Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XIII (1908)
- Issue
- Heft 6 (7.2.1908)
- Date
- 1908-02-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Jahrgang Wehrpflicht — Ehrpflicht Bei der Beratung des Miiitäretats wurde am Dienstag im Dcutsclicii Rciehstag vom freisinnigen Abgeordneten M u g - dan Klaue darüber erhoben, dass ausser den mittleren Beamten cs auch den Juden nach wie vor unmöglich gemacht wird, wenn sic Einjährige waren, Rcservcoiiiziere zu werden, wie ihnen nach dem gleichen Rechte, das allen Bürgern zuteil werden sollte, zustehen müsste. Die Behandlung der Juden in der Armee widerspreche der Verfassung und dem Gesetz. Die Voraussetzung der allgemeinen Wehrpflicht iiihrc hier nicht 7.11 ihren notwendigen Konsequenzen. (legen diese Ausführungen ist an und für sich nichts einzuwenden. Es hiessc Eulen nach Athen tragen, wollte man die Zurncksetzungcn, die der Jude int Heere erfährt, einzeln aufzählen. Er ist dort trotz aller papierrechtlichen Gleich- Stellung nicht gleichberechtigt. Ob die jetzigen Freisinnigen ihr Eintreten für die Juden ebenso ernst nehmen, wie ihre Forderung des allgemeinen, direkten und gleichen Wahlrechts in Prcussen, wollen wir ganz unentschieden sein lassen. Wir wollen glauben, dass cs sich um eine ernste Meinung und nicht bloss um ein Zum Fensterhinausreden handelt, das für das Festhalten der jüdischen Stimmen und sonstigen Wahl- Unterstützung bestimmt ist. Jedenfalls war cs aber ein ganz cuschiedcner Fehler, dass mau einen Abgeordneten zur Wallrung der Rechte der Juden vorschickte, der einen so grossen christlichen Religionseifer an den Tag gelegt hat. dass er es für notig erachtete, die Angehörigkeit zur Staatskirehe gegen die angestammte Religion cinzutauschcn. Er ist selbstverstündlich nur aus Ueberzcugung von der Gottheit Christi, von der Erbsünde und Erlösung durch den Tod des Heilands übergetreten. Ihm ist deshalb kein Vorwurf zu machen. Aber es liegt doch in einem solchen Falle nahe, dass die Regierung sich erinnert, dass alljährlich gerade aus den Kreisen der Juden, die Reserveoffiziere werden wollen, die sogar ihr höchstes Ideal darin erblicken, so Jcudal sein zu können, so viele das Judentum verlassen und nicht — w ie unzweifelhaft der Abgeordnete Mugdau — a!.s wahrer christlicher. Ueberzcugung, sondern in Erwägung der greifbaren Vorteile sich taufen lassen. Das ist feige Fahnenflucht, die beim Militär am allerwenigsten zu Beförderungen berechtigen sollte. Dass zufällig keine ungetauften, desto mehr getaufte Juden Reserve- und sogar aktive Offiziere werden, darf uns nicht wundern, da man ja auch leichter Notar zu werden Gelegenheit hat, wenn man sich taufen lässt. Die allgemeine Wehrpflicht liegt uns nicht bloss als deutsehen Bürgern und Preussen ob, sondern auch als Juden und ist hier w.ic dort zugleich allgemeine Ehrpflicht. Wer sich als Jude aus der angegriffenen Linie in das entgegengesetzte Lager begibt - Übertritte aus innerer, tief religiöser Lbcrzeugung. wie im Falle Mugdan, werden liier nicht niitgezälilt — ist ein Fahnenflüchtiger und Ehrloser. Wer sich um der Karriere willen tauten lässt, schafft erst dadurch die Möglichkeit, dass den L'cbcrzetigungsfreuen ihr verfassungsmässiges Recht v<»renthalten werden kann, auf Grund dessen, dass man oben annehmen muss, dass cs für den Juden eine Kleinigkeit ist, sich taufen zu lassen. Der Jude, der sich taufen lässt, realisiert bereits die Forderungen des Antisemitismus. Er verlässt die Reihen der von allen Seiten Bedrängten und stellt sich und seine Nachkommen in die Reihen der Majorität, von der die Minderheit iti ihren Rechten verkürzt wird. Zugleich wird sein Treubruch den Juden zur Last gelegt, die den Treubruch nicht begehen. Dass getaufte Juden — w ir sprechen wiederum nicht von religiösen Leuten, denen cs eine Gewissenssache ist, die Heilswahrheiten des Neuen Testaments zu bekennen — die die alte viertausendjährige Treue gebrochen haben, die neue, kaum wenige Jahrhunderte alte Treue zum preussischen Königtum bewahren werden, ist mindestens zweifelhaft. Wie sie einmal die allgemeine Ehr- und Wehrpflicht um schnöder Vorteile willen aus krassem Egoismus verlassen haben, so־ werden sie das wieder tun, wenn ein anderer Vorteil ihnen winkt. Dass die Vertreter der Regierung unwillkürlich solche Er* wägungen hegen, wenn der Abgeordnete Mugdan fluten im Namen der Juden die Rechtsverkürzung vorhält, ist ganz natürich, und wer wollte es ihnen verdenken, wenn sie vergessen oder nicht wissen sollten, dass der Abgeordnete Mugdan sicherlieh zu der kleinen Schar gehört, die aus reiner religiöser Innigkeit cs für nötig erachteten, die Lbcrzeugung und das Bekcimtiiis zu wechseln, und nicht wie ein schmutziges Hemd, wie ein böswilliger Abgeordneter ihm einmal vorwarf, als er von der Erhaltung des christlichen Geistes im Volke sprach. Aber das hindert nicht, dass es wieder einmal eine ungc* hcucrliclic Ungeschicklichkeit des freisinnigen Fraktioiisvor- Standes wari als er zuliess, dass gerade der Abgeordnete Mugdan Klage erheben sollte über die Zurücksetzung der Juden, wenn sie Reserveoffiziere werden möchten. Der Abgeordnete Mugdan hat ja durch seinen UebertrUt \cn: Judentum zur Landeskirche bewiesen, wie gross sein Interesse für das Christentum ist, und dass er jedenfalls das Judentum -- das er nur aus Ueberzcugung verlassen hat — aus religiöser Ueberzcugung — für minderwertig gegenüber dem Christentum ansieht;. denn sonst hatte er es doch nicht in seiner ehrlichen Uebcrzcugungstreue verlassen. Damit aber ist es fiir uns unmöglich, sein Eintreten für uns zuzulassen. Das