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Jüdische Rundschau · 1910-06-10 · Heft 23 (10.6.1910) · page 7

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XV (1910)
Issue
Heft 23 (10.6.1910)
Date
1910-06-10
Page
– (sequence 7)
Language
German
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No. 23.?UEDISCHE RUNDSCHAU Seite 275. LITcRARISCHC RUMDSC Die Rechtsverhältnisse der Juden In Preußen seit dein Besinne des 19. Jahrhunderts. Gesetze, Crlasse, Verordnung, Entscheidungen, hcrausgcgcbcn von Br. jur. Alfred Michaelis, Rechtsanwalt in liainni i. W. Berlin 1910. Verlag von Louis Latnin. Pas Buch ist. so sagt der Verleger, in einer An- Kiiiuügimsr entstanden, dal! es bisher an einer nur cinigcrmaHen brauchbaren Zusammenstellung der Nonnen über das Öffentliche Recht der Juden in Freu cn fehl(. Diese Tatsache ist wirklich um so h>!n>iu!iic!1er, als die Kenntnis der in Frage stehenden;vstimiiumgen fiir jedes Mitglieder einer Synacoa»-.•.:cineimle von Bedeutung, insbesondere aber für k ׳bbiner. Lehrer und andere Kultusbcaiutc, für tlciiK adevorstchcr und Repräsentanten sowie auch 1:11 .׳ca Juristen in vielen Füllen unentbehrlich ist. I. iin .Niiumlting von diesen meist schwer Zugang- 11J״ Gesetzen, Ministerialverfügungcn und Entsch.'., «ngcit aus dem so stark vernachlässigten Ücha; . b daher unzweifelhaft allen Interessenten im linc.a..n Grade willkommen sein. Aulier den noch gi... 11 den Bestinunungcn über Bildung und Org.u;. :am der Synugogcngcmcindcn in den vcrschiedci׳.. l.andcsieilen. über Kultuswcsen und Kultusabg,1! . . über die jüdischen Volksschulen, über den Au aus der Svnagogcngcmcindc und aus dem Jס;um. über die Rechtsstellung auslündischcr Ja...!, ui Preußen. über das Armenwesen usw. ent- II. »1; i.!s in der Anordnung und stofflich gleich vorzmM.iie und sauber gearbeitete umfangreiche Buch aiu.. eine (durch kleineren Druck kenntlich gemachte) Aiav. ahl der heute obsoleten ,,Allerhöchsten Kabine:: >rdres und Ministeriaireskripte zur Regelung des J.nlcnwesens". wie sie ja, speziell in den dreiliigei mul vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts, für die .iltprcullischen Provinzen in grolicr Anzahl ergaiuen sind. So besitzt das Werk neben seiner durch.ms aktuellen Bedeutung auch eine nicht zu untciachätzcnde Wichtigkeit als Quellcnsammhing h:r den Historiker und Nachschlagewerk für den üescinehtsfrcund. l'ui die praktische Brauchbarkeit des Buches zu erhüben, hat der Herausgeber ferner in knappen Zusainmenfassiingcn gesondert behandelt: das Volkssclmlmiterhaltungsgesetz vom 28. 7. 1906 und die jiidiwlicii Volksschulen, die Reeliisverhühiiisse der jildiseheu V-'lksschtillehrcr. die Zuständigkeit der Üerieluv l'.ehörden in Angelegenheiten der Syna- «••gciigcmciiulen, das Verfahren bei Reklamationen . . d,. Veranlagung zu jüdischen Kultusabgabcn. 1 u,;11 /weiten Teil endlich sind die einschlägigen 1 .i.iHiiiidiaigen der höchsten Gerichtshöfe, soweit sie sich m Sammlungen und Zeitschriften publiziert landen. vollständig oder auszugsweise zum Abdruck gelangt. Was den historischen Wert des Buches — der aber durch diese Aussetzung nicht im entferntesten gevhmük-ri werden soll und auch garnicht geschmä* leit werde 11 kann - entschieden noch erhöht hätte, d.1st,' nre eine einleitende Orientierung über die bis• henge Bibliographie der behandelten Materie gev.esen. Dali seit Zanders Handbuch, enthaltend die sämtlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der J! Jen im Preullischcn Staate vom Jahre 1885, nichts Ai iuiaelics mehr erschienen sei, wie Verfasser'im bemerkt, ist docli nicht ganz richtig: cs sc! mir an das immer noch klassichc Werk von l u< 1! ,ki Auerbach erinnert über ״das Judentum und *ח!••׳ Bekenner in Preullen und in den andern deutklu:! Bundesstaaten", das bereits vor zwanzig JaliHii. besonders in seinem zweiten Teile, unter reich: eher Heranziehung der cinschlagcndcn Be- *nn.i .ungern die rechtlichen Verhältnisse der Juden hs 1*1 ailien sowie die Rechtslage der jüdischen Qcmciiulcn und ״der ihnen zur Pflege ihrer Religion gewährten Verfassungen" klarzustellen versuchte. , (icv:.;; Auerbach schwebte eine andere Aufgabe v״r. 1 ls sic sich Michaelis gestellt hatte, und die b.'iJ.i! Werke weisen mehr als nur formelle Verkk.cJviiheitcn auf; aber Erwähnung hätte jene vorzs ..liehe Studie in einer denselben Stoff behandelnden Arbeit doch finden sollen. — Alles in allem: man kann den Verfasser und nicht /״letzt den Verlag, der den vorliegenden Band z״ den besten seiner Editionen zählen kann, nur bc- Glückwünschen. Bruno Kirschncr. * R.-A. Dr. Kollcnschcr. Rechtsverhältnisse: der Jude» In Preulicn. Verlag J. Guttentag. Bcr- Im 1910. :in äußerst buntscheckiges Bild bietet die preuc Judcngcsctzgcbung, eine getreue Ab spie geder großen territorialen Veränderungen, denen Jen wiederholt im vorigen :n war, vom Edikt vom 11, März 1812 an, wel• dies den fortschrittlichen Qcist der Erhebung Prcu- Bens aus tiefster Erniedrigung zeigt, aber nur für den kleinen Rest des Landes galt, das der Tilsiter Friede belassen hatte, bis zur Ucbcrnahmc der mannigfachcn Judcngcsutzc in den 1866 hinzugekommcneu Provinzen. Es fehlte bisher eine zusammenfas• sende, erschöpfende Darstellung dieser in den verschicdcnstcn Quellen zerstreuten zahlreichen Judengcset/.c und Verordnungen, mul cs ist ein großes Verdienst des Verfassers, uns diese In klarer übersichtlicher Form und Anordnung gegeben zu haben. Er hat damit eine empfindliche Lücke ausgcfüllt. Was aber seine Arbeit ganz besonders wertvoll macht, ist der eingehende vortreffliche Kommentar, welcher dem für die Synagogcugcincindcn in den alten preußischen Provinzen noch jetzt geltenden Gesetze betr. den Austritt aus der Kirche und den Austritt aus der jüdischen Synagogcngcmcinde, beigefügt ist. In seiner knappen, gedrungenen Form gibt er doch eine erschöpfende Darstellung der zu diesen Gesetzen ergangenen Entscheidungen, der bezilgliehon Literatur und Verwaltuugspraxis und ciuo klare, leichtvcrsländliehc Belehrung über alle Streit- und Zweifelsfragen. Ich stehe nicht an, ihn dem in den Kreisen der Juristen besonders hochgeschätzten geradezu unentbehrlichen Kommentar der Zivil- Prozeßordnung von Svdow-Busch als in seiner Art gleichwertig an die Seite zu stellen. Jede Synagogen gemein de und jeder, der sic h mit jüdischen Angele gen h eiten beschältigt, müßte dieses Buch besitzen, und es dürfte bei keiner Beratung des Vorstandes oder der Repräsentanten fehlen. Besonders hervorzuheben sind die Erörterungen über die Rechte und Pflichten der Ausgetretenen für die Zeit nach dem Austritt und über die Regelung des jüdischen Religionsunterrichts, wobei die Be- Stimmungen des neuen Schulunterhaltungsgcsctzes eingehend und zutreffend berücksichtigt sind. Nur eine kleine Ausstellung möchte ich mir er- Inubcn. § 42 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 bcstimmt, daß das Wahlgcschäft durch einen Abgcordneten der Regierung geleitet wird. Der Verfasser bemerkt hierzu in Anmerkung 1, daß dies nur für die Rcpräscntationswalilcn gelte. Ich kann diese Auslegung nicht für zutreffend halten. Der Wortlaut des Gesetzes bietet hierfür keinen Anhalt, und nach der mir bekannten Praxis werden die Vorstandswallten auch tatsächlich durch einen Vertreter der Regierung geleitet. Durch die preußische Judcnhcit geht jetzt eine mächtige Bewegung für eine gesetzliche Ncugestaltimg unserer Gemeindeverfassungen, und in dem Kampfe der Parteien um den Inhalt der künftigen Gesetzgebung fehlt cs nicht an schiefen Urteilen und Schhgwortcn. die nur in einer mangelhaften Kenntnis des bestehenden Rechts ihren Grund haben. Klare Richtlinien für die Zukunft lassen seih «her nur gewimicn aus dein vergleichenden Studium der Verg.mgcnhcit und Gegenwart, und so sei die cmgeltende Beschäftigung mit dem besprochenen Buche auch allen denen warm empfohlen, denen die Zukunft des jüdischen Qcmcindelchcns am Herzen liegt, die an dessen segensreiche Gestaltung mitarbeiten wollen. ״. . , . Amtsgcrielitsrat Blumenfcid. * * Die Helden. Eine Dichtung von Friedrich Porcs Wien 1910. Im Selbstverlag des Verfassers. *Das Hübscheste an dieser kleinen Dichtung ist ic Idee Juda’s Helden in Gemeinschaft auftreten ti lassen Wir werden in überirdische Regionen •ersetzt. Schauplatz: Eine weite unabsehbare Ebene n schimmerndes weißes Licht getaucht. Tief im Untergründe die hcllleuchtcndc Scheibe der Sonne. Volke״ ziehen im Umkreis des Planes langsam dain Und cs erscheinen Moses und Josua, Juda tukkabi und Bar Kochbar und der «Held mit den räumenden Augen." Sic pflegen Rede und Qcgcnede über den Wert des Sieges. Da geht ein Beben urch die himmlischen Oezcltc. Ein Qcwaltigcs muß uf der Frde vor sich gehen. Schon dringen dumpfe •osaunentöne durch den Aclhcr, stets lauter und mtcr wird der Schall und da ziehen sic auch schon orbei das Volk Juda, das an den Toren der alten icimat angclangt ist. ״ic..Sc]1nsUWunsch den*!״ üt den träumenden Augen , der Wunsch, den c r n indischen Volke wicdcrcrwcckt hat. er ist In Erßlung gegangen. Die Jugend reicht Ihm Jubelnd die ־aImc des Sieges und voll Ehrfurcht beugen sich or ihn! die Helden Juda’s und bringen ihm ihre Hu!- Sunr«lar. Soviel vom Inhalt der ananrachslo,״־ Achtung die ״zum fünfzigsten Geburtstage Theodor;crzl’s dtmV Andenken des großen Führer’*״ gewldmet ist. Ob sich das Spiel zur Aufführung eignet mag Ich nicht entscheiden, jedenfalls ist ihm ein pulsierender Rythmus besonders gegen den Schluß hin nicht abzusprechen und man könnte cs ruhig auf einen Versuch ankommen lassen L. L. * Der vor kurzem erschienene 13. Band des ״Jahrbuchs für iiidlsclio Gcsclilctilo und Literatur4* (Berlin, M. Poppclaucr) hat folgenden Inhalt: ״Gustav Karpclcs", von Dr. M. Lcwin; ״Rückblick auf das Jahr 5669", von Prof. Dr. M. Philippson; ״Literarische Jahresrevue", von A. Hcbräus; ״Esra", von Albert Katz; ״Zur ältesten Geschichte des Christentums", von Dr. S. Bcrnfcld; ״Moritz Veit als Kämpfer für die Emanzipation der Juden", von Prof. Dr. L. Geiger; ״Der Talmud als Bildungsmittel", von Rabb. Dr. iur. M. Eschelbachcr; ״Arier und Semiten in ihren ethischen, sprachlichen und kulturhistorischen Be- Ziehungen", von Dr. S. Feist; ״Die jüdische Speisetafcl", von Prof. Dr. A. Berliner; ״Der Amhoorcz“, ein Kulturbild von J. Borehardt; ״Mitteilungen aus dem Verband der Vereine für jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland". Max Eisler: ״Allein auf der Welt“. Gedanken zur Kunst des Jozcf Israels. Jüdischer Buch- und Kunstverlag (Inh. Max Hickl), Brünn. Vor kurzem hatte ich Gelegenheit, an dieser Stelle Max Eislcr's treffliches Büchlein ״Von jüdischer Knust" anzuzcigen. Der Autor hat nun in einer kleinen, knapp 12 Seiten starken Broschüre aufs neue einige Betrachtungen über die Kunst des berühmten Altmeisters zu Papier gebracht. Ob eine Notwendigkeit für diese winzige Publikation vorlag, bleibe dahingestellt. Die individuelle Kunstauffassung Eislcr's tritt jedoch selbst in den wenigen Blättern deutlich hervor und verdient gerechte Anerkennung. L. L. * Ein eigentümlicher Mensch. Von Fritz Kuschnltzky. Leipzig, Verlag für Literatur, Kunst und Musik. 1909. Fürwahr, eine recht eigentümlicher Mensch ist der Verfasser dieses Buches. Er kennt den Wert — oder besser — den Unwert seiner Aufzeichnungen ganz genau; das hat Um jedoch nicht gehindert, Jiesc drucken zu lassen. Wenn er sich aber in einer Art Mürtyrcrbewußtscin prophezeit, eine Flut von roter Tinte werde sich über sein Opus ergießen, so geht er denn doch etwas zu weit. Er setzt dabei bei seinen Kritikern eine gewisse Verschwendungssucht voraus, die nur in den seltensten Fällen anzutreffen sein wird; denn rote Tinte ist zu Besserem gut. — Wer sicli mit der Psychologie des heutigen jungen Juden befaßt, mag das Schriftchcn immerhin zu seinem Material legen. L. L. * Jossele. Von A1 b e r t K a t z. Aus dem polnischjüdischen Jargon nach einer Erzählung von Jakob Dienesohn frei bearbeitet. Leipzig, Gustav Engel. 1910. Eine nachdenkliche Geschichte, diese Erzählung von Jossele, dem schwächlichen kleinen ״Chcdcrjingcl", der Zeit seines Lebens ein Prügelknabe blieb, weil cs sein Schicksal war, für andere zu leiden. — Zwar steht auf dem Buchumschlag Albert Katz als Verfasser angegeben und die sehr klein gedruckte Bemerkung ״Aus dem polnisch-jüdischen Jargon nach einer Erzählung von Jakob Dienesohn bearbeitet" nur auf dem Inncn-Titcl. Die freie Bearbeitung dürfte sich aber in der Hauptsache auf die — sehr lesbare ־־• Ucbcrtragung beziehen. In ihrem Inhalt hat Katz die Novelle wohl unverändert gelassen und nur einige Szenen, über deren Wert man rechten könnte, hinzugcliigt. Das Buch mag aber trotzdem empfohlen sein, denn cs birgt starke jüdische Werte in sich. L. L Eingegangene Bücher Sendungen sind nur an die Redaktion der Jödlschen Rundietuu*•. CharlottenbuM. Ulrlbtrcusir.«. *u richten. Rücksendung Juni nicht stattlmdcn. Die mit bcaclchncten Werke sind bereiS zur Besprechung vergeben. * Palästina und seine Kultur In fünf Jahrtauscnden. Von P. Thomscn. Verlag B. G. Tcubncr, Leipzig. Preis 1 Mk., gcb. 1,25 Mk. ״ , E״n W« y°״ •Juda• v°n Ernst Trampe. Verlag Maaß & Plank, Berlin. Preis 6 Mk. * Die Rechtsverhältnisse der Juden ln Preußen seit dem Beginn des IX. Jahrhunderts, Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Entscheidungen. Von Dr. Iur. Alfred Michaelis. Verlag Louis Lamm, Berlin. Preis 10 Mk. י, *Ausgewählte Schriften zur Jüdischen Frage, RH ״I?/• , Nt״B i r n b a u m (Mathias Achcr). Bd. I. Verlag Dr. Birnbaum u. Dr. Kohut-Czernowitz.

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