Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VII (1907)
- Issue
- Heft 33 (16.8.1907)
- Date
- 1907-08-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 334 JÜDISCHE RUNDSCHAU. No. 33 kann der Schekel in Deutschland ruhig verdoppelt werden. — Wir müssen die Bildung eines Palästina- Rates aller in Palästina arbeitenden Organisationen anstreben. Daneben muss die kulturelle Arbeit in Palästina stärker betont und für sic eine besondere Kulturkommission eingesetzt werden. Dr. E. Auerbach (Berlin): Der ursprüngliche .Sinn des Nationalfonds ist der Landerwerb in Palästina *ur Rechnung der Gesamtheit, um einer Privatspekulation vorzubeugen. Daher ist die Stilllegung seiner Gelder ein Missbrauch. Dr. Halpern (Hamburg): Ein Zusammenarbeiten mit anderen Organisationen ist nur möglich, wenn wir die Arbeiten beginnen und die andern zur Mitarbeit auffordern. — Wenn die Bank nicht gcschäftsmässig arbeitet, so müssen eben andere Leute hinein. Die Anträge Kalmus auf Einrichtung eines besoldetcn Palästina-Amtes und Loewc auf Einsetzung einer Kulturkommission werden angenommen, der Antrag K a l m u s auf vorläufige Festlegung .des N.־F\ abgelehnt. Wielehe Anträge dem Kongress weiterzugeben sind, wird die Landsmannschaft später beschliessen. Schluss der Sitzung 12׳י$ Uhr. Kongressstimmung Die Stimmung des Kongresses macht sich am besten geltend in drei Anträgen, die von der Englischen Landsmannschait ansgch'cn, und dort einstimmig angenominen sind, dass erstlich die Durchführung der auf dem 7. Kongress beschlossenen Abänderung der Bank- Statuten mit aller Energie durchgesetzt werden, soll, dass ferner das Aktionskomitee sofort praktische Arbeit in Palästina in Angriff nehmen solle, dass drittens durch ihren Ankauf dafür gesorgt werden soll, dass die. Altertümer Palästinas dem Lande erhalten bleiben, und dass endlich der Kongress das Aktionskomitee beauftragen möge, genauen Bericht über den Zustand des Nationalfonds für unsere Zwecke zu geben und festzustellen, wie die Gelder des Nationalfonds für unsere Zwecke nutzbar gemacht werden können. In ähnlichen Gleisen bewegen sich die Verbandhingen in der deutschen und russischen Landsmannschaft. Die Stimmung Ist eine sehr friedliche und ruhige, da man allseitig ernste lind gewissenhafte Arbeit zu Listen entschlossen ist. Grosse Unzufriedenheit herrscht mit Recht allseitig mit über das Haager Kongressbureau, das vollständig versagt und beweist, dass cs seinen Aufgaben in keiner Weise gewachsen ist. Es ist bereits stereotyp, dass die bestellten Logis nicht besorgt sind und dass Delegierte und Gäste vergeblich um ihre Karten kämpfen. Euergische Beschwerden werden mit Spott ztiriickgewieseu. Sollte noch einmal im Haag ein Kongress abgehahen werden, so muss man einen Leiter und einige organisationsverständige Leute vorher nach dem Haag schicken, damit nicht ähnliche Unzuträghchkcitcn und Missstimmungen erzeugt werde». Morgen früh wird der Kongress *eröffnet werden und man darf schon jetzt sagen, dass er ein ruhiger und fleissiger Arbeitskongress sein wird. Er wird damit einen ebenso ehrenvollen Platz in der Geschichte des Zionismus eiimelunen, wie die früheren Kongresse, die mit mehr ״Stimmung“ abgehalten wurden. Staatsbürgertum und nationale Bestrebungen Unter den modernen Kulturstaaten lassen sich nur wenige, grösstenteils kleinere als reine Nationalstaaten bezeichnen. Vorwiegend werden diese Staaten von verschiedenen Bevolkerungsgruppen, ungleicher Abstammung und Geschichte meist auch verschiedener Kultur gebildet. Der moderne Staatsvcrband ist demnach nicht mit der Gemeinschaft der Volkgenossen identisch. Anhänger des rein völkischen Staats mögen diese Tatsache bedauern, abffnden müssen sie sich mit ihr. Es ergeben sich für das Einzelindividuum danach doppelte!,!'lichten und Rechte, einmal seine Piiichten als Angehöriger des Staatsverbandes, seine staatsbürgerlichen Piiichten und Rechte; auf der andern Seite erwachsen ihm Pflichten gegen die Stanuncsgcmcinsehaft. Die staatsbürgerlichen Piiichten werden sich nicht in den rechtlich normierten, wie Steuerzahlen, Verteidigung des Vaterlandes, Beobachtung der Rechtsordntmg erschöpfen. Man wird von einem guten Staatsbürger, einem wahren Patrioten auch verlangen müssen, dass er stets danach trachtet, wo immer cs in seiner Macht stellt, das Wold des Staates und seiner Bürger zu fördern. Mit der gewissenhaften und freudigen Beobachtung dieser Piiichten wird einem schlichten, wahren Patriotismus vollauf Genüge getan, aller• dings einem Patriotismus ohne die Majestät der Phrase ־ ‘ Mit diesen Piiichten können die nationalen Verpflichtungen duchaus nicht kollidieren. Liegen doch Ziele und Zwecke der Staatsgenieinschait auf einem anderen Gelriete als dein reinnationaler Bestrebungen. Für denjenigen, dem der simple Untcrschied der Begriffe Volk im staatsrechtlichen und Volk im ethnologischen Sinne aufgegangen ist, kann cs zw ischen Staatshiirgertum und nationalen Pflichten keinen Konflikt geben. Beispielsweise hat man.es den Deutsch-Amerikanern nie ver• argt, dass sie, obwohl treffliche amerikanische Staatsbürger, doch ihrer Nationalität die Treue gewahrt haben. Es ist ihnen mit Recht zur Ehre angercclmet worden. Bei keinem Stamme sieht man in der Trennung de! Pflichten gegen die Staatsgemeinschaft, von den Verpilichtungen gegen die Volksgemeinschaft eine Verletzung der Patriotenpflicht. Hat sich doch ein berufener Interpret des deutschen Patriotismus, der Deutsche Kaiser Wilhelm II. dereinst in diesem Sinne ausgesprochen. Allein den Juden rechnen es Juden als Vaterlandsverrat an, dass sie aus ihrem besonderen Volkstum die Konsequenz, der üdi,seh-nationales Piiichten ziehen. -Die Existenz einer jüdischen Stamniesgemeinschaft noch beweisen zu wollen ist eigentlich absurd, wo doch die Tatsache, dass die Juden von der gesamten nichtjüdischen Welt als ein Volk, nicht lediglich als eine religiöse Gemeinschaft angesehen werden, alle Begründungen überflüssig machen sollte. Es sei aber doch erwähnt, dass die Wissenschaft als ein Volk im ethnologischen Sinne eine durch Ahstanmmng und gemeinsame Tradition und Geschichte verbuudenc Menge Menschen ansieht. Territorium und gemeinsauie Sprache gehören also nicht zu den Essentialien des Begriits Volk. — (Volk im staatsrechtlichen Sinne ist die Gesamtheit der ein Staatsgebiet bewohnenden Staatsbürger. — In diesem Sinne ist der Pole oder Däne als Angehöriger des deutschen Staatsvolkes genau so. Deutscher, wie der Bayer oder Holsteiner.) Aus der Lage des Juden resultiert eine Teilung seiuei Pflichten gegen die Gesamtheit. Er ist Bürger seines Staates und hui als solcher die Staatsbiirgornflichteii in der oben ehariktei isierten Weise zu erfüllen. - Er ist al>er auch ein Glied des über alle Länder verstreuten Judenvolkes; so lange er ein Glied dieser Gemeinschaft ist, hat er auch gegen seine Nation IMIrchtcn. Der Zionismus hat diese Tatsachen nicht geschaffen. Sie sind ein Produkt der Lage der Juden als Bürger verschiedener Staaten und zugleich Glieder eines über