Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIII (1918)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1918)
- Date
- 1918-06-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2651273-2652077-2652102--11630-2669174- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
/ > ‘ ( 0 מ ׳: ׳, \ \!\ \ -ל/ ..rd.'.'.onUn Berlin N’r. 17 3 52. Für Ocrtrr.-ci• *־ ־־!r״ni fi.1״־ec!J,?oc,lo Nr, 156030. Anzeigen di« jre Jir^cspslteu? 1 i lrt- "401'3:!׳’L’iV״1-.״r.״:r.!rä.l3.^ 20"/,,. Hr<l״kfic1;11:־.cl.luß D.1־״.U/J L2־d>£» Ii,;!־.;:d C15, O'.ö. l’o < ' ,1 ״»?3.a־■* fk* 10. Xn״rj1״tss 5ö10 | XXIII.Jan ־* *־! * 1 :T;r?2i*vT:i’.זי£■ Den! Andenken Ilerzls Zum viertciimnlc jiilirt sich' im Kriege Theodor IIcr/Is Todestag. Wj/dcr s.1111׳mc!11 wir uns, zu überblicken, welchen Wcgf der Zionismus zuriiekge• Ic׳T h;11, welche Kriiflc neu gewonnen sind, welche Aufgaben unserem Willen mul unserer Arbeit gestellt sind, Her/I hat die Organisation des jüdischen Volkes geschaffen, die alle Kräfte für die VerwirkÜclutiig unseres nationalen Ideals sammelt. Er hat die Onmdlage gelegt, auf der alle politischen Erfolge der zionistischen Bewegung• ruhen. Ilerzl hat den Willen der. jiddischen Volkes zu einem neuen freien jüdischen Leben in Palii.sfina vor dem Forum der internationalen Politik proklamiert. Die von Her/I geschaffene Cirundlage festhaltend, sind wir unserem Ziele näher gekommen. Aul allen Seitui, im jüdischen *Volk mul unter den Völkern und Staaten, vor die die zionistische Organisation mit ihrer Forderung tritt, wird neue Bereitschaft kund, unser Streben zu fördern. Umso größer ist unsere eigene Aufgabe. Niemais stand sie verantwortungsvoller vor uns. Die Aufgabe der ganzen zionistischen Bcwcgang, jedes einzelnen Zionisten ist es, der Verwirk- Hebung in unermüdlicher Hingabe, mit ganzer Treue zu dienen.' Hcr/ls Beispiel lehrt uns alle den Dienst am Werk. Unser Wille muß stark sein, aus Glauben und Traum die Tat zu gestalten. Unsere eigene Tat muß den Zionismus verwirklichen. Ohne unsere eigene' Tat wird jeder politische Erfolg zm/1 Trugbüd werden. Kur dureli unser Wollen und durch unser t un wird aus Not und Sehnsucht, aus Glück und Gefahr die Freiheit des jüdischen Volks im jüdischen Palästina. Herzls gedenkend sammeln wir unsere Kraft! L. H. Zur rumänischen Judenfrage Anläßlich der Behandlung des Friedensvenrags mit I Hiiiuanica im Reichstag ist am 21. Juni im Plenum j des k* lies -־.;s die Kegeln!!;׳ der Judenfrage in 1 i'u!jamk:1 zur ik-prichung gekommen. Der Ab,:cord- * i!Ue Gr.: Westarp erklärte, daß die Judenfrage (OK■ in 1ere Angelegenheit Rumäniens sei und ■daß kein deutsch(.י Interesse vorgelfgen habe, die Gieichbcrechti* giu;;; der rumänischen Juden zu verlangen.. Der n.itio- 1:״!liberale Abgeordnete l>r. Strcsemanu stellte demgegemib'.T fest: ״Die rumänische Juden frage ist keine iiniiTc Frage, :,omlern sie liat internationalen Charakter vom erstell Augenblick ihres Entstehens an, und nachdttit an diejenigen Mächte, die jetzt den Frieden mit R11111;i1;ie11 schlossen, der Appell lierangetreleii war, da• iür zn sorgen, das hingst beschlossene internationale Abmachungen anc.i von Rumänien bestätigt würden, l.oiiitten wir 1ms dem Appell nicht verschließen. Wir setzen;Uzt den Schlulipuukl unter den rumänischen l ו »eilen, daran wird auch beim künftigen allgemeinen l'ncdciifscliluli nichts mehr geändert werden.“ fm H a u p t a t! s s c 11T1 ß des Reichstags kam tcr Artikel 28 des Üukarcsier Vertrags am 25. Juni zur Verhandlung, Ah״. Scheide mann (So/.) bemängelte die Un- Klarheit der Bestimmungen über die Einbürgerung der (.tatenlosen‘,' sic genügen nicht infolge der Bcschrän• ung auf einen Bruchteil der Juden. Grundsätzlich, müssen wir staatliche Gleichberechtigung verlangen. Waniin hat man nicht mehr erreicht? Ministerialdirektor Dr. Kriege (vom Auswärtigen «,! ) gab eine längere Darstellung über die historisch(.' tu vv.ckh.ng und die Rechtslage. Da es sich um einen * Lmgnff 111 die inuerrumänischen Verhältnisse n U •' ,'S° Af°!oCr,t(;־ man Vü>־scl.lägc Rumäniens. Uase sind 1111 Artikel 28 riiedergekgt und treffen den uhcrvvlegenden Teil der in Betracht kommenden Landes• cimvo 111er. Die Handhabung der Bestimmungen wiid rme loyale sein. Der Berliner Vertrag gelaugt daüiirch zur Ausführung. Abg. Graf Prasch 111 a (Zentr.) erkjärle: Die Frage isl, ob Juden in Rumänien Grundbesitz zu erwerben erlaubt sein soll. Das läßt sich nur bei gründlicher Kenntnis der Verhältnisse beurteilen. Materiell ist die Lage der Juden günstig, sie begegnen aber einer großen Abneigung im> Lande. Die Gewährung weitergehender Kcchte hatte dem Haß und der Judenverfolgung neue Nahrung gegeben. .Man muß diese Fragen sehr behütsain lösen. L ,,Der Zlur.hmvt er! die;'•■duifftui;! <;tnee Cif Hcilllti.U.C 1.1!׳..Idä{(.!« Ve!?01':r l’rcr'r.jm■ Abg, von Graefe (Kons.) führte aus: Fs handelt sich um einen schweren Eingiäi'f in die imiernimäiiischeii Verhältuisse mul das Fiitgej'cnkOiniiicn der nunäniselt-en Reg'ierung war sicherlich kein freiwilliges. Warum inüsscn wir uns die Finger verbrennen mit diesem Fitgagunent? Die Berufung auf den Berliner Vertrag reicht nicht zur Begründung ans. Ob wir *den Juden einen wirklichen Dienst geleistet haben angesichts des Hasses der Bevölkerung, erscheint zweifelhaft. Abg. Gothel n (eorlschr, Vpt.) erklärte: Artikel 28 bringt nicht so viel wie die entsprechende Be- Stimmung des Berliner Vertrages, der sielt die Rumänen trotz dem Druck der Signatariiiächtc stets entzogen haben. Deshalb wird auch Artikel 28 den Juden keinen Vorteil bringen. Gewiß stehen die Ostjuden weit tiefer als die Juden anderer Lander, besonder« in Deutschlaml, aber die antisemitische Bewegung geht nicht von den Bauern aus, sondern von den Intellektuelfca und den Handwerkern. Auch die staatsbürgerlichen Rechte der Juden in Ikllarabieu müssen gesichert werden. Wenn gesagt wird, wir würden uns die Finger verbrennen, so macht man uns im Auslande einen schweren Vorwurf daraus, im1 Friedensvertrage nicht genug für die Juden getan zu haben. Abg. Dr. Oskar Cohn (U.-Soz.) erklärte: Tatsächlich bleibt Artikel 28 hinter dem1 Berliner Vertrag zurück. Abg. Noskc (80z.) führte aus: Gestern wollten die Konservativen den nnnänisdien König beseitigen, also in die inneren Verhältnisse des Landes cingrcifen, heute werten sie uns das vor, wo cs sich uin Millionen unglücklicher Menschen und um die Durchführung des Berliner Vertrages handelt. Abg. Frzbcrger (Zentr,) dankte dem Staats- Sekretär für die I örderung der Interessen der rumänischen Katholiken. Die Fortschritte für die Juden begrüssen wir aus atlgciueiii menschlichen Gründen, Ministerialdirektor Dr. Kriege: Die Vorschläge der rumänischen Regierung sind auf unser bloßes Frsuchen gemacht Worden. Es liegt also ein Beschluß Rumäniens selbst Vor. Selbstverständlich werden wir uns das von den Rumänen zu erlassende Gesetz ansehen. Aber zunächst bestellt kein Zweifel an der loyalen Ausführung des Veriragcs. t * Am 21. Juni veröffentlichte die ״Vossisclte Zeitung“ einen von J: B, gezeichneten Aufsatz über ״Die Jude 11 politik Rumäniens“, in welchem hauptsächlich in Anlehnung au das vom Kopeiiliagcner Brno der Zionistischen Organisation licratisgegebcnc Buch von Dr. S. Bernstein ״Die Judcnpolitik der rumänischen Regierung“ und die Sonderminimer ״R11iii.iiiien“ der ״Mitteilungen“ des Kopeiiliagcner Büros die Entrechtung der rumänischen Juden durch die rumänische Regierung behandelt wird. Der Aufsatz verlangt, daß der Deutsche Reichstag im! ־Interesse der Würde des Deutschen Reiches darauf dringt, daß die Bestimmungen des Bnkarester Verirngs nach deutschen und nicht nach rumänischen Ri rlilsbcgriffen erfüllt werden. Der Artikel fuhrt aus, daß die Fassung des Artikels 28 des Vertrags die Durchführung der bürgerlichen Gleichberechtigung der rifiiiäuisclieu Juden d urehaiis nicht in zureichender Weise gewährleistet. Fs wird in dem' Artikel erklärt, daß sieh Deutschland, wenn es sich um' die Ausführung der entsprechendem Bestimmungen kümmert, durchaus nicht in eine ״innere Angelegenheit" Rumäniens ein• mische. Europa und jetzt in erster Heilte der Block der Mittelmächte haben ein starkes eigenes Interesse daran, daß in Rumänien geordnete politische Zustande eintreten. Dazu• gehört die Durchführung der bürgerliehen und politischen Gleichberechtigung der nimän• nisciien Juden. Die ״Neue Züricher Zcitun g“ vom 20, Juni erwähnt, daß der neue Gouverneur Beßarabicns Professor Stere zwar eine Anzahl rumänischer Offiziere, ,die sieh die bekannten Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung in Bcßarabien zuschulden kommen ließen, in Haft setzte, daß aber eine endgültige Regelung dieser Angelegenheit noch nicht erfolgt ist. Es kann schon heute bemerkt werden, daß die Vorgänge in Bcßarabien, die in ihren ganz furchtbaren Einzelheiten noch nicht zur Kennnis der Oe f f e 1111 ic 11 kclt gekommen sind, die Forderung nach einer strengen Bestrafung der Schuldigen als unerläßlich erscheinen lassen. «. Die ״Neue Züricher Zcitun g“ gibt de! Enttäuschung Ausdruck, daß die Thronrede des Königs von Rumänien die Lösung der Judenfrage mit keinem Worte erwähnt, und bemerkt, daß cs umso nah« gelegen hätte, auf diesen Punkt cinzugehen, als da Bnkarester Friedensvertrag in Artikel 28 ausdrücklich verlangt, daß das Gesetz über die Naturalisierung der Kriegsdienste leistenden Staatslosen ״bis zur Raiifi• katioii des Vertrages“ erlassen werde, die wenigstens partielle Lösung der Judenfrage also zu den nächsten Aufgaben des niniäiiischen Parlamentes gehört. Fine böse Vorbedeutung für die Regelung der Frage wird darin erblickt, daß in Jassy der Führe! der rumänischen Antiscmite 11 Alexander C u z a, welcher seit jeher den schärfsten antisemitischen Kampf gegen die rumänischen Juden geführt hat, zum Abgeordneten gewählt worden ist. Die von der deutschen Okkupationsmacht heraus• gegebene rumänische •Zeitung ״öazetta Bucurest Nor“ vom 16. Juni druckt aus dem rumänischen Rcgiertmgsorgan ״Jasi“ einen Aufsatz :1b, der die M*• tlio’de bezeichnet, mit welcher die Durchführung der Gleichberechtigung für die rumänischen Juden trotz des Artikels 28 verhindert werden kann. Der zitierte Aufsatz geht von der im Artikel 28 fuhnuUcrten Fordcrung aus, daß ״vor der Ratifizierung des Friedens- Vertrags“ ein Gesetz zu erlassen ist, welches den daselbst bczcichncten Kategorien die Einbürgerung zusichcrt. Hieran Wird die Frage geknüpft, wie denn ein solches Gesetz erlassen werden könne, da das gegenwärtige Parlament nur auf Grundläge der Verfassung arbeite und kein Gesetz rechtskräftig werden könne, wenn es sich nicht in Ucbereiusfimmung mit den Grundgesetzen der Verlas• 51111g befinde. Der Artikel 7 der geltenden Vcrfasstuig aber, welcher vom gegenwärtigen Paria• ment nicht modifiziert werden könne, setze ganz bestimmte Bedingungen für die gesetzliche Einhiirge• rttng fest. Würde also das gegenwärtige Parlament das im Artikel 28 verlangte Gesetz erlassen, so würde cs dadurch die V c r f a s s u 11 g s g r u n d sä t z c ver• letzen und das Gesetz würde null mul nichtig sein. Infolgedessen müßte zuerst der Artikel 7 der Ver• fassung in dem vom Fiiedensvertrag verlangten Sinne revidiert werden. Zu diesem Zweck aber müßte das gegenwärtige Parlament ,aufgelöst und ein neues Parlament cinbcrufcn werden, welches die Verfassungsrcvision dtirchzuführeir hätte, bevor das neue Einbürgcrungsgcsetz erlassen werden könnte. Das rumänische Regierungsorgan schreibt: ״Um die Bc• Stimmungen des Artikels 23 des Friedensvertrages aufrecht zu erhalten, wird die Regierung vorläufig ein Gesetz über die Einbürgerung von Ausländern er• lassen, das aber keine praktische Wirkung 11 ab en wird und seine Rechtsgültigkeit erst nach der Ratifizierung durch das neue Parlament erlangen wird. Auf solche Weise werden wir sowohl unserer Unterschrift als auch der Verfassung gerecht.“ Diese Ausführungen zeigen deutlich, daß mit einet schnellen Erledigung der rumänischen Judcnfrngc nicht zu rechnen ist lind daß noch große Schwierigkeiten zu überwinden sind. Der zitierte Aufsatz fährt, was nicht überscl.!1 werden soll, mit der Versicherung fort, daß die Unterzeichneten Verpflichtungen loyal er füllt werden sollen und daß cs die Schuld da rumänischen Regierung sei, daß sie von den Zentr P. machten zu einer Unterzeichnung des Abkommens übet die Einbürgerung da־ rumänischen Juden hätte ge• zwnngen werden müssen. Hätten die Zcntralmächie diesen Zwang nicht nusgeübt, so würden sicherlich die Mächte der Entente auf die Durchführung der Gleichberechtigung der rumänischen Juden gedrungen haben. Der Aufsatz schließt'• ״Wir wissen sehr wohl,' daß im Juni vorigen Jahres die Reg'ierung Bratianu- Take Joncscu den Vertretern in London, Paris, Ro n und Petersburg amtlich mitzuteilcn sich beeilte, daß Sc. Majestät der König sein Wort dafür verbürgt, daß sofort nach dem Fricdensschluß ״alle, die für' das Vaterland gekämpft und infolge des Krieges ge• litten haben, ohne Unterschied von Nationalität und Religion die gleichen Rechte mit den rumänischen Bürgern haben werden“. Die Rcvisiousversammlun״ wird durch ein Gesetz, das Versprechen des Königs cinlösen.“ So steht die rumänische Judcnfragc. Caveant consulcs! Aus Kopenhagen wird uns vom 23. Juni 1618 telegraphisch bericht et: Das Mitglied des Engeren Aktionskomitees Nahum So ko lo,\v erhielt vom britischen Außenminister Lord Balfour folgendes Schreiben: ..,..׳׳Sc1rcn ^aic?tät ^gicrung vergegenwärtigt sich völlig, daß die den Juden in Rumänien versprochene Befreiung weniger liberal in dem neuen Traktat ist aL das, wozu die frühere rumänische Regierung sich selb t öffcntlicht verpflichtet hat.