Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 28 (13.7.1906)
- Date
- 1906-07-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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0^ 1 I I י י! BeKanntm&chung! Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, dass die 9. ordent־ liehe Generalversammlung der Aktionäre des Jewish Colonial Trust (Jüdische Kolonialbank) Ltd-, am Mittwoch, dem 29. August 1906, präzise 10 Uhr vormittags, im Zionistischen Zentralbureau in Köln a. Rh., Ubierring 23, mit folgender Tages- Ordnung stattfinden wird: TAGESORDNUNG 1. Entgegennahme der Berichte des Direktoriums und der Revisoren und Rechnungsablegung. ־ י 2. Wahl der Direktoren und Rechnungsrevisoren. 3. Beschlussfassung über Verwendung des Reingewinnes. 4/ Durchführung der gewöhnlichen Tagesordnung und Eventualia. Statutengemäss bleiben die Zessionsbücher und das Mitgliederregister der Gesellschaft vom 16. bis 29. August 1906, (beide Tage inklusive) geschlossen. Statutengemäss müssen Vollmachten wenigsten vier volle Tage vor dem für die Abhaltung dieser Versammlung festgesetzten Termine im Gesellschaftsbureau, Brook House. Walbrook, London E. C., deponiert werden. Brook House, Walbrook, LONDON E. C., den 2. Juli 1906. Im Aufträge des Direktoriums H. NEUMANN, Sekretär. ns זז(הזיז! iS. rrpt I Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, dass eine ausserordentliche Generalversammlung des JEWISH COLONIAL TRUST (Jüdische Kolonialbank) Ltd. im Zionistischen Zentralbureau, Köln a. Rh., Ubierring 23, am Mittwoch dem 29. August 1906 um 3 Uhr nachmittags stattfinden wird, auf welcher Resolutionen betreffend gewisse Abänderungen des Memorandum und der Statuten obiger Gesellschaft werden vorgeschlagen werden. Der volle Wortlant vorerwähnter Resolutionen ist in DIE WELT Köln und in THE JEWISH CRONICLE London vom 6. Juli 1906 erschienen. Sollten diese Resolutionen oder eine derselben von der notwendigen Majorität angenommen werden, so werden solche Resolutionen oder wird solche Resolution einer zweiten ausserordentlichen Generalversammlung, welche später einberufen wird, behufs Bestätigung unterbreitet werden. Statutengemäss müssen Vollmachten wenigstens vier volle Tage vor dem für die Abhaltung dieser Versammlung festgesetzten Termin im Gesellschaftsbureau, Brook House, Walbrook, London, E. C. deponiert werden. Im Aufträge des Direktoriums, H. Neumann, Brook Hou$e, Walbrook, Sekretär. London, E. C., den 9. Juli 1906. 41.1W'׳^ 1