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Jüdische Rundschau · 1909-03-19 · Heft 12 (19.3.1909) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIV (1909)
Issue
Heft 12 (19.3.1909)
Date
1909-03-19
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Tim r Abonnomoota irf die wöchentlich am Frei• tu erschelnandc ״JUdUcha Randwhau* Kosten bei der Eiutedltlon und bei allen Post• Imtern vierteljährlich l,M M, tuutthalb Deuuchlands und Ocsteneich Ungarns j>_ (Cr Miifillcder Jüdischer Vereine Im Sammelbciug durch den Verein I,— M. «Hill JSdliehi Rundtcha■ E. 0. m. b. H, Bartl« SW. M, Zlmmertlr. 77. י Oeschlttsitunden: 3 bla 7 Uhr * ausser Sonnabend u, Sonntag. ••••••» n Ol SP > * - xn ״/ a > t. 1 Anzeigern kosten für dlo fOnfgespaUene Petitzelle oder deren Raum 35 PIß.; Stellcn-Anßebote und Gesuche sowie verelnsinlt• tellungnn u. ״Kleine Anielgen• nur 15 Pfg. o o 0 o o o 0 Manuskripte werden, wenn Porto beiließt, stets *urUck• ־ gesandt. - Redaktionsschluss Mittwoch mittags. Ridakllan Jüdische Rundsehsi Uerlin-Charlotteuburß, Blslbtreu-Str. 49. TsL CH.MSI. Sprechstunden Dienstag und Donnerstag 6—7 Uhr abends. a t « S * I e a 1 t I I I I a t t « J ALLG€M€&(Kl<i SUfgDOSCH© Z6BTUMO Nummer 12 Berlin, den 19. März 1909 — 26. fldar 5669 XIV. Jahrgang An unsere’Leser Mit der nächsten Nummer geht das erste Quartal des neuen Jahrganges der ״Jüdischen Rundschau‘• zu linde. — Unsere Leser haben in der kurzen Zeit seit Beginn des XIV. Jahr* ganges immerhin einen ungefähren Uebcrbliek gewonnen, wie wir unsere Pläne der Neugcstal* tting »ler ״Jüdischen Rundschau" zur Durchfüh* rinig bringen wollen. I:s verstellt sich von selbst, dass ln so knapper Frist — insbesondere unter so schwicrigen;itisscrcn Verhältnissen — nur erst Andenlungeii gegeben werden konnten. Aber doeh haben wir aus einer grossen Reihe von Zustlmnniiigscrklärtingcn die freudige Ucbcrzcugung erhalten, dass wir auf dem richtigen Wege sind. Utimuig zu sagen, dass der Weg zu dem vorgesteckten Ziele noch lang und verbesscrungs• bediiritig ist. Hie ״Jüdische Rundschau" wird immer mehr zcgeii. dass sie In Wahrheit eine moderne jüdische Zeitung ist. Die ״Jüdische Rundschau" wird das Wort ״modern" nie in dem Sinne verstellen, dass mm alles Alte als überlebt über Bord geworfen werden müsse, wie das gewisse nuizcitliche Reformatoren im Judentum mit viel Emphase verkünden. Die ״Jüdische Rundschau“ w;rd vielmehr daran fcsthaitcn, dass das Juden* tum, von seinen historischen Traditionen losgc* lost, eine!leere Schale sein muss, der nur zu bald dann ein anderer wesensfremder Inhalt ge* gehen wird — dass modern sein im Jüdischen Sinne nur ho’sscn kann: aufzuzeigen, wfo altneu das historische Judentum selber ist, Ja, wieviel moderner als unsere vklgerühmte moderne Kultur! Man denke nur an die ״modernen" Schlagwortc ״Soziale Gesetzgebung“, ״Bodenri'lorm" und so manche andere! Die ״Jüdische Rundschau" will aber auch zeigen, dass eine jüdische Zeitung heute andere Aufgaben hat, als eine kleinliche Familienmiehriehtcn-Chronik zu sein, als Jene Kräh* Winkel-Politik zu treiben, deren Aufgaben sich darin erschöpfen, antisemitische Albernheiten und kleinliche Schikanen der Behörden zu bekämpfen. Die ״Jüdische Rundschau" hat gezeigt, dass s:e auch diesen uns Juden aufgedrüngten Guerillakrieg nicht scheut, aber sic will ihr Pulver trocken halten für die gr0sscn lüdl - sehen Kämpfe, deren Entscheidung!*• schlachten zu schlagen allem Anschein nach u «1 ־ scrcr Zeit Vorbehalten ist. — — ״Jerusalem ist unvcrlcgbar" — schrieb einst der grosse Qeograph Friedrich Ratzel. Und dieses Wort des nichtjüdischen Gelehrten, das die geographisch-historische Bc« dingihe’t der Völker ausdrückcn soll, möchten wir allen denen zurufen, die an eine Zukunft des Judentums ohne ein territoriales Zentrum Jm Lande seiner Väter glauben. Diese Stätte «er nationalen und kulturellen Wiedergeburt des Jüdischen Volkes bereiten zu helfen, muss das Ziel aller modernen indischen Politik sein! Nie war eine Zeit dieser Politik günstiger als die heuige. Vielleicht muss es sogar heissen: Jetzt oder nie! — — ■ ■ ■ Eine Zeit so wichtiger Aufgaben und Kämpfe stellt naturgemäss auch an die ״Jüdische Rundschau", die dieser heiligen Sache dienen will, bc- I ״Oer Zlonlsmu» cr*trcl>t tllr dn! Jlidlicho Volk dlo Sditlluiiß einer Offcnltlcli-rcclilllch ucelchcrtcn IlelmtllUe In PatlUtlna,“ Dmder Programm, Aus item Intalt An unsere Leser. — Dlo wlrtschnltspolltlschcn Grundsätze der mosutsclicn Gesetzgebung. Von 1 Jr. Ludwig Wassermann. München. — Die Juden In Westfalen. I'.ine Zuschrift von Rabbiner Dr. Coblcnz, Bielefeld. Replik von Rabbiner Dr. B. Jacob. Dortmund. — P.L.D.C. Ein landwirtschaftliches Zukunftsbild. Von J. F c I d m a n n. Kiiicreth (Palästina). — Zentralverclu u. Gemeindeverein. — Der neue Schachmeister. — Aus aller Wett. — Pnliistlnn-Rumlschnu. — Feuilleton: Lea. Von Ben A v i g U o r. f Forts.) — Zionistische Bc• wcKunc: Sltziino’cn des Grossen Aktionskomitees: Angfo-Palcstlno Company: Palcstlncr Land Dcve• lopnicnt Conipoiiv: Neuo Nottoiialtondsmarkcu. — Aus den Gemeinden. — Vereins-Rundschau. Den per I. April 1909 neu hlnzutrctciidcn Abonucnten wird die ״.Kidlsclie Rundschau" auf Wunsch hls duliln gratis gcllofcrt. sondere Anforderungen. Deshalb erwächst auch allen unseren Freunden die ernste und dringende Pflicht, jeder nach seinen besten Kräften mit zu helfen, dass unser Ruf weit hin alle diejenigen erreicht, an die er ergeht! Werbe ein ]oder für unser Kampforgan und damit für unsere grosse Sache! Redaktion der ״Jüdischen Rundschau“. Uirtschaftspolitische Grund- Sätze mosaischor Gesetzgebung Von Dr. Ludwig Wassermann, München. Wer. wie der Zionismus von heute, das Bcstreben hat, bn alten Land auf planvolle Welse einen wirtschaftlichen Neubau zu errichten, der darf hcl dem Versuch der Auffindung seines Systems nicht vorgessen, dass das Neue stets auf den Schultern des Alten steht. Darum wird uns Immer die Aufgabe erwachsen, zu untersuchen, was ln den Lehren der Vergangenheit das Vergängliche, was das Dnucrndo ist, um dann das F.rprobtc In das neu zu schaffende Gebilde hinüber zu nehmen. Die Nationalökonomie hat die Wlrtschaftsgcschichte der Juden Im allgemeinen ausführlich bclmndclt. Wer bei L11J0 Brenfniio In München Wirtscliaftsgcschichto gehört hat, wird um manches bcreichert sein. Im Handwörterbuch der Staatswissen• schäften hat Prof. Adler über Sozialrcform Im alten Israel berichtet; Im U. Jahrgang der ״Neue Zeit" Beer einen Beitrag zur Geschichte des Klassenkampfs Im Ucbrülschcn Altertum geliefert. Wer bisher nach anderer Literatur suchte, musste thcologlscho und rein hlstorlscho Wcrko bcnutzen. — l» dem nun vollständigen System der potitlschcn Oekonomic (3 Bünde) von Dr. G. Ruhtand, Professor für Staatswissenschaft an der Schweizer Universität Frciburg', wird auch der indischen Entwlcklungsgcschlchtc In ausführlicher Weiso Raum gegeben. Dio wirtschaftspolitischen Grundsätze einer Nation sind mitbostlmmond für Ihro Entwicklung. Für dlo Juden sind diese Grundsätze gegeben In der mosaischen Gesetzgebung, i׳ Der oberflächliche Beobachter der Jüdischen Wlrtschaftsgcsclvlchto sicht In den unter Jakob nach Egypten ziehenden Juden nur ein Hirtenvolk. Das Ist aber falsch. Der Kernpunkt der jüdischen Wirtschaft war stets der Acker, und Qctrcldo wlo Wein stehen an erster Stelle Im Scgon der Väter, Im Gebet der Kinder. So bildet denn auch clno Rolhc von agrarischen Gesetzesbestimmungen bol Moses einen wesentlichen ,Teil der Gesetzgebung, dJo ausdrücklich mit den 10 Geboten auf glolchc Stufe zu stellen ist. Ruhland hat Recht, wenn er sagt ״dass der materielle und sittliche Wohlstand eines Volkes nach Moses mit dem Blühen und Gedeihe»! des Ackerbaues und der Ackerbauern zusammenfällt." Lange Zelt hat man geglaubt, dass Adam Smith der erste gewesen sei, der die Arbeit als Grundstock wirtschaftlicher Lehren gesetzt. Moses gebührt dio Priorität. ״Der Mensch ist zur Arbeit bestimmt, zur Arbeit verpflichtet, für sein Durcbkommen selbst vorantwortlich." Aber nicht die Lohnarbeit des modernen kapitalistischen Staates schwebt Moses vor. Auf eigenem Grund und Boden schafft der freie Mann. Damit aber wird die Verteilung des Grundbesitzes ln den Brennpunkt mosaischer Gesetzgebung gestellt. Diese Verteilung nach dem Prinzip der Gleichheit und Familie soll möglichst erhalten bleiben. Land ist keine Ware bei Moses; Israel nur Erb- Pächter des Gott gehörenden Landes, das unverüusscrlieh: ״Ihr sollt das Land nicht kaufen, denn das Land ist mein, spricht Jehova, und Dir seid Fremdlinge und Gäste von mir" (3. Moses 25, 23). Die Levirats* che (Bruder des verstorbenen kinderlosen Ehemanns heiratet dessen Witwe); die Bestimmung, dass dlo Erbtochter mit Grundbesitz nicht ausserhalb des Stammes heiraten soll, unterstützen den Wunsch des Gesetzgebers. Die mosaische Gesetzgebung ist konsequente Mittclstnndspolitik. Reichtum bringt Gefahr, Um gilt es zu verhüten ebenso, wie man sich vor Armut schlitzen soll. Selbst dem König Ist Ansammcln von viel Silber und Gold untersagt. ״Reichtum und Armut gib mir nicht, lass mich gemessen'fncln täg-'”"*-“ liebes Brot, damit ich nicht ühersüttig werde und leugne und spreche: Wer ist der Herr? Und damit Ich nicht verarme und stehle und mich vergreife am Namen Gottes." (Sprüche 30,8). Zinsnelmicn Ist verboten. Leibpfllelit besteht, im Sabbatiahrc sind die Schulden nachzulassen. Wenn der Schuldner in Not, darf er nicht gedrängt werden. Das Pfandrecht ist ihm günstig. Landwirtschaftlicher Orimdhesitz ist stets schuldenfrei und schuldcnhnlbcr unantastbar. Zur Erhaltung des Grundbesitzes innerhalb des Geschlechtes dient das Institut der Goelscbaft. Mussto Icuinud infolge von Verarmung sein Grundstück vor- .׳iussern, so batte sein nächster Verwandter, der Gocl, das Recht, das Grundstück zu einem bestimmtet» Preise von dem Käufer cinzulösen. Alle 50 Jahre findet das Jobcl- oder Halljahr statt, eine völlige restitutio in integrum der Im Lauf der Zeit verschobenen Bcsitzvcrhältnissc bezweckend. Im 3. Buch Moses heisst cs: ״Das ist das Halliahr, da Jedermann wieder zu den» Seinen kommen soll." Um raubbauartige Ackerwlrtscliaft zu vermeiden, findet alle 7 Jahre ein Brachiahr, das Schcmitta- Jahr statt. Eine ausführliche Armcngcsetzgcbung bringt sozialpolitische Momente in die Gesetzgebung. Keine Arbeit gilt als entehrend. Das Proletariat, aus dem cs ein EmpoTkommcn nicht mehr gibt, fehlt. Der Arbeiter kann wieder ziirilckkchrcn In dio Reiben des Mittelstandes. Darin liegt ein Schwerpunkt der mosaischen Arhcitcrgesctzgcbung, ebenso, wie In der Erhaltung dieses Mittelstandes. Ganz besonders aber bietet der sozialpolitische Teil der mosaischen Gesetzgebung mancherlei Bchcrzigcnswcrtcs. Das Dienstverhältnis, selbst auf Lebensdauer geschlossen, war keine Entwürdigung. Das beweisen die Ehen zwischen Knechten auf Lebensdauer und den Töchtern des Herrn. Die Misshandlung Ihrer Dienstboten Ist den Herren strengstens untersagt. Züchtigungen, die den Verlust eines Olledes, wenn auch nur eines Zahnes zur Folge hatten, gaben dem Knecht auf Lebensdauer sofort die Freiheit. Wer den Knecht tötet, wird mit dem Tode bcstraft• Dem Knecht darf keine Arbeit zugemutet wer- ' den, die dem Herrn keinen Nutzen bringt. Der Herr ist verpflichtet, Weib und Kind des Knechtes zu unterhalten. Auch der auf Lebenszeit angestcllte Dienstbc.te kann sich loskaufen. An allen Freudenfesten des Volkes und an Jedem Opfcrmalil des Herrn sollen sio teilnehmcn. Die Sabbatruhc gilt auch für die Dienstboten. Allen bringt das JobclJahr die Freiheit. I

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