Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIV (1919)
- Issue
- Heft 43 (20.6.1919)
- Date
- 1919-06-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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;JÜDISCHE RUNDSCHAU J 1 22 jktion n. VerlajfW, 15, Sädisische Str, 8. Erscheint jeden ista? ״.Freitag, Abonn.bei d. Exp. a.d. Postämtern viertelj, ■ in Deutsdiland, in Oesterreidi Kr. 12, i. Ausland M. 10,— «lummer ^3 Berlin, 20. VI. 1919!ung 9rer fierzepo* Die nationale Autonomie auf dem Marsche Das Komitee der Delegation der jüdischen tionalräte in Paris hat offiziell dem Sekretariat Friedenskonferenz ein Memorandum überreicht, die Forderungen des jüdischen Volkes mit zug auf die Anerkennung seiner nationalen :hte in der Diaspora enthält. Mit ,Genehmigung 1 Sekretariats der Friedenskonferenz ist dieses morandum, über dessen Inhalt bereits seit 3chen mit den wichtigsten Delegationen der Friekonferenz verhandelt wurde, veröffentlicht wor- Damit ist auch dieser Teil der Forderungen 5 zionistischen Programms Gegenstand der offilen Beratungen der Friedenskonferenz geworden, Partei wje dies mit der Forderung auf Schaffung einer lionalen Heimstätte für das jüdische Volk in ästina bereits seit längerer Zeit der Fall ist. Die Forderungen, die wir an anderer Stelle einzelnen mitteilen, bilden ein hochbedeutsames muSM ikument der gerechten Ansprüche des jüdischen Ikes. Sie zeichnen sich ebenso durch ihre klare rmulierung, wie durch ihre Mäßigung aus und id in jedem Punkte Ausdruck eines nationalen illens, der durchaus entschlossen das Notwenje mit aller Energie zu verlangen durchdrungen von der Ueberzeugung, sich in seinen!stulaten auf das wirklich Bedeutsame zu belränken und auf jede nationalistische, geschweige an chauvinistische Geste zu verzichten. Ebenso unser Palästina-Programm weite Kreise, die wohnt sind, den jüdischen Nationalismus mit dem tional aufgeputzten Imperialismus der anderen Iker zu verwechseln, durch seine Mäßigung überseht hat, Ist auch dasl Memorandum der Delegation kostet r jüdischen Nationalräte Ausdruck einer vor- '■S0M, htigen Einschätzung der politischen Möglich- :ln die scn tu I Zelt• Pali aus der lallen Hnas' 1c Ver• tnseres lachen, ler zlo• sregung (e 35. ft ifdlfii utten: . 1,20. I«6eu a bet h 11!.3,60. Ifdjcu ). ömtis;ttbette! ®es uvfor״ fpttil 1t mit it 5b• füllet 1!1t® . 2,65• oiiiffte alten »v. — iefUotg flälfte )5. mft®* ilfd)( t 1mt ttl in irftfnl dir«•" t auf‘ in iten und einer die nationalen Empfindungen der deren Völker bis zur äußerst möglichen Grenze sküfietDÄn^lücksichtnÄme,.. Wären <% JR*jk Ifande׳'*fflärmä&n ׳fofcf' iste realpolitischer Betrachtungsweise und Völkerrbindender Versöhnlichkeit erfüllt wie die Forrungen des jüdischen Volkes an die Friedenskonrenz, würde der Friede und die erhoffte Neutaltung der Welt wahrhaftig auf einer sichereren rundlage beruhen, als es heute der Fall ist. Gleich zu Eingang stellt sich das Memorandum r Delegation der Jüdischen Nationalräte auf den 11־ erkannten Boden der Tatsachen und der Not- :ndigkeiten, indem es sich nicht mit der Forrung einer allgemeinen Anerkennung der jüdisch-!lionalen Rechte in den Ländern! begnügt, die dafür Frage kommen, sondern die Länder ausdrücklich!zählt, die im Friedensvertrage die nachher aufführten jüdischen Forderungen als bindende Verlieh hing auf sich zu nehmen haben. Des weiteren ird festgestellt, daß diese Verpflichtungen der irisdiktion des Völkerbundes unterstehen müssen. Der erste Paragraph regelt sodann die Staats-!gehörigkeit der Minoritäten in den in Frage )mmenden Ländern und stellt fest, daß alle Permen als Staatsbürger anerkannt werden müssen, tarn 1, August 1914 in dem betreffenden Terri- )rium wohnten oder, falls sie in dem Lande georen sind 1und einen Paß dieses Landes haben. Ln braucht nur an das schmachvolle Vordien der Polen gegen den Abgeordneten rilutzki und an die Machenschaften der rumäni- :hen Regierung zu erinnern, um sich klar zu werm, welche Bedeutung diesem Paragraphen zuommt, der noch ergänzt wird durch Bestimmungen ezüglich des Optionsrechtes der Inhaber einer üheren Staatsangehörigkeit. Schon aus der assung dieses Paragraphen wird ersichtlich, daß ie Forderungen der Juden nicht auf ein besonderes adenrecht gehen, sondern daß ihr Memorandum 1it Geschick und Taktik die Frage der allgemeinen ,rdnung der nationalen Minoritätsrechte zu regeln ersucht. Das war uns immer der oberste Grunditz bei der Verfechtung unserer nationalen Rechte, aß wir es durchaus abgeleimt haben, uns zu einem onderfall stempeln zu lassen. Gegenüber der schägen Argumentation, die ja auch in deutsch- Wischen Kreisen den jüdisch-nationalen Förderernen gegenüber so gerne angewandt wird, daß wir inen Staat im Staate bilden wollen, ist diese Be- Antel gcn-Verwltimg: Welt-Verla?, Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 35. Telephon: Amt Zentram 48t4 n. 4815. Anzeigenpreis für die ■echsgespaltene NonpareiBeaefle 75 Pf,, TeaerangsztisdiMg 20%. Telephons Amt Uhland 845 n. 486. Postscheckkonto: Berüa Nr, 17392. Für Oesterreidi: Postsparkassenamt Scheckkonto Nr, 156030. Redaktionsschluß Sonntag a. Mittwoch nachm. 22 Ssiwan 5679 [ XXIV. Jahrg. ״Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer üffenllldi-rediilidi gesicherten Heimstätte in Palästina." Baseler Programm. grün düng unserer Forderungen auf das allgemeine Recht der 'nationalen Minderheiten die sehlagkräftigste (Antwort. Wir Juden wollen überall so gewertet werden, wie die anderen Minderheitsvölker, nicht besser, aber gewiß auch nicht schlechter. Indem die jüdische Delegation ihrem Memorandum! die Form eines Gesetzentwurfes für die Festlegung der Rechte der nationalen Minderheiten überhaupt gegeben Trat, hat sie als erste unter den Delegationen der Völker, die in Paris versammelt sind, eine praktische Handhabe für die Regelung der nationalen Minoritätsrechte geschaffen und damit die Debatte über diese Frage endlich auf eine konkrete Unterlage gestellt. Das jüdische Volk hat ‘damit die Führung übernommen im Rechtskämpf der nationalen Minoritäten der Welt. Die nächsten Paragraphen sichern die völlige bürgerliche, religiöse, nationale, politische und individueile Gleichberechtigungr der Angehörigen aller Minderheitsvölker. Sie verbieten die Auferlegung irgendwelcher Beschränkungen, die auf der Zugehörigkeit zu irgendeiner Rasse, Nationalität oder Religion beruhen. Wenn dieser Satz von der Friedenskonferenz anerkannt und in der Welt durchgeführt werden wird, werden wir allerdings dem Zustand der Brüderlichkeit unter den Menschen um einen enormen Schritt näher gekommen sein. Die Gleichberechtigung im privaten, öffentlichen und offiziellen Gebrauch der nationalen Sprache wird festgelegt. Ist es nötig, auf die Bedeutung dieser Bestimmung besonders aufmerksam zu machen? Muß man an die Unterdrückung erinnern, die der jüdischen und hebräischen Sprache in Polen, in Finnland, in Rumänien immer noch zuteil wird, an die schmachvollen Rechtsbeugungen, die daraus entstehen, daß der nur der jüdischen Sprache kun- •dige (Angeklagte gezwungen ist. seine Sache, in der ’’׳■Va 1 lüii’reh'־ .4 ־dg.‘.? Wie ׳wenig die ־ Völker geneigt sind, diesen allerersten Giundsatz der nationalen Gleichberechtigung, der nichts ist als die erste Forderung1 der bürgerlichen Gleichberechtigung, anzuerkennen, haben wir ja erst vor kurzem aus der Aufregung ersehen, in die das deutsch-österreichische Parlament einschließlich seiner Sozialisten geriet, als die tschechischen Abgeordneten ihre Gelobung in ihrer Muttersprache vortrugen. Der Paragraph 5 erkennt die nationalen Minoritäten ausdrücklich als besondere und autonome Organismen an, die berechtigt sind, nationale Schulen und nationale Institutionen auf dem Gebiet der Religion, der Erziehung, der Wohltätigkeit und der sozialen Fürsorge selbst zu gründen, zu verwalten und z!u kontrollieren. De Rechtsgleichheit der natio-, nalen Schulen wird anerkannt, ebenso das Recht jeder nationalen Minorität auf einen proportionellen Anteil am Budget zur Unterhaltung der oben genannten Anstalten. Natürlich besteht die Möglichkeit eines Airstritts aus der Minorität durch einen Akt der Willenserklärung. Öffenbar ist vorgesehen, was aus der vorliegenden Meldung nicht ganz ersichtlich ist, daß jede Nationalität eine Liste, einen Kataster ihrer Angehörigen führt. Das Recht der Minoritäten, ihre Angehörigen zu besteuern, ist die selbstverständliche Folge der Anerkennung der vorhergehenden Forderungen. J Der wichtigste Paragraph 7 fordert für die Minderheiten und demgemäß auch für die luden, die ausdrücklich vorher schon als nationale Minderheit anerkannt werden sollen, das Recht der proportioneilen Vertretung in allen gewählten Körperschäften des Staates, der Provinzen, der Städte usw. Wir entsinnen uns, wie wenig es unter dem bisherigen Wahlmodps den Juden gelungen ist, dieses selbstverständliche Recht z. B. in Polen durch zu setzen, von Rumänien und anderen Zentren der nationalen Unterdrückung ganz zu schweigen. Der Paragraph 8 gewährt der jüdischen Bevölkerung das Recht des Ruhetages am Sabbat und an ihren Feiertagen und räumt ihnen das Recht auf Ausübung ihres Berufs am Sonntag ein. Von entscheidendster Bedeutung aber ist schließlich der Paragraph 10, der den nationalen Minoritäten ein Beschwerderecht beim Völkerbund für den Fall der Verletzung oder NichtausfükF rung dieser Bestimmungen sichern soll. Dieser Satz enthält den grundlegenden Bruch mit der bisherigen Auffassung von Recht und Gerechtigkeit, die immer vor der Souveränität der ״inneren Verhältnisse“ eines Landes Halt machen mußte. Wird er Gesetz, dann hat der Völkerbund eine wirklich große und heilige Aufgabe, dann ist die oberste Instanz da, die unbeeinflußt von der nationale■ Engherzigkeit der Länder über das Recht ihrer Minderheitsvölker wacht, und dann werden wohl endlich auch die Pogrome verschwinden. Für das jüdische Volk wird die Anerkennung dieser Forderungen größte Bedeutung habe«. Nichts ist in diesen Paragraphen, das irgendwie gegen das begründete Recht eines anderen Volkes verstößt. Und wir sind gewiß, daß sich kaum! eine Stimme gegen diese Postulate erheben wird, insoweit sie für irgendwelche Völker gelten. Nur den Juden will man bestreiten, daß auch auf sie diese Bestimmungen angewandt werden dürfen. Das kleinste Volk darf heute nationale Rechte für sich beanspruchen, ein Volk wie die Juden, so groß wie ein paar der neu legalisierten Völker zusamtnengeriommen, soll dieses Rechtes entbehren das heute zu einer Lebensnotwendigkeit für das jüdische Volk geworden ist. Das schlimmste dabei ist, daß Juden selbst es sind, die sich der wenig ehrenvollen Aufgabe unterziehen, ihrem Volke in den Rücken zu fallen. Daß ein kleiner Kreis einer entjudeten Bourgeoisie in Polen, in Rußland, in Tschechostowakien sich gegen diese Forderung wendet, würde niemanden wundernehthen. Man kennt die winzige Größe dieser Gruppen, man weiß, wie wenig sie mit dem Judentum! noch gemein haben und auf welcher Summe vom Korruption und aiutokratischem Mißbrauch ihre Herrschaft über das jüdische Volk beruhte, die der erste Hauch einer neuen demokratischen Zeit in ein Nichts verwandelte. Daß aber führende englische Juden ihren ganzen Einfluß aufbieten, um diese Fordfertiäffäi Fäll zu bringen, daß noefe jüngst auf einer repräsentativen Versammlung deutscher Juden einer der Führer der deutschen Judertheit, der am beredtesten geschwiegen hat zu der Vergewaltigung der polnischen Juden durch die deutsche Besetzung, es versucht hat, Stimmung gegen die Gewährung der nationalen Rechte an die Juden des Ostens zu machen und Pogrome als deren Folge heraufbeschwor, das allerdings gehört schon in das Kapitel der nationalen Degeneration, die nicht zum wenigsten Schuld daran ist, daß das jüdische Volk heute so schutzlos den Verbreche■ gegenübersteht, die barbarischer Chauvinismus an ihm verübt. Das Toteng!öcklein dieser Zeit hat an dem Tage geläutet, da die Vertreter des Zionismus vor die Friedenskonferenz berufen wurden, um die Forderungen der Juden zu proklamiere«. Und es ist ein rühmlicher Beweis für das starke jüdische Gefühl, das sich in Amerika auch in de■ führenden Schichten erhalten hat, die in Europa längst jede Fühlung mit dem lebendigen Judentum verloren haben, daß gerade die amerikanische« Juden es gewesen sind, die am energischsten und intensivsten an der Ausarbeitung des Memorandums der jüdischen Delegation gearbeitet haben. Daß die Namen von Mack und Mars ha II unter dem Memorandum stehen, ist ein Schlag ins Gesicht jenen jüdischen Assimilanten in Europa, die immer so sehr darauf erpicht waren, als Geschäfts* führer des amerikanischen Judentums und als Nutznießer des Ansehens zu gelten, das ihnen die Verteilung der Gelder verseil affte, die die amerikanisehen Juden gesammelt haben. Der amerikanischen Judenheit wird das Vertrauen des jüdischen Volkes in reichem Maße zuteil werden, das sich die jüdischen Notabein in England, in Deutschland und in Frankreich in ihrer hilflosen Angst vor der nationalen Demokratie des jüdischen Volkes verscherzt haben. Die Führer des amerikanischen, des russischen, des polnischen und des ukrainischen Judentums haben das Memorandum an die Friedenskonferenz unterzeichnet. Unter einer solchen Führung wird, wir zweifeln nicht daran, das jüdische Volk sich die Rechte erringe«, die es für sein nationales Leben braucht, und die es verlangt zusammen mit allen unterdrückten Völkern der Erde. Julius Berger. i $:׳ % 1 gj,!׳ BIS <!־