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Jüdische Rundschau · 1919-05-02 · Heft 31 (2.5.1919) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIV (1919)
Issue
Heft 31 (2.5.1919)
Date
1919-05-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Mg ,-4«׳ Redaktion u. Verlag W. J5, Sächsische Str. 8. Erscheint jeden Dienstag1 u.Freitag. Abonn.bei d. Exp. u. d. Postämtern viertelj. M.6,— in Deutschland, in Oesterreich Kr. 12, i. Ausland M.10,— Nummer 31 [ Berlin, 2. V. 1919 Die Amsterdamer Sozialistenkonferenz für die zionistischen Forderungen Nationale Selbstbestimmung — Jüdische Heimstätte in Palästina — Aufnahme in den Völkerbund!MW!; Die zjurzeit in Amsterdam tagende inter־ nationale Sozialistenkonferenz nahm mit allen gegen eine Stimme folgende Resolution an: ״Die internationale Konferenz anerkennt den internationalen Charakter der Judenfrage und fordert in Anwendung des allgemeinen Grundsatzes des Selbstbestimmungsrechtes der Völker ihre internationale Regelung auf folgender Grundlage: t. Volle bürgerliche Gleichberechtigung in allen Ländern, gleiche Behandlung der jüdischen Bevölkerung in allen vom Kriege heimgesuchten Gebieten bei ihrem Wiederaufbau, internationalen Schutz der Juden wie aller anderen nationalen Minderheiten, gegen physische Verfolgung und wirtschaftliche Bedrückung. 2. Gleichberechtigung aller Juden im Hinblick auf Freiheit der An- Siedlung und Einwanderung in allen Ländern. 3. Nationale Selbstverwaltung auf Grund des Personalprinzips und nationale Gleichberechtigung jn Staat, Provinz und Gemeinde für die Juden in allen Ländern jüdischer Massensiedlung. 4. Die Anerkennung des Rechtes des jüdischen Volkes auf ErrichtungseinernationalenHeimstätte in Palästina und die Schaffung der dazu nöiigen Bedingungen unter dem Schutz und der Kontrolle des Völkerbundes, dem auch die Wahrung der berechtigten Interessen der übrigen Bevölkerung des Landes obliegt. 5. V « r t r e tung des jüdischen Volkes im Völkerbund. Eine Resolution des ״Bundes“, die erklärte, Palästina spiele keine Rolle, notwendig sei vielmehr die Emanzipation des jüdischen Proletariats, wurde ausdrücklich abgelehnt. Chasanowitsch vertrat bei der Konferenz den Poalezionverband. einer da npa ia״ und Von -22. ■38־ ,34 ,6— Die Forderungen der palästinensischen Juden Das ״Kopenhagener Zionistische Büro“ berichtet: Die palästinensischen Juden haben im Rahmen der allgemeinen zionistischen Forderungen ihre Forderungen formuliert, die auf fo'genden Voraussetzungen beruhen: 1. ״daß der Anspruch des jüdischen Volkes, daß Palästina wieder ein jüdisches Gemeinwesen werde, auf der Friedenskonferenz internationale Sanktionierung erhält, und daß die Mächte anerkennen^ daß in allen Fragen, die sich auf die Regierung und Verwaltung Palästinas beziehen, dem jüdischen Volke in der ganzen Welt eine entscheidende Stimme gebührt“, 2. ״daß die Mächte Großbritannien als Vertreter oder Sachwalter bestimmen und ihm die Regierung Palästinas übertragen, mit der Maßgabe, das jüdische Volk bei der Errichtung eines jüdischen Gemeinwesens zu unterstützen.“ Bis ein jüdischer Weltkongreß die Errichtung einer jüdischen Gemeinschaft übernimmt, soll die zionistisehe Organisation von den Mächten als Vertretung des jüdischen Volkes in seinen Pa- Histina-Interessen angesehen werden. Ein Vertreter der zionistischen Organisation «)11 in die Regierung der Mandatarmacht als ״dauernder Unterstaatssekretär für Palästina“ eintreten. Der Entwurf enthält ganz bestimmte Angaben bezüglich des jüdischen Weltkongresses. Er sieht auch die Einrichtung einer national-jüdischen Kolonisationsgesellschaft vor, die mehr Machtbefugnisse besitzen soll als irgendeine andere bisher von den Zionisten eingerichtete Institution. Diese Gesellschaft soll so organisiert sein, das sie eine ständige zionistische Leitung in der Exekutive gewährleistet. Der Kolonisations-Gesellschaft, die mit der Sanktion der Mächte errichtet wird, sollen die folgenden Rechte gewährt werden: 1. Das Recht, die Einwanderung der Juden jeglichen Landes nach Palästina zu Organ isieren und dieses Land für ihre Aufnahme und Unterbringung vorzubereiten. 2. Der Besitz aller türkisehen Krön- und Regierungsländereien sowie aller unbewohnten, besitzerlosen, unbestellten, wüsten oder brachliegenden Ländereien. 3. Alle der ottomanischen Regierung vorbehaltenen Rechte auf Gewährung von Eisenbahn- und anderen Konzessionen in Palästina. 4. Das ausschließliche Recht, alle unterirdischen and eonsti- Angeigen-Verwaltung: Welt-Verlag G. m. b. H., Berlin NW. 7, Dorotheenstra&e 35. Telephon: Amt Zentrum 4814 u, 4815, Anzeigenpreis für die sechsgespaltene Nonpareillezeile 75 Pf., Teuerungszuschlag 20%. Telephon: Amt Uhland 845 u. 486. Postscheckkonto: Berlin Nr, 17392. Für Oesterreich: Postsparkassenamt Scheckkonto Nr. 156030. Redaktionsschluß Sonntag u. Mittwoch nachm. 2. Ij»r 5679 | XXIV. JahrgT ״Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer äffentlich-rechilich gesicherten HelmsiSiie in Palästina.“ Baseler Programm. Palästina-Delegiertentag der Zionistischen Vereinigung für Deutschland 26. bis 29. Mai 1919, im Kaisersaal des ״Rheingolci“, Berlin, Bellevuestraße Tagesordnung: Montag, den 26. Mai, vormittags 0V2 Uhr, präzise: 1. ״Die politische Form des Gemeinwesens in Palüstiua.“ Richard Lichtheim. 2, Diskussion. Nachmittags 4 Uhr, präzise: 1. Ansiedlungsmöglichkeiten (allgemeine Landesverhaltnisse Palästinas, Fragen der öffentlichen Arbeiten, der Landwirtschaft, der Industrie, des Handels, Berufsvorbereitung). Davis Trietsch. 2. Diskussion. Dienstag, den 27. Mai, vormittags 9Va Uhr, präzise: ■ Fortsetzung der Diskussion über das Referat von Davis T r i e t s c h. Nachmittags 4 Uhr, präzise• Unterreferate: Sanitäre Fragen: a) allgemeine: Dr. Brünn, b) spezielle: Dr. Elias Auerbach. Diskussion. Bau- und Unterkunftsfragen. Prof. Baerwald, Diskussion. ״Frauenarbeit in Palästina“. Fr. Sonia Gronemann. Mittwoch, den 28. Mai, vormittags 9l/s Uhr, präzise: 1. ״Nationalisierung des Bodens.“ Dr. Fritz Sternberg. 1. ״Kapital taid Arbeit.“ Dr. Max Strauß 2. Diskussion. Donnerstag, den 29. Mai, vormittags 91/! Uhr, 1präzise:! 1. ״Die Finanzierung der Kolonisation.“ Hans Gos- 1 a r. 2. Diskussion. Nachmittags 4 Uhr, präzise: 1. ״Bildungswesen.“ Professor Dr/Loew« 2. Diskussion. Jede Orts- oder Jugendgruppe ist berechtigt, einen Delegierten zu wählen. Gruppen von mehr als 50 Mitgliedern wählen zwei Delegierte, Gruppen von über 100 Mitgliedern drei Delegierte, über 200 Mitglieder vier Delegierte usw. Den größeren Ortsgruppen wird freigestellt, die Wahlen auf Grund des Verhältniswahlrechts vorzunehmen. Die Gültigkeit der Wahlen ist von der Abführung der Landesbeiträge abhängig. Dieselben betragen für Ortsgruppen 5 M. jährlich pro Mitglied, für Misrachi-Gruppen 3 M., für Jugendgruppen 2 M. Für die Gültigkeit der Wahlen ist es ausreichend, wenn bis zur Vornahme der Wahl die erste Rate (für Ortsgruppen 2 M. pro Mitglied, für Misrachi-Gruppen 1,50 M, und für Jugendgruppen 1 M.) abgeführt wird. Die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses und des Zentralkomitees haben auf dem Palästina-Delegiertentag Sitz lind Stimme. Eintrittskarten für Gäste sind zum Preise von 3 M. für die ganze Tagung vom 10. Mai ab zu haben. Falls briefliche Zusendung gewünscht wird, sind 0,20 M. für Spesen beizufügen. gen natürlichen Schätze und Kräfte auszubeuten. 5. Das ausschließliche Recht auf Anlage von Eisenbahnen, Fläfeii und Bewässerungswerken. 6. Die Verwaltung der ottomanischen Regierungs-Agrarbank und das ausschließliche Recht auf Gründung neuer Agrarkredit-Institute. 7. Das Vorkaufsrecht bei allen Transaktionen bezüglich Land, Bodenschätzen, natürlichen Kräften, Verkehrs- oder Transportmittein oder bezüglich irgendeiner Institution zur Ausbeutung der vorgenannten Zweige, 8. Das ausschließliehe Recht auf Gewährung von Konzessionen für alle und jeden der obengenannten Zwecke. 9. Das allgemeine Recht, irgendein Besitztum zu kaufen, besitzen, mieten, pachten oder verkaufen und irgendwelche öffentliehe Arbeiten zu unternehmen, ,irgendein für die Er- Schließung des Landes notwendiges Unternehmen sowie die Entwicklung seiner Landwirtschaft, seines Handels oder seiner Industrie einzurichten. Diese Maßnahmen werden als notwendig angesehen, un» die britische Regierungserklärung wirksam zu machen. Die Vorschläge zielen darauf hin, aus der jüdischen Minorität in Palästina eine überwiegende Majorität zu machen. Das erfordert natürlich Zeit. Inzwischen erhalten die Nationen in Palästina das übliche, freien Menschen in der ganzen Welt gewährte Recht, ihre Eigenart nach eigenem Ermessen zu entfalten. Hierauf beziehen sieh folgende Vorschläge: Jede nationale oder religiöse Gruppe in jeder Stadt, Ortsdiaft, Kolonie oder Dorf soll als nationale Gemeinde angesehen werden und sich voller Autonomie in allen ihren inneren Angelegen heiten erfreuen, nämlich: a) in religiösen Angelegen heiten, einschließlich Heirat, Scheidung und Erbfolge; b) in Fragen der Elementar-, Mittelschul- und Universitätsbildung; c) in Fragen der Rechtsprechung zwischen Angehörigen der Nationalitäten; d) in Fragen sozialer Hilfe und Wohlfahrt, Eine solche ״nationale Gemeinde“ umfaßt alle An gehörigen der betr. Nationalität an dem entsprechen den Ort. Nationale Gemeinden besitzen das Recht der Be Steuerung, das Recht, in allen das Land und Volk be treffenden Fragen an die Regierung heranzutreten, und das Recht, Bündnisse miteinander zu schließen. Die obligatorische Organisation ״nationaler Gemeinden“ wird von besonderem Wert für die Araber in Palästina sein, die heute noch nicht so gut organisiert sind wie die Juden. Ferner wird gefordert: In allen amtlichen Betrieben der palästinensischen Regierung, einschließlich der Gerichtshöfe, werden Hebräisch und Arabisch als gleicliberedhtigt behandelt. Wenn die Mandatarmacht es wünscht, soll ihre eigene Sprache die gleichen Rechte haben wie Hebräisch unjd Arabisch. Den» Anspruch des jüdischen Volkes auf Errichtung eines jüdischen Heimes in Palästina soll Rechnung getragen werden, indem das Land als offiziellen Namen denjenigen ״E re/. Israel“ erhält, indem die zionistische blauweiße Fahne als Landesfahne anerkannt wird, und indem der Sabbath unddie jüdischen Feiertage als offizielle Ruhetage gelten, ohne daß jedoch die religiösen Rechte der Nichtjuden be e i n t rä ch t ig t werden. Eine besondere Abteilung unter ,einem Minister für arabische Angelegenheiten verwaltet die ,arabischen ״heiligen Stätten“ (Wafcitf). Der ,von der Mandat*«*־ macht einzusetzende GeneralgwuveWRiir wahrt die Rechte und rechtliche Gleichberechtigung aller .Bewohner des Landes. Die hauptsächlichste Verwaltungsstelle im Lande ist ein Exekutivkomitee, das v®a der Mandatarmacht aus einer dem Unterstaatesekretär für Erez Israel-Angelegenheiten vorzulegenden Kandidatenliste zusammengestellt wird. Die Mandatarmacht erhält das Vetorecht gegen die Wahl der einzelnen Kandidaten. Die dem Generalgouverneur unterstehende Exekutive erhält legislative und administrative Macht in allen auf die Regierung Palästina bezüglichen Angelegenheiten, ausgenommen den folgenden: a) militärische und auswärtige Angelegenheiten, die der Entscheidung der Mandatafmacht unterstellt bleiben, b) die heiligen Stätten der Nichtjuden, c) religiöse, Erziehungs- und Gemeindeangelegenheiten. Der Generalgouverneur erhält Vetorecht gegenüber jeder Entscheidung der Exekutive, doch kann im Falk eines solchen Vetos das Komitee bei der Regierung appellieren. Die Befugnisse des Exekutivkomitees sind also beschränkt. Das wird auch durch die Fordern»״ ausgedrückt, daß in allen Steueraugelegenheiten die Mandatarregierung zwar mit dem Exekutivkomitee berät, jedoch vollständige Freiheit der Entscheidung behält. Die Kapitulationen werden natürlich abgeschafft, und die Nationalität jeder im Lande geborenen oder naturalisierten Person wird als ״Bürger von Erez Israel“ bezeichnet. Diese Forderungen sind Maximalforderungen, die zur Vorlage an die Zionisten, nicht aber an die Friedenskonferenz bestimmt sind. Das muß man sich be sondere k'armachen, wenn man s e mit den eigentlichen, in Paris unterbreiteten Forderungen vergleicht. Der kanadisch-jüdische Kongreß Auf dem kanadisch-jüdischen Kongreß wurden, wie das ״Kopenhagener Zionistische Büro“ berichtet, außer den bereits in Nr. 29 der ״Jüdischen Rundschau“ mitgeteilten Resolutionen noch die folgenden Beschlüsse angenommen: .Jeder kanadische Jude soll einen jährlichen Beitrag von 5 Dollar für den Hilfs- und Wiederaufbaufonds leisten. England soll aufgefordert werden, von der Friedenskonferenz Kriegsentschädigung für die Juden in den vom Kriege heimgesuchten Ländern zu verlangen.“ Der kanadische Jurist Gutherie hielt eine Anspräche, in der er sagte, England würde die Sachwalterschaft über Palästina ausüben, bis die Juden selbst in der Lage sind, es m verwalten. Die Delegierten wurden vom Bürgermeister offiziell im Rathause empfangen, über dem die jüdische Flagge wehte. Der Bürgermeisfer drückte seine Hoffnung* aus, daß die Jaden bald Palästina erhalten würden.

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