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Jüdische Rundschau · 1907-11-01 · Heft 44 (1.11.1907) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
VII (1907)
Issue
Heft 44 (1.11.1907)
Date
1907-11-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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I rK I / \1 A |i / ו /jw/Jb ־-■ t x— | r 7 VJ LJP/J Abonnementspreis tinschliesslich L1TCRA1URULATT vierteljährlich: 1. durch die Expedition: •) In Berlin —,90 Mark, b) nach auswärts I,— Mark, c) für das Ausland 1.51 Mark. & Im PotUbonnemtnt 1,25 Mark. Allgemein© •Jttdiselie Zeitung Expedition und Adresse für Geldsendungen und Bestellungen: Vortag ISditcha Rundtehau, E.Q. m. b.H., Berlin N.64, Auguiitirauk 49«, ׳• Oe»chSft«stuaden der Expedition tflßUch (ausser Sabbat und Sonntag) vormittags 10—1, nachmittags 3—7 Uh-, lnsertlonsprels Ile vlergespaltcnc Perlt-Zelle oder deren Raum 25 Pfennig. Redaktion: BERLIN NW. 52, Melanchthonstrasse 4 Telephon: 11, 3JS7. Alle Rechte Vorbehalten. Abdruck aus der JUEDISCHEN RUNDSCHAU nur bei voller Quellenangibe gestattet. Nummer 44 Berlin, 24. Cheschwan 5668 — 1. November 1907 XII. Jahrgang י£ די״י I £1 il f> O t* III will liwOü Als Wii* die öifeiitüclie Frage an die Jüdische Gemeindeverwaltung richteten, wer die Kosten für die Drucklegung und Versendung der Liüenthalschen Broschüre, die infolge der massenhaften Verbreitung in die Zehmausende gingen, gegen tinscrn Rabbiner Dr. Emil Cohn getragen hätte, blieb die Gemeinde in liberaler Weise die Antwort schuldig. Die wiederholte Frage wurde nicht beantwortet. Vielleicht war der Grund der, dass die Gemeinde- Verwaltung gerade damals, als wir die Frage wiederholten, mit efer Regelung der Verhältnisse auf dem Bureau der Durdircisendenkommission beschäftigt sein musste. Dort hatten sich unhaltbare Zustände gezeigt. Es wurde damals mit 60 gegen zwei Stimmen — darunter freilich die des Revisors — beschlossen, den flüchtigen ungctreuen Gemcindebeamten steckbrieflich verfolgen zu lassen. Es ist ausserordentlich bedauernswert, d~ass der schuldige Arndt noch immer nicht gefasst worden ist. Freilich hat die Gemeindeverwaltung nicht ihrem Be- Schlüsse gemäss die Erlassung des Steckbriefes vorfügt, ia hat merkwürdigerweise nicht einmal den schwcren Fall zur Anzeige gebracht. Der Grund dafür ist unverständlich. Freilich hat Arndt lange Jahre hindurch nicht bloss die Bücher zu führen gehabt, sondern ebenso die Anweisungen ausgeschrieben und die angewiesenen Gelder ausbezahlt. Infolgedessen wäre cs einem nicht in alle Kleinigkeiten und Intimitäten der Geschäftsführung eingeweihten nicht leicht, die durch eine lange Reihe von Jahren fortgesetzten Unterschlagungen buchmässig nachzuweisen. Denn er hatte ja ausserdem in dem einem Revisor ebenso wie in manchem Kommissar gutgläubigeSeelen gefunden, die ׳ihm dazu dienen mussten, die Belege zu beglaubigen, deren er bedurfte. Aber wenn Herr Syudicus Lilienthal deswegen juristische Bedenken haben zu müssen glatibei» sollte, so genügt es doch, dass der Schuldige zu guterletzt noch, als er sich entdeckt sah, mit kühnem Griff die grade vorhandenen 1300 Mark ans der Kasse mitgehen hiess, um die strafrechtliche Verfolgung zu veranlassen, die eine Notwendigkeit ist, damit nicht etwa der falsche Verdacht sich breit machen kann, dass man irgend etwas zu scheuen habe, weshalb man die Anzeige untcrh'css. Es ist uns deshalb kein Zweifel, dass die Anzeige jetzt sofort erfolgen wird. Wir verzichten darauf, heute liier zu wiederholen, was und wie an den Hiiiioseii und he,sonders an h‘!1losen Frauen gefrevelt und gesündigt ist. Arndt bewies eben, dass Ihm Neigungen, wie. sie aus einem neuerlieb.־!! Prozesse bekannt geworden sind, jedenfalls völlig abgingen. Er bedachte ihm viele Anvertraut;• mit Prligeh!, die er auch ohne ärztliche Vorschrift gern verab* reichte. Es war ja schon lange kein Geheimnis — und nur die liberalen Gemeindebehörden erfüll reu und wussten offenbar nichts davon —, dass die Behandlung, die den armen Durchreisenden in der Rosenstrasse zuteil wurde, eine so eigenartige war, dass man cs keinem armen Juden mehr zumtuen konnte, sich dort einer Behändhing zu unterziehen, gegen die. ein Widerstand schon aus dem Grunde nicht möglich war, weil sofort die Polizei von den betreffenden Beamten dibser Kommissionen benachrichtigt wurde, die natürlich kein Interesse daran hat, arme ausländische Juden im Streite mit der ausfiilircuden Hand der Armenverwaltung in Schutz zu nehmen. Die seltsame Furcht, die der jüdische Ausländer der Polizei gegenüber hat, wurde gründlich ausgenutzt, und es genügte die Drohung, den Schutzmann zu holen, um die Warteräume von ungebetenen Armen zu leojreji. Herr־ Arndt war offenbar der Meinung, dass der Gemcindetopf nicht allzustark von den polnischen Juden in Anspruch genommen werden dürfte, da sonst das Interesse eines näher daran Sitzenden geschädigt werden könnte. Jedenfalls war er der Beamte, und der arme Blinde, der sich beschwerte, misshandelt worden zu sein, war nur ein ausländischer Jude, der unter dem polizeilichen Ausnahmegesetz steht, das se,it 1852 für die Ausländer in Preussen gilt. Wenn es sonst heisst, dass der Krug so Sange zu Wasser gvlit, bis er endlich bricht, so muss man in diesem Sinne das alte Sprichwort dahin variieren, dass man so oft nicht zum Bahnhof ging, bis endlich selbst das Vertrauen, das man zu einem liberalen Beamten natürlich hat, nicht mehr ausreichte, und es offenkundig wurde, dass die nicht gekauften oder gebuchten Eisenbahnbillets mindestens den zehnfachen Betrag darstellten, als die 1300 Mark, die zuletzt der in seiner stillen Arbeit gestörte Beamte mit einem Griff der Kasse entnahm, um sich als Fo r t reisender, den weiteren Diensten als Fürsorger und freiwilliger Masseur d^r Durchreisenden zu entziehen. Worin aber bestand eigen t-

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