Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VII (1907)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1907)
- Date
- 1907-05-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Jahrgang Der ״liberale“ Vorstand der jüdischen Oemeinde Die •Darstellung des Tatbestandes in der Affaire des Rabbiners Dr. Emil Colin ist an die weitesten Kreise gelangt, die anderen sind durch die ־ eingehend211 Besprech 11 ngen, die die Angelegenheit in den Tageszeitaugen - - natürlich mit Ausnahme der liberalen — ge- 1'undcn hat, unterrichtet worden. Die Redereien und verleumderischen Gerüchte, die über ihn in Umlaut waren, sind als nichtig und ialsch erwiesen worden. Die Sachlichkeit der Broschüre von Dr. Cohn ist geradezu aufregend; die Gewalttat, die an ihm begangen wurde, ist himmelschreiend, das Unrecht unerhört, der Geschäftsgang in der Rechtssprechung spottet jeder Be- Schreibung. Der christliehe Herr Gynmasialdirektor setzt ein Protokoll seiner 3'־־-• ständigen Unterredung mit Herrn Dr. Cohn auf. Es musste ungenau sein, zumal er, der ja eine ganz andere Anschauung vertrat, sich garnicht so flink in den Gedankengang seines Gegenparts hineindenken konnte; er musste übertreiben, ob er wollte oder nicht, die Härie.1 noch härter, die Ecken noch spitzer darstellen. Ob er bei der Niederschrift schon an einen bestimmten Zweck gedacht hat. weiss nur er allein. War es ein privates Gespräch, dann hatte es in seinem Direktorialamtsjournal nichts zu suchen, war es ein amtliches, so durfte er es nicht w eitergeben. Aber es gelangt doch w eiter. Die jüdischen Herren Oberlehrer fühlen sich in ihren nationalen Anschauungen verletzt. Auf Grund der aphoristischen Fixierung des mehrstündigen Gespräches und auf Grund vager Gerüchte, die sicli als völlig unbegründet und unwahr hcrausgcstellt habe.1, wenden sicli die Bildner der Jugend an den Gemcindevorstand. Sie sind es, die durch diesen Schritt die Schuld an allem Folgenden auf sich geladen haben. . Der Vorstand der Gemeinde spricht sofort die Verurteilung aus, ohne den Schuldigen gehört zu haben, nur auf Grund des epigrammatisch kurzen Protokolls, und weil die jüdischen Herren Oberlehrer es verlangten. Später erst wird Herr Dr. Colm zu einer Besprechung mit dem Vorsteher und Syndikus der Gemeinde vorge- Inden. Was er sagte, blieb sich ja ganz gleich; die beiden Herren hatten ja das fertige Urteil in der Tasche. Selbst wenn er das ganze Protokoll als falsch bezeichnet hätte, er wäre doch suspendiert worden, denn der Vorstand hatte ja schon beschlossen. Man hatte das Urteil gesprochen, ohne eine der beiden Parteien persönhch gehört zu haben, weder den Direktor noch den Rabbiuer. Der Rabbiner war ia auch Nebensache, er ist ja nur ein jüdischer (ienieiudcangestelltcr und beansprucht keine Rücksichtnahme; aber der Gynmasialdirektor ist ein Christ, er leitet eine Schule und hat sogar einen iüdisehen Oberlehrer angestellt; er bedurfte besonderer Beachtung. Ihm hatte man sofort von dem Beschlüsse des Vorstandes Mitteilung gemacht, ihm, der doch garnicht mit der Gemeinde in Verbindung getreten war. Als Herr Dr. Cohn ihn einen Tag nach seiner Besprechung mit dem Vorsteher aufsuchte, wusste er bereits von der Suspension. Diese Jurisdiktion ist neu, der Geschäftsgang entschieden kurz und vereinfacht. Aber weiter. Herr Dr. Cohn stellt das billige Verlangen, wenigstens das Protokoll des Direktors zu erhalten, um genau auf die einzelnen Punkte cingehen zu können, um jeden einzelnen Satz widerlegen oder wenigstens so fassen zu können, wie er ihn in Wirklichkeit gesagt hat. Es wird ihm verweigert. Zweimal wird es ihm vorgelesen. Das ist bei der Aufregung, in der man sich in einer derartigen Situation befindet, so gut wie nichts. Aber wozu sollten die Herren Vorsteher ihm auch das Protokoll erst •aushändigen, er hätte sie dam! erst w jeder mit seinen Ausführungen über die Ent- Wicklung des Judentums belästigt. Man hat als Vor- Steher der Gemeinde schon genug mit jüdischen Dingen zu tun. Einen Zweck hätte es ja auch nicht gehabt; das Urteil war perfekt und wäre auch durch ■eine völlige Widerlegung von seiten des Rabbiners nicht geändert werden. Was hätte der Gymnasialdirekte,״ dazu gesagt! Dass die Verweigerung der Niederschrift zum mindesten eine Unklugheit war, ja eine handgreifliche Ungerechtigkeit, werden die Herren unterdessen wohl schon eingesehen haben. Der Vorstand und die Repräsentanz sr.id die beiden Instanzen, die offiziell ihr Votum abzugeben hatten. Das sind alles liberale Herren, fleissige Les'er der freisinnigen Presse. Wenn ein Pifstor von dem Konsistorkim gemassregelt w ird, werden die Schreiber dieser Presse in Bewegung gesetzt, die Rückständigkeit des Konsistoriums wird in grossen Leitartikeln gebrandmarkt, der arme Pastor als Märtyrer hingestellt. Das Konsistorium hat aber bisher stets den Angeklagten gehört, hat Rede und Gegenrede stets gegeneinander abgewogen und dann erst verurteilt. Die Vorsteher der jüdischen Gemeinde sind reaktionärer als die von ihnen gescholtenen Konservativen und preiissisclten Junker. Herr Dr. Cohn hätte vor den gesamten Vorstand und die ganze Repräsentanz geladen werden müssen, er hätte dort ausführ-