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Jüdische Rundschau · 1914-08-14 · Heft 33 (14.8.1914) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIX (1914)
Issue
Heft 33 (14.8.1914)
Date
1914-08-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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# r I I Abonnements auf die wöchentlich am Freitagerscheinende ״Jüdische Rundschau11 kosten bei der EUpedttion und bei •Den Pottämtern vierteljährlich ],50?4 , außerhalb Deutschlands und Oesterrtidh-Ungarns 2,— M.t für MitjUedcr | jüdischer Vereine im Sammeibctug 1 durch den Verein 1,—* M. I I Jtldlacli• RundacliDU, C. m.b. H. BERLIN W. t£, Sädv.l.clic StraCc 8. Teltphan! Amt UhUnd 845, 846, 868. Poatacheckkontoi Berlin Nr. 17393. J \, * I! i > u kosten f3A ,diel •echs^e-tpsHena Petitseit« oder cUjiSb Raum 40 Pf.} Sielian• Angebote und -Gesuche sowie Vereins- Mitteilungen und ״Kleina Anzeigen* O O O O nur 30 Pfennig. O O O O Manuskripte werden, wem» Porto beiliegt• stets xurückgesindb RedsktioosschiuSt Mittwoch vormittags. Redaktion JU&tadi• Sandidiaa BERLIN V. 15, SKchatsche Straße 8, Telephon ן Amt ühland 845, 846, 868. Poilacheckkoato: Berlin Nr. 17392 7393■ j ח r״ den!4 ״ ״ \f f$r? \, a tt'J׳“J \yl* Nummer 33 /"""ך■) n ך*־־^ רי j 1 ד ן 22. 4b 5674 XIX. Jahrgang. Der Zar und seine Juden Der Zar Ital ״au seine lieben Juden“ in russischer und jiddischer Sprache eine Prnklaniaiion erlassen, in der er sie an all die Wohl• taten erinnert, die sie in Rußland und ganz bcsonders vom Hause Romanow empfanden liahcn. Im Hinblick auf diese Wohltaten fordert er sie auf, sicli freiwillig zum Militärdienst zu stellen. Zum Lohne wird den Juden eine Erweiterung des Ansiedlungsrayons versprochen. Die unerträgliche Knechtschaft, in der die mssischcn Juden schmachten, wird in diesem Zarenmanifest noch einmal, hoffentlich zum letztenmal, der ganzen Kulturwelt zum Bewußtsein gebracht. Die ganze Schamlosigkeit des Zarismus kommt in diesen Worten des russischen Kaisers zum Ausdruck. Hilfeflehenü wendet sich der Zar an die Nationen, die verfolgt und gemartert worden sind, so lange das Haus Romanow auf dem russischen Throne sitzt. In all diesen unterdrückten Nationen ist unter den Schlägen der russischen Knute eine immer, größere Sehnsucht nach nationaler־ Freiheit erwacht. Der einzige Gedanke, der die Unterdrückten seit Jahrzehnten beherrscht, ist die Hoffnung, daß flottes Strafgericiit die grausame Gewaltherrschaft hinwegfegen wird. Wir Juden sind unter den vielen Völkern, die die russische Regierung verkncchtct hat, das Volk, das am schwersten von allen zu leiden gehabt hat. Mit raffiniertester Bosheit hat man versucht, das jüdische Volk zur Vorzwciflung zu bringen. Slröme von jüdischem Blut sind vergossen ,worden. *,Aber in aller Todesnot d er Pogrome blieb unser Volk ungebrochen in seinem Stolz, es vertraute auf seine Zukunft, kämpfte für seine Erhaltung und wartete auf die Morgenröte der Freiheit. Und selbst au dieses Volk wendet pich heute der Zar, der für seine Herrschaft fürchtet. Man müßte denken, daß er in diesem Moment, wo er die Juden gewinnen will, jhnen wenigstens das verspricht, was die Bürger aller Normalstaaten als selbstverständliches Gut bei ihrer Geburt erhalten: die bürgerliche Gleichstellung. Gewiß hißten auch größere Versprechungen des Zaren das Herz keines ,einzigen russischen Juden gewinnen können. Jeder russische Jude nicht nur, jeder anständige Mensch in Rußland weiß, daß der Zar wortbrüchig ist, daß er wiederholt Versprcchungen, die er dem russischen Volke gemacht hat, nicht erfüllte. Den Juden gegenüber, an deren Patriotismus er appelliert, die er au!fordert, sich freiwillig zum Heeresdienst z.u stellen, glaubt er aber nicht einmal in diesem Moment große Versprechungen machen zu sollen. Rur die Erweiterung des Ansiedlungsrayons, eine kleine Erleichterung der drückendsten Gewalt- Maßregel, die Möglichkeit, in noch einem Gonveriicment des russischen Reiches wohnen zu dürfen, natürlich ,unter dem fortdauernden Druck der russischen ,Judengesetzgebung, das wagt der Zar seinen Juden als Preis dafür anzubicten, daß sie zur Aufrechterbaltung seiner Gewalthfrrschaft freiwillig in den Krieg ziehen. Die Proklamation des Zaren hat überall nur die eine Wirkung gehabt: sie ist den Juden als ein neuer Schimpf erschienen, den der Zar ihnen antut. Die Proklamation fordert die Juden auf, sich aller der ״Wohltaten zu erinnern, die sic Insbesondere ׳ vom Hause Romanow empfangen haben“. Die Heraufbeschwörung dieser Erinnerung wird jeden Juden in Rußland erst ״Der Zlonfsmm mirebi für dos jfullsclio VoHs die SkhafUHi** einer {•/»ent« lidv-redifllck {*«Ichcrtcn lldauttltle in Paldsllaa," Baseler Programm. recht bestimmen, mit ,aller Inbrunst den Sieg der deutschen Waffen herbeiz.uflehcn. Wenn Rußland zerschmettert wird, dann allein werden die russisehen Juden die Möglichkeit finden, ihr jiHIIsch es Leben unter freieren Bedingungen fortzusetz.cn, Aller Kampf um die Zukunft und Erneuerung des jüdischen Volkes ist für die russisehen Juden heute davon abhängig, daß sie von der Herrschaft ihres Zaren befreit werden. * Zur weiteren Charakterisierung des Zarenmanifestes an die Juden bringen wir nachstehend an Stelle einer Besprechung aus dem soeben im Verlag Karl Curtius, Berlin, erschicneuen ausgezeichneten Buche ״Der Zar und seine Juden“ von Kurt Ar am mehrere Abschnitte (S. 75-80, 83-84, 130-138), die die Unterrichtspolitik der russischen Regierung gegenüber der jüdischen Bevölkerung, die ״Bezieimngen“ der Polizei zu den Juden und manches andere behandeln. Der bekannte Autor, der mit seinem bürgerlichen Namen Hans Fischer heißt, ist Christ und ehemaliger evangelischer Pfarrer; er will auch keineswegs als ״Philoscmit“ gelten. Um so größeres Gewicht wird man seinen streng objektiven Schilderungen beimessen müssen, die auf eigenen Beobachtungen ,und zuverlässigen Erkundmigen ״bei Russen wie Deutsch-Russen, bei Beamten und Professoren, Gutsbesitzern und Juristen, unabhängigen Privatpersonen und Militärs“ beruhen. Auch unbefangene Christen, für die ja Kurt Aram in erster Linie schreibt, werden hiernach begreifen, weshalb die russisehen Juden einen Sieg Deutschlands als wahrhafte Befreiung empfinden müßten, * ״. . . Aber was bedeuten alle diese Schikauen im Vergleich zu den Gesetzen und Senatserläuterungcn, welche den Juden den Zugang zu den allgemeinen Bildungsmitteln, Schulen und Universitäten, nach Kräften erschweren wollen! Schon 1882 wurden für jüdische Militärärzte im Heer laut Verfügung vom 10. April 5 °/0 als Maximum festgesetzt. Aber warum müssen jüdische Mediziner auch ausgerechnet Militärärzte werden wollen? Das hat einen sehr einfachen Grund. Die Petersburger Kriegsmedizinische Akademie gilt nämlich in ganz Rußland als die beste medizinische Fakultat. Wie aber die Juden schon einmal sind: wenn sie Medizin studieren, suchen sie sich gleich ׳ die beste Gelegenheit aus. Sind sie aber erst auf dieser Akademie, .so ist der Schritt zum Militärarzt nicht mehr ungewöhnlich. Nun, heute werden sie zu dieser Akademie überhaupt nicht mehr zugelassen. Welcher Beliebtheit sich die jüdischen Militärärzte schon vor dreißig Jahren beim Kriegsministerium erfreutest, geilt auch daraus hervor, daß sie' laut Verfügung dieses Ministeriums vom Jahre 1882 nur jüdische Burschen halten dürfen, ״weil sie auf die christlichen Burschen einen demoralisierenden Einfluß ausüben“. Richtet sich das Jahr 1882 nur gegen die Militärärzte, so kommt es im Jahre 1883 schon besser. Laut ״Erläuterung“ vorn 3. März dieses Jahres haben freie jüdische Universitätshörer in bezug auf das Wohnrecht kein Privileg. Da es im Aiisiedhmgsrayoii mir zwei Universitäten gibt, Warschau und Odessa, so sind hiermit solche Hörer von allen anderen russischen Universitüteu ausgeschlossen. Damit aber auch die rite Studierenden nicht zu kurz, kommen, heißt es in einer späteren ״Erläuterung“, daß die Studenten außerhalb des Rayons nur Wohnrecht am Hochschulort besitzen. Ein kranker jüdischer Student hatte es sich nämlich beifalleu lassen, in dem Kurort Jalta Erholung zu suchen. Nun wurde aber Jalta laut Befehl vom 24. Mai 1893 aus dem Ansiedlungsrayon, dem es bis daliin augehört hatte, ausgeschaltet. Vermutlich, weil Nikolaus II. dort regel* mäßig Herbstaufenthalt nimmt. Der Unglücksmensch von einem jüdischen Studenten wußte das offenbar nicht oder hatte es wieder vergessen. Wer kann auch all diese ״Erläutemngen“ behalten! Es gibt ihrer ja mehr als 20001 Aus Jalta aber jagte man den kranken jüdischen Studenten einfach fort; und nachdem dies geschclien war, kodifizierte der Staat diese Tätigkeit durch die eben genannte ״Erläuterung“, Das Jahr 1885 brachte dann am 5. Dezember . die kaiserliche Verordnung für den Unterrichts• minister, wonach der Prozentsatz für die Aufnähme von Juden an höheren Lehranstalten und Hochschulen fortan für die russischen Haupt- Städte nur noch 3 °/0 betragen durfte, für die Orte außerhalb des Ansiedlungsrayons 5 0/0 und für die Orte innerhalb des Rayons 10 0/0. Da aber im Ansiedlungsrayon naturgemäß nicht selten die jüdische Bevölkerung 30 bis 50 °/0 der Gesamtbevölkerung ausmacht, denn die Juden werden ja vom russischen Staat mit aller Gewalt in die Ansiedlungsgcbiete hineingetrieben, so bedeutet diese kaiserliche Verordnung einen besonders kräftigen und energischen Fußtritt für die bildungsbeflissene jüdische Bevölkerung. Damals zuerst cchappierten die jüdischen Studenten in großer Zahl an ausländische Universitäten, namentlich nach der Schweiz, Paris und Deutschland, um dort weniger geknebelt sich ihren Studien zu widmen. Aber sie hatten die Rechnung ohne die russische Regierung gemacht, denn das paßte ihr durchaus nicht. Schon am 26. Januar des nächsten Jahres bestimmte eine Senatserklärung, daß Juden, die außerhalb Rußlands eine Hochschule absolviert haben, nicht zur privilegierten Kiasse der. im ganzen Reich wohnbcrechtigten Diplominhaber gehören, und sich also außerhalb des Ansiedlungsrayons nicht niederlasscn dürfen. Außerhalb des Ansiedlungsrayons darf sich ein solcher Jude also überhaupt nicht niederlassen. Innerhalb des Rayons aber natürlich nur nach der Norm der 10 ״/o. Aber auch damit war die Regierung noch nicht zufrieden. Das Gesetz vom 8. November 1889 bestimmt, daß für weitere Zulassung von Juden zur Advokatur als Rechts- und Privatanwälte eine Spezialerlaubnis des Justizministe־ riums erforderlich ist. Für Privatanwälte kommt dann noch eine Spezialerlaubnis des Finanzministers hinzu. In Wirklichkeit heißt dies, daß fortan Juden überhaupt nicht mehr zur Advokatur zugelasscn werden. In der Praxis wurde das Gesetz denn auch immer bis auf ganz wenige Ausnahmen in diesem Sinne gehandhabt. Bis vor wenigen Jahren nun wurde es in praxi mit dem Prozentsatz so gehalten, daß die 10 0/0 oder 5 ty» oder 3 Wo für die Hochschulen

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