Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XIII (1908)
- Issue
- Heft 2 (10.1.1908)
- Date
- 1908-01-10
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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No• 2 5*״'«"•» a w iÄvA'-iLJSÄfj«׳ * '.SaiOfe-- * i JÜDISCHE RUNDSCHAU als allen anderen in der Generalversammlung vertretenen Anteils-Eignern zustehen. d) Die Vergebung weiterer Gründer-Aktien ist von der schriftlichen Zustimmung der Majorität der Inhaber der ersten 89 Gründer-Aktien abhängig. Da die Beratungen über diesen wichtigen Punkt den grösseren Teil des Abends ausgcfiillt hatten, wurden auf Antrag des Herrn Dr. H antke die Punkte 3. 4, 5, 6, 7 zur Ver- Handlung in der Generalversammlung zuriiekgestellt und man ging an die Besprechung von Punkt 8, Wahl des Herzlwaldes. Ein früherer Beschluss, das Land bei Hulda als Terrain für den Herzlwald zu kaufen, ist nicht zur Ausführung •gelangt; glücklicherweise, wie der Vorsitzende betont, da es sich herausgestellt hatte, dass das Land nicht so sehr, wie ursprünglich angenommen, zur Pflanzung des Herzlwaldes geeignet sei. Dies wurde in der folgenden Diskussion von verschiedenen Seiten nochmals bestätigt. Da ein anderes Besitztum des Jüdischen Nationatfonds, nämlich das Land bei Lydda, welches nun in erster Linie für die Bepflanzung des Herzlwaldes in Betracht käme, auf ein Jahr verpachtet ist, wurde davon abgesehen, schon Jetzt das Terrain für den Herzlwald endgütig zu bestimmen. Auf Vorschlag des Herrn Professor Dr. War bürg beschloss das Direktorium: In Beth A r i f soll iiir den Herzlwald eine Baumschule eingerichtet werden. Durch Pilanzung einer Baumschule bleibt Jie endgiltige Entscheidung fiir das Terrain noch offen, da die Bäume noch nach Jahren auf das später gewählte Terrain versetzt werden können. Der Board beschloss sodann zu Punkt 9 der Gencralver- Sammlung, folgende Beschlüsse behufs Annahme zu unterbreiten: Zu Punkt 9 wurde folgender Beschluss gefasst: a) Es wird beschlossen, den Verein 0״ e I b a u m - spende“ laut den von Herrn Prozessor Warburg unterbreiteten und endesaufgeführten Statuten zu begründen.. b) Zur Wahl von Ausschussmitgliedern dieses Vereins wurden den! Direktorium die folgenden Herren empfohlen: D. Wolffsohn, Professor Dr. Warburg, Dr. Bodenheimer, Dr. A. Hantke (als Gründer-Aktionäre des Jewish Colonial Trust) und Dr. Hans Gideon Heymann, Dr. Soskin und Johann Kremenezky. Punkt 10 wird auf Antrag von Herrn Dr. H a n t k e iiir die nächste Sitzung des Direktoriums zurückgcstcilt. Nach Besprechung der Punkte 11 und 12, sowie der unter Eventualia angeregten Fragen betreffs Bcsitzübertragung und Agrarkredite wird die Versammlung geschlossen. Generalversammlung des Jüdischen Nationalfonds Am 5. Januar 1908 fand aucli im Savoy-Hote! in Berlin eine ausserordentliche Generalversammlung des Jüdischen Nationalfonds (Keren K a j e m e 111 Ltd.) statt. Es waren anwesend die Herren: Dr. M. J. Bodenheimer, Vorsitzender, D. Wolffsohn, Professor Dr. O. W a r b u r g, Dr. A. H a n t k e , M. Ussischkin, .1. L. G o 1 d b e r g, L. Kessler, Dr. E. W. T s c h 1 e n o w , Jakob Moser, Dr. Adolf Friede mann. Johann K reincnezk y und H. N c u!11 a 11 n , Sekretär. Auf dieser Versammlung wurde bezüglich der von dem Direktorium der Generalversammlung unterbreiteten Augelegenheiten Gin das, Hulda, Fedsche, Ge’ulah (Adaf), sowie betr. der Hindin’schen und Schalit’sclien Schenkungen, auch bezüglich der Oelbaumspenden die nachstehenden Beschlüsse gefasst: Seite 15 Oind&s: Die Generalversammlung überlässt es dem Direktorium, : die Sache weiter zu prüfen. t Hulda: Der Ankauf von Hulda wird dem Direktorium überlassen. Kirjath Sefcr: [ Der Bericht des Herrn Vorsitzenden wurde zur Kenntuis genommen und die Erledigung der Angelegenheit dem Direktorium überlassen. .1 * Land De v elopmemt Company: a) Das Direktorium wird ermächtigt, der zu bildenden Land Development Company seine Ländereien in Duleika \ und U m in - e d sc 11 - D s c h u 11 e am Tiberias-See auf die j Dauer von 99 Jahren zu verpachten und dafür den durch | Sachverständige abzuschätzenden Wert des Pachtrechtes in j Anteilen der neuen Gesellschaft in Zahlung zu nehmen. Jede! Partei ernennt einen Sachverständigen zur Abschätzung und j diese erwählen einen gemeinschaftlichen Obmann. j b) Das Direktorium wird ermächtigt, der zu gründenden j Land Development Company einen Kredit von 3000 Pid. Sterl. zu einem Zinsfuss von 4 c'< auf 10 Jahre zu gewähren, falls Kapital bis zu dieser Höhe von anderer zuverlässiger Seite gezeichnet w orden ist. Der Kredit soll aut 4000 Pfd. Steri. erhöht werden, sobald die Kapitalbeteiligung von anderer Seite die , Hölle von 4000 Pid. Sterl. erreicht hat. Die Company muss sich verpflichten, diesen Kredit fiir Bewirtschaftung von Ländereien in Palästina zu verwenden, welche mit allem Inventar und Pilanzungen fiir diese Schuld dem Natiopalionds verpfändet werden. c) Dem Nationaltonds wird ein massgebender Einfluss auf die Geschäftsführung der Company dadurch eingeräumt, dass die Company 80 der dem Nationalfonds zu übergebenden Anteile als Gründungs-Anteile (Founder Shares) ausstellt, von denen insgesamt 200 ausgegeben werden dürfen. Die Inhaber der Gründer-Anteile sollen in Generalversammlungen der Geseilschatt kollektiv das Recht auf ebenso viele Stimmen haben, als allen anderen in der Generalversammlung vertretenen Anteils-Eignern zustehen. d) Die Vergebung weiterer Gründer-Aktien ist von der schriftlichen Zustimmung der Majorität der Inhaber der ersten 80 Gründer-Aktien abhängig. : Fedsche: Nachdem der Generalversammlung die Beschlüsse des Kngeren Aktions-Komitee vom 22. und 23. Mai 1906 und der . Jahreskonferenz vom 28. bis 31. August 1906 unterbreitet worden, erklärte sich die Generalversammlung nunmehr damit einverstanden, dass dem Palästina-Komitee in Odessa ein Betrag von 20000 Franken leihweise zur Verfügung gestellt werde. Der Abschluss des Vertrages und die Festsetzung der Bedingungen wurde dem Direktorium überlassen. Auf Ersuchen des Herrn Dr. E. W. Tschlenow wurde t folgende Erklärung zu Protokoll genommen: Die Anleihe wird nur für den Zweck des Ankaufes der fraglichen Ländereien bewilligt und die Hälfte des Kaufpreises als Darlelin gewährt; es wird Jedoch der ganze Boden dem Nationalfonds verpfändet. t Ge’ulah (Ardui): ' Nachdem Herr Ussischkin erklärt hatte, dass die Mittel, welche für diesen Zweck erforderlich sind, sich auf ca.• 75000 Franken und nicht nur auf 45 000 Franken belaufen und von diesem Betrage die Ge’ulah bereits die Hälfte, d. h. etwa 37000, Professor Dr. War bürg 10 000 Franken und die ״Esra“ 10 000 Franken beizusteuern versprochen haben und eine Beisteuerung seitens des Nationalfonds deshalb wahr-! scheinlich nicht nötig sein wird, beschloss die Oeneralver- ' Sammlung, die Frage bis zur Entscheidung bezüglich des | Agrar-Fonds bei der A. P. C. zurückzustellen. jv!: \j!N H 4