Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIV (1919)
- Issue
- Heft 8 (31.1.1919)
- Date
- 1919-01-31
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 'V(>n«itei׳ Jäarao 66 <1• Jahr 1•׳erst. Eli ^ihime 1׳ obung :11. i-!10!, :Säume;56 1• Gattin ela'! sburg, g! Jiiume 12. ‘Standes. u I V'r: Frau qo aus dt ׳ ‘•um(־ l:.u E i Kn . . . 6 Liehteiist# )äume 1' Ten Gttbn . . . 6 JÜDISCHE RUNDSCHAU Redaktion u Verlag■ W. I S, Sächsische Str. 8. Erscheint jeden Dienstag u. Freitag. Abonnem. bei der Exped u d. Postämtern rierteljährlich Mk, 4 50 in Deutschland im Ausland Mk. 6,50 Anreisen■ Vefwaltunj: Welt-Verlag G rn. b. H., Berlin W. 35, Kurfürstenstraße 160. Anzeigenpreis für die sechsgespaltene Nonpareillezcile 75 Pf., Teuerungszuschlag 20%. Telephon: Amt Uhland 845 u. 816. Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392. Für Oesterreich: Postsparkassenamt Scheckkonto Nr. 156030 Redaktionsschluß Sonntag u. Mittwoch nachm. Nummer 8 | Berlin, 31. I. 1919 30. Scti’bat 5679 | XXIV. Jahrg. iime 860! ׳ul Ber r״n c’im Graf 3. I. 66, Ki 0 ÄlemlpfJ!9, HcrbtJ 5.50, Heil n e r II erbere 5.- rl. Büch :lisen 195.! a - h i c 111| .... 23! rer): Adl, II, Hei: 12.—, IC» per 11.- Zaht U vüer 1.60. Weis 9.81, 110 :hsen 209,׳ . II. Iler 5.75, W* 7 B,!9. 9.—, Le J .1.20, Die Freiheit des Volkstums im neuen Deutschland Der Entwurf der neuen Verfassung des־ Deut- •sehen Reiches, der der Nationalversammlung vorgelegt werden 9011, enthält einen Paragraphen, der fiir die Regelung der künftigen Stellung des deutsehen Judentums innerhalb Deutschlands von grundsätzlicher Bedeutung ist. § 29 des Entwurfes besagt: ״Die fremdsprachlichen Volkstei’e innerhalb des Reichs dürfen durch die Gesetzgebung und Verwaltung nicht in der ihnen eigenen, volkstümlichen Entwicklung beeinträchtigt werden, insbesondere nicht im Gebrauch ihrer Muttersprache beim Unterrichte sowie bei der inneren Verwaltung und der Rechtspflege innerhalb der von ihnen bewohnten Landesteile.'‘‘ Dieser Paragraph ist von außerordentlicher Wichtigkeit für die Gestaltung der künftigen Struktur Deutschlands. In ihm ist zum ersten Male grundsätzlich und unzweideutig die Scheidung ein 10,81'"on Staat lind Volk innerhalb der deutschen f ^;^®1'ffVerfassang ausgesprochen. Es war eine der charakteristischen Eigenarten des alten Deutschland, daß diese Trennung von Staat und Volk, die theoretisch schon immer unbestritten, in den meisten anderen Staaten auch praktisch durchgef ührt war, in ihm sich noch nicht durchgesetzt hatte. Der Grund hierfür äh» J lag nicht mir in dem unbedingten Ueberwiegen asse *des deutschen Volkes in der Zusammensetzung [der Bevölkerung des Deutschen Reiches, sondern vor allem in einer innerlichen geistesgeschichtlichen Einstellung. Das politische Denken und Leben in Deutschland war getragen und beherrscht von dem- Jenigen Staatsbegriff, den inan den preußischen jiieriiten möchte; preußisch deshalb, weil er in Preußen seine stärkste Verkörperung gefunden hat. Die geistesgeSchichthöhe und philosophische Begründung dieses Staatsbegriffes ist bekannt: von Kant, der die Idee des Rechtsstaates konzipierte, bis zu Hegel, der Im Staat das letzte Ergebnis des historischen Prozesses sah, und ihn zu einer absolutan Wesenheit erhob. Die spezifische Eigenart dieses Staatsbegriffes war es, daß er dem Staat eine metaphysische Würde zu erkannte, und ihm demgemäß eine Art unbedingter Allmacht in seiner Stellung zu seinen Bürgern zugestand. Nicht Eeine von den mannigfachen Sphären des ntensch- 21׳ -I liehen Lebens sollte der Staat sein, sondern die Beiil allumfassende, einzige, ausschließliche. Daher hielt Sch'12fl!|man es bisher in Deutschland prinzipiell für un- 8"je' 10.—.1 statthaft, daß der einzelne Bürger neben seiner II, Bindung an den Staat auch die Zugehörigkeit zu 1 490 Jant*eren» d‘e Grcnze des Staates hinausgehen- . 1 öi: Iden Sphären bekannte; 90 wurde z. B. der Sozial- 210-Idemokrat, der sich als Glied der internationalen b. Bac#I proletarierklasse fühlte, oder der Pazifist, der neben dem Staatsgedanken die Menschheitsidee voranstellte, als schlechter Patriot angesehen. Es war nur eine natürliche Folge dieses Staatsbegriffes, daß den fremden nationalen Minoritäten nicht das .enSto^° l| Recht der freien Pflege ihrer Eigenart und Kultur gewährt wurde, da man die Trennung der beiden 201-1 Sphären Volk und Staat nicht anerkannte und Gral”״*|einem Glied des Staates nicht das Recht gab, noch einer anderen Volkssphäre anzugehören. Man weiß, wie sehr dieser preußische Staatsbegriff und die daraus resultierende Nichtscheidung von Staat und Volk Deutschland geschadet hat. Hier lag einer der letzten Gründe des reaktionären Charakters des alten Deutschland, hier die ^ntscheidende Ursache zu seiner inneren Unfreiheit. Es brauch kaum gesagt zu werden, daß diese 25-1 Identifizierung von Staat und Volk, wie sie das ae*׳ alte Deutschland vertrat, in diesem Kriege ein für allemal überwunden wurde. Der Triumph des Prlndps des Schutzes der Minoritäten und der nationalen Autonomie bedeutet den Sieg des Gedankens der Trennung von Staat und Volk. Das Volkstum ist >״׳ diesem Kriege als sakrosankt erklärt worden, das Recht zur Wahrung seiner nationalen Eigenart und Kultur soll und wird in Zukunft keinem Menschen mehr bestritten werden dürfen; die Sicherung'der freien Entwicklung aller nationaeln Minoritäten wird!eine der Grundlagen der neuen Weltordnung *in. ' E 11 לן r a i Moses 3?usaer 3.4^ Hahn 2. Moses 8 Dr. C< Brandt 2. o h n 13. 1.70. II ■ni Br. Kol! Eachma Iiran d , Kvndzior h^en 653.1 1); P r a 1 1.16, A. Rübe! 9 B- 44 tsen 1674 •0* .... m Stamm) .. . 29T 26 . . Retwitz« , . , ISO- צי; 1 .men 20.—, R. u D.—, 40, Landsmanni . . 213, 1 Jacobson! Rothschild, . . 320.- י~י,1 ,—30 bert W*ih . . 50 - 0.— Hi Me non Votrcl. . . 230•- J. Ku־׳b? . . 65- ־•-.50 . -׳200 —0( -100 . . 1 60. 63 — Scheinmnnß ־650 . ... 10 3H-5« 69 8«»6 3! SO ,ss Leip:׳i8 *sen wart■ a nme errai> ״Der Zionistnus erstrebt für das jfidisdte Volk die Schaffung einer Cftcnilidi-rechüich gesicherten Heimiiäile In Palästina." Baseler Programm. Es war nach der deutschen Revolution, nur selbstverständlich, daß das neue Deutschland di-pse Grundsätze zu den seinen machte. Die Revolution hat den alten preußischen Staatsbegriff vernichtet, und der Grundsatz der Scheidung von Staat und Volk wird künftig auch das politische Leben in Deutschland beherrschen. Der alte Staatsbegriff war einer der entscheidenden Gründe für den Zusammenbruch Deutschlands, der kommen mußte, weil dieser Staatsbegriff in sich reaktionär und unsittlich war. Keine von den vielen Sphären, in welchen das Leben der Menschen verläuft, hat das Recht, sich als die einzige zu erklären. Dies widerspricht dem Postulat der menschlichen und persönlichen Freiheit. Wenn das alte Deutschland in der ganzen Welt als der Staat der Reaktion galt, so hatte dies Ln erster Reihe in der Eigenart seines spezifischen Staatsbegriffes seinen Grund, und so mußte die erste und wichtigste Tat der Revolution, die das neue freie Deutschland errichten wollte, darin bestehen, diesen bisherigen Staatsbegriff endgültig zu überwinden. ln § 29 des Verfassungsentwurfes ist dies in offizieller Form zum erstenmal geschehen, nachdem schon vorher in verschiedenen Erklärungen die leitenden Männer der deutschen Regierung ihren Willen bekundet haben, den nichtdeutschen Nationah täten innerhalb Deutschlands das uneingeschränkte Recht ihrer Entwicklung zu gewähren. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß im Prinzip § 29 des Entwurfes von der Nationalversammlung sanktioniert werden wird. Das neue DeuGclilaad wird ein Staat sein, in dem das Recht avrf d־«־ eigene Volkstum, die Freiheit und Autonomie der nationalen Minoritäten wie in allen anderen fortschriftlichen Staaten der Welt restlos durchgeführt sein wird. Für das deutsche Judentum ist diese Neuorientierung von außerordentlicher Bedeutung. Denn zu den Bevölkerungsteilen des Deutschen Reichs, für die Staat und Volk innerlich geschieden ist, gehören auch wir Juden. Unter der bisherigen Nichtanerkennung der Geschiedenheit dieser beiden Bindungen haben auch wir gelitten, und wenn ein großer Teil der deutschen. Judenheit bisher und noch heute der Ansicht ist, daß sein deutsches Staatsbürgertuni ihm das Bekenntnis zum jüdischen Volkstum verbiete, so resultiert dies aus der bisherigen Identifizierung von Staat und Volk. Die Ueberwindung dieser Auffassung durch das neue Deutschland wird auch das deutsche Judentum lehren, daß die Zugehörigkeit zum deutschen Staate nicht diejenige zum jüdischen Volke hindere. Damit wird eine der wichtigsten Hemmungen in der in neren Nationalisierung der deutschen Judenheit beseitigt und die Bahn frei sein für eine fruchtbare und gesunde Entwicklung des jüdischen Lebens. Nicht minder wichtig als nach innen sind auch die Folgen, die die Anerkennung des Grundsatzes von der Geschiedenheit von Staat und Volk hinsichtlich der äußeren Stellung der deutschen Judenheit haben wird. Es wird nunmehr die Basis gegeben sein für die Anerkennung ihres Rechtes auf die Pflege ihrer Eigenart, auf die Entwicklung ihrer Kultur und Tradition, auf die innere autonome Gestaltung ihres jüdischen Lebens. Es handelt sich in Deutschland für die Juden nicht um die Ge- Währung nationaler Autonomie, da hierfür die objektiven Voraussetzungen fehlen, und das jüdi sehe Leben hier auch eine politische Autonomie nicht erfordert. Was aber wichtig und unerläßlich Ist für eine freie Fortentwicklung des jüdischen Lebens, das ist die Anerkennung der Juden in ihrer volklichen Sonderart, in ihrem Rechte, sich zu ihrem jüdischen Volkstum zu bekennen und in der Sicherung der freien Möglichkeit zur Wahrung und Pflege ihrer spezifisch jüdischen Werte. Besonders, wenn die Frage von Trennung von Staat und Kirche aktuell werden sollte, wird all dies auch staatsrechtlich von praktischster Bedeutung werden. Doch muß in diesem Zusammenhänge betont werden, daß die Formulierung des § 29 uns nicht rfr'.rrndfrr. erscheint׳ .Es, wird in ihm von den fremdsprachlichen Volksteilen gesprochen, und damit die fremde Sprache zum Kriterium der nationalen Sonderart erhoben. Dies ist theoretisch wie praktisch unmöglich. Und die Existenz der deutsehen Judenheit, an die der Verfasser des Entwurfes, Prof. Hugo Preuß, offenbar nicht hat denken wollen, ist der beste Beweis für die Uninöglichkeit dieser Formulierung. Nicht nur die fremdsprachlichen Nationalitäten haben Anspruch auf ihre nationale Sonderart, sondern nicht minder auch jene, die mit dem deutschen Volke die Sprache gemeinsam haben. Mit der jetzigen Formulierung wäre wiederum ein Torso geschaffen und die Anerkennung der Freiheit eines jeden deutschen Staatsbürgers auf sein Bekenntnis zu seinem Volkstum und auf seine freie Betätigung innerhalb seiner volklichen Sphäre nur halb und unvollständig anerkannt. Wir nehmen an, daß der Mangel nur in der Formulierung liegt, daß aber von Seilen der leitenden Männer des neuen Deutschlands nicht die Absicht besteht, dem deutschen Judentum das Recht seiner Zugehörigkeit zu dem jüdischen Volkstum zu bestreiten. Wir hoffen denn auch zuversichtlich, daß die Mängel der Formulierung bei der endgültigen Redaktion beseitigt werden. Grundsätzlich ist in dem § 29 des Verfassungsentwurfs die Freiheit des Volkstums innerhalb des Deutschen Reichs anerkannt worden. Wir begrüßen diesen in seiner Tragweite unabsehbar wichtigen Fortschritt in der inneren Entwicklung Deutschlands, der nicht nur für das Deutsche Reich, sondern auch für die künftige Entwicklung des deutschen Judentums von Segen sein wird. Nahum Sokolows sechzigster Gehartstag Das ״Kopen!1 ageuer Zionistische Büro“, schreibt: An* 10. j.TPuar beging Herr Nahum So ko low seinen 60. •Geburtstag. An diesem Tage, der weit über den engeren zionistischen Kreis hinaus festlich begangen wurde, haben ihm seine zahlreichen Freunde und Verelirer die herzlichsten Glückwünsche überreicht. Nahum Sokolow darf auf ein reiches Leben zurückblicken. Wenn er heute die jüdischen Volksmassen im unermüdlichen Kampf für ihre politische und nationale Befreiung sieht, darf er sich mit Freude und Stolz sagen, daß hierzu sein Erziebungswerk in hohem Maße beigetragen hat. Vor drei Jahrzehnten, als unter den breiten Massen des Judentums politische Betätigung noch eine ungewohnte Erscheinung war, war es Nahum Sokolow, der durch seine stark verbreitete Warschauer Tageszeitung ״Hazefirali“ Generationen zu politischein Denken und Fühlen heranzog. Der polnische Jude, der verstoßene und zurückgesetzte, der nach Bildung und Wissen strebende Jeschiwa-jüngling, der Aufgeklärte, sie alle suchten und fanden in dem geistvollen läiblizisten Sokolow den Freund und Lehrer. Sokolow hat das Interesse fiir die Weltpolitik in die jüdischen Massen getragen. Er war unter den Ostjuden der Pionier der politischen Erziehung durch die Presse. Sein großer Leserkreis bewahrte dein Lehrer und Führer Liebe und Treue. Ob die durch ihn Erzogenen nach Sibirien oder in die fernen Gebiete Rußlands ausvvanderten, ob sie jenseits des Ozeans ein neues Leben suchten, alle diese Emigranten aus Polen und Galizien blieben Verehrer Und fleißige Leser ihres politischen Erziehers. So ist Sokolow bis auf den heutigen Tag der populärste hebräische Publizist unter den jüdischen Volksmassen in Rußland und Amerika geblieben. Sokolow blieb nicht der schriftstellernde Politiker. Der Zionismus führte ihn in das Gebiet der aktiven Politik, und auch da sehen wir ihn bald an die Spitze der großen verantwortungsvollen Arbeit als Führer und Leiter. Ein tiefes, auf ungemein reicher Lebenserfahrung beruhendes Verständnis für alle Erscheinungen des Lebens, eine gesunde beschauliche Betrachtungsweise und kritische Prüfung der komplizierten Probleme der Weltercignisse, alle diese ihm angeborenen Eigenschaften waren dazu angetan, im großen historischen Moment Erfolge zu erzielen, die er gemeinsam mit seinen nächsten Freunden und Mitarbeitern für das Wohl unseres Volkes und Landes zu ihrer vollen Entwicklung zu bringen imstände war. Möge ihm ein recht langes und glückliches Leben beschielten sein. Abonniert auf die ,Jüdische Rundschau ti