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Jüdische Rundschau · 1906-11-30 · Heft 48 (30.11.1906) · page 10

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XI (1906)
Issue
Heft 48 (30.11.1906)
Date
1906-11-30
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 714 JÜDISCHE RUNDSCHAU No. 48 doch erwarten, dass hei der Neuregelung beide Richtungen im Judentum zu Wort kommen müssten. Die Bittsteller betonen, cs sei unerträglich, dass der in seiner Mehrheit voraussichtlich aus Neujuden bestehende Oberrat in die KuUusaugclcgcnhciten der orthodoxen Religionsgcsellschait sich cinmische. So wenig man den Katholiken oder Protestanten zumuten könne, dass sic einem gemeinsamen Konsistorium unterstehen, ebensowenig könnte man die beiden völlig getrennten und gegensätzlichen israelitischen Religionsgeittcmden unter die Autorität einer gemcinsatuen Oberbehörde stellen, bitte schwere Knechtung der Gewissen, eine Gefährdung der Religion und eine dauernde Störung des Friedens innerhalb der israelitischen Bevölkerung wäre die unausbleiblich? böige. Die Gründe, welche gegen die Schaffung eines Oberrates hier in Feld geführt werden, verdienen allcrd#jgs die Beachtung und Würdigung der mit der Verabschiedung des Gesetzes betrauten gesetzgebenden Faktoren. ‘ Das Bialystoker Gericht Man schreibt der RUSSISCHE KORRESPONDENZ aas Bialystok: Nach dem bekannten Bericht, den die Dumaniitglicdcr Scepkin, Jacobson und Aronkantzcff über die Organisation des Bialystoker Pogroms durch die Zivil- und Militärbehörden erstattet haben, hat das Ministerium Stolypin. die Auflösung der Reichsduma benutzend, versucht, die Bialystoker Tragödie vollständig mit Schweigen zu übergehen. Doch einzelnen Persönlichkeiten gegenüber hat Minister Stoly pin mitgeteilt. dass d e Untersuchungen, die an Ort und Stelle von dem besonders dahin abkoniniatuiierten Untersuchungsrichtcr Schultz geführt w.rden. dazu beitragen w?.- den, der öffentlichen Meinung die ..volle Wahrheit" ülur diesen Bialystoker Pogrom zu enthüllen. Nun erscheint die Wahrheit in folgender Gestalt: Der Sekretär des Stadtrates von Bialystok. Sa wodsky, sollte für einen gewissenhaften Untersuchungsrichter ein Zeuge von besondrer Wichtghre!t sein, da Sa wodsky Augenzeuge des Ausbruches des Pogroms war. br stand am l./H. Juni aui dem Balkon des Rathausgebäudes. blickte auf die sich aut acr Strasse vor ihm beweger.de religiöse Prozession und sali, wie Polizisten und Soldaten mit dem Rufe, dass Revolutionäre und Juden in die Prozession schossen, das neben dem Rathausgebäude befindliche Maus Rochibis beschossen. Sa wodsky sah, dass kein einziger Schuss ln die Prozession abgegeben wurde, er sah ebenfalls, dass keine Bombe geworfen wurde. Dieser der Biahstok’schen Polizei, deren Verbrechen die• Petetaburger Behörden decken wollten, gefährliche Zeuge, wurde vom Untersuchungsrichter Schultz dreimal in der Vorunter־ suchung verhört, erzählte dreimal alles, was er gesehen hatte und hörte dreimal von Schultz den Vorwurf, dass seine Angaben nicht denen entsprächen, di? er. Schultz, seihst erhalten habe, wobei nicht ein einziges Mal die Angaben Sauodskys von Schultz in das Protokoll eingetragen worden sind. Der Kaufmann b p h r a i m L u n s k y befand sich zur Zeit des Ausbruches des Pogroms in seinem Tuchlager auf der Kapetschcskaja-Strasse: er sah. wie das Militär friedliche, keinen Widerstand leistende Bürger niederschoss, während ihre Häuser von der Menge, unter der auch Polizisten waren, verwüstet wurden. Lunskv wurde von Schultz als Zeuge verhört; Schultz blieb höchst unzufrieden mit seinen Angaben, trug sie nicht in das Protokoll ein und forderte Lunsky aut. seinen Vor- und Familiennamen auf ein leeres Blatt zu schreiben und meinte, er werde spät:rhi11 dieses Blatt selbst mit den Angaben Lunsky's ffillcn. Lunsky wies diese Forderung energisch zurück, aber dessen ungeachtet wurden seine Angaben doch nicht in das Protokoll eingetragen. ■ ׳ Am zweiten Tage des Pogroms kam der Freiwillige des in Bialystok cinquarticrtcn 11. Charko\v*schen Dragoner-Rcg׳- ments Gerschon Dawidowitsch G u s j a t s k y. mit Erlaubnis seines Obersten in das Haus seines Vaters, das an der Ecks der Bialvstok'schen- und Grossen-Strassc gelegen ist. In diesem Moment umzingelte die Menge das Haus mit der Absicht, es zu zerstören. Der junge Ousjatsky lief vor das Haus, um die Menge aufzuhulten und seinen Vater, seine Famili und sein Eigentum zu retten: sein Erscheinen genügte, wa die Menge zu veranlassen, das Haus in Ruhe zu lassen und sich zu entfernen. Damit, schien es. sollte dieser Vorfall üherhaupt erledigt sein; aber, als der junge Ousjatsky am 3. Jun; in sein Regiment zurückkehrte, wurde er verhaftet und blich drei Tage ohne Verhör auf der Hauptwache. Am 6. Juni erhielt der Untersuchungsrichter Schultz eine polizeiliche Anklage betreffs Gerschon Ousjatsky. dass er. zusamtnen mit noch einigen andern Juden, auf Christen geschossen habe und unter andern! auch auf den Gorodowoi Rudrjasehew; dies? Anklage ist auf Angaben R u d r j a sc I! e \v und eines Victor Sljin zurückzutiihren. und es Ist festgcslclll. dass beide selbst am Pogrom tcügcnommcn haben. Ohne diese Beschuldigungen, die auf polizeilichen Angaben beruhen, trug Schultz den Gusjatssy in die Liste als Beschuldigten ein und steckte Ihn Ins Gefängnis, br wurde erst nach zwei Monaten befreit auf Befehl des Bezirksgerichtes, das seinen Arrest gesetzwidrig fand. Das Gericht befahl ebenfalls laut Gesetz Ousjatsky die Kopien der Zeugenaussagen auszuliefern; Schultz hat sic jedoch nicht ausgclicfcrt und hat auch die Zeugen, auf die in diesen Akten hingewiesen worden, nicht verhört. So sind die von Schultz vorbereitenden offiziellen ״W a h r h e i t c n־‘ inbetreff des Bjelostokcr Pogroms beschaffen. Der Grad d;r Gewissenlosigkeit, mit der diese ״Wahr-, heiter.** zusanunengestcIU wurden, tritt noch deutlicher hervor, wenn wir uns über die zwei Ziele klar werden, die Schultz sich bei den Untersuchungen stellte. Am i. und 2. Juni (H. und 15. Juni) wurden in Bialystok einige Hundert Juden getötet und verwundet und allen ist es augenscheinlich, dass dies? Untersuchungen eben wegen der Niedermctzelung der Juden geführt werden. Aus den Untersuchungsakten des Herrn Schultz ersehen wir aber, dass das Objekt seiner Untersuchung ein ganz anderes ist. Er führt die Untersuchung gegen die ״Volkshaufen. die aus Rassenhass und religiöser Feindschaft am 1. und 2. Juni dieses Jahres in Bialystok die christlichen Bewohner aus Revolvern beschossen hätten und durch vereinigte Kräfte dem Militär, das beauftragt war, die Ordnung h?rzus!c!icn. einen bewaffneten Widerstand ' geleistet haben." (Das ist ein wörtliches Zitat aus den Untersuchuugsakte 11.) Aus denselben Akten des Herrn Schultz ersehen wir. dass er festgestellt hat. dass die ..jüdischen Einwohner, hauptsächlich junge Juden, in ganzen Mengen aui Strassen und aus den Häusern, in verschiedenen Gegenden der Stadt aus Revolvern in dte christliche Bevölkerung geschossen haben, wobei sie einige getötet und verwundet haben, dass sie auch aus Revolvern in das zur Bekämpfung der Unruhen herbeigerufene Militär geschossen haben und dabei einen Soldaten verwundet haben." Nach dem oben angeführten ist cs höchst verständlich, warum Herr Schultz nicht einen einzigen gefunden hat. der der Ermordung von Juden während des Bialystoker Pogroms beschuldigt werden könnte und es wird uns durchaus n'cfit überraschen, wenn die Untersuchungen des Pogroms in Bialystok ״als offizielle \Y a h r h e i t-‘ feststellen werden, dass nicht der zeitweilige Generalgouverneur, sondern d.e Jude» den Befehl erlassen haben, die Stadt von den Artilleristen beschiessen zu lassen. Dass Herr Schultz, ebenso wie die Neidhardt. Witte, Plehwc, Qresser. ״Russe von Geburt“ ist, daran zweiidt hiernach niemand mehr. Berlin. Die Petitionskonimission des Reichstags erledigte eine Petition um Sperrung der deutschen Grenzen gegen die Einwanderung russischer Juden durch Übergang zur Tagesordnung. Wien. Wie Leniberger Bätter aus Wilna melden, sind dort drei der angesehensten Rabbiner Litauens eingetroffen, um zugunsten dreier Juden aus Skonim zu intervenieren, welche, obwohl sie allgemein als unschuldig gelten, durch feldgcrichtliebes Urteil zum Tode verurteilt wurden. Der Generalgouverneur von Wilna empfing die Rabbiner wider Erwarten gut und schlug ihnen vor. durch feierlichen Schwur in der Synagoge zu bekräftigen, dass nacTT ihr.r Überzeugung die Verurteilten unschuldig seien. Die'Rabbiner erklärten sich bereit und werden vor der veisammelten Judengemeinde in der Synagoge den Eid ablegen. Breslau. Den jüdischen Rekruten hat der Berliner VORWÄRTS keinen guten Dienst erwiesen, indem er vor einiger Zeit eine Proklamation d-.s jüdischen ..Bundes“ abdruckte, in welcher den jüdischen Rekruten zur Pflicht gemacht wird, für die Verbreitung revolutionärer Anschauungen unter den Soldaten zu wirken. 111 den Kasernen ist die Aufsicht über die jüdischen Soldaten besonders verschärft worden, und da diese Aufsicht im wesentlichen den ungebildeten Untc• Offizieren zufäUt. denen die strengsten Strafen in Aussicht gc. stellt sind, falls sie in dieser Aufsicht ״nachlässig“ sein sollten, so kann man sich wohl ohne weiteres vorstcUcn, welchen Bedrückungen und Schikanen die jüdischen Soldaten ausgeset־׳ sind, wie sic gleichsam als pestbchaftete Mitglieder de« Soldatenfamilie behandelt werden. Zur Landeskonferenz der Sozialdemokratie Polens und Litauens schreibt der Berliner VORWÄRTS u. a.: Von grosser Wichtigkeit war noch die Frage der Vereinigung mit dem Allgemeinen jüdischen Arbeiterbund auf dem Territorium von Russisch-Polen. Wegen d.r taktischen Differenzen zwischen den beiden Organisationen kam keine Grundlage für die Ver- •9

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