Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1911-05-19 · Heft 20 (19.5.1911) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XVI (1911)
Issue
Heft 20 (19.5.1911)
Date
1911-05-19
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2651273-2651711-2651731--07733-2664921
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

7 entity mentions

I "““■"“•■■“•ךיי f-ך״ ~ r Abonnements [ v— } f ן ן I auf die wüd1«nlli«h am FreiUjf CT. ן «chrincmla ■iJUdlaclie Kundtchau" 5 ■ koaten bd der Kt|1«<lillon und k,1 1 5 1*יי .2. . ■ ..1^1.1**!^ »*11. 1 5 ״'יי י'*יי״י »aejinimon Und hfl יי"11* י v.lrr,f1li*l'׳iid1 l,w M., | auöffhnlb DeuUdilaruli U״,J Oetlrr- I?י" V•1 f5r Milglifdrr I jüdiaAer y«r«m» im SammJbeiu״ | «litvWi tl»n V»»•:» 1 . 11 I I I I I duith «I«n Vr.rain 1,— m, V»tlmg JUdlach• Runtladiaa E. G. m. b. H. Bcrlin-Charloiltnburir. Dlelbtreuatr. 49. Tel. Ch. 9881, GradiäfUtlundrn: 10 — 12 und 4~7Uhr. «nUar S«nn»b«nd und Sonntag. I I I I I* I 1 I 1 0 v ) «״״*« Sonnabend und Sonntag. I V/' ' הץ־ו; J . n עב*. 3 Nummer 20 ״v j ) * v ר" :ax ' v\ \ \ I! X pn_ ,n/ (־ 'S t - V. \ ר ,3 ך״־׳/ ן־׳ן ף (r> /n p* c ■J 0 3 k J l.) U cJ ü | Anzeigen 1 1 knaUn für di« afchagranaltrne l’«tit• I ■ *rile oder deren Kaum 40 W.j Stellen• I ■ Anj^eb״(*: und •Ceeueiio sowie Verein*• . B MtUrilimgrr» und ״Klein« Anleihen* ■ | י»■ י*י nur 30 l*f. *ä | ■ HaituiVripto wcr*lrn, wenn Porto bei* I ■ י*י lieg!, stet« surutkgrundl• ** ■ B KetlnktionsftttiEuÜ Mittwoch vormittag«• * I Rodaktion JUdladi« Rundadian | ן Hrrlln-Cliarlotlcnburg, ן ■ Blrlblrcu.lr. 49. Tel. CI1. 9881, j! Sprccbalundrn Dirnatag undDonncratag , 5-6 Uhr nacnmittagi. 2 GO” MD] (3 Berlin, den 19. Mai 1911 — 21. Ijar 5671 XVI. Jahrgang Ausweis Schckcii Eiberfcia (3. Rate) 28 Mk., Oftcnbacli 20 Mk., Samtcr 31 Mk., Düsscldort 16 Mk.. Gera °ic‘.w 1? ״n י,^״ Königsberg 19 Mk., Qubcn 14 Mk., Rybmk 27 Mk. Landesbeitrag 1 Halberstadt 30 Mk., Oftcnbacli 40 Mk., Samtcr 15,50 Mk., Düsscldort 30 Mk., GIci* witz 69 Mk., Guben 13 Mk.,' Rybnik 28 Mk. Organisationsfonds: Dr. Jonas, Düsscldort, 20 Mark, Lazarus, Burgkundstadt, 5 Mk., Max Braunllml, Frankfurt a. M. 10 Mk., Erncst Dreyius, Ätiil* |1;:nscn n E., 5 Mk., Paul Koopinann, Botin, 5 Mk., Hctnr. rrohmann, Frankfurt a. M., 5 Mk., Dr. B. Bnmbcrgcr, Nürnberg (2. Rate), 5 Mk., L. Fried• mann, 5 Mk., Leopold Brünell, Frankturt a. M., 5 Mk., Frau de Taube, Karlsruhe, 5 Mk., M. Ehrmann Frankfurt a. M., 3 Mk., S. Hoofien, Köln, 15 Mk., Max Görski, Nürnberg, 5 Mk., Rechtsanwalt Bein, Magdeburg, 5 Mk., Dr. Locwcnstcin, Breslau, 10 Mk.. Dr. Hermann Feitli, Frankfurt a. M., 10 Mk., Max Kober, Breslau, 20 Mk., Zahnarzt Baer, Brcslau, 10 Mk., Helen Zadik, Essen, z. Z. Hildesheim, 5 Mk.. aus Hamburg (siebe ״Verschiedene Spenden“) 11 Mk., aus Fulda (desgleichen) 1 Mk., Zahnarzt Wagenheim, Gera, 5 Mk. Eingang vom II. bis 17. Mai 1911: Schekel: 219 Mk., Landesbeiträge: 225,50 Mk., Organisations• ionds: 170 Mk. Gesamteingang bis zum 17. Mai: Schekel: 2114 Mk., Landesbeiträge: 2881 Mk., Organisationsfonds: 7313,70 Mk. Adresse für Geldsendungen: Zionistisches Zcntralbureau, Charlottenburg 2, Bicibtreu- Straße 49. Postscheckkonto 8091, Bankkonto: A. H. Heymann & Co., Berlin NW., Unter den Linden 59. Jüdische Gemeinde- Agrarier Eine kleine ״Statutenänderung“ Unsere liberalen Juden haben offenbar in der deutschen Politik doch nicht das rechte Feld zur Betätigung ihres, wie ihnen von antisemitischer Seite so oft bescheinigt wird, radikalen Liberalismus finden können. Sie verlangen dort vielleicht wirklich manchmal zuviel auf einmal, oder sie sind dann bei anderer Gelegenheit wieder gar zu demütig und bescheiden, und erreichen deshalb meist gar nichts. Das muß wohl der Grund sein, weshalb sie sich mit ihrem ganzen Rcformcifcr plötzlich auf eine jüdische Angelegenheit gestürzt haben. Wer sich aber das liberale Reformprojekt näher ansicht, das der jüdischen Oeffcntlichkcit jetzt eben unterbreitet wird, muß baß erstaunt sein über die merkwürdige Wandlung, die der Liberalismus unserer Großen plötzlich erfahren hat. Man erinnert sich, daß am XI. Deutsch- Israelitischen Gcmcindctage, der vor genau zwei Jahren in Berlin stattfand, der damals vorgclcgtc Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vcrfassung der jüdischen ReUgionsgcscllsch'aft in Preußen an die Kommission zurückvcrwicscn wurde, weil eine knappe Mehrheit der Delegierten eines der Hnuptprinzipien des ganzen Ent- Wurfes zu Falle brachte. Das war den leitenden Herren so unangenehm, daß man nachträglieh durch' allerhand Zählungskunststückchcn das Resultat der entscheidenden Abstimmung ins Gegenteil zu verkehren suchte. Nun muß man wohl befürchtet haben, beim nächsten Gemeinde« tage möchte sich eine größere, selbst mit der liberalsten Rechenkunst nicht mehr anzuzweifeinde Majorität gegen gewisse Bestimmungen ״Dev Zionismus erstrebt für da■ jüdische Volk c!!o Schaffung einer üffentlich-rcchilich gesicherten Heimstätte in Palltatlna.“ n , n Bänder .Programm« des Entwurfes wenden, der alsdann gar keine Aussicht hätte, von der Regierung akzeptiert zu werden, und inan hat sich deshalb entschlossen, lieber vorher reinen Tisch zu machen und alle unsicheren Kantonisten in Zukunft vom Gemeindetagc überhaupt auszuschließen. Nur diesetn Zweck kann die Statutenänderung dienen sollen, die der Deutsch-Israclitischc Geincindebund dem XII. Außerordentlichen Gemeindetag, der am 11. Juni zusammentreten soll, vorschlägt. Von vornherein sei die Offenherzigkeit anerkannt, mit der hier ein zwar auch keineswegs liberales, aber doch einigermaßen ertragliches Wahlvcrfahrcn in ein kraß reaktionäres umgcwandclt werden soll. Während nämlich bisher jede dein Ocmeindcbunde angehörende Gemeinde auf einen Jahresbeitrag bis zu 50 Mark eine Stimme und für jede weiteren 100 Mark Beitrag eine weitere bis höchstens fünf Stimmen hatte, soll jetzt die Stirnmenzahl nach der Größe der Gemeinden abgestuft werden, und zwar soll jede Gemeinde bis zu 300 Seelen eine Stimme, bis zu tausend Seelen zwei Stimmen Und für jede weiteren angefangenen 500 Seelen eine Zusatzstimmc, bis zu insgesamt achtzig Stimmen erhalten. Das würde zur Folge haben, daß beispielsweise Berlin 80, Frankfurt a. M. 45, Breslau 40, Köln 22, München 21 usw. Stimmen erhalten würden. Man braucht nur die Stimmcnzahlcn der 10 bis 15 größten deutschen Gemeinden zusammcnzurechncn, um zu ersehen, daß diese Gemeinden allein in der Lage sein würden, den Gemeindetag vollkommen zu beherrschen und alle Fragen nach ihrem Gutdünken zu regeln, wenn man noch dabei bcdenkt, daß die Mitglieder des Ausschusses des D. I. G. B. ohne weiteres stimmberechtigt sind. Um *nun aber auch die Minoritäten der Großgemeinden mit absoluter Sicherheit mundtot zu machen, werden in dem neu vorgcschlagcncn § 13 der Grundverfassung für den D. I. G. B. sämtliche einer Gemeinde zustchendcn Stimmen an einen einzigen Vertreter dieser Gemeinde gebunden. Es können also — selbst wenn bei* spielswcisc der Vorstand der Berliner Gemeinde auch eine Anzahl Minoritätsvertreter zu entsenden die Selbstlosigkeit haben sollte — diese Vcrtreter disscnticrcudcr Anschauungen reden, soviel sie wollen — auf die Stimmabgabe der 80 Stimmen der Berliner Ocmeindc haben sie nicht den allergeringsten Einfluß, denn mit der ״Füllrung des Stimmrechts”, wie es in dem Entwurf so schön heißt, wird selbstverständlich nur ein Anhänger der Richtung des Gcmcindcvorstandes betraut werden. Damit wäre aber der jüdische ״Liberalismus” von 1911 definitiv sichcrgestclit. Der Wahlspruch aller echten Reaktionäre war aber im Qegcnsatz zu liberaler Vertrauensseligkeit immer: ״Man kann nie vorsichtig genug sein!” Das haben unsere liberalen Reaktionäre sich ebenfalls mit überraschender Schnelligkeit angeeignet. Darum haben sic noch eine besonders schlaue Bestimmung ersonnen, die ebenfalls überaus harmlos und selbstverständlich' aus* sieht, in Wahrheit aber den rücKschritt* liehen Kernpunkt der ganzen Statut e n ä n d c r u n g ausmacht. Der vierte Absatz des famosen § 13 bestimmt nämlich in aller Naivität, der man so gern trauen möchte, wenn nicht eine gar hinterhältige Arglist allzu fröhlich aus ihr herausschautc: ״Die Vertreter jeder (jcmeiude müssen volljährige Mitglieder oder Bcamte der betreffenden Gemeinden s e i!1.” Wer hört nicht schon im voraus, wie unsere Liberalen im tiefsten Brustton ihrer freisinnigen Ueberzcugung sich gerade für diese Bestimmung cinsctzcn weiden. Die Argumente dafür sind noch ^illifgcr als die Brombeeren in den wohlfeilsten* Jahren. Denn es ist doch ganz selbstverständlich, daß nur ein Angehöriger einer Gemeiude ihre Ansichten und Interessen in dem jüdischen Gemeindeparlament richtig zur Geltung bringen kann. Zehn Sitzuiigsstundeii lang wird uns dieses Thema in allen Variationen vorgetragen werden. Audi wir könnten gern in das ״sehr richtig”, das jeder dieser Reden folgen wird, einstiinmen, wenn die Sache nicht einen recht beträchtlichen Haken hätte. Die kleinen Gemeinden im ganzen Deutschen Reiche, denen die Erläuterungen zu der vorgeschlagenen Statutenänderung so schön vorrechnen, daß sie jetzt vielfach ein nahezu hundertmal größeres Wahlrecht als die Großgcmcindcn haben, könnten nämlich, sofern man nur den Wortlaut des neuen § 13 ansieht, immer noch einiges Gewicht gegenüber den großen Gemeinden trotz deren hoher Stimmcn/ahl erlangen, wenn sie auch in Wirklichkeit in der Lage wären, eigene Vertreter aus ihrer Mitte zum Gemeindetage zu entsenden. Hier aber liegt eben die Achillesferse der ganzen Statutenänderung, denn die kleinen Gemeinden werden in den allermeisten Fällen der recht beträchtlichen Kosten wegen und auch aus anderen Gründen .auf einen eigenen Vertreter beim Gcmcindctage verzichten müssen. Nun gestattet ihnen freilich das neue Statut gnädig, sich zu je zehn Gemeinden zusarnmcnzuschlicßeu und einem gemeinsamen Delegierten, der einer dieser zehn Gemeinden angehören muß, ihre zehn Stimmen zu übertragen. Das ist aber nur eine scheinbare Konzession, die lediglich den Zweck haben kann, den reaktionären Stachel der vorangehenden Bestimmungen etwas zu verdecken. Denn einmal macht diese Bestimmung das ganze Gerede, das über die Notwendigkeit eines in der Gemeinde heimisehen Vertreters angestiinmt werden wird, vollkommen illusorisch, und sodann wird es, selbst für zehn eigens zu diesem Zwecke zusammengetretene kleine Gemeinden immer noch außerordentlich schwer sein, einen der Ihren zum Gemeindetag zu schicken. ׳Wobei wir ganz die Schwierigkeit außer acht lassen wollen, wie zehn verschiedene, eventuell ziemlich weit von einander entfernte Gemeinden sich auf einen Vcrtreter einigen sollen, der wirklich die Stimmung und die Ansichten seiner zehn Auftraggeber zum Ausdruck bringen soll. Gerade diese Bestimmung, die ein Entgegenkommen an die kleinen 'Gemeinden vortäusehen soll, und die ihnen das reaktionäre Gemengsei der übrigen Bestimmungen schmack- Haft zu machen bestimmt ist, zeigt also am allerdeutlichsten, was die Herren vom D. I. G. B. mit der Statutenänderung eigentlich wollen. Der Ausschuß des D. I. G. B. will sich ein Schattenparlament schaffen, das nur zu genehmigen hat, was er ihm vorschlägt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.