Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 49 (7.12.1906)
- Date
- 1906-12-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das ״Einwanderiingsbureau“ im Ministerium für Handel und Gewerbe wird hierdurch fn ein ״Ei'.iwanderimgs- und Naturalisationsbureaii“ verwandelt. Dieses Bureau, das der Leitung und Kontrolle des Ministeriums für Handel und Gewerbe unterstellt, soll neben den bereits jetzt ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben die Handhabung über alle die Naturalisation von Eingcwaiidcrtcn betreffenden Angelegenheiten übernehmen. Das Bureau wird beauftragt, Listen zum Ge• brauch in den verschiedenen Einwandcrimgsstationen in allen Teilen der Vereinigten Staaten anzulegen, i 11 welche die Einwanderungs-Kommissäre bei jedem einzelnen in den Vereinigten Staaten ankommenden Einwunderer folgende Eintragungen zu machen haben: Name, Alter, Beschäftigung, Personalbeschreibung (darunter auch Grösssc, Aussehen, Farbe der Haare und Augen), Geburtsort, letzter Aufenthaltsort, Ort der beabsichtigten Niederlassung in den Vereinigten Staaten, Datum der Ankunft des Einwanderers, und wenn er in einem amerikanischen Hafenplatze angekommen ist, den Namen des Dampfers, mit dein er angekommen. Die Einwanderungs-Kommissäre sind verpflichtet, dem Einwanderer ein Attest über diese Eintragung mit allen Einzelheiten aufstellen zu lassen. Art. 4. Ein Einwanderer kann Bürger der Vereinigten Staaten nur unter folgenden Modalitäten und Voraussetzungen werden: Erstens: Er soll unter Eid vor dem Beamten eines mit der Naturalisation von Einwanderern bevoll-!nächtigten Gerichtshofes oder dessen zuständigem Stell- Vertreter im Distrikte, den der betreffende Einwanderer bewohnt, wenigstens zwei Jahre vor seiner endgültigen Zulassung zum Bürgerrecht und nachdem er das 18. Lebensjahr erreicht hat, erklären, dass es seine Absicht ist, Bürger der Vereinigten Staaten zu werden und jedewede Untertanenpflicht und Treue gege.1 einen ausländischen Fürsten, Potentaten, Staat oder Souverän aufzugeben und ganz besonders unter namentlicher Nennung gegen den Fürsten, Potentaten, Staat oder Souverän, dessen Bürger oder Untertan der Ein- Wanderer zurzeit ist. Diese Erklärung soll auch angeben: Name, Alter, Beschäftigung, Personalbesehreibung, Geburtsort, letzter Aufenthaltsort im Auslande, Datum der Ankunft, eventuell Name des Dampfers, mit welchem der Einwanderer nach den Vereinigten Staaten kam, sowie der gegenwärtige Aufenthaltsort in den Vereinigten Staaten. Vorgesehen aber ist, dass von keinem Einwanderer, der in Ucbereinstiminung mit dem am Tage seiner Erklärung rechtsgültigen Gesetz seine Absicht, Bürger der Vereinigten Staaten zu werden, ausgesprochen hat, verlangt wird, diese Erklärung nach dem neuen Gesetz zu wiederholen. Zweitens: Nicht weniger als zwei Jahre und nicht mehr als sieben Jahre, nachdem der Einwanderer die Erklärung seiner Absicht. Bürger zu werde»), abgegeben hat, soll er eine schriftliche Eingabe in doppelter Ausfcrtigimg machen mit eigenhändiger beglaubigter Unter- Schrift versehen, in welcher er angeben soll: seinen vollen Namen, den Aufenthaltsort (wenn möglich auch Strasse und Hausnummer), seine Beschäftigung und wenn möglich auch Datum und Ort seiner Geburt, ferner den Ort, von dem er emigrierte, sowie Datum und Ort seiner Ankunft in den Vereinigten Staaten und wenn er den amerikanischen Boden an seinem Hafenort betreten hat, den Namen des Dampfers, mit dem er angekommen, ferner Ort und Name der Behörde, vor der er seine Absicht, amerikanischer Staatsbürger zu werden, kundgetan hat, sowie die Zeit, wann dies geschehen ist. Wenn er verheiratet ist,‘ hat er auch den Namen scher Frau anzugeben und — wenn möglich — das Land ihrer Geburt und ihren Aufenthaltsort zur Zeit der Einreichung des Naturalisationsgesuches. Wenn er Kinder hat, so ist auch Name, Geburtsort und Datum sowie Aufenthaltsort jedes zur Zeit der Eingabe lebenden Kindes anzugeben. Vorgesehen ist, dass der Gesuchsteller, wenn er seine Eingabe vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingcreicht hat, die Eingabe nicht eigenhändig zu unterzeichnen braucht. Das Gesuch soll ferner kundtim, dass der Gesuchsteiler kein Gegner der Staatsregierung ist, dass er kein Mitglied oder Anhänger einer Organisation oder Gemeinschaft ist, welche Unglauben und Auflehnung gegen die Staatsrcgicrung lehrt (Anarchist), dass er kinu Polygamist ist, dass er Bürger der Vereinigten Staaten werden will und gänzlich und fiirimmer jede Untertanenpflicht und Treue gegenüber irgend einem ausländischen Fürsten. Potentaten. Staat oder Souverän aufgibt, deren Bürger oder Untertan er zurzeit der Einreichung des