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Jüdische Rundschau · 1908-11-13 · Heft 46 (13.11.1908) · page 11

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIII (1908)
Issue
Heft 46 (13.11.1908)
Date
1908-11-13
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1׳ b«,.,. JUEDISCHE RUNDSCHAUJs.»,no.46 Aus der zionistischen Bewegung l Mitteilungen des Zentralbureaüs der Zionistischen Vereinigung für Deutschland Wir machen die vcrchrlichcn Ortsgruppen und Vcrtraucnsmünncr darauf aufmerksam, dass s:ch für den Verkauf und für Verlosungen bei Chanukka 11-F eiern die Erzeugnisse der Kunstgewerbeschulc ״Bezalel“ in Jerusalem besonders gut eignen. Die Schule hat zu diesem Zweck passendcKollektioncn zusammengestellt, welche Ftili grau- Arb eite 11 iti Silber, Damaskus-A rbeiten in Broncc, Bilderrahmen und kleine Teppiche oder Kissen־ platten zum Preise von *II Mk.. S2 Mk. unu iö2,5U Mk. enthalten. Bestellungen sind unter gleichzeitiger Einsendung des Betrages an die Auglo Palestine Co. in Jerusalem an die K u n s t g e w e r b c s c 11111 e ..B c z a ־ 1 c 1“ i 11 J e r 11 s a 1 e m zu richten. Statut der Zionistischen Vereinigung für Deutschland Das Zentralbtireau gibt hiermit das Statut der Zionistischen Vereinigung für Deutschland bekannt: Einleitung § 1. Die deutsche Laudesorganisation umfasst alle im Gebiete des Deutschen Reiches wohnhaften Zionisten. § 2. Die Landesorganisation gliedert sich in Ortsgruppen, Gruppenverbände, Zentralkomitee und Deiegiertentag. § 3. Jeder Zionist gehört einer Ortsgruppe an, jede Ortsgruppe untersteht cbiem Gruppenverband. Der Delegiertentag setzt sich aus den Vertretern der Ortsgruppen zusammen. Das Zentralkomitee wird vom Delegiertentag gewählt. Die Einrichtung einer Ortsgruppe und eines Gruppenverbandes wird von dem Zentralkomitee ausgesprochen. § 4. Die Landesorganisation wird nach aussen durch der. Präsidenten vertreten. Delegiertentag .§ 5. Der Dclcgiertentag tagt an einem vom Zentralkomitee zu bestimmenden, der Regel nach in Deutschland gelegenen Orte und tritt mindestens j^des zweite Jahr zusammen. § 6. Die Aufgaben des Delegiertentagcs sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Geschäfts- und Rechenschaftsberichtes des Zentralkomitees; b) Feststellung des Programms und Etats der nachsten Vcrwaliungspcriode; c) Entgegennahme und Beratung von Petitionen und Anträgen; d) Wahl des Zentralkomitees für die nächste Verwaltimgspcriode. § 7. An den Verhandlungen können nur die von den Ortsgruppen gewählten Delegierten teilnehmen. Jede Ortsgruppe wählt c’nen Delegierten, Ortsgruppen von mehr als 50 Schtkelzahlern zwei Delegierte, Ortsgruppen von mehr als 100 Schekelzahlern einen Delegierten für jedes angefangene weitere Hundert. § 8. Die MitgFeder des Zentralkomitees haben Sitz und Stimme auf dem Delegiertentag. § 9. Das passive Wahlrecht zum Delegiertentag ist an die Erreichung des 24. Lebensjahres gebunden. §10. Jeder Delegierte verfugt nur über eine Stimme. Die Delegierten sind an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden. Zentralkomitee §11. Die Aufgaben des Zentralkomitees sind: a) Vertretung der Landesorganisation gegenüber ] anderen OrganisaFonen; j b) Verkehr mit dem Aktionskomitee; ן c) Ucberwachtmg der Organisation.! § 12. Die Anzahl der Mitglieder des Zentralkomitees I wird vom Dclcgiertentag bestimmt. — Der Delegiertentag | wählt den Präsidenten des Zentralkomitees und die be- ן stimmte Zahl \011 MitgFederu. — Mit Ausnahme des Präi .*identen wählt das Zentralkomitee seine Funktionäre i I selbständig. § 13. Das Zentral-Komitec hat einen geschäftsführenden Ausschuss des Zentralkomitees mit dem Sitz in Berlin einztisetzcn. Die Mitglieder des Zentralbureaus sind auch Mitglieder des Ausschusses. § 1*1. Das Zentralkomitee tritt mindestens einmal vierteljährlich in Berlin zusammen. Auf Antrag von drei Mitgliedern bat der Vorsitzende jeder Zeit eine ausserordentliche Sitzung nach Berlin eiuzuberufen. § 15. Der geschäftsfiihrcude Ausschuss hat von seinen Sitzungen alle Mitglieder des Zentralkomitees durch Mitteilung der Tagesordnung zu verständigen und ihnen laufende Berichte über seine TätigkeH zu geben. Zentralbureau § 16. Dem Zentralkomitee unterstellt das Zentralbureau, das aus vier vom Dclcgiertentag zu wählenden Mitgliedern besteht. Der Sitz des Zentralbureaüs wird vorn Delegiertentag bestimmt. § 17. Das Zcntralbureau besorgt die laufenden Geschäfte der deutschen Organisation. § 18. In allen Angelegenheiten verkehrt das Zentralbureau direkt mit den Ortsgruppen und Gruppenverbänden und berichtet darüber dem Zentra’komitee. Gruppenverbände § 19. Die Aufgaben der Gruppen verbände sind: a) Zionistische Propaganda; b) Ueberwachung der Gruppentätigkeit und Grün* düng neuer Ortsgruppen. § 20. Dem Zcntralburcau ist von jeder neu gegründeten Ortsgruppe sofort Nachricht zu geben. Bei Wegzug eines Mitgliedes der Ortsgruppe ist die nunmehr zuständige Ortgrtippc zu benachrichtigen. § 21. Der Gruppcnverbaml hat vierteljährlich dem Zcntralburcau einen Bericht über den Bestand an Mitgliedern und seine Tätigkeit zu erstatten. § 22. Der Gruppenverband wird von sämtlichen Mitgliedern der Ortsgruppen des Verbandes auf die Dauer eines Jahres gewählt. Das Zentralkomitee bestimmt d:e Zahl der Mitglieder. Jede innerhalb des Verbandes bestehende Gruppe hat das Recht auf Vertretung. Gruppen § 23. Ortsgruppe ist die Vereinigung von mindestens dreissig Zionisten an einem Ort. Das Zentralbureau ist jedoch berechtigt, auf Vorschlag des zuständigen Gruppenverbandes kleineren Gruppen von Schekelzahlern d:e Rechte der Ortsgruppe zu verleihen, wenn in diesen ein selbständiges Vereinsleben herrscht. — Mitglieder der Organisation an Orten ohne Gruppen gehören zu der nächstgelegenen Ortsgruppe. I 1 V r;*וי*יהי ״,*״ י "

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