Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIII (1918)
- Issue
- Heft 31 (2.8.1918)
- Date
- 1918-08-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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ןן*ך־ *״“1*p^־ ** י?**’ •י’“"*"/ gedeMion und Verlnf׳ Jüdische Rundschau, Berlin W. 15, S&duir.tb« Straßo 8■ »cheiiit wöchenll. cm Freitag. Abonnement bei der Expedition und bei nllen Pa־.t!‘r; ricrtoljälirl. Mk. 3,25 in Deutschland, in Oesterreich-Ungarn Kr. 5,50 im Ausland Mk. 5, &Tm מזב. Nummer Berlin, den 2. August a tj?־* '־־C er— T \ V. /•-•j Ul-'-nd C15׳, C'G, Postficheclckonto: Berlin Nr. 17S92. Für Oesfctrr.״^!* ScIkril-.onto Nr. 156030. Anreigen die «׳״!״:«paUen• Pc.-• (f-nl:r,a 40Pf. Ycucrungaznsthlag 20%. Redaktion**cI.luß Dienstag oea-a. "'" ' 'י',׳ 1- <L1.. 1yc>-n,*״vt r“ .ג־ -?יו 7״ר׳ 1* f\?•% r* Ein Rückfall Als die neue ukrainische Regierung ernstlich mit der Erbschaft der russischen Revolution auf- /uiämncn begann, %vurde die Gefahr der Aufln.bung der nationalen Ministerien and der err.mgenen national-personalen Autonom! .־n der natioaalen Minoritäten des Landes, vor allem der jiiüisehen, immer großer. Die Sistierung des Postens eines jüdische» Ministers gehörte zu den erden Schritten der neuen Regierung. Die Tatsache, daß ein Jude Mitglied des neuen Kabinetts wurde, änderte nichts an der Sache. Die beiden ersten jüdischen Minister waren vom jüdischen Nationalrat gewählt und in die Regierung entsandt. Der jüdische Minister war im Kabinett vollberechtigtes Mitglied und sein Ressort waren die jüdisch-nationahm Angelegenheiten. Als aber Gutnik, ein Kadett, der niemals einer jüdischen politischen Partei angehört hatte, zum Minister des neuen Kabinetts berufen wurde, geschah dies ohne Befragung des Jüdischen Nationalrats. Er ist der ukrainische Minister für Handel und Industrie. Daß er nebenbei auch Jude ist, hat dem Jüdischen Nationalrat ebenso wenig genützt, wie der ukraiirischen Regierung geschadet. Und wer weiß, vielleicht bildet dieser ukrainische Minister jüdischer Abstammung nur eine Brücke zwischen dem revoiutionären Kabinett mit einem national-jüdischen Minister und einem Restaurationskabinett, das judenrein sein wird . . . Die Aufhebung des Postens eines jüdischen Ministers war aber nur der erste Schritt. Bald drohte auch dem jüdischen Ministerium und seinen zahlreichen Departements, die berufen waren, das gesamte jüdische öffentliche Leben des Landes um sich zu konzentrieren, und Tür deren Tätigkeit die Beschlüsse des Jüdischen Nationalrats von bindender Bedeutung waren, Gefahr. Die Regierung beauftragte einen besonders dazu bestellten Beamten, die Tätigkeit der nationalen Ministerien zu untersuchen und der Regierung tin Gesetzesproj.kt zu unterbreiten, das die Existenz der Ministerien entbehrlich machen sollte. Vergeblich waren die Bemühungen der jüdischen und der beiden anderen nationalen Minderheiten, die dieser Tendenz entgegenzuarbeiten versuchten. Umsonst wies ein jüdischcs Memorandum auf den großen Nutzen hin, den die personai-nationa'c Autonomie und ein mit ihr untrennbar verbundenes jüdisches Ministerium für das Mchrheitsvolk selbst bedeutet. Am selben Abend, an dem der Jüdische Nationalrat das Budget des zu eröffnenden jüdischen Vorparlaments erörtert hatte, zu dem die Wahlen bereits ausgeschrieben waren, faßte die ukrainische Regierung den Beschluß, die personal-nationale Autonomie aufzuheben und das Ministerium zu schließen. Daß der Nationalrat auch ohne besonderen Aufiösungserlaß unter •diesen Umständen seine Bedeutung verlieren würde, muß a's selbstverständlich gelten. So zerfloß die bedeutendste nationale Errungenschaft des ukrainischen Judentums, der erste und vorläufig einzige Vcrvvirklidiungsversuch einer grundlegendsten jüdischen Forderung, die gegenwärtig einen unentbehrlichen Bestandteil der politischen Programme aller jüdischen Parteien in all den Ländern und Landerteilcn bildet, in denen das jüdische Leben noch Wurzel und Säfte hat. Wem tat die Niederschlagung unserer Hoffnung not? Wer wurde durch unsere Verarmung reicher? Das Judentum selbst hatte sich trotz seiner inneren Zersplitterung und ungeachtet des erbitterten Kampfes, den die Vertreter der Parteien in den führenden Organen miteinander ausfochten, der Autonomie völlig gewachsen gezeigt. Alle Bedenken, die manche gegen die Notwendigkeit und Realisierbarkeit der jüdischen Autonomie noch kurz zuvor jus Feld geführt halten, schwanden vor der Tatsadie des Erreichten. Sämtliche jüdische Parteien, auch die Neulinge auf dem Gebiete des natio- 11*den Kampfes, wußten das Errungene zu sdiätzen und zu schütten. Als es das •Absehen der Aütonomie zu stärken galt, besdilossen Orthodoxe tuiui Zionisten, die anfangs den Nationalrat wegen des Prinzips seiner Zusammensetzung verlassen hatten, in ihn von neuem ihre Vertreter zu entsenden, ungeachtet ihrer Ueberzeugung, daß nur ein vom ״Der Zloalimut crah״:M Cr t>s!"־"־׳Ao Velä die Schäftung eine? C־.״.n','Jch-rcr.L׳''.cri ׳',?:Clirfca HeitmKüic in PaLbür!»." D5;c?ct Prcf.Tcnjni. Volk gewähltes und nicht von Parteien beschicktes Organ an der Spitze der Judenhcit zu stehen berecht igt sei; und die Sozialisten, die ursprüngiieh die Diktatur des jüdischen Arbeiters innerhalb des Judentums verjuinden wollten, fühlten sich veranlaßt, darauf zu verzichten und den Vertretern der bürgerlichen Parteien eine ihrer Stärke entsprechende Vertretung einziiräumen. Der Streit der Meinungen, mag er noch so überhitzt gewesen sein, galt lediglich den iiinerji'ulisclien Fragen. Nach außen hin stand eine geschlossene jüdische Front, bereit, sich für die Verteidigung des Eroberten cinzusctzen. Für die Sicherung einer nationalen Eroberung ן in der Diaspora genügen aber innere Kräfte nicht. Die Geschlossenheit der Gemeinschaft, die Eigenart der wirtschaftlichen Struktur, die Selbständigkoit der Geistcswelt, selbst der gereifte Wille, aus eigner Kraft die Wirklichkeit zu formen, dies alles reicht nocli nicht aus, um einem Diasporavolk das Glück der Sclbstgestaltung zu gewähren. Die Winde der fremden Umgebung sind für das Getk'ihcn einer Galutbbiütc von keinem geringeren Einfluß als die Säfte des heimatlichen Bodens. Dieser Abhängigkeit unseres Seins erlag auch das Judentum der Ukraina. Der heiße Slurm der Revolution hatte ihm seine Autonomie gegeben. Der kalte Wind der Restauration hat sie ihm genommen. Es weiß das Volk, das den Kampf für seine nationale Emanzipation auf genommen hat, daß dieser Kampf nicht weniger schwierig ist als der, den cs um seine bürgerliche Emanzipation geführt bat; daß auch auf diesem Wege ephemäre Erfolge und Rückfälle nicht ausbieiben wci'dcn. Ein Anschwellen des reaktionären Prozesses gefährdete stets den Weg seiner Befreiung, konnte aber nie den begonnenen Prozeß rückgängig machen. Das sielt bejahende Judentum ist mit Ausdauer und Zähigkeit gerüstet. Seine inneren Kräfte festigend, wird es sielt für eine bessere Stunde bereithalten. Des Amalcks aber, der es um seinen ersten Sieg auf dem Weg zur Befreiung gebracht hat, gedachte das Volk in Ewigkeit. S. Das Gesetz über die Naturalisierung der rumänischen Juden Die Gesetzvorlage über die Naturalisicrungder Juden wurde am 25. Juli vom Senat mit 62 gegen 2 Stimmen angenommen. Der Minister des Aeußern Arion betonte bei Begründüng der Vorlage, daß bei ׳Revision desArtikels 7 der Verfassung die jüdenfrage später ihre endgültige Lösung finden werde. Ferner erklärte Arion, daß die Gleichberechtigung der Juden Rumänien nicht von den Mittelmächten aufgezwungen worden sei, sondern daß die rumänische ■Regierung dem Verlangen des Vierbundes gern entgegengekommen wäre. Die ״Ren aste re a“ veröffentlicht den Wortlaut des Vorentwurfes des judcngcsctzcs. Der Vorcntwurf kennt wie die übrige rumänische Gesetzgebung das Wort ״Jude“ nicht. Das Gesetz wird für Fremde ohne Unterschied der Religion erlassen, die in Rumänien leben und sonst keinem Staate angehören. Zu rumänischen Bürgern werden sie ernannt, wenn sie folgenden Kategorien angeboren: 1. Jene, die in diesem Kriege unter den Fahnen standen. 2. jene, die in Rumänien ansässig sind und von Eltern geboren wurden, die selbst im Lande geboren und ansässig sind, 3. Eitern, Witwen und Kinder auf dem Schfaditfclde Gefallener und Gestorbener. 4, Jene, die bis zum rumänischen Kriege zur Armee gchörten. 5. Mobilisierte des Jahres IQ 16, die nicht cinbcrufen wurden. 6. Jene, klie Ws zum Ausbruch des rumänisehen Krieges mindestens zehn ■Jahre im Lande ansässig waren und folgenden Berufszwcigen ׳angehören: freie Berufe auf Grund der Absolvierung von 'Universitäten des Landes oder vom Staate anerkannten höheren Schulen, Leiter von Betrieben mit wenigstens hundert Arbeitern, Direktoren von Handels- oder finanziellen Gesellschaften mit wenigstens fünf Millionen Kapital. Der Aufenthalt von zehn Jahren zählt vom •Beginn der Ausübung der gcnannten Berufe. 7, Ausgenommen bleiben wegen ehrenrühriger Vergehen und Verbrechen Verurteilte. 8. Frauen, legitime und minderjährige Kinder erhalten das Staatebürgerrecht des F a miiicnobe tjnuptcs. 9. Der vorige Artikel erhält rückwirkende Kraft für die vor dem Kriege naturalisierten Fremden. 10. Pfadfinder, die mit der Armee in die Moldau gezogen sind, erhalten das Bürgerrecht in dem Jahre nach erlangter Großjährigkeit. Für die Zeit vom l. September bis Ende des Jahres wird eine Naturalisicrun.gskommission cingcsetzt, der die Untersuchung und Feststellung der angesprochcucii Rechte obliegt. Die Kommission wird in jedem politischen Bezirk zusammengesetzt aus dem Gcrichtspriisidentcn und je einem Vertreter des Minister!- ums des Innern und dis Aeußern. Die Kommission fällt ihre Entscheidung innerhalb eines Monats nach Einbringt!(!;: des Ansuchens. Der Staatsanwalt kann sich dem Wunsche nach Naturalisierung widcrsctz.cn. Die Kommission entscheidet sodann innerhalb zehn Tagen, nachdem sie beide Parteien angehört hat. Beiden Parteien steht das Recht der Berufung an den K a s sa t i o!1 s ho f zu, der endgültig ohne Aufschub entscheidet. Als Nachweise für einen zu Recht bestehenden Anspruch auf Naturalisierung gelten in erster Linie schriftliche Beweise, dann Zeugenaussagen und Mutmaßungen. Wer bis zum ersten November seinen Anspruch nicht gemeldet hat, kann dies beim zuständigen Gericht inncihalb von fünf Jahren nach Kundmachung dieses Gesetzes tun. Vom russisclien Judentum Das Mitglied des Großen Aktionskomitee und Vize- Vorsitzender der Moskauer Jüdischen Gemeinde J. A. Naiditsch, der gegenwärtig in Kiew weilt, gewährte einem jüdischen Korrespondenten ein Interwiew, dem wir folgende Ausführungen! entnehmen: in den Gouvernements, die gegenwärtig das sögenannte Graß-Rußland bilden, befinden sich jetzt ungcfahr l Million Juden. Die bedeutendsten jüdischen Gemeinden (außer Petersburg und Moskau, die bereits vor der Revolution in der jüdischen Oeffcntliehkeit eine große Rolle spielten), sind Saratow׳, Samara, Astrachan und Znritzin und in Sibirien Omsk und Irkutsk, Dort sind blühende, zumeist aus Flüchtlingen bestehende Gemeinden entstanden. Ucbcr die wirtschaftliche Lage haben die großrussischen Juden nicht zu klagen. Die Flüchtlinge aus Polen und Litauen entfalten eine besonders rege wirtschaftliche Tätigkeit. Das jüdische politische Zentrum bildet gegenwärtig Moskau. Die großen jüdischen Gesellschaften, die in Petersburg ihre Zentrale haben, sind hauptsächlich mit der Frage der Recvakuation der Flüchtlinge und mit dem Wiederaufbau ihrer Existenzen besdhäftigt. Wese Frage der Recvakuation wird auch im Zentrum der Konferenz der jüdischen Gemeinden Großrußlands stehen, die am 30. Juni in Moskau eröffnet werden wird. Diese Konferenz wird auch die Aufgabe haben, einen beständigen Verband der jüdischen Gemeinden zu schaffen. Um eine gemeinsame fruchtbare Tätigkeit zu ermögliehen, wurden von vornherein aus dem Pogramm der Konferenz all die Streitfragen ausgcsdiaitet, die die Parteien voneinander trennen müssen. Seitens der russischen ׳Regierung macht sich keine Tendenz der Unterdrückung der jüdischen nationalen Tätigkeit bemerkbar. Das jüdische Kommissariat, das zuerst die Bekämpfung des Zionismtis und der jüdischen Kongreßbewegung als eine seiner Hauptaufgaben proklamierte, hat bis jetzt noch nichts Wesentliches geleistet. Keine der jüdischen Parteien gewährt ihm ihre Unterstützung. Selbst der Bund führt einen heftigen Kampf gegen das Kommissariat. Vor kurzem schlug das Kommissariat der jüdischen Gemcinde zu Moskau vor, sieh an der Rcgistration der jüdischen Emigranten zu beteiligen, was die Gemeinde ablehnte. Trotzdem für die Einberufung der Konferenz der Gemeinden um keine Genehmigung nachgesucht wurde, sind bis jetzt seitens der Behörden keine Störungen bei seiner Organisierung ׳zu verzeichnen. Riehtig ist aber, daß sich an einem großen Teile des russisehen Volkes eine gesteigerte antisemitische Stimmung wahrnchmen läßt. Die Tatsadie, daß an der Spitze der bolschewistischen Regierung einige Juden stehen, wird noch immer von manchen Kreisen der russischen Intel’ ligenz verwertet, um die Juden als Schuldige an den russischen Niederlagen darzustclten, obgleich die bedeutendsten Führer des russischen Judentums und sämtliche jüdisdic sozialistische Parteien eccen die bolschewistische Regierung Stellung genommen haben. In einige״ Orten glaubte man sogar* nTZZ i ogromgefahr rcdvnen zu müssen. Die jüdischen Ge- Seilschaften w׳andten sich daher an die bolsdicwisüschc Re- «״״״״״•* derBjittc. ihnen die Gründung von jüdisdien Sclbstschutzorgamsationcn zu gestatten. Die Reeieruno■ ״ ab!r׳ daß dic .Sowjets genügend Macht bLatzen Sken &C im Keim zTtr- BeweS’^L^^^6 Hcrr Naiditsch ־׳**״ die große gegenwärtig auf dem Gebiete der hebräischen und jidischen KuIturtätiL keit entstanden ist. Die Jüdische ÜterltuP gegenwärtig Verlage und Geldfonds in S Maß? Kt "1"?*״!?ד,«™ “ י h "״* *־ Sprachenkampf ״, ld״ SeM״״