Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1907-10-18 · Heft 42 (18.10.1907) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
VII (1907)
Issue
Heft 42 (18.10.1907)
Date
1907-10-18
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2651273-2651500-2651542--05103-2662110
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

*.V U ג UOn \\ ■-׳ 1: J rßöbüu fe \J u \:ju u Abonncmcntspre's elnschlicsslic LITERA! L'RBLATT vierteljährlich: t. durch dio Expedition: l) in Berlin — M Mark, b) nacli aus- *ärts I,- Mark, c) für das Ausland 15) Mark. 2. Im Pe*t1fc:nncment 1,25 Mark. Insertionspreis Ile Viergespanne Petit-Zeile oder deren Raun 25 Pfennig. Al. II «*־eniei n <3 «maiselte Zeitung Redaktion: BERLIN NW. 52, Meianchthonstrasse 4. Telephon: II, 33S7. Expedition und Adresse für Geldsendungen und Bestellungen: V irlag Jüdische Rundschau, E. 0.m.b.fi, Berlin N.54, AtigusWm*• 49a. Qeschäftsstundea der Expedition * täglich (ausscrSabbat und Sonntag) vormittags 10—1, nachmittags 3—7 Ub״־ Alle Rechte sorbchalicn. Abdruck aus der Jt'EDI>CMRN RUNDSCHAU nur bei voller Quellena-.gibc gestattet. Nummer 42 Berlin, 10. Cheschwan 5668— 18. Oktober 1907 XII. Jahrgang .ז, ' 11 U W V *• ►i » * *J Denkschrift, im Auflrage des Verba Oll . ui l: s der Deutschen J:Jen, gefenigt von seinem ersten Sclniftf״ .rer Justizrat Bernhard Breslauer. Bei der Beratung des Prcjssisehcn Gesetzes vom 2.1 Juli 18-17 über die Verhältnisse der Judtn ist in: Preussüschen Landtage der Vorschlag gemacht worden, die Juden zwar zu den Staatsstellen, ״nicht aber zu Dirigentcnstelkn bei den Verwaltungsbehörden'4 zuzulassen. Dieser Vorschlag hat zwar im Gesetz keinen Ausdruck gefunden, in Wirklichkeit ist er aber, soweit die Justizbehörden in Frage kommen, zur Durchführung gelangt. Und aufiallcnderwcisc werden nicht nur in Preussen, sondern überall in Deutschland noch Jetzt nach 60 Jahren Juden nicht zu den ״Dirigcntenstellen" in der Justizverwaltung zugclassen. Zu dieser Fernhaltimg der Juden von gewissen Diensstcllcn, welche in den Gesetzen keine Grundlage hat, kam dann in den letzten 30 Jahren in den Justizverwaltungen noch ein weiteres Zuruckdrängeii der Juden im Justizdienste überhaupt. Ueberall wurde die Zurücksetzung der jüdischen Richter empfunden, überall wurden über diese Zurücksetzung Klagen laut, und da ist es denn notwendig geworden, den wahren Sachverhalt festzustellen. Das Ergebnis der angestclltcn Untersuchung wird hier niedergelegt. Vorau!’geschickt sei folgendes: Die Untersuchung konnte sich, insbesondere soweit Preussen in frage kam, nur auf einen festbegrenzten Zeitraum erstrecken. Als Anfangstermin erschien hierbei die Zeit kurz vor und nach Einführung der neuen deutschen Justiz )rganisationsgesetze besonders geeignet; fiel doch in diese Zeit zugleich der Aufschwung des Antisemitismus in Deutschland. Es ist daher bei den Ermittlungen mit dem Jahre 1875 begonnen worden: die wenigen Fülle aus früherer Zeit konnten nur zur Erläuterung hier oder da Erwähnung finden. Als Endpunkt musste ein solcher Zeitpunkt festgelcgt werden, der für die Juristen noch die Möglichkeit des Vorrückens in höhere Posten ergab. F'iir prcussische Juristen, die etwa während des letzten Jahrzehnts in die Justizverwaltung cingetrctcn sind, konnte die Frage der Zurücksetzung noch nicht auigeworfen werden, denn für sie kam das Auirfickeii in höhere Acmter und damit eine ungleiclmüissige Behandlung und Zurücksetzung noch nicht in Frage. Als Endpunkt ist hiernach das Jahr 1895 ausgewühlt worden. Endlich traten in den Verhältnissen der Juristen aus den Jahrgängen 1875—1895 unausgesetzt Veränderungen ein; es musste daher zur Herbeiführung einer gewissen Gleichnüissigkeit ein Zeitpunkt festgesetzt werden, über den hinaus Veräiiderinigen nicht mehr berücksichtigt wurden. Als dieser Zeit- Punkt ist der Anfang des Jahres 1907 festgesetzt worden; liierhei ist in Ansehung Preussens der Terminskaleuder für prcussische Justizbeumtc betr. das Jahr 1907 zugrunde gelegt, wenngleich die darin enthaltenen halbamtlichen Veröffcntlichmigcn die letzten Wochen des Jahres 1906 nicht vollständig nutberücksichtigen. Die nachstehende Untersuchung betrifft sonach alle Veränderungen, die in der Stellung derjenigen preussischen Juristen bis Anfang 1907 eingetreten sind, welche in den Jahren 1S75 bis einschliesslich 1895 das Assessor-Examen bestanden haben; von jedem einzelnen derselben war sein Entwicklungsgang an der Hand der veröffentlichten Materialien festzustellen. Was das übrige Deutschland anbctriüt, so ist der Stand von Anfang 1907 überhaupt festgehalten worden, ohne dass bei der verhältnismässig geringen Anzahl von Personen, die in Frage kommen, eine Beschränkung auf gewisse Jahrgänge erforderlich geworden wäre. Es war zu untersuchen, ob und inwieweit jüdische Juristen gegen ihre christlichen Kollegen zurückgesetzt werden. Diese Untersuchung war aber erst dann vollständig, wenn zugleich festgestellt wurde, ob und inwieweit die Taufe von der Zunicksetzung. befreite. Hierbei war die Feststellung, wann und wo sich jüdische Juristen der Taufe unterworfen haben, nicht ganz leicht; denn so mancher vou den hier zu berücksichtigenden Herren hat dies — wohl aus einem gewissen Schamgefühi — ausserhalb seines Wohnortes getan; mancher hat sich zwar taufen lassen, dies aber der jüdischen Gemeinde- Verwaltung, zu der er nach Gesetz und Recht gehörte, nicht mitgetcilt, sondern auch dorthin ruhig weiter seine Kultussteuern bezahlt; mancher hat zwar die Taufe genommen, ist aber erst später aus dem Judentum ausgetreten, so dass erst später der Austritt seitens der zuständigen Amtsgerichte den Vorständen der jüdischen Gemeinden!lütgeteilt werden konnte; endlich haben auch einzelne jüdische Gemeindeverwaltungen die Austrittsbenachrichtigungen nicht immer aufbewahrt. Wenn daher in den nachstehenden Feststellungen hinsichtlich einzelner Personen ein Irrtum untergclaufcn sein sollte, so kann er nur darin bestehen, dass der eine oder andere Richter — cs kann sich im ganzen nur um ganz wenige Personen handeln, deren Zahl an sich unerheblich ist — noch als Jude in Anrechnung gebracht ist, während er zu den Getauften gehört, ein Umstand, der also nicht bewirken könnte, dass die hier gegebene Darstellung der Verhältnisse der Juden eine für diese zu ungünstige ist.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.