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Jüdische Rundschau · 1919-10-24 · Heft 74 (24.10.1919) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIV (1919)
Issue
Heft 74 (24.10.1919)
Date
1919-10-24
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Redaktion a. Verlag W, 15. Sächsische Str. 8. Erscheint jeden Dienstag u. Freitag, Abonn.bei d.Exp. a. d. Postämtern viertelj, M.6.— in Deutschland, in Oesterreich Kr, 15, i. Ausland M.10,— Nummer 74 I Berlin, 24. X. 1919 Antelgen-Verpraltang: Welt-Verlag, Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 35. Telephon: Amt Zentrum 4814 u, 4815. Anzeigenpreis für die sechsgespaltene Nonpareillezeile 75 Pf., Teoernngszuschlag 20%. Telephon: Amt Uhland 845 a.84>6. Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392. Für Oesterreich: Postsparkassenamt Scheckkonto Nr. 156030. Redaktionsschluß Sonntag u. Mittwoch nachm, 30. Thischr? 5680 | XXiV. Jahrg B. ■ «!Plenarsitzung des Zentralkomitees lAkn Sonntag, den 2. November 1919 tritt unser Zentralkomitee in Berlin zu einer Plenarsitzung zusammen. Die Tagesordnung stellt die wichtigsten Fragen der zionistischen Bewegung zur Entscheidung. Als im J all re 1911 das Engere Action s-Gomite nach Berlin verlegt wurde, erwartete man vielfach eine Steigerung des Einflusses der Zionistischen Vereinigung für Deutschland innerhalb der Ge- Samtorganisation. Die örtliche und persönliche Vercinigung von Actions-Comite und deutscher Landes- Organisation brachte es jedoch mit sich, daß die großen Fragen der Bewegung, insbesondere alle politischen und Palästina-Angelegenheiten ausschließlich vom Action s-Comite erledigt wurden,! während die Zionistische Vereinigung für Deutschand, die sich in ihrer überwältigenden Mehrheit mit der Leitung der Gesamt torganisatkwi eines Sinnes fühlte, sich im wesentlichen mit der zionistischen Entwicklung innerhalb der deutschen Staatsgrenzen beschäftigte. Seit Jahresfrist spüren wir, daß hierin ein Wandel eingetreten ist. Die Verlegung des Sitzes des Engeren Action s-Gomites nach London hat es von selbst mit sich gebracht, daß wir nunmehr in allen Fragen selbständigere Entscheidungen treffen und als Landesorganisation in höherem Grade auf die Entwicklung der Gesamtbewegung einwirken. Unsere Aufgabe ist es, aus, den uns gewordenen Mitteilungen ein Bild von der politischen Lage m gewinnen, neue Aufklärung zu verlangen, wo unserem Urteil Unterlagen fehlen, toid durch unsere Wünsche die politischen Aktionen in London zu beeinflussen und zu fördern. Unser Einfluß hängt von unseren Leistungen ab, und unsere Wünsche für den Atufbau Palästinas werden gehört werden, warn wir uns zu der entsprechenden materiellen und geistigen Mit* arbeit fähig erweisen. Den Entscheidungen über den wirtschaftlichen Aufbau Palästinas, über das Maß sozialer Einrichtungen können wir nicht aus dem Wege gehen. Unsere Aufgabe ist es, Klarheit zu schaffen und unseren Willen zur Geltung zu bringen. Ob wir uns auch für die allgetnein-jüdi sehe Wanderung verantwortlich fühlen und die Regelung der Emigration für eine zionistische Aufgäbe halten, muß aus unserem Beschluß hervorgehen und durch sofort zu ergreifende Maßregeln deutlich werden. Das Maß und die Art unserer zionistischen Betätigung in Deutschland wird davon abhängen, wie wir uns grundsätzlich zur Frage der Galutharbeit stellen, und ob die auf dem letzten Delegiertentag vertretene Anschauung, daß ein völlig entwickeltes jüdisches Kulturleben nur in Palästina möglich sei, daß aber ein richtig verstandener Ziotiisimis in allen Ländern der Welt an der Erweckung und Belebung jüdischer Kräfte durch daiieffide öffentliche Einrichtungen im Galuth arbeiten müsse, gegenüber literarischen Neuerscheinungen heute noch gebilligt wird. Diese Anschauung legt uns die Verpflichtung auf, die Demokratisierung und Nationalisierung der jüdischen Gemeinden zu erkämpfen, insbesondere jüdische Schulen einzurichten und Schule und Unterricht in unserem Sinne zu beeinflussen. Die geplante Gesamtorganisation, der deutschen Juden muß durch unsere Mitwirkung den Anforderungen entsprechen, die wir in unserem Kongreßprogramm für sie auf gestellt haben. Zionistische Propaganda und Erziehung sind Fragen, die neu überlegt sein wollen. Wir sind gewachsen, aber wir fühlen, daß die unzweifelhaft bestehende seelische Erschütterung der deutschen Juden uns in höherem Grade hätte zugute kommen können, wenn wir einheitlicher und innerlich vorbereiteter gewesen wären. In unseren eigenen Reihen haben in den Kriegsjahren die Begriffe Politik, Propaganda und innere Arbeit einen gegensätzlich«־ Charakter bekommen. Man hob den Gegensatz /wischen Bewegung und Organisation hervor, und unsere Jugendbewegung begann ein Sonderlebeiü zu führen. Auf unserer Tagung wird es weniger darauf ankommen, die Irrtümer der Jugend als die Mängel der Organisation zu untersuchen. Hier gilt es nicht etwa einen befriedigenden Modus vivendi zu schaffen, der Jugend gewisse Kon- Zessionen zu machen, sondern es wird sich darum ״Der Zionismus erstrebt für das Jüdlstfae Volk die Schaffung einer Offentüdurecbllidi gesicherten Heimstätte in Palästina.'* Baseler Programm. handeln, ob der Geist idealistischer Hingabe oder die Ansichten beruhigter, wohlmeinender Elemente der Organisation ihren Charakter verleihen. In der geistigen Auseinandersetzung mit den beherrschenden Ideen der allgemeinen Welt wird ein den ganzen Menschen erfüllende! Zionismus sich überall durchsetzen, wenn unsere Organisation ein lebendiger Quell sich ewig erneuernden Lebens ist. Die Vertreter aller Jugendorganisationen werden bei der Plenarsitzung anwesend sein. Die Auseinandersetzung mit ihnen wird schon an sich ein zionistischer Wert sein. Die geistigen Grundlagen unserer Propaganda, unsere Wirkung durch Reden und Broschüren werden auf Grund dieser Erörterungen durch eindeutige Entschließung festgelegt werden. Die Sicherheit in den inneren Fragen der Bewegung, die wir anstreben, wird überall die Freude an der Organisation erhöhen. Das starke innere Leben, die Mitwirkung an den Entscheidungen der Politik, des wirtschaftlichen Aufhams (und )der inneren Arbeit erhöht von selbst die Opferwilligkeit der organisierten Zionisten. Die verstärkte Teilnahme an der Ordnung unserer öffentlichen Angelegen- 11 eiten wird in der Etatsberatung zum Ausdruck kommen. Wir haben große Ausgaben, und ein wichtiges Ergebnis unserer Tagung soll darin bestehen, alle Teilnehmer von der Bedeutung und Wichtigkeit der einzelnen Posten zu überzeugen und dadurch das Gefühl der Verantwortung für die Einzelheiten unserer Arbeit zu stärken. Die Plenarsitzung ist die innere Vorbereitung auf den nächsten Delegiertentag, dessen Zeitpunkt sie beschließen soll. Das Engere Actfons-Comite wird durch d-e! *eine!״׳**Hgileder vertreten sein... Dr. Victor Jacobson, der aus London in Berlin eintrifft, wird ein Referat über die Politik der zionistischen Leitung halten, auch alle anderen Punkte der Tagesordnung werden durch sachkiindige Referenten vorbereitet werden. De überragende Bedeutung der Plenarsitzung macht die An- Wesenheit aller Mitglieder des Zentralkomitees erforderlich. K. B. Sitzung des Centraicomitds Eine Plenarsitzung des Centralkomites der Z. V.f. D. ist auf den 2. November 1919 nach Berlin einberufen worden. Für die Tagung ist eine Dauer von 3 Tagen in Aussicht genommen. Ein Staatsstreich des D. J. G. B. Wir «halten eine Zuschrift des Deutsch-(sraelitischen Oiemeindebujides, in der er unter Berufung auf Art. 137 der neuen Reichsveffassung mit der Behauptung auftritt, der D. f.G. B. habe jetzt die Stellung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erlangt und stelle also die öffentlich-rechtliche Gesamt- Organisation dar, die das deutsche Judentum so lange erstrebt habe. Gegen diese Auffassung erheben wir entschiedenen Widerspruch. Was die rechtliche Seite der Sache anlangt, so erscheint uns der Standpunkt des D. 1. G. B. unrichtig. Allerdings heißt es irs Art. 137 R. V.: ״Schließen sich mehrere öffentlichrechtliche Religionsgesellschaftcn zu einem Verbände zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlichrechtliche Körperschaft.“ Aber es ist zunächst einmal mehr als zweifelhaft, ob diese Ve rfass ungsb es tim m ung rückwirkende Kraft hat und auf schon bestehende Verbände Anwendung findet. Ist es schon an sich ein ganz ungewöhnlicher Fall, daß eine neue öffentlich-rechtliehe Korporation ohne Mitwirkung des Staates lediglieh durch den Zusammenschluß anderer öffentlich-rechtliehen Körperschaften entsteht, so wird man mindestens verlangen müssen, daß die sich zu einem Verband zusamm «!schließenden Gemeinden das Bewußtsein und den Willen haben, eine neue öffentliehrechtliche Korporation zu bilden. Es geht daher nicht an, daß der lediglich als Zweckverband zur Durchführungbestimmter und begrenzter Aufgaben begründete D. I. G. B. sich nun eigenmächtig durch ein Dekret der Leitung zum öffentlich-rechtlichen Verband aufwirft und den ihm angeschlossenen Gemeinden die Zugehörigkeit zu einem׳ öffentlich-rechtlichen Verbände mit allen ihren Konsequenzen ohne weiteres aufnötigt. Ferner aber kann zweifellos nur solch ein Verband öffentlich-rechtliche Korporation! werden, der nur aus öffentlich-rechtlichen Körperschaften besteht. Mii;1''׳«ler des D. 1. G. B. sind aber gemäß §§ 6 und 7 seines Stahlt* auch Einzelpersonen. Ein Verband aber, der sich aus öffentlich-rechtlichen Organisationen und Einzelpersonen zusammensetzt, kann nicht öffentlich-rechtliche Körperschaft gemäß Art. 137 R. V. sein. Bestehen somit schon erhebliche Bedenken gegen den Charakter des D. I. G. B. als öffentlich-rechtliche Korporation, so müssen wir vor allem dagegen Wider- Spruch erheben, daß der D. I. G. B. sich jetzt als Gesamt Vertretung des de utschen Judentums auftut. Solche Gesamtvertretmig wird seit Jahren erstrebt. Aber keine der bestehenden Organisationen hat das Recht, sich als Oesamtvertretung zu betrachten. Alle größeren Verbände des deutschen Judentums verdanken ihre Entstehung nur dem Willen und der Mit- Wirkung eines Teils der in Deutschland wohnenden Juden. Der D. I.G. B. ist ein Kind der Reform* Bewegung, ist von liberalen Juden gegründet und ist auch heute durch seine Vergangenheit als Organisation! einer bestimmten Richtung im Judentum gekennzeichnet, deren Vorstellung von den jüdischen Aufgaben einer Gesamtvertretung durch § 2 der Statuten des D. I.G, B. gekennzeichnet ist. .§ 2 verbietet nicht nur die Be- Handlung kultureller und ritueller, sondern auch politischer Gegenstände. Es ist ungeheuerlich, wenn eine als Vertretung einer bestimmten Richtung charakterisierte Organisation sich das Gesamtvertretungsrecht anzumaßen versucht. Wir brauchen eine Gesamtvertretung, Aber diese kann nur Zustandekommen durch allgemeine Wahlen aller in Deutschland wohnenden Juden auf Grund eines durchaus demokratischen Proportional־ Wahlrechts. Gegen jede andere ״Vertretung" werden wir stets den schärfsten Protest erheben. S. H. Die Zuschrift des D. I. G. B. hat folgenden Wortlaut: In dem Aufruf, den wir zum 29. Juni d. Js., de« Tage, an dem sich ein halbes Jahrhundert seit der Begründung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes vollendet hatte, In unsere Bundesgemeinden gerichtet haben, sagten wir: ״Um die Forderung, die die Gegenwart an ins stellt, zi» erfüllen,gi’t es, die Tragfähigkeit des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes zu erhöhen und seiner auf Freiwilligkeit beruhenden Organisation für alle Zukunft die Kraft und Heiligkeit eines selbst- ״ gegebenen Gesetzes zu verleihen. Daran wollen wir arbeiten, dazu rufen wir alle Kräfte auf, die in Israel lebendig sind und zu neuem Leben erweckt werden können . . . .“ Nur» ist der Augenblick für die Verwirklichung dieses hohen Zieles gekommen. Die Verfassung des Deutscher) Reiches vom 11. August 1919 bestimmt in Artikel 137, Absatz 5: ״Die Religiorjsgcsellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. ... Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religio nsg e s e 11 s c h a f te 11 zu einem Verband zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtlich* Körper- ״s cha j t.“ . .. . .. .... .. .... .. ..... , ' Da. mjn die SynagogeugemeiiKlen, wnp‘ Aricrkapiteo Rechtens ist, öffentlich-rechtliche Rerigionsgesellschaften sind, so. ist der DeuiscIPJsräclilische Gemeindebuna im Sinne der Verfassung ein Verband — von zurzeit 1200 —- öffentlich-rechtlichen Reügionsgesellschafteii und hat auf Grund vorstehender Verfassungsbestimmung ohne weiteres selbst die Stellung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft erlangt. Damit ist das Ziel, das der Gemeindebund seit Jahrzehnten erstrebt, nämlich die Schaffung einer öffentlich-rechtlicher) Gesamtorganisatfon des deutscheu Judentum* grundsätzlich erreicht. Eine entsprechende Umgestaltung seiner Grundverfassung auf Grundlage der Aufrechterhaltung der unveränderten Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden ist bereits in Vorbereitung und wird dem Gemeindetag, dessen Zusaminenberuitmg für Ende Januar 1920 in Aussicht genommen ist, zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Von der Agudas Jisroel Auf dem Delegiertentag des Gruppenverbandes der Agudas Jisroel in Deutschland, der in Halberstadt statt• fand, wurde folgende Resolution angenommen: ״Für das Verhältnis der Palästinaarbeit der Agudas Jisroel zu der anderer Organisationen sei Grundsatz: Bei Gegensätzen grundlegender Bedeutung ist organisatorische Vereinigung unmöglich* bei Uebereinstimmwng in praktischen Zielen ist Arbeitsgemeinschaft wünschenswert, wenn sie keinerlei Aufgabe von Prinzipien bedingt. Hieraus ergibt sich, daß 1. die Aigudas Jisroel prinzipiell bereit sein soll, in wirtschaftlichen und sozialen Fragen mit der Zionistischen Organisation zusammenzuarbeiten, soweit diese Bürgschaften gibt, daß auf dem gemeinsamen Arbeitsgebiet das Thorapesetz nicht übertreten wird. 2. Soweit aut kulturellem! Gebiet Uebereinstimmung zwischen M’israchi und Agudas Jisroel »-

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