Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIII (1918)
- Issue
- Heft 32 (9.8.1918)
- Date
- 1918-08-09
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Berlin Nr. 17392 Für Oester«.* J .sparkessenamt ScheckWo Nr. 156030. Anzeigen di« ״» 1־ק?»?«^י• P«u4ehren Raum 40 Pf. Teur.Tungs7.urch!«* 2׳V'■ R>dakt10n.scl,h,B D.enstegnaA■^ Das riQänisele Jsdeagesetz Die Herren Dr. Arthur Hantke und Dr. Paul Nathan, die, wie gemeldet, nach Rumänien, preist waren, um an Ort und Stelle in der 'Ange- Icgenhcit, der rumünischcn Juden frage mit der jütlisclum Bevölkerung und mit den maßgebenden, amtlichen Kreisen Fühlung y.u nehmen, sind von ihrer Reise wieder zurückgelchrt. Wenngleich der von uns hervorgehobene I lauplmangel des rumanischen Emnir/ipationsgcsctzes» nämlich die in ihm enthaltene Verweigerung der aligemcinen und grundsätzlichen Emanzipation der rumänischen Judennicht beseitigt wurde, so hat die Reise der genannten Herren doch dazu geführt, daß sowohl von deutscher wie von rumänischer Seite auf das bestimmteste versichert wurde, die Naturalisation «•erde im Rahmen des (inzwischen von der Kammer angenommenen) Judengesetzes ohne alle Schikauen in weitherziger Weise durchgeführt werden. Audi sind diejenigen Bestimmungen des Gcsctzcntwtirfs, welche die'praktische Anwendung des Geset/es auf einen geringen Teil der rumänischen Juden beschränkt haben würden, den Wünschen der rumänischen Juden entsprechend abgeändert worden. Werden die erneut gemachten; Zusagen eingehalten, so!wird das Naturaliäationsgesetz der überwiegenden Mehrheit der rumänischen Juden zugute kommen. Die Lage des rumänischen Judentums wird dann eine ganz bedeutende Verbesserung erfahren, wenngleich immer wieder betont werden muß, daß nur die vollständige und grundsätzliehe Gleichstellung der rumänischen Juden mit allen anderen Landesbcwohncm den berechtigten Wünsehen der Judenhcit entspricht. Diese vollständige und grundsätzliche Gleichberechtigung zu erkämpfen, wird Aufgabe des rumänischen Judentu/ns sein, und die Juden aller anderen Länder werden nach ,wie vor aas ihrige tun, um ihren. Brüdern in Rumänien in diesem Kampf beizustchen. Nachdem das Gesetz, über die Naturalisierung der Juden bereits in voriger Wodie vom Senate angenommen worden war, gelangte es nunmehr auch in der Kammer zur Abstimmung. 86 Abgeordnete stimmten dafür, 13 dagegen, während eine/ sich der Abstimmung enthielt. Die einzelnen Artikel des Gesetzes wurden mit diesem Stimmenverhältnis unverändert angenommen. # In der Kammersitzung vom 3L. Juli griff der Abge* ordnete Cu za in ,einer mehrstündigen Rede die Juden- Vorlage an. Ihm ciitgegncte Ma rgfii lom an u. a. folgendes: ״Die Bevölkerung braucht nichts zu furchlen. Selbst wenn alle 301)000 Juden des Landes die Rechte erhalten würden, wäre das noch keine Gefahr für Rumänien. Durch das Gesetz werden aber nicht alle Juden zu Bürgern gemacht Es wurde gesagt, den Juden sollen die Rechte verweigert werden, weil sic keine, railitärisdien Fähigkeiten besitzen. Welche Anforderung können wir aber an eine Rasse stellen, die durch «o lange Verfolgung geschwächt wurde! l*ie konservative Partei ist konsequent, ln einer Besprechung, die unser Ausschuß gleich nach der Besetzung Bukarests liatte, haben wir alle Probleme ücr neuen Lage besprochen und beschlossen, die Agrar- und Wahlreform sowie die Regelung der jüdischen Gage durdizuführen. In einer Sitzung vom 11. oder 13. Juni 1917 hat die damalige liberale Regierung sich verpflichtet, die Judenfrage zu lösen. Desgleichen hat der König seinerzeit die Lösung dieser Frage verspro- U1t־n. Mit iiir waren «amtliche Staatsmänner, ob libc- Ml, ob konservativ, immer schon beschäftigt. Es wird gesagt, wir wären hierzu von den Mittelmächi- Gn gezwungen worden. Ich, erkläre hierm't, daß die Entente uns in dieser Be- 2זehutig vicj schwerere Bedingungen ge- *teilt hat. Das vorliegende Gesetz ist keine Verffewaltigung, sondern aus einem günstigen Ausgleich mit den Mittelmächten hervorgegangen. Das vorliegende Gesetz ist auch keines- WcKs ein Schutzgesetz für die Juden gegen über den Rumänen. Indem Sie es annehmen, erfüllen Sie eine gute Tat dem Lande gegenüber/' (Langanhaltender Beifall.) Auch Minister Ar io מ trat *ur die Vorlage ein. * ln ״OazctA Bucurestifor“ (dem amtlichen Organ der deutschen Okkupationsbehörden) vom 25. Juli ist der ״endgültige Wortlaut der Gesetzvorlage über die Einbürgerung jüdischer Kriegsteilnehmer und Juden, deren Eltern im Lande geboren sind", veröffent- ״cht. Er lautet: ״Der Zionismus crslrcbt iZ7 «Io* jßCscbe Voll* die Schaffung einer GKcntilch-vechESch ^׳sjJcbcxfcn Helmitätle In I'aliUilne." Baseler irrc£r*mm. Artikel 1: Gesuche über Einbürgerung können!01gende Kategorien cinrcichcn: 1. Kriegsteilnehmer ,(inklt;r‘ve Hilfdülcnstpflichtlgc)} 2. die im Lande geborenen und ־dort ansässigen Juden, deren Eltern auch Im Lande geboren sind; 3. Eltern, Witwen und Kinder der im Kriege Gefalleneii und der bei Atrubiuig der Dienstpflicht Gestorbenen, wie auch Witwen und Kinder der unter 2 Erwähnten, die vor dem Abschluß des Naturalisationsverfahreus gestorben sind; 4. die im Laude geborenen und dort ansässigen, beim Feldzug 1913 > mobilgcmacliten und bis zum Ausbruch des Krieges iin aktiven Dienste gebliebenen Juden, auch wenn sie am letzten Kriege'nicht teilgcnommcn lieben, weil ihre Truppenteile nicht ins Feld zogen; 5. die im Lande geborenen und dort ansässigen, beim Feldzug 1913 mobilisierten Juden, die aber aus wichtigen, im Protokoll näher bczcichnctcn Oründen entlassen wurden; ' C. diejenigen Juden, denen im Militärdienst durch königliches Dekret mit Vorbehalt nachträglicher Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschäften die Naturalisation verliehen wurde. Ausgenommen sind: 1. mit Ehrenstrafen für Verbrechen Vorbestrafte; 2. mit Ehrenstrafen vom Militärgericht Vorbestrafte; 3. nichtrehabiliticrte Bankrotteurs; 4. für Vergehen, die in gewissen Artikeln des Straf• Gesetzbuches vorgesehen sind, Vorbestrafte; 5. diejenigen, die nachweislich Waffen gegen Rumänien getragen haben. Frau und eheliche Kinder der oben (1—6) Erwähnten genießen dieselben Rechte wie ihre Gatten und Väter, Diese Begünstigung wird auch auf Frauen und Kinder ausgedehnt, deren Gatten bzW. Väter vor dem Kriege naturalisiert wurden. Unmündige, die als Pfadfinder im rumänischen Heere dienten und den zurüdeweichenden Truppen in die Moldau folgten, haben das Recht, Einbürgerungsgcsuche ap die Tribunale Aires Wohnortes nach Erreichung der Volljährigkeit zu machen. ׳. . . Unterdessen können Eltern und Vormunde (auch der Minderjährige selbst) von den Militär- und Sdiulbehörden die Bestätigung der Teilnahme ihrer Söhne bezw. Mündel im Pfadfinderkorps verlangen, jedoch wird von diesem Recht erst 6 Monate nach der Publikation des Gesetzes Gebrauch gemacht werden können. Artikel 11 handelt über die Naturalisierungskommissionen, die vom 1. September bis 30. Dezember 1918 in den Kreisstädten funktionieren werden. Nach Bedarf werden Kommissionen mit mehreren Abteilungen gegriindet und ihre Tätigkeit über den 30, Dezember 1918 verlängert werden. Die Antwort auf das Einbürgcrungsgcsuch hat binnen einem Monate nach seiner Einreichung zu erfolgen. Artikel III behandelt das, Protcstredht des Staatsanwnlts. Im Artikel IV werden die Beweismittel aufgezählt: 1. schriftliche Urkunden der zuständigen Behörden; 2. Zeugenaussagen; 3. Standesamturkunden. Artikel VI regelt das Nlchtigkcilsverfahren, Dias Kassationsgcriclit fällt die endgültige Entscheidüng. , Nach der endgültigen Entscheidung der Kommission 'bezw. des Kassationsgerichts händigt dn.9 Ministerium der Justiz dem Naturalisierten ein Bürgcrdiplom aus, auf Grund dessen der Naturalisierte in ein Register des Gerichtshofes eingetragen wird. Vom Tage dieser Eintragung an, kann er alle Rechte ausüben. * Aus den im Senat bei der Jude nd e batte am 23, Juli gehaltenen Reden, berichtet uns unser Sonderkorrespondent folgende interessanten Einzelheiten: Nach der Anerkennung der Notwendigkeit der Naturalisatiou, erklärte Tbeodorian-Caratl vv ״In Jassy gibt es sehr viel Juden und Rabbiner (siel), die des Rumänischen nicht mächtig sind und die nicht einmal die Sprache erlernen wollen. ׳ Die Regierung muß gegen solche Milkiündc Maßnahmen treffet», denn sonst werden wir eine halbe Million (die Jwdan Besnarabiens wohl mitgeredmet. D. R.) nicht rumänisch verstehender Bürger haben." Ebenso sei die RcorganK sation des jüdischen Kultus notwendig. Der Redner verlangte von der Regiert®״ die Unterstellung des mosaischen Kultus unter Staatekontrolle. Audi möchte er Rabbincrscminarc haben. Auf diese Weise würde sich die Regierung ״die rumiinlidhcn Gefilde der jüdisehen Bevölkerung sichern." Badaratr führte unter anderen! aua: ״Der Krieg hat die jüdische Nation aufgelöst, ln Amerika sind die Juden Amerikaner, .in Frankreich Franaoaea usw. Ist cs möglich, daß Rumänien der einzige zivilisierte Staat bleibt, in denen die Juden eine andere Stellung einnehmen sollten?" Mit Hinweis auf Ungarn begründete Dr. Pilescu die Notwendigkeit der Annahme der Vorlage damit, daß die europäischen Finanzen sich heute in den Händen der Juden befänden. Es sei aber bedauerlich, daß eine fremde Macht intervenieren mußte. Die jüdische öcvölkerung bilde keine Gefahr für das Land. Das Oe^ctz sei mich eine Notwendigkeit für die Stellung Rumänien» Westeuropa gegenüber. Der Minister des Auswärtigen sagte In seiner Rede U. a., die konservative Partei, die niemals die Juden frage ausgcnützt habe, sei stolz, ihre Lösung durchgeführt zu haben. ״Glauben Sic nicht, meine Herren, daß wir hier als Mandatare der Zcntrahnächtc nuftreten. Wenn die Lösung der Judciifrngc, die übrigens auch von der vorigen Regierung verkündet wurde, nicht in unserer Absicht läge, so hätten wir diesen Punkt des Vertrages nicht angenommen.“ (Beifall). Er drückte die Hoffnung aus, daß der Jude, der ein assimilierbares Wesen besitze, sich vollständig mit dem eingeborenen Element verschmelzen werde und ein ebenso guter Bürger Rumäninns werde, wie es in anderen Staaten der Fall sei. Artikel VII der Verfassung werde revidiert werden. ״Glauben Sie aber nicht, daß wir den ersten besten in rumänische .Staatsangehörigkeit aufnehmen werden . . . Die Juden müssen wissen, daß ihr Vaterland hier ist: sie müssen cs lieben, cs muß ihren Ehrgeiz aufstacheln, zu den Besten zu gehören. Aber auch die Christen müssen die Vergangenheit vergessen und danach streben, in Eintracht mit den Juden zum Wohlc des Landes zu leben.“ ׳ Aus dem Abstimmungsakt im Senat, über dessen Resultat wir schon in der letzten Nummer berichtet haben, müssen noch •zwei Tatsachen hervorgehoben werden: erstens, daß die Liberalen sich bei den Neuwahlen in das Parlament bekanntlich der Stimmabgabe enthielten; Und zweitens, daß die Synodemitglieder (Vertreter der Kirche) von den Sitzungen, in denen die Judenfrage debattiert wurde, sich fern hielten: sie waren in corpore abwesend. * , "*י• IM!•Mil ft MWMyi#I»!lvii 8\c4Iii 111 vl (Von unserem .Sonderberichterstatter.) Es ist, als ob ein großes Unrecht am rumänischen Volke verübt worden sei, ein Unrecht, das es nicht verschmerzen kann. Immer wieder kehren die ',Zeitungen sämtlicher politischer Richtungen zur Frage der Verantwortung für die ״von außen aufgezwungene“ Lösung einer inneren Frage zurück. Weder die für Rumänien so nachteilige Ausbeutung der Erdölquelle, noch der Verlust der Dobrudscha haben so heftige Auseinandersetzungen hervorgerufen wie die durch den Friedensvertrag den Juden zugesicherte — freilich nicht allzugroße — Besserung ihrer Rechtsstellung. Bei Behandhing dieser Frage, die sogar ein Tcodorescu als ״internationale Demütigung" auffaßt, beobachten wir eine merkwürdige Erscheinung: jede Partei bemüht sich zu beweisen, daß die Judennaturalisation sozusagen fatalistisch kommen mußte und — ein logischer Sprang — daß gerade die Gegenpartei dazu mehr beigetragen hat, als die eigene. Es war einer der stärksten Argumente der Liberalen und Nationalen gegen die Konservallvcrr, daß diese sich auf eine Verletzung des natlonnlcn Empfindens eingelassen hätten, in dem sie auf Druck der Zcntralmiichte den Juden Zugeständnisse gemacht haben. Nun haben die Gegner Bratianus־ die' ,;Enthüllung“ gemacht, daß ״die liberale Partei sich viel mehr als die konservative für die Lösung der Juden frage engagiert habe." ' ז .Dcn lJe״cis dafür liefert eine bis jetzt in Rumänien fast unbekannt gebliebene, für das Ausland bestimmte Broschüre•. ״La Roumanic, ®an effort, sea sacrifices. ‘ Das Büchlein ist 1917 erschienen und vom ״Gönnte de propagande romnaine" (d. h. von Bra- '1 a,n 1!״ ,״<J O u c a) unterzeichnet, trägt also einen Iiochoffmosen Charakter. Der Judenfrage wird in J״» ״•״Ä ״i״ fiAnzes Kapitel gewidmet Es lolmt, die interessantesten Stellen ,wiederzugeben S 31 ״Von dem Augenblicke an, an dem Rumänen den Zentralmaditen den Krieg erklärte ,und die Befreiung d?r unterdrückten Stammcsgaiossen verkündete, war «s aigrenscheinlicR daß als BegldtcnchciSn? die %den! frage geltet werden wird." Auf S. 32 finden wh (Üe uns au» anderen Publikationen bekannte düng für die Unaufcchiebarkeit der liknnrr• m den altrumänlsclien Juden nicht Werde “>״ 's™׳«/ «t r־B“ sctzgcbcrischem n, 3^^. s,e *dcht auf ge- ־8׳■«־?^״^ Tsssäs «־#״״ fscrws « ausschlicßlidi d״rd. (״STi, /Ar '־h,eo "״־» ״*״ Vatetoi-ai'küä;