbeitstag, welcher Lohnsatz nach Deckung der großen Investitionen und Ueberstehen der Kinderkrankheiten bedeutend steigen wird; der verbleibende Reingewinn wird zu gleichen Teilen unter die Mitglieder ausgeschüttet. Mitglieder können nur National ju den werden und nur in ganz besonderen Fällen pudere Juden oder Andersnatjosale.“ Vom Jüdischen Nationalfonds Das Hauptbüro im Haag teilt mit: im Monat November 1910 sind für den Jüdischen Nationalfonds 139 241,78 Frcs. an Spenden eingegangen, (Be sich auf nachstehende Länder verteilen: Südafrika 954.19.1 £, England 671.14.3 £, Nordamerika 2298.32 $, Deutschland 60 540.40 M., Holland 2972.15 Hfl, Griechenland 152.12.5 £, Frankreich 5233.70 Frcs., Tschecho-Slowakei 24423.28 tsch. Kr., südslawische Länder 55 997.9? Kr., Schweiz 2673.25 Frcs., West-Galizicn 87 431.46 Kr., Belgien 466.08 Hfl., Oesterreich 25 002.6 Kr. ■Tunis 873.40 Frcs., Argentinien 500 Frcs., Livland 105.01 Fl., Ostgalizien 160 Kr. Vor Abschluß des Jahres ist man in verschiedenen Ländern bemülit, ein möglichst günstiges Ergebnis durch Veranstaltungen für den J. N. F. zu erzielen, ln den Vereinigten Staaten von Amerika sind umfassende Vorbereitungen für einen zu Chanukkah stattfindenden Flaggentag getroffen. Der Gedanke der Begründung von landsmannschaftlichen Kotonien hat nunmehr auch am Balkan Zugkraft ge- Wonnen. Dank der persönlichen Initiative und Opfer- Willigkeit des Deputierten Dr. Co f f i n a s in Saloniki soll in Palästina eine Kolonie griechischer J u - den begründet werden. Die bisherigen Sammlungen durch Dr. Coffinas in Saloniki, Kavalla und Drama ergaben bereits nahezu 100 000 Frcs. Dr. Coffinas gedenkt, seine Aktion mit Hilfe der. betreffenden Landes- Kommissionen auf die übrigen Balkanländer auszudehnen. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Preciado Ro- ■ aso in Philippopel wird auch in Bulgarien ungeachtet der schwierigen Verhältnisse mit Erfolg für den J. N. F. gearbeitet. Bemerkenswert ist, daß es der Korninission gelungen ist, die meisten jüdischen Gemeinden zu veranlassen, ihre Jahresbudgets mit 4 0/0 für den J. N. F. zu besteuern. Auch jüdische Banken, Handelsgeselischaften und Genossenschaften sollen diesem Beispiele folgen. Eine eigenartige Lotterie zugunsten des f. N. F. ist in Holland in Vorbereitung. Von hervorragenden Künstlern wurden der J. N. F.-Kommission über 50 wertvolle Bilder für die Zwecke der Verlosung umsonst überlassen. Aus Anlaß des 80. Geburtstages von Friedensrichter Jacob Moser, der bekanntlich seinerzeit aus eigenen Mitteln das Gymnasium in Jaffa errichtete und es dem 1. N. F. zu Eigentum übergab, hat Herr Moser dem Hauptbüro des Jüdischen Nationalfonds im Haag angezeigt, daß er dem J. N. F. eine vorläufige Spende von '250 Pfund überweisen wird. Der bekannte Kolonialfachnfaaf Dr. B. E. Soskin *st mit der Leitung des Palästina-Ressorts im Hauptbüro des Jüdischen Nationalfonds betraut worden. Dr. Soskin war seinerzeit durch eine Reihe von Jahren kolonisatorisch in Palästina (Chederah) tätig, nahm an der von Herzl entsandten El-Ariseh- Expedition teil und gehörte als Mitglied der 1903 gebildeten Palästina-Kommission an. Die Erfahrungen, die er seither in verschiedenen überseeischen Gebieten gesammelt hat, machten ihn zu einem enragierten Verfeehter des Grundgedankens des Jüdischen Nationalfonds, des gemeinschaftlichen nationalen Bodeneigentums. In seinem Rahmen tritt Herr Dr. Soskin besonders für die Kleinsiedlung auf bewässerbarem Boden ein. worüber demnächst von ihm *me Schrift der N. F.-Bibliothek erscheinen wird. Jüdische Volksbank für Litauen Um das jüdische Spar- und Leihkassenwesen auszubauen und zu zentralisieren, ist in K o w n o eine zentrale jüdische Volksbank für Litauen gegründet worden. Die Bank will die Provinzhassen bei ihrer dreifachen Aufgabe unterstützen: 1. den jüdischen Kaufmann mit Ware aus erster Hand zu versargen; 2. das jüdische Handwerk durch Beschaffung von Rohstoffen aufzurichten; 3. den Uebcrgang der litauischen Juden zur Landwirtschaft weitgehendst zu ermöglichen. Von den Statuten der Bank sind die wich- 1'gsten folgende: § 1. Die zentrale jüdische Volksbank will alle jüdi- *chen wirtschaftlichen Vereine unterstützen, die ihre Geschäfte auf den Grundsätzen gegenseitiger Hilfe führen, wie Konsumvereine, Produktionsgenossenschaften, Darlehnskassen, Einkaufsgesellschaften usw. § 3. Das Grundkapital besteht aus 3 000 000 M., die auf 3000 einfache und 10 Vorzugsaktien verteilt sind. Die privilegierten Aktien sollen unter verschiedene jüdische Organisationen nach der Bestimmung der obersten Instanz der jüdischen Selbstverwaltung in Litauen verteilt werden, um die gemeinnützigen Ziele der Bank zu wahren. Die 10 privilegierten Aktien sollen über soviel Stimmen verfügen, wie alle anderen Aktien zusammen. § 4. Die Vorzugsaktien nehmen keinen Anteil an der Verteilung der Dividenden und bekommen keine Divi- «lenden. § 12. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen, die in einer geheimen Abstimmung von der Generalversamrtuafl dar Aktionäre• für drei Jahre gewählt werden. Mindestens vier Mitglieder des Aufsichtsrates müssen aus den Inhabern der Vorzugsaktien bestehen. § 18. Vom Reingewinn wird nach Abzug aller Kasten und Verluste vor allem eine bestimmte Summe zugunsten der Bankangestellten abgerechnet, 5 »0 vom Rest werden dem Reservefonds abgeführt und 10 °/0 als Dividende verteilt. Die übriggebliebene Stimme zerfällt wiederum wie folgt: 25 0,״ sollen einen Sonderreservefands bilden, 25 0/0 werden für die jüdische Genossenschaftsbewegung in Litauen laut Anweisungen der Inhaber der Vorzugsaktien verwendet, über 50 °,0 verfügt die Generalversammlung der Aktionäre. Das jüdisch-skandinavische Hilfskomitee hat drei Millionen Mark für das Grundkapital der Bank bewilligt, die den wirtschaftlichen Wiederaufbau der Litauischen Juden finanzieren wird. Das Komitee verlangt aber vom litauischen Judentum selber die Anlage von 10 * 0 des Kapitals, das sind 300 000 M. Die Zeichnungen der Aktien in Litauen sind im Gange. Nachrichten Berliner Zionistische Vereinigung ln den letzten Tagen fanden in einer großen Anzahl von Gruppen die ordentlichen G e n e r af ve r $a nun - lungen statt. Gruppe Ost: Es wurde folgender neue Vorstand gewählt: 1. Vorsitzender: Dr. Michaelis, Raabestr. 17. 2. Vorsitzender: Hugo Wolf ermann, Lippehner Str. 9. 1. Schriftführer: Dr. Noßbaum, Krankenhaus Friedrichshain, 2. Schriftführer: Frl. Gertrud Muschel, Weißensee, Parkstr. 22. Kassierer: Gustav Wolfermann, Lippehner Straße 9. Nationalfonds: Georg Lachmann, Prenzlauer Allee 49. Palästinaamt: Jos. Münz, GreifswalderStr. 208. Propaganda: V. Smil. Hufelandstr. 41. Geselligkeit: Leon Geldzähler, Krausen str. 59/60 und Benno Eisner, Hufelandstraße 42. Es ist der Gruppe gelungen, in der Lippehner Str. 9 p. ein eigenes Heim zu mieten. Vom nächsten Monat ab werden die Donnerstag-Veranstaltungen in diesem Heim stattfinden; desgleichen wird dort ein Büro für alle zionistischen Angelegenheiten der Gruppe errichtet. Gruppen Nord und Zentrum: Die Tätigkeit litt in der letzten Zeit unter einer sehr schwachen Beteiligung seitens der Mitglieder der Gruppe. Zum Teil lag das daran, daß die Gruppen zu klein waren(, zum Teil an der unglücklichen Abgrenzung der Gruppen. Die Vorstände beider Gruppen waren daher übereingekommen, sich unter Zustimmung des Hauptvorstandes zu einer Gruppe zu vereinigen, ln der am Donnerstag, den 11. Dezember, einberuferien gemeinsamen General- Versammlung der beiden Gruppen wurde die Verschmelzung der beiden Gruppen beschlossen. Die neue Gruppe uennt sich künftig ״Gruppe Nord“. Es wurde ein engerer Vorstand gewählt, bestehend aus den Herren: 1. Vorsitzender: R.-A. Dr. M. Rosenberg, Alexander- Straße 13. 2. Vorsitzender: Dr. W. Schön, Exerzierstraße 11a. 1. Schriftwart: Hugo Eckstein, Eulerstr. 21. 2. Schriftwart: Refr. Rh. Kozower, Poststr. 12. Kassenwart: A. Sperber, Zehdenicker Str. 13. Nationalfonds: Frl. L. Ascher, Breitestr. 5, und Leo Förder, Monbijouplatz 10. und ein erweiterter Vorstand unter Hinzu- Ziehung der Gesinnungsgenossen: Pinkus Kirschenbaum, Alte Schönhauser Str. 50; Philippsberg, Schumann str. 9 bei Strauchmann; Germansky, Böttcherstr. 5, Beisitzer; Landmann, Brunnenstr. 17, Beisitzer; E. Pilpel, Weißenburger Str. 40. Die von der Gruppe eingerichteten hebräischen Kinderspielnachmittage haben einen außerordentlich starken Zulauf und sind bereits überfüllt. Gruppe Charlottenburg: Der Einladung zur Generalversammlung der Gruppe Charlottenburg war eine so geringe Zahl von Mitgliedern gefolgt, daß eine Neuwähl des Vorstandes nicht vorgenommen werden konnte. Es muh daher eine neue Generalversammlung cin.berufen werden, die am Donnerstag, den 8. Januar, im Humbser- Bräu, Tauentzienstr. 7, abends 8 Uhr, stattfindet. Direkte Einladungen an die Mitglieder ergehen noch. Gruppe Nordwest: Das Leben in der Gruppe Nordwest litt in dem1 vergangenen Halbjahr sehr stark unter der Teilnahmslosigkeit der Mitglieder, so daß ein arbeitsfähiger Vorstand nicht zustande kommen konnte. Es hat sich nunmehr ein vorläufiger Arbeitsausschuß gebildet, der sich wie folgt zusammensetzt: 1. Vorsitzender: R.-A. Herrn. Hirsch, Unter den Linden 56; Kassenwart: Fritz Beer, Crefelder Str. 22; Gemeindewahl: Dr. Fritz Mayer, Karlstr. 42; Hehr. Kindernachm.: Gurt Kotischewski, Elberfelder Str. 28; Schriftwart: Zahnarzt Postier, Turmstr. 50, Frau Hertha Klarer, Elberfelder Straße 10; N.-F.-Kommissar: Martin Goldberg, Stilleswiger Ufer 5, Betty Pohl, Rathenower Str. 52. Seit einigen Wochen ist der Betrieb in der Gruppe wieder reger geworden. Es wurden einige verhältnismäßig gut besuche Vortträge veranstaltet, ein hebräischer Kinder- Spielnachmittag eingerichtet. Als ständiges Heim der Gruppe wurde ein Zimmer im Restaurant Tiergarteneck, Klopstockstr. 1, für zwei Tage der Woche gemietet. הסתדרות und die nationaljildische Lehrer- und Erzieherorganisation Die hebräischen Lehrer Berlins versammelten sich am 7. Dezember 1919, um sich über ihre künftigen Arbeiten und die leitenden Prinzipien zu unterhalten. Nach eingehender Debatte wurden folgende Bestimmungen festgesetzt: Die hebräische Lehrervereinigung hiüt es für notwendig, daß die hebräische Lehrerschaft in allen Fragen der nationalen Erziehung gehört wird. Sie bcabsichtigt die nationale Errieliung durch folgende Arbeiten zu unterstützen: Herausgabe geeigneter Lehrbücher, pädagogische Ferienkurse für hebräische Lehrer, Herausgabe einer Zeitung oder Sammelschrift über die Fragen der hebräischen Erziehung, Gründung einer pädagogischen Bibliothek, materielle Hilfe für die Lehrer durch Gründung einer Spar- und Darlehnskasse. Es wurde ein Organisationsstatut beschlossen, wonach jeder hebräische Lehrer durch Aufnahme des Ausschusses Mitglied werden kann. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 M, monatlich.. Die Organisation bemüht sich, Lokalkönnt•»« in anderen deutsch«! Städten zu tehaffeo. Auf Grund dieser Satzungen trat der Vorstand der הסתירות in Verhandlung mit dem Vorstand der nationaljüdischen Lehrer- und E rzieherorganisation zwecks Uebernähme der Arbeiten, die für eine spezielle hebräische Fachsektion innerhalb der natkmaljüdischcn Lehrer- und Erzieherorganisation vorgesehen waren. Da Tendenzen und Arbeitsgebiet beider Organisationen sich! decken, einigte man sich dahin, daß die המהדרות sich als autonoine Gruppe der nationaljüdischen Lehrer- und Erzieherorgamsation »:!gliedert und daß ihr« Mitglieder an der Arbeit Innerhalb der Lehrer- und Ertieherorganlsation teünehmen. Alle, die sich mit den oben mitgeteilten Satzungen הסתדרות einverstanden erküren, bitten wir, ihre Adresse an die הסתדרות Seydelstr. 3 (Büro der B. Z. V.) mitzuteilen. Zionistischer Gruppenverband Oberschlesien. Die bereits angekündigten 6 Vorlesungen von Dr. Kaplun- Kogan über ״Jüdische Wirtschaftsproblciwe“ finden in Beuthen, Kaffcnvitz, Gfeiwitz und Minden bürg statt. Er hält dieselben Vorträge k» jeden» der genannten Orte, und zwar an jeden» zweiten Sonntag. Die Vorlesungen beginnen am• 4. Januar, nachmittags 4 Uhr in Kattowitz in* Gemeind esitzuugssaale und abends 848 in Beufchen in der Loge. In Hindenburg beginnt der Vortragszyklus am Sonntag, den 11. Januar, nachmittags 4 Uhr in der Loge und abends 0,48 Uhr in Gleiwitz in der Reichshalle, Um zahlreichen Besudi dieser ebenso inferessanteu wie lehrreichen Vorträge wird gebeteC* Mazzosversorgung für das diesjährige Peßachfest Gemäß den Verfügungen de« Direktorium® der Rekhsgetreidestelle gelten für die Versorgung■ des jiklisehen Publikums mit Mazzos für das nächste Pessadtfest die nachfolgenden Bestimmungen, um deren genaueste Beachtung im eigenen Interesse gebeten wird. 1. Die Lieferung der Mazzos erfolgt nur gegen beglaubigte Bestellscheine. Ke Bestellscheine sind auf den von uns ausgegebenen und durch Vermittlung der Bäckereien und Wiederverkäufer (in Ausnahme fällen auch durch den Vorstand der Synagogengemeindc) zu beziehenden Vordrucken auszufüllen und alsdann zur Beglaubigung vorzulegeit. Zuständig für die Beglaubigung ist der Regel nach der Vorstand derjenigen jüdischen Gemeinde, welcher der Verbraucher angehört. Gehört der Verbraucher keiner Gemeinde an, so kann »Ile Beglaubigung durch die zuständige Orts- oder Pöli'/vlbehörde geschehen. Auch kann in jüdischen Gerwinden mit über dreitausend Seelen der tiemcindeyorstaiid eine Vereinbarung mit den für die Brotkarienausjp.be zuständigen Ortsbehörden dahin treffen, daß diese’ die Beglaubigung der Bestellscheine vornehmen. Zum Zwecke der Beglaubigung hat der Verbraucher gkitfizeitig mit den Bestellscheinen einen amtlich«» Ausweis über die Zahl der seinem Haushalte angehörlgen Per sonen vorzuiegen. Die Zahl der bestellten Kopfamteile darf die Zahl der Haushaitungsa«gehörig■«» (einschlicß* lieh nichtjüdischen Dienstpersonals) nicht üoersteigen. 2. Die Verbraucher verlieren das Anrecht auf diejenigen Brotmarken, welche auf die mit dem 3. April 1920 beginnende Festwoche entfallen,. Soweit auf diesen Zeitraun» Bruchteile von Brotmarken entfallen, erfolgt die Abrundung zugunsten des Bezugsberechtigten, also nach׳ unten. 3. Die Höhe des Kopfanlefe wird von der Zenträte für Mazzosversorgung im Februar 1920 je nach der Menge der bis dahin verfügbaren MarzoswonTfe festgesetzt. 4. Anspruch auf den Bezug von Mazzos haben durchweg nur Personen jüdischen Glaubens, welche erklären, daß sie der Mazzos aus religiöse« Gründen Ix!- dürfen. Für solche Personen, die darüber hinaus auf Pflicht und Gewissen versichern können, daß sie sich des Brotgenusscs (Chomez) am Pessnchfest 1919 vollkommen enthalten haben, sind Zusafzbestellscheime vorgesehen, die neben dem Hauptbestellschein auszufüllen sind, & bleibt je nach der verfügbaren Menge Vorbehalten, da» Unterzeichnern dieser Zusatzbestellscheine eine znsiitzliehe Menge von Mazzos über der» allgemeinen Kopfanteil hinaus zuzubilligen. Die Abgabe einer wisse ntlieh unrichtigen Erklärung auf dein Zusatzbestellsdieiu unterliegt gerichtlicher Strafverfolgung und außerdem einer Vertragsstrafe von 10 M. für jedes Kilo der bezogenen Mazzos. 5. Sämtliche Bestellscheine müssen bis spätestens 15. J aitua r 1920 in der Hand der Bäckereien sein. Wer bei einem Wiederverkäufer besteht, muß also dafür Sorge tragen, daß der Bestellschein spätestens am 10. Januar 1920 in dessen Händen ist. 6. Der Höchstpreis für Mazzos ist auf 1,22 M. für das Pfund, derjenige für gemahlene Mäzzos auf 1,37 M. für das Pfund festgesetzt. Maßgebend für die m berechnende Gewichtsmenge ist das Nettogewicht der Ware ohne Hinzurechnung des Verpackungsmaterials. Papierverpackung darf nicht besonders berechnet, Kisten und Kar,- tons dürfen zun» Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt werden. Bei Lieferung nach Orten ohne Buhn Station gilt der Höchstpreis frei nächste Balmstation, In Städten über 100 000 Einwohnern kann eine angemessene Gebühr für Lieferung׳ von der BetriebssfdJe des Verkäufers zur Wohnung des Bestellers berechnet werden. Int übrigen gilt der Höchstpreis für Lieferung frei Haus des Verbrauchern, bzw. frei Bahnstation des Empfängers. 7. Wollen Verbraucher, die sich am den Pessadifei ert-agen des Jahres 1919 des Chomezgenusses nicht vollkommen enthalten haben, an den• kommenden Feiertagen aus rcligiösen Gründen auf Cliomez vollständig verachten, so wird für solche Ausnahmefälle den in Betracht kommenden Personen, wenn sie auf Gewährung der Zusatzmenge reflektieren, anheimgestcllt, sich an das zuständige Rabbinat, oder wenn ein solches nicht vorhanden, an das Rabbinat einer anderen deutsche« Synagogengemeinde zu wenden. Die Rabbinate sind von uns 1u׳it Instruktionen über da• in solchen Fällen einzuschlagende Verfahren versehen worden. 8. Ln alten zweifelhaften Fällen wolle man sich tun Auskunft an die’zustänrtgen jüdischen Gemeinden wenden, die von uns mit An- Weisungen verleben sind. Frankfurt a. M., den 1. Dezember 1919. Scntrat• für MaaaosvtrsoTgiwg ®. m־, b. H.