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Jüdische Rundschau · 1909-07-16 · Heft 29 (16.7.1909) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIV (1909)
Issue
Heft 29 (16.7.1909)
Date
1909-07-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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II—1 Uhr mittags. 5 \ % » « mJ esTUßi Nummer 29 Berlin, den 16. Juli 1909 — 27. T'nammus 5669 XIV. Jahrgang Ein neues Judengesetz Von ivehtsainvalt Dr. Kol lens cher-Posen. I .is Judengesetz für das alte Preussen rühre aus der Zeit des Absolutismus her; es trägt das ehrwürdige Datum vom 23. Juli 1847. In ei;!:1־ Zeit erlassen, in der von bürgerlichen Frei!:, iun überhaupt noch nicht viel die Rede sein könnt•.־, geschweige denn bei Juden, hat es einen!<10»1;1 Teil seines Inhalts darauf verwenden וייבשה, die staatsbürgerlichen Rechte der Juden fest/usiellen. Sechzig Jahre lang haben die Juden im alten Preussen unter diesem Gesetze gelob., das kein Verständnis für Staatsbürger* liehe 1 reiiieit hat, das die ־ preussischc Juden* schall ir. hunderte von schwachen Einzeige• iiwimu n auflöst, das sich darauf beschränkt, Be* Stimmungen rein formaler Art über die Ver* i'assiii;, und Verwaltung der Gemeinden zu ircikii, t ime au die vielen Wohlfahrtseinrich* umgt.1t und sozialen Pflichten zu denken, die jede j.alische Gemeinde haben muss. Es ist klar,11;!יא dieses Gesetz schon lange nicht mehr ausrcich.cn konnte. Ein zwiefacher Weg war gegeben, um die Lücken, die es Hess, auszu* füllen. Man konnte ein neues Gesetz־ wünschen, das. v״n anderem Geiste beseelt, den vielseitigen liecli'utussm unseres Zeitalters entspricht. Man konnte auch ohne Hilfe der Gesetzgebung selb* stiuulk: aus eigener Kraft die Organisationen seliaikn, die den erhöhten Bedürfnissen einer nicd.inen jüdischen Verwaltung Rechnung zu nagen haben. Der zweite Weg ist bisher immer mit giiiein Erfolge gewählt worden; die Juden lialvn es unterlassen, nach Staatshilfe zu rufen, sie haben nicht einmal vom Staate sich die Formen der Organisation geben lassen wollen. Als politisch liberale Bürger haben sie die Theorie von der ״Trennung von Staat und Kirche“ auch praktisch bei sich durchgeführt, haben freudig auf die staatliche Einmischung und den Zwang der Gesetze verzichtet, um unter grossen Lasten aber in Freiheit und Unabhiingigkeit in freigeschaffenen Organisationen die I’:lichten zu erfüllen, die ihnen die Religion und diu Menschenpflicht ihren Glaubensge* nossui gegenüber zu erfüllen gebieten. Mit Stolz kann die deutsche Judcnheit auf die Er* 01״e ihrer freiwilligen Arbeit hinweisen. Sie hat m.uer dem alten, unzulänglichen preussischen Judengesetz es verstanden, in den Gemeinden in ausividiender Weise für den Kultus und für die relT'io i'ii Bedürfnisse zu sorgen; sic hat in Mark!׳!! Vereinen und Verbänden den Kampf für das politische Recht der Juden geführt; sie hat soziale Mustercinrichtungen und hervorragende \v irtwbaftsanstalten geschaffen. 1 *nmit war das Ziel erreicht. Die weitaus Wos-u Mehrheit der Juden in Preussen war auch! damit durchaus zufrieden. Niemals haben \vei-' tcro Kreise den Wunsch nach einem neben Judengesetz laut werden lassen. Nicht als ob n'an das alte Gesetz als gut empfunden hätte. Aber man hatte sich mit ihm abgefunden. Das Besetz wird, soweit es der Regierung Aufsichts* »־echte einräumt, milde gehandhabt; die Regie*׳ [um׳ will sich möglichst wenig mit den Juden Massen. Die Lücken des Gesetzes waren durch freie Organisation ausgcfüllt. Man wusste auch wohl, dass der Wunsch nach einem neuen Ges°fze auf staatliche Berücksichtigung kaum zu rechnen hatte. Man erwartete aber vor allem | , ..Der Zionismus erstrebt tür das lOdlsclio Volk dl» , Schonung einer ülfentUch-rcchtllch aesichcricn ilelmstitto io , Palästina." Dasclcr Programm. 1 fiHG ÖG3 MeH « LI» neues Judcrißesetz. Von Rechtsanwalt Dr. Kollcnschcr - Posen. — Gedenkrede au! Theodor Herz!. Von Dr. Hans Gideon Hey* ן in ann, — Der neue Kanzler. - Die Auswanderung der Armenier. — Sozialdemokratie und Judcniragc. — Probleme der Jüdischen Emigration und Kolo* nlsatlon. Von Davis Trlotscl! (Berlin.) — Was iiir du Landsmann ist Max Nordau? — ״O atto Burschcnhcrriichkclt.<* — Das Judentum am j Scheidewege. Von Rabbiner Dr. Max Joseph* IStolp i. P. — Aus aller Welt. — Palästina-Rundscliati. — Vom IlUbverclii. — Zionistische I3ewcgung. — Vcrclnsnindscliuii. — Aus den Gemeinden. — Feuilleton: Kadimah. ErzUhlung von Sam. Q o r d 0 n; frei übersetzt von M. P u 1 v c r m a n n. -• Theodor lierzl. Von Dr. M. Nordau. von dem reaktionären Staate nicht ein freiheitliches Gesetz. Und dennoch setzte vor einigen Jahren das Streben nach einem neuen Judengesetze ein. Die beiden grossen jüdischen Körperschaften — Verband der Deutschen Juden und Deutsch* Israelitischer Gemeinde-Bund — haben den Ruf erhoben und die jüdische Oeffentlichkeit musste ihn hören und sich mit ihm befassen. Das war den Führern jener Verbände gelungen. Nicht gelungen ist es ihnen aber, in der Frage des neuen Judengesetzes wirklich die Führung zu gewinnen, die grosse Masse der Juden in Preussen für den Kampf um ein Judengesetz zu begeistern. Die grosse Mehrheit selbst der ge* bildeten Juden ist ruhig geblieben — nicht etwa aus Gleichgültigkeit, denn bei den deutschen Juden sind die Zeiten des bösen Indifferentis* mus vorüber, sondern aus sachlich* ernsten Erwägungen. Sic hat sich und ihre Fähigkeit und Bereitwilligkeit zu frei* williger organisatorischer Arbeit nicht unter* schätzt und sich nicht zu grossen Erwartungen ob der Güter hingegeben, die vom preussischen Staate zu erwarten sind. So hat im Jahre 1005 der Freiburger Pro* fessor Rosin den Entwurf eines neuen Judcnge* setzes der Oeffentlichkeit vorgclcgt. Ein Muster an juristischer und verwaltungsteclmischer Konstruktion, war dieser Entwurf praktisch doch nicht verwertbar. Von dem Fehler des gelten* den Judengesetzes, das keinen Zusammenhang zwischen den einzelnen Synagogcn-Gemcindeti kennt, war er in den entgegengesetzten Fehler verfallen. F.r, hat eine zu straffe Organisation geschaffen, jeder Gemeinde zwei höhere In* stanzen in der ״Provinzialsynode“ und der ״Landessynode“ vorgesetzt und diesen höheren Instanzen die Entscheidungen nicht nur in finanziellen ׳Dingen übertagen, sondern auch über dasiuS in sacra, über Kultus und Ritus.״ Äh diesem Eingriff in die religiösen Selbstbestim* mungsrcchtc der Gemeinden ist der Entwurf ־schon bei den Juden selbst gescheitert. Eine religiöse Schablone, die in Berlin gefertigt wer* den sollte, und in die alle Gemeinden ohne Rücksicht der individuellen religiösen .Wünsche und Bedürfnisse gezwängt werden, erschien :denn doch der gesamten preussischen Judenheit als ein zu grosser Gewissenszwang. Mit einem Sturm der Entrüstung ist dieser Rosin’sche Ent* wurf fortgefegt worden, kein Retter ist ihm er* standen. Aber doch ein Rächer. Die ״Spitzen der Behörden“, die Vorstände und Ausschüsse der erwähnten grossen jüdischen Organisationen, haben das Votum der Allgemeinheit zwar mit Rücksicht auf den Rosin’schen Entwurf richtig verstanden und haben ihn fallen lassen. Aber sie haben nicht gehört, dass man überhaupt keinen Gesetzentwurf auf Vorrat haben wollte. Deshalb haben sic sich in ihren ruhigen und unbewachten Vorstandsstuben sofort wieder an die Ausarbeitung eines neuen Entwurfes gcmacht. Wenn der Entwurf eines Gesetzes in derselben Weise von der Regierung vorbereitet werden sollte, wie dieser Entwurf von der nicht gewählten Kommission der freien Organisation, so würden mit Recht schwere Vorwürfe von liberaler Seite gegen die Regierung erhoben werden. Niemand ist befragt und gehört worden. Die Synagogcn-Gemcindcn sowohl als die Vereine und Verbände sind bei den Vorbc* reitungsarbeiten übergangen worden, die öffent* liehe Meinung ist durch Presse und Versamtnlungen nicht zum Worte verstattet worden. Im April ist der Entwurf als Ganzes vorgelegt worden, im Mai ist über ihn verhandelt worden. Seinem Inhalte nach hat der neue Entwurf den Fehler Rosin’s nicht vermieden und überdies eine Anzahl neuer Fehler begangen, die im ersten Entwurf Vermieden waren. Von der ״Landessynode“ konnten sich die Väter des Entwurfes, wenn auch der anstössig gewordene Name be*. seitigt wurde,• nicht mehr trennen. Der wieder aufgenommene Gedanke, dass in Berlin eine Körperschaft geschaffen werden sollte, die kraft staatlicher Autorität die gesamte preussischc Judcnheit nach aussen hin zu ver* treten berechtigt sein sollte, und die zugleich in der inneren Verwaltung allen Einzelgemeindcn vorgesetzt sein sollte, hat denjenigen, die be* gründete Aussicht — insbesondere kraft des von ihnen vorgcschlagenen Wahlrechts — dazu haben, Mitglieder dieser Körperschaft zu werden, gar zu gut gefallen. Sie haben darüber ihren ganzen Liberalismus vergessen. Sie haben keine gleichen, allgemeinen und direkten Wahlen verlangt, haben Eingriffe schärfster Art in die religiöse Selbstbestimmung der einzelnen Gemeinden vorgeschricben und die Möglichkeit von Verletzungen der Gewissensfreiheit gcduldet. Ja sogar die liberale Grundlehre von der Trennung von Staat und Kirche ist diesen ״übe* rnlen“ Juden nicht mehr heilig geblieben. Sie haben dem Staate die weitgehendsten Kontrollrechte gewährt, ihm unter dein Gesichtspunkte der Wahrung der ״öffentlichen Ordnung“ Ein* griffe in Kultus und Ritus gestattet, ihm die letzte Entscheidung über die Rcligionslchrbüchcr uberlassen, das religiöse Staatsexamen für Rabbincr und Lehrer eingeiührt. Wenn man bedenkt, dass die preussischc Regierung dadurch, dass sie in jenem berühmtem Maigesetz von 1S73 des Staatsexamen für christliche Geistliche vorgeschrieben hat, den Kulturkampf heraufbe* schworen hat, und wenn man weiss, mit welehern Eifer für ihre Glaubensfreiheit und welchem Unabhängigkeitsgefühl die deutschen Kathohken sich gegen dieses ״Kulturkampfexamen״ gewehrt haben, wird man erkennen, welche Rechtsgütcr und welche idealen Schätze man auf jüdischer Seite hier zu opfern bereit ist. Und wofür? Nur damit das neue Judengesetz nicht mehr das vormärzliche Datum von 1847

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