Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 32 (10.8.1906)
- Date
- 1906-08-10
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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C) 1)ä labütih Abonnement sprcls .einschliesslich LITERATURBLATT vierteljährlich: 1. durch die Expedition: a) In BerPn —,90 Mark, by ו■ ach auswärts I,— Mark, cy für das Ausland 1,50 Mark. 2. Im Postaäonremcnt; 1,25 Mark. lnsertionspreis die vlcrgespaltcnc Petit-Zeile oder deren Raum 25 Pfennig. Allgemeine Jüdische Zeitung. Redaktion: BERLIN NW. 52, Melanchthonstrasse 4. Telephon: II, 3:87. Expedition und Adresse für Geldsendungen und Bestellungen: Verlag Jüdische Rundschau, E. G m. b. H. Berlin N. 54. Augustsfr. 491־. Geschiftsstunden der Expeditiontäglich (ausscrSabbat undSoantag) vormittags 1p-l, nachmittags 3 7 U..r. Alte Rechte Vorbehalten. Abdruck ־aus der JUEDISCHEN RUNDSCHAU nur bei voller Quellenangabe gestattet. Nummer 32 Berlin, 19. Abh 5666 10. August 1906 I XI. Jahrgang Auch ein Wort für unsere Mationalbiblioihek In der WELT bricht Bcrthold Fciwel für die jüdische Nationalbibliothek in Jerusalem eine Lanze. Mit Recht weist er auch wieder auf den einzigartigen Idealismus Dr. Jo sei Chazanowicz' hin, der während des Bialystokcr Pogroms, wo sein Leben bcdroht war, sein Haus schwer beschädigt wurde und sei«! Vermögen erheblichen Schaden litt, nur die eine Sorge hatte, dass ihm die Schätze beschädigt oder ver-!lichtet werden konnten, die er für die Nationalbibliothek noch in seinem Hause hätte. Wer nur irgendwie für die Nationalbibüotlick etwas hat'tun wollen, hat noch immer den Mangel empfunden, der aus dem Fehlen aller Geldmittel für sie dauernd hervorgeht. Hat doch die vom siebenten Kongress gewählte Bibliothekskomrnission bisher auch nicht einen Pictmig von den ihr bewilligten 4000 Franken gesehen. Und doch wäre hiermit der Anfang und die Grundlage gegeben, von andern Organisationen und aus Privatmittcln grössere Summen flüssig zu machen. Fs ist ja gar nicht schwer, dies in grossem Masse zu erreichen, wenn über- Haupt erst ein Anfang gemacht ist. Freilich steht dem die Rcchtsunsiclierheit der Jerusalemer Bibliothek in liölicm Masse im Wege. Wem gehört denn eigentlich die Bibliothek? Bisher ist kein gütiger Rechtsakt zustande gekommen, durch den die Bibliothek dem Nationalfond übergeben und dem Einfluss des Kongresses in irgendwelcher Form unterstellt worden wäre. Im Gegenteil haben Vertreter der äugenbticklicli in Jerusalem herrschenden Gruppe der Loge, die die sogenannte Verwaltung der Bibliothek in Händen hat, ausdrücklich erklärt, dass sie gar nicht daran denken, dem Kongress auf die Verwaltung irgend welchen Einfluss einzurämueii, und dass sie einfach eine persönliche Machtfrage darin erblicken, ob sie die 11 n - abhängige Verwaltung der von ihnen ״Zcntralbib- Uotliek“ genannten Institution in Bünden behalten. So lange hierin kein Wandel eintritt und so lange nicht der Kongress als Eigentümer des Nationalfonds den ihm zukommenden Einfluss ausiiben kann, so lange ist nicht daran zu denken, dass irgend eine Bücher- oder Geld- Sendung für die Natioiialbibliothek in Jerusalem flüssig gemacht werden kann. Aber ebenso lauge wird auch die gedeihliche Arbeit der vom Kongress gewählten B i b 1 i 01 h e k s k 0 in m i s s i o!1 unterbunden sein. Die ausgezeichneten Anfänge, die die freiwillige Berliner Sammelstelle bereits gemacht hat, sind nur ein Versuchsballon, um fcstzustellcn, ob eine Sammeltätigkeit iiir die Bibliothek auf genügendes Interesse stossen und ob sie von Erfolg gekrönt sein werde. Wir dürfen es ruhig aussprechen, dass gleich der erste Versuch den allerbesten Beweis geliefert hat, dass es nur der Anregung und der Sicherung der Nationalbibliothek bedarf, um auch grosse Mittel für sie flüssig zu machen und eine grosse erfolgreiche Sammeltätigkeit zu entfalten. Die Jahreskonferenz wird nicht umhin können, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Die Bibliothekskommission w'ird in ihr durch den Vorsitzenden der Palästinakommission vertreten sein. Es ist kein Zweifel, dass die Jahreskonferenz dazu führen muss, dass entw eder eine juristische Form für die Uebernalmie der Natioiialbibliothek auf den Nationalfond oder die Anglo-Palcstine Company gefunden und durch geführt wird, oder dass man auf den Wortlaut des am Kongress angenommenen Antrages zurückgreift', der besagt, dass man eine Natioiialbibliothek gründen will, möglichst im Anschluss an die bereits in Jerusalem bestellende Bibliothek. Die Hauptsache liegt freilich in der Hand des D r. Josef Cliazanow’icz selbst. Da er rechtlich noch immer der Besitzer der Bücher in Jerusalem ist, so würde eine notarielle Uebcrtragungsurkunde von ihm alle Besitzzwcifel mit einem Schlage aus der Welt schalten. Hier müsste wohl die Arbeit einsetzen. Demi sobald die rechtlichen Sicherheiten gegeben sind, wird es keineswegs an den Mitteln fehlen, die notwendig sind, nicht bloss um Bücher, die hier lagern, an ihren Bestimmungsort sicher .überzuführen, sondern auch um eine regelrechte, fachtmd sachgcmässc Verwaltung durchziifiihren und damit auch nach Plan und System mit grossen Mitteln und nach grossen Grundsätzen die Biicliersehütze zu erweitern tmd in stetigem Fortschreiten zu vermehren. Die kleine Probe, die in einer Nummer unseres LWERATURBLATTES die Berliner Sammelstclle gegeben hat, wie mau ohne Aufwendung von irgend welchen Kosten ein Bulletin der Bibliothek lieraiisgeben kann, das zugleich die Grundlage der sämtlichen Kataloge ist und dabei den besten Ansporn und die nötigen Hinweise für die weitere Sammlung der Bücher gibt, hat allen deutschen Zionisten gezeigt, dass es eine dankenswerte Aufgabe ist, für die National-