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Jüdische Rundschau · 1917-07-20 · Heft 29 (20.7.1917) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXII (1917)
Issue
Heft 29 (20.7.1917)
Date
1917-07-20
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Jahrgang Das Wort des Volkes Eine kurze Mitteilung aus Petersburg besagt, daß die Konfeiaiz, der russischen Zionisten bcschlosse» hat, das Judentum selbst zu befragen, ob cs Palästina als Heimstatt erwünscht. An Manu und brau wird die Frage gestellt, an den Juden, der in der alten Tradition wurzelt und der im1 bewegten politischen Kampf steht, an das jüdische Volk in der Heimat und seine Söhne auf den Schlachtfeldern der Fremde; jeder einzelne soll klar und unzweideutig für seine Person die Autwort sagen: Ist es wahr, dall das Land der Juden den Julien fremd geworden ist und dall die Hoffijuuig des Volkes ihre alte Kraft verloren hat? Bevor diese Losung in Petersburg verkündet wurde, wird sic in Polen verwirklicht. 111 diesen Tagen kursiert in Warschau und Lodz, in Czeiistochau und Pctrikuu von einem jüdischen Haus in das andere ein einzigartiges Schriftstück, in dem in knappen und schlichten Worten das ewige, hartnäckige Streben der Nation ausgesprochen wird und das sich mit Tausenden und Abertausenden von Unterschriften bgdeckt. Es ist, als hätte die Geschichte den Gegen* satz auf die Spitze treiben wollen, der zwischen der Emanzipation von einst und der von heute klafft, und als mülitc» die emanzipierten Juden von heute, wenn sie sich in Wahrheit eine audere Zukunft schmieden wollen als die Juden von vorgestern, buchstäblich und vor aller Ocffeiillichkeiteben dieselbe Frage bejahen, die ihre Vorläufer öffentlich mul kategorisch verneint haben. Auch damals, als zum ersten Mal Juden den ßiirgertitcl erhielten, wurden sie öffentlich um ihre Stellung zu Palästina befragt. Damals ging aber die Frage von dem fremden Herrscher ans; wurde an Notabcln gerichtet, für die es kein anderes Ideal als das der Gleichberechtigung geben konnte, mul enthielt unvcrschlcicrt den Charakter einer Alternative, die int Falle einer bejahenden Autwort die Ausschließung aus dem bürgerlichen Paradies amlrolite. Jetzt stellt sielt die Frage das Volk selbst. Die Massen des Volkes haben die Antwort zu geben und ihre Absicht ist nicht, die Gunst eines Machthabers und Beglückers zu erkaufen, sondern, das Volk von der eigenen Entscitlosscnlieit zu überzeuge!» und zu befreienden Taten zu verpflichten. Und es ist auch, als fühlten sich die Tatsachen verpflichtet, die sorgfältig begründeteu Theorien zu widerlegen, die den Willen des Volkes verwirren. Immer wieder wollen, die einen davon überzeugen, dall die Verschwendung der Volkskräfte auf die Entwichlung und Befriedigung der national-politischen Bcdürfnisse in der Zerstreuung die Folge Italien muß, daß dem Volk sein historisches Ideal verloren gebt. Und immer wieder versichern die anderen mit derselben Bestimmtheit, daß die Schwärmerei für die Zionsillusion das Volk in seinem Kampf für die realen Interessen der Gegenwart schwächen muß. Das Leben bat beide’ Theorien überholt. Einst war ein Geschlecht, das sich von dieser ״Zionsillusion“ nüchtern und kategorisch lossagte, und es degradierte das Judentum zu einem blutlosen entjudeten Kultus. Hier Kommt ein Geschlecht, das um ein würdiges jüdisches Vollebcn im Land «einer Knechtung ringt und inmitten dieses Kampfes laut seinen alten Drang nach Zion verkündet. Denn ein Geschlecht innerlich freier Juden, die von den Fesseln befreit sind, kann auf nichts verzichten, was historisches Bedürfnis ist. War es von den Initiatoren der Rundfragen ge-!wagt, dem Volke selbst die Antwort auf die Fr.!ge, seines Schicksals anzuvertrauen? Mit voller Zuversieht darf das Wort des Volkes erwartet werden, welches die Antwort gibt. Hat cs doch seine besten Söhne und Töchter auf die Gefilde von Jehuda und Galil geschickt, um den Weg für die Erlösung zu ebnen. Die Erschütterung hat das gesamtc Judentum von Kapstadt bis Samarkand ergriffen, da die traurigen Nachrichten aus Jaffa die ,Welt umkreisten . . . Die Sehnsucht nach Erlösung, dieser deinentarc Volkstrieb, der die Taten der Generationen beseelt, den die Religion mütterlich geschützt hat ״Der Zlonijmus cn!?{M f"r da» jSdhclss Voll* die Schaffung einer Cifcnilkh-rceidlich f,sr.kherfea HeimitaUc in PaRuilna.“ Baseler Programm, und der dem modernen Juden zur belebenden Quelle seines Kümpfens und Schaffens geworden ist, wird zmn Durchbruch kommen, wenn das Volk selbst sein Wort sagt. Das |>ol!1isclic Judentum׳ hat begonnen, das russische Judentum׳ ist zur Entscheidung entschlossen. Und wenn die rechte Stunde gekommen ist, in der die Welt das Wort des jüdischen Volkes vernehmen kann, wird der Ruf des1 gesamten Judenttmis, allen Vorurteile« von innen und außen zum Trotz, volltönig und unüberhörbar verkünden: ״Wir wollen!“ S. Mechanik Zwei Dokumente liegen uns vor, die die Stellung der Juden im besetzten Gebiete behandeln. Beide Dokumente sind getragen von der Absicht, den Interessen der polnischen Juden zu dienen, beide müssen bewertet werden als Ausfluß einer rein am Aeußercn klebenden Auffassung, die glaubt, durch mccham'sdtc Wirkungen die innere Gestaltung beeinflussen zu können. Das erste der Dokumente ist die am 20. Juni erlassene ״\V ahlordnungzur Verordnuag bctreffend die Organisation der jüdischen R e 1 i g i ״n g c se 11schaft im Ocncr a 1 g0uvor;!, ment Warschau“. Wir haben s, Zi. kein llelil daraus gemacht, daß wir die ״Verordnung betreffend die Organisation der jüd. Rcligioiisgcscllschaft im Generalgouvernement Warschau“ für einen Mißgriff, für ein schweres Unrecht am jüdischen Volk in Pofen halten. Die weitere Entwicklung hat uns in unserer Auffassung nur bestärken können. Immer mehr erweist sieh, daß die von der deutschen Verwaltung er■ folgte offizielle Normierung der jüdischen Gemeinschaft in Polen als einer Religionsgcscllschaft für die weitere Gestaltung der Lage der Juden in Polen von geradezu verhängnisvoller Wirkung werden muß. Heute laßt sich die Tatsache nicht mehr verschleiern, daß die deutsche Polenpolitik vor den Ansprüchen der Polen immer mehr zuriiekweieht, während die Polen selbst ihre Forderungen immer liöhcr schrauben. Ist schon die deutsche Regierung nicht Inelir imstande, ihre von! deutsch-staatlichen Interesse diktierten Grundsätze den Polen gegenüber durchziiset/cii, so kam! um so weniger damit gerechnet werden, daß etwa für die ׳Durchsetzung der jüdischen Interessen gegenüber den Polen irgendwie die deutsche Macht noch nennenswert in Frage kommen könnte. Nur unter diesem Gesichtspunkt aber ließ sich das Eingreifen der deutschen Verwaltung in die inneren jiidiselien Verhältnisse in Polen, wie cs in jener Verordnnng zum Ausdruck kam, verstehen. Es wurde ein Gesetz wegen der Organisierung der jüdischen Gemein• schnfl in Polen erfassen, bei dessen Abfassung die Juden nicht zugezogen wurden und mit dem die Pofen keineswegs einverstanden waren. Tatsächlich hat ja auch der poiliische Staatsrat die Ausdehnung dieser Verordmiiig auf das von Oesterreich besetzte polnische Gebiet ausdrücklich abgefeimt. Nun haben die Juden, und insbesondere auch die nationalen Parteien, sicii immer dagegen gewehrt, daß ihre Stellung gegenüber den Polen durch einen Akt der Besetziuigsmacht geregelt werden sollte. Sie erblickten vielmehr int Gegenteil in einem solchen Eingreifen eine schwere Gefahr für die zukünftige Regelung der polnisch-jüdischen Beziehungen. Das Verhältnis der Polen zu den Juden und die Stellung der Juden im polnischen Gemeinwesen durfte unter keinen Umständen durch die einseitige Ver- Ordnung einer Macht geregelt werden, die ihre Auioritat dazu ausschließlich auf die Kriegskonstcllation stützt. Heute denkt ja auch in Deutsch fand kaum jemand noch ernstlich daran, daß das Deutsche Reich auf die innere Gestaltung des künftigen Polens einen besonderen Einfluß ausüben wird, mehr noch, es gibt kaum noch jemand, der dies nicht als eine schwere Schädigung der deutschen Interesse״ betrachten würde. So ergibt sich also die deutsche Verwaltung in Polen als eine vorübergehende, vom Krieg bedingte und auf den Krieg beschränkte Erscheinung. Ihre Maßnahmen sind afso Maßnahmen der Kriegszeit ־ für!die Kriegszeit oder sollten cs wenigstens sefn, Um so mehr müssen die Jude״ es nblehnen, zum Gegenstand derartiger Maßinfimcn gemacht zu werden, die nur politisch gedeutet werden können und die bei dem bekannten Chauvinismus der Polen nur bewirken können, das Verhältnis der beiden Völker zu einander noch mehr zu vergiften, als es bereits ist. Es soll auch hiebt unterlassen werden, zu erwähnen, daß den Stellen, auf die es ankommt, diese prinzipielle Haltung der Zionisten rechtzeitig bekannt geworden ist. Auch wir glauben nicht daran, daß das Verhältnis der Polen zu den Juden lediglich durch einen Akt des zukünftigen polnischen Staates U/ 7 auch nur einigermaßen befriedigend gelöst werden kann. Wir geben uns gar keinen Illusionen darüber hin, daß die Polen die ihnen in ihrem künftigen Staate zu stehende Macht dazu ausnutzen werden, die Juden noch niederträchtiger, noch schamloser zu deklassieren und zu unterdrücken, als sic es jetzt schon tun. Eben darum erwarten wir, daß die allgemeine Regelung der nationalen Verhältnisse, die der Frieden bringen solf, auch die Rechte der jüdischen Nation in Pofen sichert. Und wir konstatieren mit Genugtuung die überall wachsende Anerkennung der Rechte des jüdischen Volkes auf seine nationale Entwicklung, wie sie sich heute in fast allen kriegführenden und neutralen Ländern durchgesetzt hat. Um so bedauerlicher ist die entgegengeset/te Haltung der deutschen Regierung, wie sie in der offiziellen Stigmatisierung der jüdischen Nation in Polen als einer Religionsgemeinschaft ihren Ausdruck gefunden hat. Es ist klar, daß diese Tatsache ein schweres Hindernis für eine befriedigende Lösung der jüdisch-nationalen Ansprüche bildet, und es ist um so unverständlicher, daß sie geschaffen wurde, als auch nicht im entferntesten irgend ein deutsches Interesse dafür sprach. Niemand wird behaupten, daß sich das Verhältnis der deutschen Macht zu den Polen oder zu den Juden durch den Erlaß dieser Verordnung irgendwie gebessert hat, höchstens kann man fcststcllcu, daß die Polen das Gesetz als einen neuen Eingriff der Deutschen in die inncrpolnisclicn Verhältnisse betrachten und entsprechend werten, und daß die Juden mit Ausnahme lediglich der orthodoxen Kreise sich sehr wenig von einer Sorgfalt der deutschen Verwaltung entzückt zeigen, die zwar zweifellos sehr gut gemeint ist, aber für die Juden nur Bedenkliches in sich birgt. Und auch der wohlwollendste Beurteiler wird ja nicht behaupten, daß sich die Entwicklung des polnischen Judentums nach jener Verordnung sehr erfreulich gestaltet hat. Daß aber die außenpolitische Stellung des Deutschen Reiche» dadurch nicht gefördert wird, daß sich di« deutsche Regierung zu einer Zeit, wo fast alle feindliehen und neutralen Völker samt ihren Regierungen sich für die Anerkennung der nationalen Rechte des jüdisehen Volkes aussprechen, als einzige ohne irgend einen zwingenden Grund offiziell auf das Gegcntcif festlegt, wird niemand behaupten. Wir haben es in dieser Verordnung eben mit einen! Versuch zu tun, mit ganz äußerlichen mechanischen Mit* tcln eine Ordnung herbeizuführen, die nur aus der innercn Struktur selbst erwachsen kann. Daran kann auch nichts die neue Wahlordnung an« dem, von der zu Eingang dieses Artikels die Rede war. Sie ist eine fleißige Arbeit und offensichtlich bemüht, Ungen,׳luigkciteu und Unklarheiten, wie sie nur allzu reichlich in der Orgaiiisationsverordnung enthalten sind, zu klären und zu regeln. Man kann immerhin annehmen, daß auf Grund dieser Wahlordnung nicht ohne weiteres jener Rabbincrschtib in die ominöse erste Kurie cinsctz.cn wird, den man ursprünglich befürchten mußte. Auch gibt die Wahlordnung den Gemeinden die Möglichkeit, den Kreis der Wähler atiszudchncn, der nach der Verordnung in den Großstädten in einer geradezu unerhörten uml von den Verfassern der Verordnung zweifellos nicht gewollten Weise beschränkt worden wäre. A11 den schweren Fehlern der Verordnung selbst hin• sichtlich der Gcmcindcvvahlen — wir nennen nur die Einrichtimg der Kurien, die der ernannten Mitglieder und die der Bindung des Wahlrechtes an einen Zensus — kann natürlich die Wahlordnung nichts ändern. Niemand wird leugnen, daß die ‘immerhin betrachtliehe Verbesserung gegenüber den bisherigen Best immungen hinsichtlich der jüdischen Gcmciudcwahlcn, dio die Verordnung bringt, auch eine Besserung in der Gestaltimg der Wirksamkeit der jüdischen Gemeinden im Generalgouvernement herbei führen und auf das jüdisch« Leben von günstigem EinfluB sein wird. Bei ruhiger Abwägung der Vor- und Nachteile kommen wir indessen nach wie vor zu dem Schluß, daß die Nachteile so erlieblich überwiegen, daß wir durchaus gewünscht hätten, jene Verordnung mit samt ihren Besserungen war« nicht erschienen. Das zweite Dokument, das uns vorliegt, ist eine Mitteilung, die in den ״Neuen jüdischen Monatsheften“ erschienen ist, und die unter dem Titel ״Nationale Gleichstellung der Juden in Ober-Ost“ in den jüdischen und nichtjüdischen Zeitungen verbreitet wurde. In dieser Notiz werden ״die Grundsätze mitgeteilt, welche bereits seit einiger Zeit die Verwaltung (sc. von Ober-Ost) bei ihrer Behandlung der Judcnfrag« f" ‘ "‘־,legt hat, Diese Prinzipien, welche von großem fcstgclcgt hat. Wohlwollen und Gerechtigkeitssinn zeugen“, haben die Verwaltung des Oberbefehlshabers Ost zur Einnähme des Standpunktes veranlaßt, ״daß ohne formell« Aufhebung russischer Gesetze bereits am 7. Juni 1ÖI6 die Gleichberechtigung der Judcnhcit mit den übrigen Nationahtaten durch Verordnung fcstgclcgt ist,“ Die Notiz behauptet des weiteren, daß aus den verschiedenen Erlassen der Verwaltung Ober-Ost hervorgeht, daß si« auch ohne ausdrückliche Festlegung dieses Standpunktes das Judentum im Verwaltungsgebiet Ober-Ost stets als T ׳'

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