Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VII (1907)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1907)
- Date
- 1907-02-22
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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I ו l 1 1! 1 •׳ ן i Abonnements preis einschliesslich LITER ATUF. HL ATT *iertdj»hli h: 1. rfareh גיס Expedition: tl in Berl>n —.SO Mark, b) nach aus• uärts 1,— Mark, c) für das Ausland 1,50 Mark. 2. kn Paitabonrement: l,?5 Mark. Inrertionspreis die viergespnltenc Petit-Zeile oder •deren Rinni 25 Pfennig. Allgemeine Jüdische Zeitung. Redaktion: BERLIN NW. 52, Melanchthonstrasse 4. Expedition und Adresse für Geldsendungen und Bestellungen: Verlag ISditeh« Rundschau. E. G m. t. H. Berlin N. 54 Auguststr. 41«. deachSttsatunden der Expedition Telephon: II. 3287. I tS£״ch fausserSabbat und Sonntag) vor• JL mittags 10—1, nachmittags 3-7 Uhr. Al.e Rechte Vorbehalten. Abdruck sus der JUEDISCHEN RUNDSCHAU nur bei voller Quellenangabe gestattet Nummer 8 Berlin, 8. Adar 5667 22. Februar 1907 XII. Jahrgang Jutlenrecht und Gemeindeunrecht Der getauite Jude Saphir hat vielleicht recht oi; Witzworte gesprochen, die mehr Witz in der Form a!s i!11 Sinne hauen, Er liebte jenen Wortwitz, der für •eine gewisse Periode des Uebergunges von einer Kuitur- Sphäre in die andere bezeichnend geworden ist. A0;-r hin und wieder machte er auch bemerKungen, die über den W itz in Worten hinausgingen und den Witz traien, der in der Sache liegt. Als man den Juden, zu deren ungetauitem Teile Saphir damals noch gehörte, ciun.h das Judengesetz von 1M7 in Prcussen zwar recht Descheidenc aber immerhin Rechte geben wollte, nachdem man ihnen die vor den Freiheitskriegen gegebene Vo.Lerechtigung längst wieder genommen hatte, sagte Saphir, dass die Juden nicht Rechte sondern i 11 r R e c h t haben wollten. Das war weniger witzig als richtig. Die preussisch'en Juden aber haben auch nach der Revolution nur Rechte und nicht das Recht schlechthin erlangt; denn nach wie vor ist das Judentum keine anerkannte, sondern nur eine geduldete Religion und alle die Missstände in unseren Gemeindeverwaltungen, die wir nicht leugnen können, sind in erster Linie die Folgen der Judengesetzgebung vorn Jahre 1847, die in allen Angelegenheiten des Judentums noch in Kraft ist. Nach dieser Gesetzgebung aber, die sehr genau davon zu unterscheiden ist, dass gesetzliche Beschränkungen für den einzelnen Juden nicht vorliegen, ist das Judentum als solches in Prcussen geduldet, d. 11. gewissermassen rechtlos. Diese ganze Judengesetzgebung hat den Zweck, das Judentum zu schwächen und es in einzelne Judengenieinden zu zerlegen, die nichts mit einander zu tun haben. Freilich ist durch die antisemitische Bewegung, die die Juden mit aller Gewalt in die Städte zumal in die grossen zusammentreibt, in jüngster Zeit ein Teil diese»' beabsichtigten Wirkung insofern aufgehoben, als das Zusammenwohnen voll grossen Judenmassen an einem Orte trotz allem Liberalismus und trotz aller Judentaufen von selbst zu einer Erstarkung des jüdischen Sinnes führen muss und führt. Hat doch sogar sich die getaufte Reiormjudcnschait keineswegs durch Mischehen mit der deutsch-bürtigen Umgebung wesentlich vermischen können und musste ihrer eigenen Tendenz zuwider eine Art von Zwischennation bilden. Wenn kürzlich die Juden der Gemeinde Grunevvald sich zum allergrössten Teile der Einführung jüdischen Religionsunterriclits widersetzto.1, •so hat das seinen plausiblen Grund darin, dass sie nicht wollen, dass inre Khmer in einen religiösen Gegensatz zu duien ihrer cmisdicuen Mitbürger Cohn una Levysohn, Menaelssglm und Warschauer sich gedrängt lühlten. Die liberalen Juden in Grünewald konnten ihrer liberalen Riüiiung zuioige gar nicht anders handeln. Aber die Judengesetzgebung bringt es unter anderen! mit sich, das graue die Höchsibesteucrten am meisten religiöse Bedenken zu empantie.i UcU&eniieit haben, um aus den jüdischen Gemeinden auszusaieid-n. Diese Judengesetzgebung bringt es n!!t# sien, dass die jüdischen Gemeindeüuunten auf Gnaue* und Ungnade der Willkür der Gemeindevorstänue ausgeiiaeri sind, die in ungebildeten Gemeinden um so grosse! e:1 uebrauch von dieser Gewalt machen, je unwissender sie sind und je tiefer der kulturelle Tiefstand der Gemeinden ist. Es bleiben immerhin Entschuldigungen für solche Gemeindebehörden, so lange sie sich ihres moralischen und geistigen Tieistandes nie tu bewusst werden. Freilich müssen unsere Gemeindebeamten darunter leiden und leidet vor allem das Judentum selbst darunter, dass cs Gemeinden gibt, die solchen Händen ausgcliefert sind, die sich sonst mit Geschäften befassen, wie sie grade eines Gerneindevorstandes nicht würdig genannt werden können. Immerhin müssen wir zugestehen, dass auch diese Judcngesetzgebtmg vom Jahre 1847 nicht so schlimm ist, wie sie gehandhabt wird. Denn selbst diese Judengesetzgebung gibt der Regierung Handhaben, wenn sie nur will, den Uebergrifien zu steuern. Die Regierung kann ja gar kein Interesse daran haben, dass in diesen kleinen Gemeinden infolge des Willkürregiments eiliger Familien eine Unzufriedenheit grossgezogen wird, die sich allzu leicht später gegen den Staat richtet, der sie nicht durch rechtzeitiges Eingreifen unmöglich gemacht hat. Ist cs doch all-gemeine Sitte in vielen kleinen jüdischen Gemeinden, die Kultusbeamten so lange und so schwer auszubeuten, als sich überhaupt eine solche Ausbeutung der Krähe möglich machen lässt, um nachher die alt und im Dienste der Gemeinde schwach gewordenen Leute rechtzeitig auf die Stracse zu setzen, ehe der moralische Zwang so gross ist. dass sich die Gemeindebehörden vor sich selbst schämen müssten, für die alten Leute eine angemessene Altersrente auszu setzen. Dagegen kann ja •die Regierung ימיי^זמיוןוזייי״ויץ, ׳mm *«*■׳*וי“׳