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Jüdische Rundschau · 1915-10-22 · Heft 43 (22.10.1915) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XX (1915)
Issue
Heft 43 (22.10.1915)
Date
1915-10-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Die jüdische Schule in Polen Die militärische Besetzung Polens, Kurlands und Litauens hat die deutsche Verwaltung nicht nur vor Probleme militärischer, vervvaltungsteciinischer und politischer Art gestellt, sondern auch vor national-kulturelle Fragen, um deren Wesen sich zu kümmern sie bis dahin niemals Gelegenheit gehabt hat. Zu diesen Fragen gehört in erster Reihe die Sch ul frage. Mit der Aufhebung des russischen Spraclmvanges war die deutsche Verwaltung, trotzdem die Zeit zu definitiven Maßnahmen noch nicht gekommen zu sein scheint, doch zu einer bestimmten, wenn auch zunächst nur pro v i s o r i s c h e n Stellungnahine gezwungen. Da sie nicht den Weg der nationalen Unterdrückung einschlagen wollte und konnte, gewährte sie selbstverständlich den Polen die polnische Schule. Als aber die Polen den Versuch machten, die polnische Sprache auch den jüdischen Schulen aufzuzwingen, resp. nur für Schulen mit polnischer Unterrichtssprache aus öffentlichen Mitteln die Deckung bereitzustellen, vereitelte die deutsche Verwaltung die vom W a rs c h auer P o 1 nis ch e n B ü r g e r k o m i t ee in dieser Richtung begonnene Aktion. Die bekannte Verordnung des Oberbefehlshabers Ost betreffend Regelung d e s S c h u 1 w e s e n s in Polen links der Weichsel schrieb für die polnischen Schulen die polnische Unterrichtssprache, für die deutschen und die jüdischen die deutsche vor. So schnitt diese Ver- Ordnung alle Polonisierungsversuche auf dem Gebiete des jüdischen Schulwesens ab, erkannte aber merkwürdigerweise den Juden nicht das Rechten, das man den Polen von vornherein nicht vorenthalten hatte : den (iebrauch der n a t i o n a 1 e n Sprache als Unterrichtssprache. Es war eine radikale Maßnahme, um so auffallender, als eine unzweideutige Kundgebung der de-utscheu Regierung über ihre politischen Absichten im okkupierten Gebiete nicht vorliegt. Der prov i s o r i s c 11 e Charakter dieser Verordnung legt uns aber schon jetzt seine Beurteilung und Wertung zunächst aus dem prinzipiellen Gesichtspunkt nahe, der auch bei der definitiven Lösung des Schulprobleius wird Berücksichtigung finden müssen. Die einleuchtende prinzipielle Fo rd e r u n g d e s O s t j u d e n t u m s ist, daß seine berechtigten Ansprüche auf die Erhaltung seiner nationalen Eigenart auch und vor allem auf dem Gebiete des Schulwesens ohne Einschränkung berücksichtigt werden. Um die nationale Freiheit und die Selbstbestimmung in seinen Schulen hat das jüdische Volk des Ostens jahrzehntelang mit großen Opfern und schließlich mit Erfolg gegen alle R u s s i f i z i e r u n g s v e r s u c h e gekämpft; und ebenso ist ein zielbewußter Verteidigungskampf gegen die verschiedenen Polonisicrungsversuche geführt worden. Wissen doch die Juden aus ihrer Geschichte, die seit Jahrhunderteil in einer unaufhörlichen Verteidigung der eigenen Art bestellt, daß ihre Schule das Herz ihres nationalen Lebens ist, und darum schützen sie mit eifersüchtiger Sorge ihre Schule gegen jeden E n t f r e m dungsv e!־such. Diese Momente wird auch die definitive de u t - sehe Reform des Schulwesens im Osten urimöglich außer acht lassen können und dürfen. ״Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffenilieh-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina." Baseler Programm. um so weniger, da die Verwischung der nationalen Eigenart der jüdischen Massen doch durchaus nicht das Ziel einer vernünftigen deutschen Politik sein kann. Es darf nicht vergessen werden, daß die deutsche Regierung es beim Ostjudentum nicht mit einem Volk zu tun hat, das ein ausgebreitetes Schulwesen nicht kennt. Sie greift mit ihren Maßnahmen in das Geistesleben eines alten Kulturvolkes ein, dem die Schule immer ein unverletzliches Bollwerk und ein!!eiliger Hort nationalen und geistigen Lebens gewesen ist. Trotzdem in Ru ß 1 a n d kein Schulzwang besteht, hat sich das russische Judentum aus eigener Kraft ein Schulwesen geschaffen, dessen Existenz auch ohne staatliche Sicherung in einem moralischen Schulzwang־ verankert ist. Seiner verpflichtenden Kraft hat sich kein Jude jemals entzogen. Dieses von innen heraus gewachsene jüdische Schulwesen hat seine vielhundertjährige Geschichte, seinen eigenen Charakter, seine eigenen, seinem innerster. Wesen entsprir.gc.iden F:atwicklu׳ngstendenzen, seine Lehrgegenstände und seine eigene Unterrichtssprache. Dieses ganze organische Wachstum hat seine Daseinsberechtigung in sich und läßt sich nicht durch mechanischen Zugriff von außen her entwurzeln. Die wichtigste Form der jüdischen Schule im Osten ist die traditionelle G 11 e d e r s c 11111 e. Sie repräsentiert im Osten, wie früher im Westen, die jüdische Volkes c 11111 e. Dem Lehr- Programm nach ist sie eine durchaus 11 ebräische Schule, denn die Uriterriclitsgegenstände sind ausschließlich hebräisch-religiöse und nationale Lehrfächer; ihre Unterrichtssprache aber ist die Umgangssprache des Ostjudentums, das Jidische. Es gibt in Polen, in Litauen und in den anderen Gouvernements des jüdischen Ansiedlungsrayons in Rußland nicht einen einzigen jüdischen Ort, in dem nicht mehrere dieser traditionellen Volksschulen bestehen. Es gibt abgesehen von wenigen Ausnahineerscheinimgeu kaum ein jüdisches Kind, das nicht diese Schule besucht hat. So wurden in Warschau im Jahre K)05 2(H> Knaben-Cliederschulen, P) Mädchen-Chndarim, außerdem ö von der Gemeinde ausgehaltene Armeiisclmlen (,,Talmud- Thoroth“) gezählt. Das Chederwesen ist in manchen Beziehungen sicherlich s e 11 r r e f o r in - bedürftig, seine Fehler und Mängel sind den beteiligten ostjüdischen Kreisen selbst sehr wohl bekannt und mannigfache Versuche zur Herbeifülirimg eines gründlichen Wandels sind unternominen worden. Nötig und im Einvernehmen mit der Bevölkerung unschwer durchführbar ist vor allein eine Erweiterung des Programms durch die Einführung profaner Lehrgegenstände, eine Abstellung pädagogischer und sanitärer Mißstände usw., - Reformen, die in der neueren Ent- Wicklung der Chedcrschuleii (in den ״Cliedar metükan“) sich durchzusetzen beginnen. Aber die Seele der Schule, die nationale Prägung des Programms und der Unterrichtssprache ist von allen Reformen unberührt geblieheil und soll es weiter bleiben. Die Er- Setzung der bisher gepflegten nationalen Spradien, des Jidischen und Hebräischen, ist aber keine Forderung, die aus der Reformbedürftigkeit des jüdischen Sdiulwesens zu begründen wäre, noch auch überhaupt möglich ohne eine tiefgreifende Verletzung des Anspruches auf nationale (ileidiberechtigung. Von verschiedenen, hauptsächlich deutschjüdischen Seiten ist der Versuch unternommen worden, die p r o v i s o r i s c h e Verordnung über die Regelung des Schulwesens prinzipiell mit dem Argument zu rechtfertigen, daß die jidische Sprache keine* s e 1 b s t ä n d i g e Sprache, sondern nur ein deutsches Idiom darstelle. Da aber doch nirgends in einem Dialekt unterrichtet werden könne, sei demnach die Beibehaltung der jidischen Unterrichtsspräche unmöglich. Nur gänzlich Uninforinierte können sich durch diese tendenziöse Darstellung täuschen lassen. Rein philologisch ist das Jidische seinem Wortschatz, seiner Phonetik und Graminatik nach wohl ein dem Deutschen verwandtes Idiom. Aber darum ist die Sprache der Millionen von Ostjuden noch immer kein Dialekt, sondern sie bleibt eine durchaus selbständige sprachliche Erscheinung, Es genügt doch nicht die Tatsache der ursprünglichen philologischen Verwandt- Schaft, um eine Volkssprache als Dialekt zu charakterisieren. Sonst müßte man auch das H 0 11 ä n d i s c h e und F 1 ä m ||j|c h e für deutsche ־ Dialekte ■erklären. Aber es' »st jteeh=,;si:dwrg׳Aß ״׳ ״" die deutsche Verwaltung in Flandern die flämische Sprache nicht verdrängen will. Das Flämische wird trotz seines niederdeutschen Charakters durchaus schulfähig befunden werden. Dasselbe dürfen auch die Juden in Polen mul Kurland für ihre Schulen erwarten. Der jidische Sprachkreis erfreut sich einer völligen inneren Harmonie und Abgeschlossenheit. Das Jidische repräsentiert eine vollwertige, in sich selbst abgeschlossene, das gesamte menschliche Ausdrucksvermögen beherrschende Spracliindividualität. Es ist in uneingeschränktem Maße Unigangs- und Literatursprache eines auf sich selbst beruhenden nationalen Kreises. Im übrigen sind philologische Diskussionen, ob das Jidische eine vollwertige Volkssprache oder mir eine Mundart 0 sei, wirklich unerheblich, wo es sich tun die Sprache einer Gemeinschaft handelt, die das Bewußtsein ihrer nationalen Eigenart hat und selbst von dem radikalsten deutsch-jüdischen Asximilauten kaum einfach als ein Teil des deutschen Volkes angesprocheu werden kann. Deutlicher als alle theoretischen Betrachtuugcii spricht das lebendige Empfinden des Volkes. Dieses Empfinden der Ostjuden reagierte mit ungebrochener Kraft in unbeirrbarer Instinkt- Sicherheit und in ganz eindeutigem Sinne. Die deutsche Verw altung kann sieb unmöglich über die natürlichen und grundsätzlichen Wünsche des Judentums im okkupierten Gebiete täuschen. Sie wird auch während der p r o v i s 0 r i s c 11 e 11 Geltungsdauer der Verordnung die geeigneten Mittel finden, die berechtigten Wünsche und Bedtirfnisse der jüdischen Bevölkerung zu erfüllen. Die Schulfrage ist nur ein Teil des ganzen nationalen Fragenkomplexes. Da das Judentum des Ostens mit unbestrittenem Recht auf eine großzügige Anerkennung seiner Eigenart Ansprueli erhebt, kann es und muß es einen Beweis dieses Verständnisses für seine Rechte und Bedtirfnisse vorzüglich in der Schulpolitik der deinsehen Verwaltung finden. T e o LI e r r 111 a!1 n.

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