Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIV (1919)
- Issue
- Heft 80 (14.11.1919)
- Date
- 1919-11-14
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 632 JUBBISßHE RUNDSCHAU Deutsche Spar-Pramienan 1919 Nr. 30 ZahaledmU ,®nt dos Kortl ,,tklMoigon Techni ssiste 1. Die Anleihe beträgt Fünf Milliarden Mark in Fünf Millionen Anleihescheinen zu Eintausend Mark, rückzahlbar innerhalb 80 Jahren nach untenstehendem Tilgungsplane. Sie ist eingeteilt in fünf Reihen (At B, C, D, E). Jede Reihe enthält 2500 Gruppen (1 bis 2500), jede Gruppe 400 Nummern (1 bis 400). 2. Halbjährlich findet eine Gewinnverlosung nach untenstehendem Gewinnpläne statt. j 3. Vom 1. Januar 1940 an steht dem Inhaber das Recht zu, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahre die Rückzahlung zum Nennwert zuzüglich des. Zuschlags von 50 Mark für jedes verflossene Kalenderjahr unter Abzug von 10 v. H. des Gesamtbetrags zu verlangen. 4. Sollte vor dem 1. Januar 1930 eine neue gleichartige Spar-Prämienanleihe zur Ausgabe gelangen, so haben die Inhaber der Stücke dieser Anleihe das Zeichnungsvorrecht.! 5. Die Inhaber der Stücke genießen die untenstehenden Steuerbegünstigungen. Ir Io- oder klier A- 174 1 \rlin NW. 1 UH {«raebt für 1 j#Bg goschlc 1i .Schuhmai ofort. Nor «dtogung. נ *hie aber V> Selbstgeaehi «htilaeugci« lorltz Kai Alafe Hingen für leichte ״Knopl Llpschüt Älexanc Gewinnplan: 5 Gewinne ZU 1000000 Mark 5000000 Mark 5 יי יי 500000 יי 2 500 000 יי 5 יי S יי 300000 יי 1500000 יי 5 יי / יי 200000 יי 1000000 ־ יי 10 יי יי 150000 יי 1500000 יי 20 יי יי 100000 יי 2000000 יי 50 יי יי 50000 יי 000 500 2 =־ יי 100 יי יי 25000 יי 2500000 יי 200 יי יי 000 סו יי 2000000 יי 300 יי יי 5000 וי 1 500000 יי 400 יי יי 3000 יי - 1200000 יי 400 יי יי 2000 יי 800000 ־-־־ יי 1000 יי יי 1000 יי 1000000 ־־־ יי zu seiner Tilgung teil Ein und dasselbe Stüde kann jedoch in jeder! Ziehung nur einmal gewinnen. Die Gewinne werden von dem auf die| Verlosung folgenden 1. März oder 1. September an, die der ersten Verlosung vom 1. April 1920 an unter Abzug von 10 v. H. ausgezahlt. Tilgungsplan: Im ganzen jedes Halbjahr 2500 Gewinne über zusammen 25000J100 Mark. Gewinnverlosungen finden am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres, erstmals im März 1920, statt. Bei jeder Verlosung werden 2500 Gewinne im Gesamtbeträge von Fünfundzwanzig Millionen Mark gezogen. Die gezogenen Gruppen und Nummern gehen für sämtliche fünf Reiben. Sie werden im ״Deutschen Reichsanzeigtr“ bekanntgemacht. Ein mit einem Gewinn gezogenes Stüde nimmt auch ferner an den Gewinnziehungen bis Ti Igu ng Bonus In den Jahren . jährliche Stückzahl ^jährlicher Gesamtbetrag Mark _ jährliche Stüdezahl im einzelnen Mark jährlicher Gesamtbetrag Mark 1920 —1929 50 000 50 000 000 25 000 1000 25 000 000 1930— 1939 75 000 75 000 000 37 500 1000 37 500 000 1940—1949 100 000 HK) 000 000 50 000 1000 50 000 000 1950—1959 75 000 75 000000 37 500 2000 75 000 000 1960—1999 50 000 50 000000 25 000 4000 1OO 000 000 Steuerbegünstigungen: Zeichnungsbedingungen: 1. Annahmestellen. Zeichnungssteilen aind die Reichsbank und die im offiziellen Zeichnungsprospekt aufgeführteu Geldinstitute. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung jeder Bank, jedes Bankiers, jeder Sparkasse und Kreditgenossen- Schaft erfolgen. — Zeichnungen werden von Montag, den 10., bis Mittwoch, den 26. November 1919 mittags 1 Uhr entg-egeng-enommen. Früherer Zeichnungsschluß bleibt Vorbehalten. 2. ZdChnUngSpreiS. Der Preis für jedes Spar-Prämienstück beträgt 1000 M. Hiervon sind 500 M. in » % Deutscher Reichsanleihe zum Nennwert berechnet und 500 M. in bar zu begleichen. Die mit Januar-Juli-Zinsen ausgestatteten Reichsanleihestücke sind mit Zinsscheinen, fällig am 1. Juli 1920, die mit April-Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsschemen, fällig am 1, April 1920, einzuteichen. Den Einlieferern von 5% Reichsanleihe mit April-Oktober-Zinsscheinen werden auf ihre alten Anleihen Stückziasen für 90 Tage 1,25% ־=־ vergütet. 3. Sich erheitsbesiel lang. Bei der Zeichnung hat jeder Zeichner eine Sicherheit von 10° 0 des gezeichneten Betrages mit 100 M, für jedes Prämiensiück in, bar zu hinterfegen, 4. Zuteilung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeicfinungsschluß statt, Die Art der Verteilung bestimmt dos Rcichsfinanzminislerium. Berlin, im November 1919. Reichsfinanzministerium Anleihe-Abteilung. iMaSrafeittgi ן Garderobe, sowie X• 1 | Bürge für gut Oskar |Berlin 41, Telephon! 01 Gymr Kanlslr. 1 iSäciiS. Bi Die Tilgungsauslosungen finden am 1. Juli jedes Jahres, erstmals am 1. Juli 1920, im Anschluß an die Gewinnverlosung statt. Zur Fest*] Stellung der zu tilgenden Stücke (50000, 75 000 oder 100 000) werden] jedesmal 4, 6 oder 8 Nummern gezogen. Die gezogenen Nummern gelten für alle Gruppen und Reihen. Sie werden im ״Deutschen Reichsanzeiger‘‘ bekanntgemacht. Jedes gezogene Stück wird zum Nennwert zurückgezahlt mit einem Zuschlag von 50 Mark für jedes bis zur Fälligkeit verflossene' Jahr; die Stücke jeder zweiten gezogenen Nummer erhalten außerdem den, im Tilgungsplan angegebenen Bonus. Die Tilgungssummen mit Zuschlag und Bonus werden von dem auf die Auslosung folgenden 29. Dezember! an gegen Aushändigung des Stückes ausgezahlt. Miniaturstaue», L Quirle, נ B Au8a HederverkHiif• Salome BerllnW.,1 Ausbildung Jui |3- bis ssp. 3 bis ׳!enutzung. Ifoads giösse Vei a) Befreiung eines Besitzes bis zu 25 Stück von der Nachlaßsteuer und bezüglich derselben Stücke von der Erbanfallsteuer. Keine Nachlaß- oder Erbanfallsteuer für die auf den Namen Dritter bei der Reichsbank oder anderen vom Reichsminister der Finanzen noch zu benennenden Stellen auf fünf Jahre und mehr oder auf Todesfall hinterlegten Stücke (bis 10 Stück für jede einzelne dritte Person). b) Der Vermögenszuwachs, der sich aus dem Besitze der Anleihestücke gegenüber dem bei der Erwerbung der Stücke anzunehmenden Vermögenswert ergibt, unterliegt nicht der Besitzsteuer (Vermögenszuwachssteuer) Der Ueberschuß des Veräußerungswertes über den Tilgungswert bleibt frei von der Kapitalertragssteuer. c) Die dem Besitzer der Stücke auf Grund der vorstehenden Bestimmungen zustehenden Leistungen sowie der aus dem Verkauf der Stücke erzielte Gewinn unterliegen im Gewinnjahre weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragssteuer. d) Bei jeder Art der Besteuerung werden die Anleihescheine bei einer Stückzahl bis zu 50 Stück höchstens zum Nennwert, vom 20. Jahre ab zum Kündigungswerte bewertet. כשר Angene A. B11 5. Bezahlung. Die Zeichner sind verpflichtet, die zugeteiiten Beträge bis zum 29. Dezember d. J. •zu begleichen. Die Begleichung hat bei derjenigen Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Sollen 5°/0 Schuldbuchforaerungen zur Begleichung verwendet werden, so ist sogleich nach Erhalt der Zuteilung ein Antrag auf Ausreichung von Schuldner- Schreibungen au die Reichsschuldenverwaltung, Berlin SW. 68, Oranienstra&e 9494־, zu richten. Der Antrag muß einen auf die Begleichung der Spar-Prämienstücke hinweisenden Vermerk enthalten and spätestens am 20. Dezember d. J. bei der Reichsschuldenverwaltung eingehen. Vordrucke zu solchen Anträgen mit Form- Vorschriften sind bei allen Zeichnung»- und Vermittlungsstellen zu haben. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur zur Begleichung von Spar- Prämienstücken geeignet sind, ohne Zinsbogeu ausgereicht. Die Ausreichung erfolgt gebührenfrei und portofrei als Reichsdienstsache. Diese Schuldver- Schreibungen sind spätestens bis zum 20. März 1920 den in Absatz 1 genannten Zeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen. 6« Ausgabe der Stücke• Die Ausgabe der Prämienstücke erfolgt im Februar 1920; Schuldbuchgläubiger erhalten erforderlichenfalls bis sur ersten Gewiunverlosung in! März n. J. durch ihre Vermittlungsstellen Nuromernatffgabe, Zwischenscheine. sind nicht vorgesehen. 7. Umtausch der Kriegsanleihe. Die Reichsbank wird, soweit möglich, unentgeltlich Stücke von höherem Nennwert als 500 Mark in kleine Stücke tauschen. Bl!ifySs .