Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 49 (7.12.1906)
- Date
- 1906-12-07
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 49 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 725 einigten Staaten ununterbrochen anwesend ist. /Von diesen fünf Jahren muss er das letzte Jahr vor dem Qesuche ununterbrochen in dem Staate oder Bezirk ge- , wohnt haben, in weichem er die Naturalisation nachsucht. Die Bewerbung um die Naturalisation zerfällt in zwei Teile: I. in die Erklärung der Absicht, amerikanischcr Burger werden zu wollen; 2. in das Gesuch um die Verleihung des. Bürgerrechtes selbst. Die Erklärung, amerikanischer Bürger werden zu wollen, kann erst abgegeben werden, wenn man ununterbrochen 3 Jahre in den Vereinigten Staaten gewohnt hat und 18 Jahre alt ist. Sie ist eidlich vor einem für die Naturalisationsangelegenheiten zuständigen Gerichtsliof abzugeben. Ueber diese Erklärung erhält man ein Attest, die sogenannten ״ersten Papiere“ (first papers). Nicht früher als 2 Jahre nach der eidlichen Erklärung, amerikanischer Bürger werden zu wollen, und nicht später als 7 Jahre danach kann das Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts eingercicht werden. Hat man 7 Jahre verstreichen lasset, so muss man dfe Erklärung der Absicht, Bürger werden zu wollen, wiederholen und dann mindestens weitere 2 Jahre bis zur Einreichung des endgültigen Gesuches warten. Das Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts muss schriftlich bei dem zuständigen Gericht des Staates oder Bezirks eingercicht werden, in dem man das dem Gesuche vorangehende Jahr ununterbrochen gewohnt hat. Die Richtigkeit sämtlicher Angaben des Gesuches ttuiss bestätigt werden durch die schriftlich abzugeben־ den Und eidlich zu erhärtenden Erklärungen zweier glaubhafter Zeugen, die amerikanische Bürger sind. Diese müssen namentlich bestätigen, dass der Gesuchsteiler sich eines guten Leumunds erfreut und dass er im ganzen mindestens 5 Jahre in den Vereinigten Staaten wohnt, davon mindestens das Jahr, das seinem Gesuche vorhergellt, in dem Staate oder Distrikt, wo das Gesuch eingercicht ist. 1 Wenn alle Erfordernisse erfüllt sind, erhält er die Bürgerrechtspapiere. Alle, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, also nach dem 27. September 1906, nach Amerika kommen, und ferner alle diejenigen, die nicht vor dem 27. September!906 ihre Erklärung der Absicht, amerikanischer Bürger zu werden, abgegeben und die ersten Papiere erlangt haben, müssen der englischen Sprache mächtig sein, sonst ist ihre Naturalisation ausgeschlossen. Nur dieienigen, die eine Hcimstätfe nach dem amerikanischen Hennstättengesetz erwerben, * können naturalisiert werden, ohne die englische Sprache zu verstehen. Die Naturalisation kann widerrufen werden, wenn sie durch Betrug oder falsche Zeugenaussagen erlangt Ist oder wenn der Naturalisierte innerhalb 5 Jahren nach der Naturalisation nach seinem ehemaligen Heimatsstaat oder nach einem Staate auswandert, um dort dauernd Aufenthalt zu nehmen.*) Gebetbuchfrage ״Die von der Zionistischen Ortsgruppe Karlsruhe und vom Verein zur Wahrung der Interessen des gesetzestreuen Judentums am letzten Sonntag einberufene Versammlung, ln der über die vom G r? 0 s s h. Oberrat der Juden Badens geplante Reform des Oebetbuches referiert *) Korrespondenzblatt des ״Zcntratburcaus fifr indische Auswaiiderungsangelegeiihciten.“ wurde, war ausserordentlich stark besucht. Der Saal war lange vor Beginn der Versammlung gefüllt und in den Oängcn und Vorzimmern harrte eine vielköpfige Menge stundenlang bis zum Schluss der Versammlung aus. Herr Julius Simon-Mannheim referierte namens der zionistischen Ortsgruppe und legte den Stand- Punkt der Zionisten dar. Wäre es nur eine religiöse Ange- Iegenheit, so hätte der Zionismus neutral abseits zu stehen. Hier handle es sich aber um eine Sache, die von cinschneldender Bedeutung für die Entwickelung des jüdischen Bewusstseins sei. Der Oberrat hätte nichts aus der Geschichte der Reformen im Judentum seit den Tagen der Emanzipation gelernt, sonst wusste er, dass dieselben notwendigerweise zur Assimilation führten. Zudem könne die beabsichtigte Reform niemanden befriedigen. In den Reihen der gesetzestreuen Juden sei eine tiefe und echte Bewegung argesichts der Versuche des Oberrats zu konstatieren. Die Zionisten müssten iede Reform perliorreszieren, die sich im bewussten Gegensatz stelle zu den Zukunftshoffnungen des jüdischen Volkes. Aber auch diejenigen Kreise, in denen kein allgemeines iüdisches Bewusstsein wach sei und die lediglich allgemein religiöse Empfindungen bewahrt hätten, könne die Reform des Oberrats nicht befriedigen. Die kritischen Köpfe unter dieser Kategorie fänden nichts, um das sich noch verlohne, weiter Jude zu sein, da nur allgemein ethische Werte »n jenem Gebetbuch noch Geltung behielten. Vom Standpunkt der Zionisten aus aber müsste die Wirkung der Reformversache auf diese Kreise aufs lebhafteste bedauert werden, da sie nur zu geeignet wären, dem beklagenswerten Mangel indischen Empfindens weiteren Vorschub zu leisten. Wetter kritisierte dann der Referent die Übersetzungen, die teilweise Verschleierungen des hebräischen Textes darstcllten Das Gebetbuch soll auch für den Religionsunterricht Vcr* Wendung finden. Dieser Unterricht sei den Zionisten besonders wertvoll, da er die einzige Stätte ausserhalb der Familie sei, wo In die Herzen der heranwachsenden Jugend jüdisches Bcwusstseln gelegt werden könne. Schon die Tatsache, dass man das kritisierte Gebetbuch in den Schulen einzuführen gedenke, erkläre die Stellungnahme der Zionisten. Die Wirkung der teilweise nicht mit dem hebräischen Text übereinstimmcnden Uebersctzungen auf die Jugend widerspreche den elementarsten Grundsätzen der Pädagogik, die die Wahrheit in der Erziehung über alles setze. Redner schloss seine einstündigen Ausführungen mit einem Appell zu einem gemeinsamen Zusammengehen aller, die in dieser Frage nicht die Wege des Oberrats gehen können. Die Versammlung applaudierte dem Redner lebhaft Der zweite Referent, Herr Verlagsbuchhändler Jakob Rosen h a i n ־ Frankfurt präzisierte seinen Standpunkt zunächst dahin, dass er sich darin mit dem Zionismus im Gegensatz befinde, dass er die Judenheit als einen nationalen Körper anseltc. dessen höchste und alles bedingendste Lebensaufgabe die Verwirklichung des Religionsgesetzes bilde. Von diesem Standpunkt aus unterzog der Referent das Werk des badischen Oberrats einer stellenweise recht temperamentvollen Kritik, nicht selten von der lauten Zustimmung der Versammlung unterbrochen. Wie man das ganze Unternehmen auch betrachte, von logischen, ethischen oder ästhetischen Gesichtspunkten aus, Immer wirke es auf den einigennassen gebildeten Beobachter peinlich und abslossend Der Referent, der seine Ausführungen durch zahlreiche Einzelheiten aus dem Qebctbuch illustrierte, schloss mit dem Ausdruck der Hoffnung, dass aus dem bloss negativen Werk der Gebetbuchkämpfe als positiver Erfolg eine Wiedererweckung jüdischen Lernens, Wissens und Lebens hervorgehe. Auch nach den Ausführungen dieses Redners setzte ein starker Beifall ein.