Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VII (1907)
- Issue
- Heft 31 (2.8.1907)
- Date
- 1907-08-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Von dem Standpunkte .aus, dass dein einwandern־ den Ausländer, der sich mit Agrikultur beschäftigen will, Gelegenheit geboten sein muss, Ländereien kaufen zu können, die bereits iin ersten Jahre Erträge abwerien, will die Gesellschaft Agudath Netaim nach dieser Richtung tätig sein. Sie gibt 100 Serienanteile zu je iOOOO Franken aus. die in jährlichen Aktienraten von je 1000 Franken einzuzahlen sind. 25 dieser Anteile sind bcreits verkauft. Es ist besonders wertvoll, dass etwa 20 dieser Aktionäre in Palästina selbst ansässig sind. Es sind das .zum grössten Teile Leute, die seit langen Jahren in Palästina wohnen und grösstenteils die Verhfdtnisse des Landes in langjähriger Arbeit genau kennen gelernt haben. Die Anglo-Palcstine Company Limited ist der Kassierer der Gesellschaft, und alle, Ländercien, die für die Gesellschaft gekauft werden oder bcrei.s gekauft sind, kamen oder kommen zur Eintragung in das bei der Anglo-Palcstine Company auflicgende Grundbuch. Ihr Direktor Levi irr Jerusalem'ist zweiter Vorsitzender der Agudath-Netatm und ist jederzeit zu Auskünften gern bereit. Die ersten Paragraphen der Statuten lauten in deutscher Ucbcrsetzung: 1״. Agudath Netaim (Pflanzergcscllschaft) wurde in Palästina am 16 Abh 5665 (1837 nach Zerstörung Jerusalenis) zu dem Zwecke gegründet, auszubreiten und in die Wege zu leiten Landwirtschaft und alle ihre verschiedcncn Zweige im Lande auf genossenschaftlicher und kaufmännischer Grundlage. 2. Dieses Ziel erreicht die Gesellschaft durch Erwerb von Gütern und Grundstücken, und zwar in erster Linie in der Nähe der Städte und jüdischen Kolonien, an Landstrasscn und am Meeresufer. Sic ist gehalten, sic zu bewirtschaften, zu bepflanzen und zu bebauen zum Zwecke, sie weiter zu verkaufen.“ Für die Käufer übernimmt die Gesellschaft die Verwaltung, soweit und solange sie nicht in Palästina ihr Gut selbst verwalten. Falls andere Juden Ländereien in Palästina besitzen, die nicht von der Gesellschaft erworben sind, übernimmt sie auch deren Verwaltung, falls diese in der Nähe der der Gesellschaft gehörenden Güter liegen. Die neue Gesellschaft ist ein rein kommerzielles Unternehmen, und nach den Statuten kann der Austritt von Gesellschaftern nur in der Form vor sich gehen, dass der Anteil in Gestalt von Ländereien zurückgezahlt wird. — Die Gesellschaft hat bereits zwei Plantagen angelegt, und zwar eine in der Nähe des alten Cäsarea am Flusse Nahr-al-Mefdschir. Das gekaufte Land umfasst 1300 Dunani (ca. 125 Hektar), von denen 150 Dunani bereits mit Orangen bepflanzt sind. Ausserdem sind zwischen RechObbOth und Ramie 500 Dunani angekauft worden, die. man zum Teil mit Mandeln und Oliven bepflanzt hat. Durch diese Gesellschalt ist jedem Juden Gelegenheit geboten worden, Anteile an einer Landgesellschaft in Palästina zu erwerben, deren Verwaltung unbedingt vertrauenswürdigen Alännern obliegt. Wenn wir sagten, dass das Austreten aus der Ge- Seilschaft nur in der Weise geschehen kann, dass der Austretendc niemals Geld, sondern Land im Werte, seiner Aktien erhält, so schlosst das nicht aus, dass die Aktien verkauft werden können, freilich nur mit jeweiliger Genehmigung des aus sechs erwählten Leuten bestehenden Vorstandes. Während die erste Generalver- Sammlung beschlossen hatte, dass die Gründeraktien 10 c<° Dividende erhalten sollen, hat die. neuerliche Generalversamnilung diesen Beschluss anulliert. Wenn es ein talmudisches Gebot ist, dass jeder Jude iin Lande Israel das Mindestmass von 4 Quadrateilen Grundeigentum besitzen solle, so ist hier in praktischster Form die Möglichkeit gegeben, dass Juden, die nicht in Palästina wohnen, dort Grundbesitz erwerben können. Besonders sollten wiederum deutsche Juden hiervon Gebrauch machen und, wenn sic nicht Mitglieder der Pilanzungsgesellschaft werden wollen oder können, durch ihre Vermittlung Grund und Boden erwerben und bebauen lassen. Sie nützen eben dadurch nicht bloss ihrem Stamme, sondern auch dem Interesse des Staates, dem sie mit aller Liebe angeboren. Sie sollten es nicht den amerikanischen* und russischen Juden überlassen, von denen bereits mehrere Besteihingen auf Landkäufc ciugcjaufcit sind. Wir sind nun nicht der Meinung, dass Agudath- Netaim die alleinseligmachende Gesellschaft ist oder sein soll, durch deren Hand allein die wirtschaftliche Entwicklung des Landes gehen muss. Aber immerhin ist es von Interesse zu beachten, dass die Palästinapflanzungsgcsellschaft 'slcu von ihr ihre Arbeiten wird vorbereiten lassen müssen und dass die reale Arbeit für den Herzlwald durch diese Gesellschaft gemacht werden soll. Besonders aber wird die Gesellschaft,