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Jüdische Rundschau · 1913-05-30 · Heft 22 (30.5.1913) · page 7

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XVIII (1913)
Issue
Heft 22 (30.5.1913)
Date
1913-05-30
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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Nr. 22 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 22J der festen Ucbcrzcugung, daß der Abend zur Klärung der strittigen Frage im zionistischen Sinne beigetragen hat. Konstanz. Eine imposante Versammlung wie solche in unserer Gemeinde noch nie gesehen wurde war die vergangenen Dienstagabend durch die zionistische Ortsgruppe einberufene. Der Saal im Hotel Terminus vermochte alle die Erschienenen nicht zu fassen. Die Resolution des Zcntralvereincs detitselter Staatsbürger jüdischen Glaubens und die Zionisten, war das Thema, über welches Herr l>r. M c i n ra t h referierte. Die Mitglieder des Zentral- Vereins unter Führung ihres Vorstandes waren beinahe vollzählig erschienen. Herr Max Rothschild ״öffnete und leitete die Versammlung und machte gleich zu Eingang auf die ehrliche Absicht aufmerksain, in äußerster Ruhe, peinlichster Objektivität und ohne jede persönliche Spitze heute abend uns mit dem Zentralvercin aus/usnrcclu-n. In der ihm eigenen meisterhaften, wohldurcndachten und geistreichen Rede entledigte sich der Referent seiner keinesfalls leichten Aufgabe. Die Diskussion wurde benutzt von den Herren Stadtrabbiner Dr. Clionc. als offizieller Vertreter des Zentralvereins, Sigmund Schwarz, Schottländer, Lehrer Bloch und Iteno Lion, in seinem Schlußworte mahnte der Referent nochmals zum Frieden und weiterer Arbeit zum Wohlc des jüdischen Volkes. Abschrift Erste Ausfertigung. Nr. 186 des Notariatsregisters für 1913. (Wappen) Verhandelt Wandsbek, am 27. April 1913. Der Unterzeichnete, zu Wandsbek, Lübecker Straße 261, wohnhafte Notar im Bezirk des Königliehen Oberlandesgcrichts zu Kiel Dr. jur. Willy Victor ist von dem Rechtsanwalt Dr. jur. Bruno Tannenwald aus Hamburg, Kaiser •Wilhelm• Straße 110, als Vorsitzenden der Palästiuarcisegescllschaft, Eingetragener Verein in Hamburg, ersucht worden, daß Protokoll der zweiten ordentlichen Gene• ralversammlung des genannten Vereins aufzunehmen. Im Bureau des Unterzeichneten fand sich um 111/״ Uhr folgendes dem Notar persönlich bekanntes Mitglied des Vereins ein: Der Rechtsanwalt Dr. Bruno Ta 1111 e nwald aus Hamburg, Kaiscr*Wilhelmstraßc 110, Vorsitzender des Vereins. Der Vorsitzende Dr. Tannen w a 1 d teilt mit, daß die Generalversammlung ordnungsgemäß durch Bekanntmachung in der ״Welt“ cinbcrufcn sei und die Mitgliederliste, wcldtc vorgelegt wird, 95 Per• sonen umfaßt, welche an der nach § 18 der Satzungen vorgcschricbcncn Verlosung mit 95 Anteilen teilnehmen können. Er erstattet hierauf den Geschäfts• bericht und erklärt, daß infolge der Abschreibung der Grundungsspesen die Verlosung mir einer Reisebeiltilfc erfolgen könne. Herr Dr. Tannenwald macht ferner bekannt, daß nach §9 der Satzungen das Mitglied des gcschäftsführenden Ausschusses, Herr Dr. Abraham C h w 01 - 1 e s, aussclieidct. Herr Dr. C h vv o 11 c s wird wicdcrgcwählt. Zu Revisoren werden gemäß SD der Satzungen die Herren Abraham und Dr. Weigert wicdcrgcwählt. Hierauf findet die Verlosung in folgender Weise statt: in der dem Notar vorgclcgteii Mitgliederliste haben die einzelnen Mitglieder mit ihren Anteilen fortlaufende Nummern erhalten, und zwar von J—95. Herr Dr. Tannenwald legt 95 Zettel, die mit fort• laufenden Nummern von 1—-95 versehen sind, ausebreitet auf einen Tisch und hierauf in einen vereckten Behälter. Der Unterzeichnete Notar zieht aus dein Behälter den Zettel Nr. 61 heraus. Der Vorsitzende stellt fest, daß nach der Mitgliederliste unter Nr. öl der Rechtsanwalt Dr. Siegmund Meyer II in Bonn a. Rh. verzeichnet ist und dieser daher Anspruch hat auf die nach § 18 der Satzungen festgesetzte Reisebeihilfe von 500 M. Der Vorsitzende schließt um 11 Uhr 45 Minuten die Generalversammlung. Das Protokoll ist in Gegenwart des Notars vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen eigenhändig, wie folgt unterschrieben: gez. Dr. Bruno Tannenwald. (L. S.) gez. Willy Victor, Dr. jur,, Notar. Vorstehende, in das Register unter Nummer 186, ahr 1911, eingetragene Verhandlung wird hiermit ür die Palästinareiscgcsellschaft, Eingetragener Verein in Hamburg, ausgefertigt. Als erste Ausfertigung stempelfrei. Zur Urschrift 3 M. in Worten Drei Mark Landes- Stempel verwendet. Wandsbek, den 7. Mai 1913. Der Königliche Notar: gez. Willy Victor, Dr. jur. (L. S.) , Warnung Es wird nochmals unseren Gesinnungsgenossen zur Kenntnis gebracht, daß ein gewisser Herr Eise nberg unter zweifelhaften Angaben sich Geld zu verschaffen sucht. Schluß de• redaktionellen Teils. Jüdische Gemeinde, Berlin Gottesdienst! Freitag, 30. M a i, abends: in allen Synagogen 7Vs Ohr. Sonnabend, 31. Mai (Neumondsweihe), vormittags in der Alten Synagoge 8>/1 Uhr, in der Kaiscrstr.־ und Rykestr.-Synago^c 9 Uhr, in den anderen Synagogen: Frühgottesdienst 7•/, Uhr, Hauptgottesdienst: 10 Uhr. Predigten! Alte Synagoge: Rabb. Dr. Petuchowski. Synagoge Kaiscrstr.: Rabb. Dr. Eschelbacher. Synagoge Rykcstr.: Rabb. Dr. Warschauer. Synagoge Lindenstr.: Rabb. Dr. Rosenzweig. Synagoge Lützowstr.: Rabb. Dr. Weiße. Synagoge Fasanenstraße: Rabb. Dr. Bergmann (Scliriftcrklärung), Jugcudgottcsdienst: Synagoge Rykestralle, nachm. 4 Uhr: Rabbiner Dr. Lewkowitz. Abend gottesdien st: 9 Uhr 14 Min. (Mincha '/» Stunde vorher, in der Alten Synagoge 4 Uhr.) Gottesdienst an den Wochentagen: morgens: in der Alten, Kaiscrstr.- und Rykestraße-Synagogc 61/2 Uhr, in den anderen Synagogen 7 Uhr; abends: in allen Synagogen: 7 Uhr. Jü&isskjir KaSicoalfoads 1 Zentrale für Dentichland GalJiendungen •lad »usichlleiillch tu richten •n Herrn HiiVgllileltir QiurlotUtiburfi Rogdicr-StrgB• J. Von Carnegie und von den Reichen unter uns Höret, Freunde .... Wer von Euch kennt nicht die Namen der ״Großen“ der ״Neuen Welt“? der Multimillionäre und Milliardäre? Und wenn Eure Zeitungen von ihnen berichten, so lest Ihr es gern, wie Ihr von Kaisern und Königen leset. Vielleicht von jenen mit noch größerem Interesse, da Ihr doch wisset, daß sie ihre Größe nicht ererbt, sondern erarbeitet, daß sie sich selbst zu dem gemacht haben, was sie sind. Sind sie doch allesamt Mlinner der Arbeit, Gcschüfts* Icute mit praktischem Sinn, von denen man zu* weilen etwas lernen kann. Von einem von ihnen möchte ich Euch heute etwas erzählen. Von dem, der Euch allerdings wahrscheinlich schon bekannter ist durch sein Gcldausgeben als durch das Einnehmen, von Carnegie. Er ist sicher die interessanteste Erscheinung unter seinen ״Kollegen“. Andrew Carnegic hat ganz klein angefangen, er ist der Sohn eines armen Webers, und ist heute einer der reichsten Männer Amerikas. Ein Mann von absolut makellosem Lebenswandel. Vor einiger Zeit erschien in deutscher Sprache ein Lebensbild Carnegies (von Baron von Falkcncgg, Verlag Boll & Pickardt-Berlin). Die interessantesten Kapitel des Buches sind wohl Carnegie als Erzieher und Carnegie als Philanthrop. Aus ihnen sei hier einiges wiedergegeben. Andrew Carnegie, der so gut wie selten einer Geld zu verdienen verstand und dies edle Handwerk noch weiter mit recht gutem Erfolge betreibt, wiewohl er bereits nahezu 76 Jahre erreicht hat, hat die ausgesprochene Absicht: arm zu sterben, Und in Ausführung dieser Absicht hat er bereits über 150 Millionen Dollar für soziale, humanitäre und wissen* schaftliche Zwecke ausgegeben, und man hört Immer wieder von neuen Stiftungen, für die er Hunderttausende von Dollars und mehr aufwendet. Und was veranlaßt ihn, so zu handeln? Anschauungen, Ueber- Zeugungen, denen er In seinen zahlreichen Schriften (er betätigt sich auch schriftstellerisch) Ausdruck gegeben hat. So sagt er in seinem ״Evangelium des Reichtums“: ״f>cr Wunsch, den Kindern etwas zu hintcrlassen, wurzelt mehr in der Eitelkeit der Eltern, als in einer weisen Rücksicht auf das Wohl der Kinder. Daß der Vater, der seinem Sohne ungeheuren Reichtum vermacht, gewöhnlich die Anlagen und die Tatkraft des Sohnes tötet und Ihn versucht, ein weniger nützliches und weniger würdiges Leben zu führen, als er sonst führen würde, scheint mir solcher Beweise fähig, die nicht verneint werden können. Vor vielen Jahren schrieb ich in das Album einer reichen Dame: ״Ich würde meinem Sohne eher einen Fluch als den allmächtigen Dollar hintcrlassen.“ Ausnahmen sind zu jeder allgemeinen Regel häufig, aber cs gibt kaum mehr Ausnahmen zu dieser Regel als wie zu an* dem, nämlich der, daß ״jungen Leuten Reichtum ein״ Fluch und Armut ein Segen“ ist ... . Man nehme nur die drei oder vier hervorragendsten Namen, die crhabvndstcn Großen auf jedem Felde menschlichen Triumphes und beachte, wie klein der Beitrag erblichen Ranges und Reichtums zu der kurzen Liste der Unsterblichen ist, die die Menschheit gehoben und weitergebracht haben. Man wird wohl einschen, daß der Besitz dieser Oüter der Größe und Trefflichkeit beinahe verhängnisvoll Ist und die Größten und Besten unseres Geschlecht» notwendig in der stählernen Schule der Armut erzogen worden sind, der einzig fähigen, die wirklich Großen, die Genies hervorzubringen . . Und in seiner Abhandlung ״Problem der Verwaltung des Reichtums“ führt er aus: ״Welches ist die richtige Art und Weise, den Reichtum zu verwalten, den die Gesetze — auf denen die Kultur begründet ist ־- den Wenigen in die Hände gelegt haben? Nur drei Formen gibt es, über überschüssigen Reichtum zu verfügen. Er kann den Familien der Verstorbenen hintcrlassen oder für öffentliche Zwecke vermacht oder endlich von seinen Besitzern während ihrer Lebzeiten verwaltet werden. In der ersten und zweiten Form ist der meiste Reichtum der Welt, der den Wenigen zugcflossen ist, bisher verwendet worden. Die erste, behaupte ich, ist die u n verständigste. Die Wahrnehmung lehrt, daß es im allgemeinen den Kindern durchaus nicht nützlich ist, wenn man sie mit einer solchen Hürde belastet. Mehr vorzusehen, als bescheidene Einkommensquellen für die Frau und Töchter möge man Bedenken tragen .... Was die zweite Form anlangt, den Reichtum nach dem Tode zu öffentlicher Benutzung zu hinterlassen, so darf man nach der Kenntnis der Wirkung solcher Legate behaupten, daß im allgemeinen dadurch nicht viel Gutes gestiftet wird. Der vom Erblasser beabsichtigtc Zweck wird oft nicht erreicht. Nicht selten werden seine Wünsche völlig durchkreuzt. In vielen Fällen werden sogar die Vermächtnisse so angewendet, daß sie zu Denkmälern der Torheit werden. Es muß deshalb daran erinnert werden, daß es kein geringeres Geschick erfordert, Reichtum in einer der Gesamtheit nützlichen Weise zu verwenden, als ihn zu erwerben. Uebrigens schuldet das Gemeinwesen dem, der ihm nach dem Tode das Geld hinterläßt, keinen Dank. Es ist ohne weiteres amunehmen, daß solche Leute überhaupt nichts hinterlassen würden, wenn sie den Mammon hätten mitnehmen können .... Der Reiche ist zu bestimmen, der Verwaltung seines Reichtums bei Lebzeiten obzuliegen .... Als Pflicht des reichen Mannes ist cs demnach zu erachten, daß er unter Vermeidung von Pomp und Uebcrtrcihiing ein Beispiel bescheidenen prunklosen Lebens gibt, maßvoll für die bcrechtigfen Bedürfnisse der von ihm Abhängigen sorg! und hiernach alle ihm zufallendcn überschießenden Einkünftc bloß als anvertraute Fonds betrachtet, welche er zu verwalten berufen und pflichtgemäß so zu verwalten gebunden ist, wie es ihm für das Wohl der Gesamtheit am geeignetsten erscheint. Der Mann mit Reichtum wird dadurch der bloße Be vo11m ä c h t i g t e und Vertreter seiner ärmeren Brüder, irtdein er seine höhere Einsicht und Erfahrung und sein Verwaltungstalcnt in ihren Dienst stellt und für sic Besseres vollbringt, als sie für sich selber vollbringen würden und könnten.... Diejenigen nun, die den Reichtum weise verwalten wollen, müssen allerdings selbst weise sein, denn eines der crnstlichsten Hindernisse ist eine untcrschicdlose Mildtätigkeit. Weder der ein z e I n c, noch die Menschheit wird durch AI m o 8 c n g e b e n verbessert. Die Entwicklung der Menschheit wird eine Stufe erreichen, auf der keine Form der Verfügung über überflüssigen Reichtum für denkende und ernste Männer, in deren Hände er fließt, mehr als ehrenvoll gelten wird außer der, ihn Jahr für Jahr fürs allgemeine Wohl zu verwenden. Dieser Tag dämmert schon, Fern ist nicht mehr der Tag, wo der, der unter Hinterlassung von Millionen verfügbaren Reichtums, stirbt, die ihm bei Lebzeiten zu freier Verfügung standen, ״unbeweint, ungcchrt und unbesungen“ hinscheiden wird, gleichviel zu welchem Gebrauch er die Schlacke, die er nicht mit sich nehmen kann» hinterläßt . . , ,״ So Carnegie .... Und daß das keine Phrasen sind, die er predigt, keine grauen Theorien, be* weist eben sein Tun, beweisen die mehr als 150 Millionen Dollars, die er bisher öffentlichen Wahlfahrtszwecken zugewendet hat, in deutschem Oelde etwa 650 Millionen Mark .... Sollte nicht manch einer von uns von ihm lernen können? Gilt cs nicht allgemein als feststehende Tatsache, daß so manche Söhne Israels recht b<- trächtlichc Vermögen ihr eigen nennen? Etwa* Wahres Ist ja wohl daran . . . Indes, wieviel hat doch gleich der ״Jüdische Nationalfonds“, diese*

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