Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XVIII (1913)
- Issue
- Heft 9 (28.2.1913)
- Date
- 1913-02-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Jahrgang Ausweis Schekel 1 Leipzig 2,-, Elberfeld 50,—, Varel 6, M. Landesorganlsationsbcitrligot 1. Ortsgruppen für 1912: Eydtkuhncn 30,—; für 1913: Varel 11,- M. ' 2. Einzelpersonen für 1912: Dr. Aaron, Elberfeld 5,—, l>r. Julius Becker, Berlin 10.־—, Zahn* ar/t Louis Hausmann, Straßburg i. E. 10,--; für 1913: Leo Motzkiu, Berlin 10,—, Ottilie Locwcnthal, Leipzig 20,—, H. Asscnhcimer, Bremen 5,—, Dr.wncd. Jul. Loewenheim, Berlin 20,—, Dr. Wolfskehl, Mün* chen 30, , Rechtsanwalt Ascher, Schonlankc 15,—, Frau Rechtsanwalt Ascher 5,— M. 3. Verschiedene Spenden: Hamburg 1, ■ M. Eingang vom 20. bis 26. Februar 1913! Sehe־ ktI: 58, ־ M., Landcsorganisationsbci־ träge für 1912: 55,- M., für 1913: 117,- M. * Gesamteingang: Schekel: 525, - M., Land 8 ־.׳ o r g a n i s a t i o n 8 b c i t r a g c f. 1912: 20 457,46 Mark; für 1913: 4403,50 M. Adresse für Geldsendungen: Zionistische Vereinigung für Deutschland, Berlin W. 15, Säch• liichc Str. 8. Postscheckkonto: Berlin 8091, Bankkonto: A. H. Heymann & Co., Berlin NW., Unter den Linden 59. Das Schicksal der kleiner. Gemeinden Wer die kurzen Nachrichten aus den deutsehen Judengemeinden, die wir unter einer besonderen Rubrik Woche für Woche registrieren, regelmäßig und mit Aufmerksamkeit verfolgt, den wird diese Chronik beinahe wie eine endlose Verlustlistc des deutschen Judentums anmuten, und er wird das deprimierende Gefühl nicht los wer• den, daß ungeschriebene ökonomische Gesetze langsam aber stetig auch in Deutschland auf eine Vertreibung des Judentums vom platten Lande hinwirken. Hier ist irgend ein Ort, der in frülieren Jahrzehnten eine zahlreiche und angesehene Judcngemeindc beherbergte, durch den Wegzug des letzten jüdischen Bürgers endgültig ״juden־ rein“ geworden, dort wurde eine Synagoge mangels Zuspruch irgend einem profanen Zweck zu- (,dinglich gemacht, an anderen Orten wieder mußte ein Kantor aus Mangel an Mitteln entlassen werden oder eine jüdische Schule wurde geschlossen, weil ihr wegen zu geringer Schülerzalil die Beihilfe der Regierung entzogen wurde. Dabei muß gesagt werden, daß es die Juden in den Kleingemeinden keineswegs an Opfern Killen lassen, um die von den Vätern überkommenen Einrichtungen zu erhalten, erreichen doch die Kultussteuern in manchen Gemeinden die Höhe von 400 Prozent der Staatssteuern. Die gemeinsame Ursache aller dieser Erscheinungen, die ständig wachsende Landflucht der jüdischen Bevölkerung, wird auf diese Weise noch erhöht, indem zu dem ursprünglichen Ökonomischen Anreiz der Großstädte noch der Wunsch hinzutritt, an den religiösen Einrichtungen tcilzunehmcn, die man im früheren Wohnsitz hatte aufgeben müssen. Dieser Verhängnisvolle ״circulus vitiosus“ bedroht nicht nur den Bestand des deutschen Judentums, sondern er beeinflußt auch das allgemeine deutsche Problem der Landflucht in ungünstigster Weise. Deshalb liegt die Annahme nahe, daß die Staatsregierung, die sich der Kultus-Bedürfnisse der christlichen Konfessionen fürsorglich annimmt, auch einige Mittel aufwenden sojlie, um diesem Notstand zu steuern. In beschränktem ״Der Zhr.lr.mn• craivobt für dnn JQdlacbo Voüs c!I3־ Sclmf»vti״• einer CZ»cat» alch-rcc E*al!iu£Jz1a.u •־.In «jes-lete 2I*»sJ3tt0 ln Brtcefor fVojrrmma• Maße ist das auf dem Gebiete des Schulwesens ja neuerdings durchgeführt und man durfte deshalb wohl hoffen, daß dem von einem fortschrittliehen Abgeordneten gelegentlich der Beratung des Kultusetats in der Budgetkommission eingebrachten Antrag, der die wirtschaftliche SfcTic* rung der Rabbiner und Kantoren in leistungsschwachen Gemeinden anstrebte, stattgegeben würde. Die Resolution wollte die Staatsregierung um ״Einstellung eines Betrages in den nächstjährigen Etat ersuchen, woraus Beiträge für nicht genügend leistungsfähige Synngogcngcnieindcn zu. den Besoldungen und Hinterbliebenenrenten der Rabbiner und sonstigen Leiter jüdischer Gottesdienste gewährt werden sollen.“ Dieser Antrag wurde leider gegen 4 Stimmen abgelehnt. Die Parteien erklärten ihr Wohlwollen für den Inhalt der Resolution, wiesen aber auf die unübersehbaren staatsrechtlichen Folgen seiner Annahme hin. Bei der evangelischen und katholischen Kirche bestehe eine staatsrechtlicht* Verpflichtung zu solchen Beiträgen, der aber aucii Rechte gegenüber ständen. Andere religiöse Gemeinschaften würden nicht unterstützt. Bei den christlichen Kirchen sei auch ein Zusammen- Schluß insofern vorhanden, als die reicheren Gemeinden für die ärmeren durch ihre Abgaben miteintreten, dies sei aber bei den Synagogengemeinden nicht der Fall. Auch die Staatsregierung machte praktische Bedenken wegen der Verschiedenartigkeit der Synagogengemeinden geltend. Es kann zweifelhaft erscheinen, ob es notwendig war, in diesem Falle die Angelegenheit überhaupt auf die staatsrechtliche Seite der Frage zuzuspitzen und ob diese Beihilfen irgend wann als Präzedenzfälle hätten herangezogen werden können. Aber es hat keinen Zweck, heute noch über diese Dinge zu rechten, und wir Juden sollten es uns bei dieser Gelegenheit recht eindringlich ins Bewußtsein bringen, daß wir auch hier auf uns selbst angewiesen sind, und daß deshalb die Gcmcinbürgschaft der Gemeinden unter einander. in ganz anderer Weise ausgebaut werden muß, als das bisher geschehen ist. Es handelt sich hierbei nicht etwa nur um die Hilfe, die der größere und leistungsfähigere nach jüdischer und allgemein menschlicher Vorschrift dem Schwachen zu leisten hat, sondern um ein Gebot ganz primitiver Gerechtigkeit. Denn es ist nicht mehr als natürlich, daß im allgemeinen stets die guten Steuerzahler der Kleingemcindcn an der großen Binnenwanderung tcilnehnicn werden, während die minder begüterten länger in ihren Wohnsitzen bleiben. im ״Deutsch Israelitischen Qcmeindebund“ haben wir ja eine Institution, die cs sich zur Aufgabe gestellt hat, diese Ungerechtigkeit durch die Staffelung ihrer Beiträge und ihr Wirken im Dienste der Kleingemcindcn ein wenig auszu* gleichen. Aber man darf ihn — bei aller Ancrkennung seines 'segensreichen'Wirkens — doch nur als einen kleinen Ansatz auf den» Wege der ausgleichenden 'Gerechtigkeit ansprechen. Und es muß nach, den trüben Erfahrungen, die man in den letzten Jahren mit der Opferwilligkeit der Großgemeinden gemacht hat, als zweifeihaft erscheinen, ob der ״D. J.G. B.“ die Kraft und den Willen hat, diese Aufgabe in einer Weise durchzuführen, wie sie der großen deutschen Judenlicit würdig ist. Bis dahin allerdings wird sich noch manches in den Anschauungen unserer ״Notabein“ ändern müssen, und dann wird auch der Schaffung eines Judengesetzes nichts mehr im Wege stehen, das auch diese wichtige Frage zu regeln hätte, wenn — dann nicht die Bewohner der letzten jüdischen Kleingemeinde bercits den Weg in die Großstadt gezogen sind. Eine Bemerkung zur Goidsteinschen Broschüre Die natioi.alpolitische Bedeutung der von Goldstein geforderten Kunst, die stell zwar der deutschen Sprache bedient, in der aber ״der Geist des jüdlsehen Volkes lebendig und wirklich wird“, wird von Herrn Todtmann anerkannt und in den Mittelpunkt der Schrift gerückt. Auch er gibt aber Goldstein im Grunde auf, wenn er meint, daß Ooldstein den Begriff der jüdischen Nationallitcratur verkannt hat, indem er in ihr diese deutschsprachige Kunst einschloß. Ich glaube, daß Goldstein recht hat. Wir erkennen es heute als einen Irrtum Theodor Herzls, daß er über das künftige Judcnland schrieb: ״Welche Sprache werden wir sprechen? Jeder wird seine Sprache sprechen, welche die liebe Heimat seiner Gedanken ist.“ Schon jetzt entwickelt sich das Hebräische zur Einheitssprache des Palästina- Judentums. Das Hebräische, dessen Kulturwert Goldstein wohl unterschätzt, wird als Sprache des künftigen zentralen Judcnlandcs die Hauptsprache der jüdischen Nationalliteratur sein. Denn, wenn auch die Mehrzahl aller Juden in der Diaspora wohnen wird, und wenn es auch richtig ist, daß das Hebräische, wenn cs — im besten Falle — verstanden und gelesen, aber nicht als Muttersprache gesprochen wird, für einen großen Teil der Diaspora nicht die Sprache der Kunst werden kann, so wird doch die schöpferische Kraft des freien Palästinajudentums groß genug sein, um große hebräische Kunstwerke zu schaffen. Hierüber mag Goldstein anders denken. Falsch ist cs aber, zu glauben, daß Ooldstein diese Ent- Wicklung nicht in Betracht zieht. Er rechnet sogar mit der — allerdings entfernten — Möglichkeit, daß die Juden in Zukunft eine Sprache sprechen, daß damit also die jüdische Literatur einsprachig wird. Er meint nur: ״soweit wir voraussehen und vorauswollcn können, dürfen wir uns nicht auf eine Sprache beschränken. Denn die Träger der jüdisch-nationalen Kultur sprechen nicht eine Sprache, und haben ihre Leistungen nicht in einer Sprache nicdergclegt. Das ist der springende Punkt. Ooldstein will gar nicht das Idealprogramm einer künftigen, sondern das reale Programm einer gegenwärtig möglichen — wenn auch noch nicht vorhandenen — Literatur aufst eilen. Und er hat mit seiner Behauptung, daß die deutsche Kunst jüdischer Dichter dn Teil der jüdischen Nationallitcratur ist oder werden kann, genau so recht oder unrecht, wie wir deutschen Natiönaljuden überhaupt recht oder unrecht haben, wenn wir uns zur jüdischen Nation rechnen. Die Zerstreuung über viele Sprachen und Länder ist ein Charakteristikum der jüdischen Nation, also auch ihrer Literatur, und die Gründe, die uns gestatten, trotz der Diaspora von einer jüdischen Nation zu reden, be* rechtigcn uns auch, Kunstwerke ״in denen man den Geist des jüdischen Volkes erkennen kann“ als nationalc zu bezeichnen. Weil wir deutschen Juden zwei Kulturen angchören, darum muß auch die Kunst, welche die Sprache unseres Schicksals Ist, gleichzeitig der deutschen Kultur angehören. Und wie es übe*■ haupt bewußter Willensakte bedarf, um uns aus der Assimilation In die Sphäre der jüdischen Nation zu *r-