Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XVI (1911)
- Issue
- Heft 42 (20.10.1911)
- Date
- 1911-10-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Amt Uhland 845. t. I ״ I iff ו 5-6 Ubr n*cttmiM*f•• ר־•׳ ך׳\־׳ v 1 J L.J Nummer 42 ׳׳׳ ח ח ei c') v נ t. kJ כ־׳/ ף..r") n (״ ל- 1! : ־ ־ , J — -״,J kJ U ־־' ( כ״ס חי־־״/ cn ״ י i.j Berlin, den 20. Oktofcar WU — 23. Tliischri 5672 XVI. Jahrgang Ausweis Schekels Lorsch 1,—, Erfurt 1,—. Landesbeitrligc: Üncscn 30,— Charlottcuhurg 211,—, Erfurt 4,— Breslau 100,—, Bremerhaven 13,—.. Organisationsfonds: Ludwig Tockus, Breslau 10,—, l)r. Uosenberg, Halensee 20,—, J. Ebstein, Asdiaffcnburg 3,—, ur. Emil Hirsch 5,—, Referendar 1. David, Metz 5,—. Alex Schwarz, Osterode f»,—, l)r. Albert Straus, uepennu 25,—, BertholU Feiwel, Strnßlnirg 5,—, Bertram Stern, Wiesbaden 10,—, I)r. I'elix Jiicohsohn, Baumsdmlenweg 5,—, Eiiinuuel 1 lcr/bvr(;cr, Lorsclt 5,—, Dr. Julius Moses, Mannheim 20,—, Hugo Biutli, Erfurt 5,—, J. Siegelwachs, Mülheim 5,—. Eingang vom 12. bis 18. Oktober: Schekel; 2, — La nd c sbe it rii gc: U>7,—, Organisationsfonüs: 120,—. Gesamteingang: Seit ekel 9,— M., Landesbeitrage: 5556,05 M., Organisationsfonds: 9141,18 M. Adresse für Geldsendungen: Zionistische Vereinigung für Deutschland, Berlin W. 15, Siichsiscltc Str. 8. Postscheckkonto! Berlin 8091, Bankkonto: A. H. Heymann & Co., Berlin NW., Unter den Linden 59. Der Jude wird verbrannt Ein antisemitischer Justizmord -Nach Essen — Bricg Jude sein könnte heute manchem ängstlichen Gemüt in Preußen-Deutschland beinahe so gefälirlich erscheinen, wie die Zugehörigkeit zur Sozialdemokratie. Es gibt immer wieder Paral* leien. Bein» Militär, in Justiz und Verwaltung. Die Sozialdemokraten haben die Zeit des So/.ialistengesetzes zu überstellen gehabt, wir die der Berliner Bewegung. Die Sozialdemokratie aber ist mächtig geworden und unsere Schwäche ist geblieben. Es ist noch nicht lange her, da hörte die gesamte Kulturwclt von neuem tief erschüttert von dem Schicksal der Essener Bergleute, und wohl keiner in Deutschland konnte sich von der Ueberzcugung atisschließen, daß hier vor Jahren ein himmelschreiender Justizmord verübt sei. Das Zeugnis eines übel beleumundeten Gensdarmen hatte obgesiegt gegen eine ganze Anzahl sozialdemokratischer Zeugen und mehrere wegen Meineids ins Zuchthaus gesandt. Wenn wir nun heute über einen ganz ähnliehen Fall berichten, in dem das Gewicht z.weier vorbestrafter und übel beleumundeter christlicher Zeugen gegen das von vier noch nicht bestraften, einem gering vorbestraften Juden und einem Nichtjuden stand, so werden jene, die sich in Fragen jüdischer Politik ״Hoffen und Harren“ zum Wahrspruch erwählt haben, gewiß leicht die rechte Distanz zu dem Ereignis gewinnen, zumal cs ja ganze 20 (in Worten zwanzig) Jahre zurückliegt. ״Das war die Berliner Bewegung. Bei den Wahlen werden die letzten ״Antisemiten in Reinkultur“ aus dem Reichshause verwiesen werden und die Sicherlich und Gleichberechtigung der jüdischen Bürger ist und bleibt auf dem Marsche. Es war eben ein in die Neuzeit verirrtes Stückchen Mittelalter.“ Hoffen wir es. Aber die Pogroms in Wales sollten auch dem, der unbedingt an den Sieg des Fortschritts glaubt, als warnendes Beispiel dienen. Für heute aber liegen den Betroffenen vier Jahre Zuchthaus und zwei Jahre Gefängnis in den Gliedern und der Zorn über die erlittene Unbill und die verletzte Ehre nagt am Herzen. ״Der Zlon!nmu3 crr.ircbt für da» jücUrfdic Volk clsa ScUnG'mij* einer öffent* lick«rceMllc!a £c2!chcrio;» IZeimstüito in Palästina*“ ßnnclcr Programm. Gehen wir dein Anwalt der Verurteilten, der in der neuen in Berlin erscheinenden Zeitschrift ״Im Namen des Königs“ den Tatbestand mit* teilt, das Wort: ״Am 19. Februar 1S92, also zur Zeit der Maienblüte des Antiseinitisinui, sind in Brieg, einer durchaus agrarisch-konserviiliven Stadt, zwei junge jüdische Leute durch ein Schwurgericht verurteilt worden, das mit lauter christlichen Ge* schworcncn — Gutsbesitzern und Beamten — besetzt war. Dieser Verurteilung lag folgender Tatbestand zugrunde: In der Naehharstadt Ohlau besaß der jüdische Kaufmann Louis Zobel ein Kleidcrgcsehält, jn dem der sechzehnjährige Lehrling Isidor C. und der 27jährige Kommis Eduard S. tätig waren. Dieser halte in dem Dorfe Märzdorf sogenannte ״Kaisermäntel“ verkauft, die dem Fischer Josef Rossa gut gefielen. Rossa sprach mm seinen Wunsch aus, auch einen derartigen Mantel zu erstehen, weshalb ihn bald darauf Eduard S. aufsuJno, t.ml!',.:!1 einen;•.okncii tost veikaufte. Da Rossa jedoch, der den festen Kauf bestritt, nicht zahlte, kam es zum Prozesse zwischen ihm und Zolnl, in dem Lehrling Isidor C. und Koni* inis Eduard S. über einen den Rechtsstreit ent* scheidenden Vorgang als Zeugen vernommen worden sind. Beide beschworen nämlich übereinstimmend, daß an einem Sonnabend die Tochter des Be* klagten, die 18jährige Paulinc Rossa, in den Ladendes Zobel gekommen sei und dem Kommis S. gesagt habe: ״Der Vater läßt grüßen. Der Mantel ist etwas kurz. Der Vater wird ihn aber behalten, ״."tJ;׳;teni hereinkommen und hczalt* len.“ Pauli... Rossa sei nur das eine Mal im Laden gewesen, und zwar ohne Begleiter. Auch Frau Kaufmann Zobel und der Kommis Samu* clis seien ebenfalls anwesend gewesen. Nicht aber der Kaufmann Louis Zobel. 11» direktem Widerspruch mit diesen Angaben beschwor die —- interessierte — Tochter des Beklagten, Paulinc, daß sic allerdings eines Sonnabends in dem Laden gewesen sei, aber nicht mit dem Kommis Eduard S., sondern mit dem Kaufmann Louis Zobel selbst gesprochen und diesem gesagt habe: ״Der Vater Läßt grüßen. Holen Sic sich den Mantel ab. Der Vater mag ihn nicht.“ Der Zeuge Isidor C. sei nicht in dem Laden gewesen. Der Beklagte Rossa denunzierte nun die beiden jüdischen — uninteressierten — Kommis wegen Meineides. Gegen sie wurde — auf Grund des Zeugnisses der interessierten Tochter — die Untersuchung auch eingcleitct. ln diesem Verfahren machte der ebenfalls interesselose Zeuge Kommis Samuelis ganz dieselben Aussagen, wie die beiden anderen Kommis, Auch Frau Kaufmann Zobel bestätigte den von den Angeklagten geschilderten Sachverhalt, und Kaufmann Zobel beschwor, daß er damals nicht im Laden gewesen sei, auch nicht mit der Paulinc Rossa gesprochen habe. Es standen also der Aussage der Pauline Rossa die Angaben von fünf Zeugen entgegen, von denen vier bisher noch keine Strafe erlitten hatten, und der Kaufmann Zobel nur unerheblich vorbestraft war. Trotzdem wurde der Spieß aber noch‘ immer nicht gegen Paulinc Rossa umgekehrt, sondern noch ein guter Freund ihres Vaters, der Maurer August Haschkc, vernommen. Obwohl ihn keiner von den fünf Gegenzeugen im Laden gesehen hatte, behauptete er dennoch, dort gewesen zu sein und die Aeußerungen der Pauline Rossa, ihr Vater behalte den Mantel nicht, gehört zu haben. Dieser Zeuge hatte indessen vor seiner Vernehmung zu einem gänzlich einwandfreien Zeugen, dem Gastwirt Jung, erklärt, ״daß er zwar als Zeuge nuftreten solle, aber von dem ganzen Kaufe nichts wisse.“ Jung sagte ihm dies unter dem Eide ins Gesicht, während er selbst diese Aeußerung cid* lieh abstritt. So standen also jetzt auf der einen Seite sechs Zeugenaussagen zweien gegenüber. Dazu kam aber noch, daß der mit den örtliehen Verhältnissen vertraute Gemeindevorsteher Gicwald dem Zeugen Haschkc ein böses Leunumdsattest ansstellte. Es sei nämlich möglich, gab er an, daß Haschkc gern für Rossa als Zeuge auftretc, weil er viel mit ihm verkehre und trinke, mul er wegen seiner großen Lügenhaftigkeit und Aufschneiderei von jedem braven Insassen in Mär/ilorf verachtet würde. Die Staatsanwaltschaft war nun objektiv genug, die Einstellung des Verfahrens mit folgender Motivierung zu beantragen: ״Die Aussagen des Eduard S. und Isidor C. in dem Zivilprozesse werden in wesentlichen Punkten durch die eidlichen Bekundungen dea Zobel, der Frau Zobel und des Samuelis unterstützt. Danach muß angenommen werden, daß sieh der Vorfall so zugetragen hat, wie die Angeschuldigten cs bezeugt haben. Mit Rücksicht auf den außerordentlich schlechten Leumund des Zeugen Haschkc kann sein Zeugnis entscheidend nicht ins Gewicht fallen. Es bleibt nur die Fantilic Rossa als Belastungszeugen übrig, und da kommt doch ihr wesentliches Interesse als Partei in Betracht. Bei dieser Sachlage kann die Anklage mit Erfolg nicht erhoben werden, und bcantrage ich, die Angcschuldigten außer Verfolgung zu setzen.“ Er erwähnte hierbei noch nicht einmal, daß der Schiffer Rossa schon wiederholt vorbestraft worden war und wegen Verleitung zum Meineide bereits früher einmal in Untersuchungshaft gcscssen hatte. Allein, trotz des objektiven Antrages des Staatsanwaltes ereignete sielt etwas ganz Unbegrcifliches: Die Strafkammer beschloß, das H a uptvcrfahrcn gleichwohl zu eröffnen. An diesem Beschluß nahm der Landgcrichtsrat Ackermann teil, der dann auch als Vorsitzender die Sclnvurgcrichtsvcrhandlung leitete. In der Verhandlung verharrten alle Beteiligteil bei ihren Aussagen. Der Kaufmann Louis Zobel wurde mit dem Zeugen Haschkc konfron- (iert und nannte ihn unter dem Eide einen Lügner. Amts- und Gemeindevorsteher stellten erneut der Familie Rossa und dem mit ihr befreundeten Zeugen Haschkc ungünstige Lcumundsattcsteaus. Haschkc erklärte unter dem Eide, daß er nur zweimal wegen Körperverletzung mit ein paar Woeben Gefängnis vorbestraft sei. Diese Angäbe war aber, wie sich nach längerer Zeit herausstclltc, eine wissentlich falsche gewesen, da der Zeuge wegen Sittlichkcitsvcrbrechcns schon