Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1905-06-23 · Heft 25 (23.6.1905) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
X (1905)
Issue
Heft 25 (23.6.1905)
Date
1905-06-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2651273-2651394-2651419--02489-2659376
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Abonnementspreis (Zusendung inbegriffen) »ierteljlkrticb: 1. durch die Expedition: a) In Berlin —,90 Mark, b) nach auswirts I,— Mark, c) fOr das Ausland 1,50 Mark. 1 |m PesUbonnemenl 1,25 Mark. Insertionsprels die »!«gespaltene Petit-Zelle oder deren Raum 25 Pfennig. & Organ der Zionistischen Vereinigung für Deutschland Adresse für Geldsendungen und Bestellungen: Vertag tödliche Rundschau, E.G.cn.b.tL, Berlin N. 54, Auguttifr. 49a. OeichäfUituadea der Expcdttio■! tiglich (ausser Sabbat und Sonntag) vormittags 10—1, nachmittags 3—7 Uhr, Adresse der Redaktion: Bertin NW. 62, Meiaachthiatirata• 4 Alle Rechte Vorbehalten. Abdruck aus der JUEDISCHEN RUNDSCHAU nur bei »oller Quellenangabe gestattet. Nummer 25 1 i Berlin, 23. Juni 1905 — 20. Sivvan 5665 X. Jahrgang Die Nationalbibliothek zu Jerusalem Aus Interesse für die Sicherung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung der in Jerusalem durch Josei Chasanowicz geschaffenen ersten Grundlage einer zukünftigen Nationalbibliothek haben wir wiederholt Gelegcnhcit genommen, auf die schweren Schäden hinzuweisen, die dem Institut naturgeniäss anhaiten. Da uns aber nicht daran liegt, zu kritisieren, um ßo weniger als Unkundige darin fälschlicherweise eine keineswegs beabsichtigte Verkleinerung der ungeheuren Verdienste des Stifters erblicken könnten, halten wir es für riehtiger, an dieser Stelle in Kürze und allgemeiner» Grund-; Zügen einige Anträge zur Diskussion zu stellen, die wir dem Inhalte nach dem Kongresse zu unterbreiten gedenken. Der Zweck dieser Anträge ist ausschliesslich der, dass das Chasanowiczsche Institut in Jerusalem wirklich zu einer Nationalbibliotliek werden soll, die ein unveräusserliche/; Eigentum unserer Nation sein und bleiben muss und zugleich ein Mittelpunkt des künftigen neujödischcn, hebräischen Geisteslebens in Palästina und nicht minder in allen Ländern, wo Juden wohnen. In diesem Sinne halten wir die Uebernahme der Nationalbibliotliek durch den Nationaliond, der allein das unveräusserliche Volkseigentum darstellt, für eine unabweisliclie Forderung, Da/111 aber glauben wir, dass sachgemüssc Leitung und fachmännischer Rat für Fortgang und Ausbau der Bibliothek notwendig sind. Jeder, der an die Gründung einer zukünftigen hohen Schule irgend welcher Art in Jerusalem überhaupt denkt, wird die enorme Wichtigkeit der Bibliothek und ihrer wissenschaftlichen und verwaltungsteclmtschen Organisation zu würdigen wissen. In diesem Sinne unterbreiten wir die folgenden Anregungen zu Kon- Kressanträgen dem Urteil der zionistischen uind fachkundigen Ocffentlielikeit: An den Nationalfond werden von Herrn Josef Chasanowicz, den Bne-Brith-Logcn, sowie sämtlichen etwa im Besitze von Rechtstiteln auf die Bibliothek Midrasch Abarbanei! befindlichen Personen und Institutionen alle Besitzrechte abgetreten, so dass der Nationalfond der alleinige Besitzer des Grundeigentums, des auf dem Grundstücke errichteten Gebäudes und sämtlicher Sammlungen ist. Der Zionistenkongress als der Inhaber des Nationalfon'ds beauftragt seine Palästinakonnnisslon mit der Verwaltung und Ausgestaltung der Jüdischen Nationalbibliothek. Die Palüstinakommissioii erhält Vollmacht, sich mit andern jüdischen Kulturorganisationen ins Einvernehmen zu setzen, um mit ihnen die Verwaltung und Erweiterung der Nationalbank zu bewerkstelligen. Sie hat Vollmacht, Beiträge zu diesem Zwecke von andern Organisationen und Einzelpersonen in Empfang zu nehmen und die Verwaltung auf eine gemeinsame Basis zu stellen. Das ausschliessliche Eigentumsrecht des Nationalfonds darf dadurch in keiner Weise angetastet werden. Der Zionistenkongress bewilligt der Palästinakominission zu diesem Unternehmen ein festes jährliches Budget, das für die beiden nächsten Jahre mit ie iünitausend Franken angesetzt wird. Dgr gemeinsame Verwaltungsausschuss (Kuratorium) hat in erster Linie für die iachgemässc Katalog;- sierung von fachmännischer Seite eine Instruktion ausarbeiten und zur öffentlichen Diskussion stellen zu lassen. Diese Instruktion soll zugleich die Grundlage eines zukünftigen Gesamikataloges jüdischer Bibliotheken werden und darauf hin angelegt werden. Das Kuratorium soll ferner für die Ausbildung geeigneten Beamtenmaterials Vorsorge treffen und sofort für die örtliche Sicherung der bisher gesammelten Bücher Sorge tragen. Das Kuratorium stellt die leitenden Grundsätze fest, nach denen die Anschaffung von Büchern erfolgen soll und macht ausserdem Sammelstellen namhaft, die in verschiedenen Ländern Bücher- und Geldspenden entgegcnnclimen. Der Zionistenkongress schafft typ Einrichtung der Ehrenpflichtexemplare, indem er es als Ehrenpflicht voraussetzt, dass von allen jüdischen Schriftstellern, Druckern, Verlegern, Vereinen usw. je ein Exemplar jedes Druckerzeugnisses durch die zuständige Sammelstclle an die Nationalbibliotliek abgeführt wird, Von jedem periodischen und Gelegcnhcitsdruckwerk (Vereinsstatuten, Vereinslieder. Flugblätter, Zeitschrifteil, Protokolle, Jahresberichte) sind je zwei Exemplare an die Sanimcistelle abzuführen. Sämtliche eingehenden Schriften werden in monatliehen Bulletins in einer Beilage zu den zionistischen Zeitungen sämtlicher Länder ausgewiesen mit Angab<? des Spenders. Diese gedruckten Zuwachslistcn sollen zugleich als Fortführung des Kataloges dauernd dienen, in jedes Buch wird vorn ein Exlibris mit Namenangabe des Stifters eingeklebt. •I -•

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.