Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XI (1906)
- Issue
- Heft 19 (11.5.1906)
- Date
- 1906-05-11
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 279 No. 19 JÜDISCHE RUNDSCHAU nrrigcn unmöglich machen, vcriiicliten wir die schönste Blüte der Kultur. Denn ohne Austausch der Erfahrungen aller Natioiicn ist ein Fortschritt in Wissenschaft und Technik kaum noch möglich. (Zustimmung links.) Es sind in anderen Fällen Leute ausgewiesen worden, die 1000 bis 2000 Mark monatliche Rente garantiert hatten. Leute, die 70—80 000 Mark bei Banken zum Unterhalt der eigenen Familie hinterlegt hatten. Sie sind alle atisgcw’icscu worden, ohne dass ihnen nur mit einem Worte gesagt worden ist, warum und wodurch sic ״lästig" «worden sind. Nun, meine Herren, wenn der Herr Abgeordnete v. Oldenbürg sich als den Vertreter der ״anständigen Juden*‘ aufgespielt hat — ich weiss nicht, ob er viel mit Juden verkehrt, ich weiss nicht, welche'־ Qualität die betreffenden Juden sind. Wenn die ״anständigen Juden“ des Herrn v. Oldenburg aber das guthclsscn. was er verfochten hat, so sind es keine anständigen Juden. (Sehr richtig! links.) Was die anständigen Juden denken, das weiss ich ganz genau; die anständigen Juden, die icli kenne, sind alle der Ansicht, die ich vertrete. Meine Herren, cs sind Leute ausgewiesen worden, die Mietsverträge bis zum Jahre 1908 und 1909 geschlossen hatten. Es werden jetzt Prozesse entstehen; denn die Leute müssen plötzlich hinaus, und die teuren Wohnungen — im Preise von 2100־ Mark und darüber — bleiben nnbenützt. Meine Herren, die Russen, die arsgewiesen sind, tun nicht gut daran; sich aui einen Prozess mit <ie!n Hauswirt cit!zulr־sscn. Das Gesetz ist ganz klar wider sic. Eine unmögliche Leistung, die aui Seite des Verpflichteten tmnieglich geworden ist, stellt ja nicht in Frage. Denn der Hauswirt kann seine Wohnung ja trotz der Ausweisung dem Russen weiter zur Verfügung stellen und auf der anderen Seite bestellt nur die Verpflichtung zur Zahlung. Diese Zahlung bleibt natürlich auch dem Ausgewiesenen weiterbin möglich. Dass die Wohnung infolge der Answeisung von dem Mieter nicht ben;:• zt werden kann, bleibt nach den Be- Stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Belang. Das Gesetz lässt mir beim Todesfall oder bei Versetzung von bcstimmten Beamtenklassen eine Aufhebung des Mictsvcrtragcs wegen veränderter Umstände zu. Ich möchte aber — cs sind Objchte. die weit in die Tausende gehen, liier in Frage -- einem genügend vermögenden Angewiesenen raten, doch gegen die Polizeiverwahuiig oder den Polizeipräsidenten zu klagen. (Sehr richtig! links.) /leine Herren, feit weiss als praktischer Jurist genau, dass gerade in Preussen der Polizei tausend Mintertüren zur Verfügung stehen. Da kommt einmal die Unzu־ lässigkelt des Rechtswegs. Gerade in solchen Fällen, in denen der Polizei gewisse diskretionäre Befugnisse überfragen sind, kann die Polizei auch sagen: wir geben unsere Gründe über- H3upt nicht an; beweist uns, dass Ihr uns nicht lästig ge־ worden seid! Meine Herren, der Gerichtshof, der das gelten licsse, würde mir int Herzen leid tun. Was die Polizei wissen kann, wissen schliesslich auch andere Leute, und kann schliesslieh auch anderweitig bewiesen werden. Und wird bewiesen, , dass gut beleumundete Leute, die sich nie in irgend welche Machenschaften gegen dc:1 Bestand des Staates eingelassen haben. Leute, die keine Schuldentnacher sind, und von denen man nimmermehr denken kann, dass sie einmal dci Gemeinde zur Lpst fallen könnten — wenn bewiesen wird, dass solche Leute trotzdem ausgewiesen worden sind, so wird jeder verständige Gerichtshof — und w׳ir haben ja Gott sei Dank noch recht verständige Gerichtshöfe in Deutschland — doch zu einem richtigen Urteil gelangen können. Das Gericht wird erwägen müssen: wenn ein Russe hierher kommt, der viel Geld, gute Sitten und eine anständige Erziehung mithringt lind hier eben bloss leben will, um von der deutschen Kultur zu profitieren, so muss jeder Mensch, der nicht ganz dumm ist. dies für einen wünschenswerten, erfreulichen Zuwachs für das Deutsche Reich halten. Die Polizeipräsidenten sind ftti allgemeinen nicht ganz dumm. (Heiterkeit.) Infolgedessen muss auch ein Polizei- Präsident wissen, dass ein solcher Russe im Interesse des Deutschtums und der Wohlfahrt des Vaterlandes möglichst lange unbehelligt in Deutschland gelassen werden muss. Werden nun alle diese Verhältnisse aufgeklärt und verständig gewürdigt, so wird der Gerichtshof zur Uchcrzcugting kommen müssen: hier ist rechtswidrig von der Polizei vorgegangen w orden. Und wenn nicht die verschiedenen Hintertüren, die insbesondere die Beweisführung ungemein erschweren, dcii Erfolg vereiteln, so wird eine Schadcnscrsatzvcrpflichtung der PoVizeivcnvaUunr vom Zivilgcrichf anerkannt werden müssen. Denn eine An- Ordnung der Polizei, dass jemand ohne jeden Grund ausgcwiesen werden soll, ist entschieden ganz und gar rechtswidrig, ist ein ganz flagranter Rcchtshriich. Gerade die Deutsche Reichsregicruug und der Deutsche Reichstag sind verpflichtet, die nrcussische Regierung darauf hinzuweisen, dass sic nicht die vom Deutschen Reiche mit dem Auslände gcsclilosscncn Verträge für nichts behandeln darf, dass sic nicht ,das Ansehen des Dcatschcn Reiches durch eine derartige Gcschäftsfiihrung, die weder vom Standpunkte des Rechts noch vom Standpunkte der Sittlichkeit zu billigen ist. diskredicren darf. Das geschieht aber meines Erachtens durch die Art. wie die Berliner Polizei das Ausweisungsrecht handhabt. Jüdische Abgeordneten in Russland Bis jetzt sind cif Juden in die Reichsduma gewählt worden und zwar: Dr. Winawcr, einer der bedeutendsten Führer der ״Kadettenpartei*‘, die Schriftsteller Jollcs. Ostrogorski, ferner Dr. Frenekl". Advokat Bramson. Advokat Scheitel. Die übrigen fünf jüdischen Abgeordneten sind bekannte Führer der Zionisten, nämlich: Dr. Lcvin-Wilna. Dr. BruckAVittebsk, Rechtsanwalt Jacubsohn־Slonim. Rechtsanwalt Rosenbaum- Minsk und Dr. Katzcnelsolm-Libau, der Präsident der Jüdischen Kolonialbank in London. ,.ra 1 , ~1:_ך ( Briefkasten der Redaktion *-•:•■•־־•־״,־rrrכ l. j i . ..—- X. Y. Z. Jüdisches Schwesternheim, Berlin N. 21־. Auguststrassc 11. An v׳elcl!c Adresse kann nähere Auskunft gehen. Beachten Sie bitte Quittung im Nationaifond. Geschäftliche Mitteilungen Germania, Lebens-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft zu Stettin. Die neuen Anfrage des Jahres 1905 liefen über 63Vי /.Unionen Mark Kapital und die neu ausgestellten Policen über eine Versicherungssumme von 53 /!י Millionen Mark. Der Versicherungsbesfaud stellt sich Ende 1905 auf 72 1 272 578 Mark und 2 859 8-12 Mark Leibrente. Die Germania erzielte bei Beriicksichtigung der der Gcwinnreserve und dem Kriegsfonds zugew iesenen Zinsen einen Überschuss von 7392 23S Mark, von dem aJein 95 9? mit mehr als 7 Millionen Mark den mit Gev.innanteil Versicherten zur künftigen Verteilung von Dividenden zufliessen werden. Die im Versicherungsjahr 1907/8 zur Verteilug kommende Dividende ist für Plan A ebenso wie in 1906/7 aui 24 9׳c festgesetzt (gegen 23 9c in 1904/6, 22 V* in 1903/4. 21 % in!902/3. 20 9/ jn 1901/2) und sie wird für Plan B 24ד Vc der Prätnlensumuic betragen, wodurch die Dividende bei Plan B für die ältesten Jahrgänge auf 74J/* 9/ der einzelnen Prämie wächst. Für die Erfüllung aller von der Germania eingegangenen Verpflichtungen sind Ende!905 im ganzen 316 Millionen Mark Sicherheitsfonds vorhanden. Die Versicherungsbedingungen sind völlig modern, sic ruhen auf dem Grundsätze der Unverfallbarkeit und Unanfechtl barkeit, und die Policen der Germania sind Weltpolicen. Die von der Germania seit Jahren betriebenen Todesfall-Versieherungen mit Einschluss der!nvaliditätäsgefahr bietet für alle Berufe eine w irklich gediegene^ Penslonskassen-Versicherung zur Sicherstellung der eigenen Zukunft und zur Fürsorge für die Hinterbliebenen. Ende 1905 war nach dieser Art der Pcnsionskasscn-Versichcrung hei der Germania fast 70 Millionen zu *einem bestimmten Zeitpunkt, und 4‘A Millionen Mark Mark Kapital, zahlbar nach dem Tode des Versicherten oder Invalidenrente für den Fall der Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall versichert. Im Erscheinen befindet sich: ' I^J "־ ■* יMr־i'r^ Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage, R . •J 5 ־E 2 -o 2 o S 3 O H ־-! o ש "י"4« 11׳ ״2־ A. L(r־ Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. 20 Bände in Halbleder gebunden eu je 10 Mark, Prospekte und Probehefte liefert jede Buchhandlung.* ־!