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Jüdische Rundschau · 1916-11-17 · Heft 46 (17.11.1916) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXI (1916)
Issue
Heft 46 (17.11.1916)
Date
1916-11-17
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Was wird mit den polnischen Juden? ״Der Zionismus erstrebt ttr das jüdische Volk die Schaffung einer öffenilieh*rechtlich gesicherten Heimstätte ln Palästina." Baseler Programm. nism■;1111 dein I .1 ntio keimt, weilt nur zu genau, 41,111־ diese Wahlordnung allein den Juden noch keineswegs einigermaßen die Gewißheit geben kann, daß sie nicht in den ländlichen Wahl* kreisen überhaupt ,hei der Wahl in den Landtag majorisieit werden, wenn sie nicht gar gänzlich dabei aiisgescbnltet sind. Cs bleibt den Juden mir die eine Gewißlieit, daß die städtischen Körperschaften von Warschau und Lodz, in denen Juden vertreten sind, Juden in den Landtag entsenden können, <1. 11. von den rund I1,׳ Millionen des Generalgouvernements haben rund 500 000 im besten Falle die Gewähr, im Landtage vertreten zu sein. In Lodz können sic v ielleicht mit der Wahl eines jüdischen Abgeordneten rechnen. In Warschau haben sie im besten Falle, d. 11. wenn die Juden ganz geschlossen Wählen, die Sicherheit, zwei Abgeordnete wählen zu können. Der Staatsrat bestellt aus 8 Mitgliedern, die vom Landtag nach den Grundsätzen der Verliältniswahl gewählt werden und 4 Mitgliedern, die der General-Gouverneur ernennt. Es ist klar, daß, wenn nicht der General-Gouverneur einen Juden in den Staatsrat beruft, keine Verhältniswähl cs erreichen kann, daß der Landtag einen Juden in den Staatsrat wählt. Niemand wird sagen können, daß diese Aussichten einen auch nur einigermaßen gerechten Zustand darstellen, aber jeder, der etwas mit den Verhältnissen vertraut ist, weiß, daß unter solchen Umständen die Lage des jüdischen Volkes in Polen bald verzweifelt werden dürfte. Denn wir haben es in diesen Tagen erlebt, was cs heißt, ׳ungeschützt den Polen ausgelicfert zu sein. Die Vorgänge im Warschauer Stadtrat haben mit grausamer Deutlichkeit gezeigt, wessen die Polen den Juden gegenüber fähig sind. In einer Zeit, da sich das Schicksal Polens in blutigem Ringen entscheidet, da sich unter schweren Kämpfen der Jahrhunderte alte Traum der Polen zu verwirklichen scheint — die ganze Welt schaut gespannt auf die Arena, die Vorgängc in Polen sind in den Lichtstrahl des Scheinwerfers der öffentlichen Meinung des Erdballs geriickt — in dieser Zeit hat die Stadtverordueten-Vcrsammlung in Warschau nichts anderes zu tun, als lauter neue Judengesetze zu erfinden, schamlos, dumm, klein. Die jüdischen Händler dürfen in der Markthalle nicht in der ersten Reihe stellen (wird man ihnen morgen einen gelben Heck anheften?), der Salzhandel muß den jüdische״ Händlern entzogen werden, die Sonntagsruhe, die strikte englische Sonntagsruhe, muß unbedingt auf der Steile cingeführt worden in einem Lande, in dem auch nur das Wort dafür bisher unbekannt war, nur damit die Juden, die ja auch am Sabbath geschlossen haben, ruiniert werden, und so weiter bis ins Unendliche. Reden werden im Warschauer Stadtrat gehalten, wie sie in dieser brutalen Gehässigkeit nur noch in den Progronvauf rufen zu finden waren, aber es werden auch Reden gehalten, in denen sehr ernst zu nehmende, sehr hervorragende Vertreter der Polen in ebenso ernst zu nehmender, in sozusagen sachlicher Form es als die unbedingte Notwendigkeit des Augenblicks bezeichnen, daß jetzt, heute und hier der Kampf zwischen Polen und Juden entschieden werden müsse, ln Polen herrscht das KriegsclenÜ in einem schrecklichen Auslmaß. In Warschau ist Hunger und Krankheit, keineswegs nur durch den Krieg, sondern In dem Leitartikel unserer letzten Nummer liaben wir auf die strenge Verpflichtung hingewiesen, die die Neugestaltung der polnischen Dinge dem polnischen Volke gegen das jüdische Volk in Polen auferlegt. Es ist notwendig, mit dem gleichen Nachdruck die schwere Vcrautwortimg atif/uzcigcu, die die deutsch(' Regierung für das gedeihliche Werden der jüdischen ן Dinge in Polen übernommen hat. ן In prächtigen, volltönenden Aulndcii haben! die deutschen Heerführer bei ihrem Einmarsch in Polen nicht nur den Polen, liaben sie den Juden, dem jüdischen Volke die Schicksalswende verheißen. Und was immer inan von Aiifniieu halten will, die zu Beginn eines Krieges au die Bewohner der feindlichen Gebiete erlassen werden, dies schien sicher, daß die polnischen Juden von der deutschen Besetzung die Befreiung aus der schweren Bedrückung erwarten durften, die ihnen das Joch russischer Judenpolitik auferlegt hatte — und die ganze Welt hat es erwartet. Es bedurfte ja doch gewiß nicht erst der aus diesen Aufrufen sieh herleitenden hesonderen Verpflichtung, um es dem deutschen Volke als sittliche und politische Pflicht erscheinen zu lassem, bei der durch den Sieg seiner Waffen hervorgerufenen Neuordnung der Verhältnisse auch dem unterdrückten jüdischen Volk den Weg zum freien Leben und zur freien Entwicklung zu öffnen. Zweifellos ist es nicht allein die Schuld der deutschen Verwaltung, wenn sich die allgemeine Erwartung in diesem!,unkt nur teilweise erfüllt hat. Die lange Dauer des Krieges, die weif über jedes gekannte Mall hinausgehende Zerrüttung und Verw ahrlosung aller Verhältnisse, das dadurch hervorgeruiciic grolle Elend, alles hat dazu beigetragen, die schwere Aufgabe der Verwaltung eines fremde» Gebietes im Kriege zu einem außerordentlichen Problem zu gestalten, das auch nur zu einem Teile gelost zu haben hinreichenden Grund zur Genugtuiing geben mag. Aber dies ändert nichts an der Tatsache, daß von allen Teilen dieses Prob-!eines der Teil ״Jttdenfragc“ am wenigsten gelöst, am schlechtesten in Angriff genommen ist. Es ist an der Zeit, es zu sagen, daß das, was die deutsche Verwaltung im besetzten Gebiete im Osten an den Juden getan und versäumt hat, manchen triftigen Anlaß zur Klage geben muß. Es ist jetzt nicht tunlich, im einzelnen die Fehler und Versäumnisse darzulcgen, die bei der Behandlung der jüdischen Fragen in Polen geschelten sind. l)och kann man sagen, daß in den in Betracht kommenden Gebieten noch am ehesten bei der deutschen Verwaltung des Generalgouvernements Warschau die Absicht festgestellt werden kann, in einem allerdings cnggezogenen Raluncn den besonderen Bedingungen der Lage des jüdischen Volkes gerecht zu werden. Wir haben seinerzeit mit Genugtuung die scharfe Absage verzeichnet, die der polnische Versuch der Ausschaltung der Juden bei der Warschauer Stadtratsvvabl in der deutschen Verwaltung gefunden hat. Und auch im Punkte der jüdischen Schule sind wir, wenn wir auch viel weitergehende Wünsche liaben, bei der Verwaltung des Generalgouvernements einem guten Willen begegnet, die Bedürfnisse und Forderungen der Juden zu berücksichtigen Aber dies w aren nur Einzelfragen des politischen Lebens und berührten nicht die (irumibcdiugungen nationaler Existenz. Mit der Proklamiertmg des Königreichs Polen aber sind diese Grundbedingtmgeii zur Debatte gestellt, und indem den Polen die staatliche Selbständigkeit verheißen wird, wird gleichzeitig die Frage aufgeworfen mul muß beantwortet werden, wie es (ien Juden in Polen möglich sein wird, weiter zu leben und als Volk weiter zu leben. Darum war die Spannung unter den Juden in diesen lagen sehr groß, die sehr wohl wußten, daß hei der Neuordnung der Dinge von vornherein der Schutz der nationalen Minoritäten verbürgt sein muß, wenn nicht das jüdische Volk in Polen auf Gnade und Ungnade den Polen ausgeliefert werden soll. Die erste, die wichtigste Entscheidung ist jetzt gefallen. Unter dem 12. November veröffeiitlieht der General-Gouverneur Exzellenz von Bcscler die Verordnung wegen der Bildung eines Staatsrates mul eines Vereinigten Landtages im Königreich Polen. Mit einem Gefühle äußerster Beunruhigung müssen die Juden das Schriftstück aus der Hand legen. Diese Verordnung, die zum ersten Male nach mehr als hundert Jahren den Polen wieder die Möglichkeit der Selbstverwaltung gibt, scheint zugleich den fast vollständigen Ausschluß der Juden aus dem neu zu wählenden Landtag und dem Staatsrat zu besiegeln. Die Verordnung sicht vor, daß der aus 70 Abgeordneten bestehende Landtag von den Kreisversaurmlungcn und in den Stadtkreisen, Warschau und Lodz von den städtischen Körperschaften gewählt wird. Auf den Stadtkreis Warschau entfallen 10, auf den Stadtkreis Lodz 5 Airgeordnete. Hat ein Kreis-Kommunalverband 3 und mehr Abgeordnete zu wählen, so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältuiswahl vorgenommen. Solcher Kreisveibände gibt es einschließlich der Stadtkreise Warschau und Lodz K) mit insgesamt 10 Abgeordneten. Auf Grund dieser Bestimmungen ist leider ernstlich zu hefürehten, daß für eine Wahl von Juden außer in den beiden Stadtkreisen Warschau und Lodz nur seltr geringe Möglichkeiten bestellen. Es ist bisher noch nicht bekannt, wie die Kreisversammlungen gewählt werden sollen. Wir erwarten, daß auch sic nach einem Wahlrecht gebildet werden, das in seinen ( irumlz.ügeu dem zu den Stadtvcrordnetcn-Vcrsammlungen entspricht und somit auch den Juden die Möglichkeit läßt, entsprechend ihrer Zahl vertreten zu sein. Zu diesem Zweck muß allerdings eine wesentliche Anpassung der Bedingung der Kenntnis der polnischen Sprache ati die auf dem Lande herrschende Verhältnisse gefordert werden. Indessen bestellt überhaupt nur in den oben erwähnten zehn Kreisen, d. h. also nur in acht ländlichen Kreisen die ׳theoretische Möglichkeit der Wahl von jüdischen Landtagsabgcordneten. In allen übrigen Kreisen, für die die Verhältniswahl nicht vorgeschrieben ist, sind die Juden tatsächlich von der Wahl für und ln den Landtag ausgeschlossen. Und wer die Verhält-

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