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Jüdische Rundschau · 1915-06-25 · Heft 26 (25.6.1915) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XX (1915)
Issue
Heft 26 (25.6.1915)
Date
1915-06-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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JUUAICA j^mm I I I I I I I I I I I Abonnements auf die wöchentlich am Freitag erscheinende ״Jüdische Rundschau“ kosten bei der Expedition und bei allen Postämtern vierteljährlich M. 1׳IX) innerhalb Deutschlands, in Oesterreich- Ungarn M. 2,50, im Ausland M. 3,—. jüdische Rundschau, G. mb. H. BERLIN W. 15, Sächsische Straße 8. Telephon: Amt Uhlsnd 845, 846. Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392. 3U6DISCH6 RUNDSCHAU r I I 1 Anzeigen kosten für die sechsg-espaltene Petit- «eile oder deren Raum 40 Pf.; Stellen- Angebote und * Gesuche sowie Vereins- Mitteilungen und ״Kleine Anzeigen* O O O O nur 30 Pfennig. O O O O Manuskripte werden, wenn Porto beiliegt, stets suruckgesandt RedakiionsachluÄ: Mittwoch Vormittage. Redaktion Jüdische Randsdun BERLIN W. 15, Sächsische Straße 8. Telephon; Amt Uhland 845, 846, Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392. ALLC6M6IH6 3U6DISCHC ZCITUNC;1 ־— ־־ ״ ״’’׳־i' ™ 1 1 . ״5*™ ' ״ ׳ י ׳״״״״״ ״ 1״ .1 ׳ ׳ Nummer 26 Berlin, den 25. Juni 1915 — 13. Tantmus 5675 XX. Jahrgang. Der Zionismus erstrebt für das jüdiache Volk die Schaffung einer öf fentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina . ״Baseler Programm1‘ Vertreibung von 280000 Juden aus den Gouvernements Kowno, Kurland und Suwalki In Rußland gehen katastrophale Ereignisse vor sich : die Juden sind in ihrer Gesamtheit Verfolgungen ausgeliefert, die selbst in Rußland unerhört sind. Bisher sind nur wenige kurze Nachrichten über die russische Grenze gekommen. Wir haben uns daher um einen zuverlässigen Bericht bemüht,, den wir soeben erhalten haben. Diesem Bericht ist nur hinzuzufügen, daß man in Rußland allgemeine Judenpogrome für den Fall einer entscheidenden Niederlage der russischen Armeen erwartete ... Wir erhalten von Augenzeugen einen absolut authentischen Bericht über die Austreibung der Juden aus den Gouvernements Kowno, Kurland und einen Teil des Gouvernements Suwalki, die auf Veranlassung der russischen Behörden am 19. Mai dieses Jahres und an den folgenden Tagen erfolgte. Mitte Mai erging der Befehl, vermutlich auf Veranlassung der obersten Heeresleitung der russischen Armee, die genannten Gebiete des russischen Reiches ״v 0 11 Juden zu e v a - knie re n“, wie der technische Ausdruck lautet. Die Frist, die man den Juden vorn Moment der Ankündigung dieser Maßregel bis zum Wegzug gewährte, schwankte zwischen acht Stunden wie in S z a vv 1 e und dreißig St u nden wie in Kowno. Im Gouvernement Kowno allein wurden zirka 180 000 Seelen von der Aus- Weisung betroffen. Ausgewiesen wurden alle Juden, die sich zu der betreffenden Zeit in diesen Gebieten aufhielten, auch Greise und Kinder, Frauen, die im Wochenbett lagen oder ihrer Niederkunft unmittelbar entgegensahen, Schwerkranke, Wahnsinnige, Krüppel, Blinde. Ausgewiesen wurden auch die Familien der eingezogenen Reservisten, alle jüdischen Soldaten, die sich mit Erholungsurlaub in ihrer Heimat aufhielten, und sogar alle diejenigen jüdischen Soldaten, die sich in den Lazaretten befanden. Mit den Ausgewiesenen mußten die jüdischen Militärärzte und Sanitätspersonen die Orte verlassen, alle jüdischen Krankenhäuser und Hospitäler wurden von den Behörden geschlossen. Städte, wie Kowno, Po ne wes 11, Wilko mir und andere w aren über Nacht mit einem Schlage verödet, ln vielen Orten haben die Juden vor ihrem Abzüge alle wertvollen Gegenstände, die sie nicht mitnehmen konnten (Mobiliar, Geschirr usw.), selbst vernichtet. Die ausgewiesenen Juden durften sich nicht etwa in den benachbarten Gouvernements niederlassen, sondern erhielten Befehl, nach den östliehen Prövinzen des Ansiedltmgsrayons (Czernigow und Poltavva) auszuwandern. Trotz der ungeheuren technischen Schwierigkeiten,1die der Auswanderung entgegenstanden, gab es weder Rücksicht noch Aufschub. Etwa 35—40 000 Personen wurden am 18. und 19. Mai innerhalb von dreißig Stunden in 26 sogenannten ״Extrazügen“ abtransportiert. Jeder dieser Züge bestand aus 40—70 Güterwagen, in die man Männer, Frauen und Kinder, Gesunde und Kranke, Menschen, Vieh und Mobiliar wähllos zusammengepfercht hatte. Den Zügen war es verboten, auf den Stationen zu halten. Die Entfernung der Haltestellen zum nächsten Bahnhof mußte mindestens ein Kilometer betragen. Die Folge davon war, daß den vielen Hilfskomitees, die sich sofort gebildet hatten, um den Ausgew׳iesenen auf ihrer Reise einigermaßen behilflich zu sein, ihre Arbeit außerordentlich erschwert wurde. Andere Judenmassen wurden in ähnlichen Zügen über die Strecken Szawle— Mitau oder Poncwesh Witebsk b/w. Ponewesh—Schadow׳׳o befördert. Ein großer Teil der Ausgewiesenen fand jedoch in diesen ״Extra־zügen“ keinen Platz mehr. Zehntausende fuhren auf Bauernwagen hinaus, für die horrende Preise (50, 80, und 100 Rubel) gefordert wurden. Zehntausende gingen zu Fuß. Als die Evakuierung des eingangs genannten Gebietes vollzogen war, begannen einzelne Handels- und Industriekorporationen die russisehen Minister der Finanzen und des Handels . telegraphisch mit der Bitte zu bestürmen, daß wenigstens das Eigentum der Ausgewiesenen bewacht werden möge. Jüdische Abordnungen, die sieli aus dem Vorsitzenden der Petersburger Jüdischen Gemeinde, einzelnen Dirmäabgeordneten und . einer Reihe von führenden jüdischen Persönlichkeiten zusammensetzten, begaben sich zu dem Premierminister Goremykln, sowie dem Minister des Innern Maklakow* um die Katastrophe abzuwenden. Jedoch erst nach vollbrachter Tat kam am 22. Mai der Befehl, ׳wonach die ganze Maßregel rückgängig gemacht werden sollte. Bald stellte es sich jedoch heraus, daß die Zurücknahme des Ausweisungsbefehls an entwürdigende Bedingungen geknüpft war. Die in Betracht kommenden Gouvernements Kowno, Kurland und Suwalki unterstehen zurzeit dem militärischen Generalgouverneur Fürst Tumanow, der seinen Sitz in Dw-insk hat. Dieser erklärte der jüdischen Abordnung, die sich bei ihm einfand, daß die Juden nur dann zurückkehren dürften, wenn sie aus den Reihen der Rabbiner und der wohlhabenden und einflußreichen Juden Geiseln stellten. Fürst Tumanow beauftragte die Ab- Ordnung hierbei, der jüdischen Bevölkerung klarzumachen, daß ״diese Geiseln in Fällen des kleinsten Verrats seitens der Juden gehängt werden w׳ürden.“ Auf Grund dieser Unterredung beschloß man von der Erlaubnis, in die alten Heimstätten zurüekzukehren, keinen Gebrauch zu machen, da die an diese Erlaubnis geknüpfte Bedingung die Ehre des J u d e n t u m s herabw ü rd i gt. Seit Mitte Mai sind also außer den durch die früheren Ausweisungen Betroffenen weitere 280 000 Juden vertrieben. Aber auch alle anderen russischen Juden fühlten sich vogelfrei, seitdem trotz aller Opfer, .die sie gebracht haben, von der russischen Regierung offiziell die Parole ausgegeben worden ist, daß sie Landesverräter seien.

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