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Jüdische Rundschau · 1904-09-23 · Heft 38-39 (23.9.1904) · page 21

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IX (1904)
Issue
Heft 38-39 (23.9.1904)
Date
1904-09-23
Page
– (sequence 21)
Language
German
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No. 38/39. J Ü D IS CHE RUNDSCHAU.__Seite 423. Kleine Ch:onik. « Jüdische Fideikommisse bestehen nach einer Entscheidung des Oberlandcsgerichts zu Celle, welche wegen der bevorstehenden Neuregelung des Fidcikomniisswcsens augcnbl'cklieh von besonderem Interesse sein dürfte, im Deutschen Reiche zu Recht. In dem Testamente eines im Jahre 1756 verstorbenen jüdischen Erblassers, eines mit irdischen Gütern reich gesegncten Grcsskaufmanncs, war bestimmt, dass die Hälfte des zum Nachlasse gehörenden Vermögens ״zum beständigen Aufnehn;en einer Familie", ״zu einem ewigen und unauflöslichen Fideikommisskapital und Gut" gewidmet sein solle. Es war dann in dem Testament d'c Nachfolgcordnung bis ins kleinste, sogar über das Aussterben des Manncsstammcs hinaus, geregelt; es waren Je- und allezeit" 300 Gulden iiir arme Verw׳audte ausgesetzt; cs war verordnet, dass allezeit eine Anzahl jüdischer Gelehrter gehalten werden sollten; und es waren endlich als ״Anhang des Geld- oder Geschäftsfideikommisses," welches somit die Hauptsache sein sollte, auch Häuser und Gärten dem Fideikommiss gewidmet, so dass sic mit solcher Qualität auf ewige Zeiten behaftet sein sollten. Da. wie das Gericht feststellt, auch Juden um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts von der Errichtung von Fideikommissen rach den aus dem Gewohnheitsrecht zum allgeme'nen Privatrecht gewordenen Normeti nicht ausgeschlossen waren, konnte es nach den wiedergegebenen Anordnungen keinem Zweite! unterliegen, dass cs sich um ein dcutschrechtliches Familienfideikommiss von ewiger Dauer handelte. Dem stand auch d e etwaige Unfähigkeit der jüdischen Gesch'eclitsfolger des Stifters. Grundeigentum zu erwerben, nicht im Wege, und es widersprach dem ebensowenig die mit dem Fideikommiss verbundene Verpflichtung, das Geschüft wtkcraiführen, da irgendwelche VcrpiTclmmgcn (die Bewirtschaftung eines Grundstückes u. dgl.) stets an ein Fideikonuniss geknüpft sind. Lauenburg L Pcmmcrn. Bisher war es üblich, dass die Fle'scherrr.eistcr unserer Stadt an die jüdische Gemeinde für Jedes koscher geschlachtete Stück Vieh 3 Mark bezahlten. Vor einiger Zeit beschlossen die Meister, diese 3 Mark nicht mehr zu zahlen. Da jedoch die jüdische Gemeinde darauf bestand, streikten •die Fleischcrme'ster und schlachteten nicht mehr koscher. Der Streik erreichte jetzt dadurch zu Uugunsten der Meister ein Ende, dass sich ein Fleischermcister, der sein Geschüft bereits aufgegeben, hatte, wiederum etablierte und nun allein die Schlachtungen für die Juden koscher ausführt. Judenv.anderun״. Der ״Daily Telegraph" meldet aus Berlin, dass die Königsberger Polizeibehörde neue Bcstim* mungen über die russischen Emigranten, die Deutschland passicren, erlassen hat. Danach müssen die Auswanderer Auslandspässe oder Schiffskarten vom Norddeutschen Lloyd resp. der Hamburg-Amerika-Linie oder *IW Mk. bares Geld haben; wenn nicht, werden sic nach Russland zurückgeschickt. Beide Dampfcrgcsellschaften haben an der Grenze Bureaus zuin Schifiskartenverkauf errichtet. Zur Frage der Ausschliessung der Juden von den Unteroffizferschulen. Nachstehende Bekanntmachung enthält das Heidelberger Amtsblatt wiederholt: B e k a :1 n t m a ch u n g. Nach einer Mitteilung der Inspektion der Infantericschulen hat dieselbe für die diesjährige Herbsteir.stellimg noch Bedarf an jungen Leuten zwischen 17 und 20 Jahren, welche bei Unteroffizierschulen cintrcten wollen. Einstellung erfolgt am 15. Oktober d. J. Gesuche sind entweder an das Kommando der betreffenden Untcroiiizierschule direkt oder beim Bezirkskommando Heidelberg unter Beifügung a) eines vom Grossherz. Bezirksamt ausgestellten Melde- Scheins; b) eines Koiinrmationsscheins bezw. Ausweises über den Empfang der ersten Kommunion; c) etwa vorhandene Schulzeugnisse: d) einer amtlichen Bescheinigung über bisherige Beschäftigup.gsweise. über früher bestandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung baldigst einzureichen. Bczirkskommando Heidelberg. Es können sich mithin nur junge Leute für die Schule melden, welche einen Konfirniaudenschein besitzen oder sich über Empfang der ersten Kommunion ausweisen. In Baden werden die Juden nicht wie in Württemberg oder Sachsen- Weimar und Meiningen etc. konfirmiert, mithin haben sie auch keinen Kor.firmandenschcin. Internationales Handelslehrinstitut In Strassburc• Dr. jur. B. Caleb. ehemaliger Bank-Attachce, hat dieses Institut gegründet (Strassburg. Julianstr. t). Es sollen darin namentlich Ausländern die Fähigkeiten zur Konkurrenz im Welthandel beigebracht werden. Die Anstalt ist grosszügig angelegt. Der Uuterrichtsgang dauert vier Semester, mit Spezialkurseu fünf Semester. Ein Internat steht zur Verfügung. Gesamtkosten per Kopi 1200 Mk. 1500 Frcs. jährlich. Prospekte in der Anstalt. * Jüdische Ehen in England. Nach der Statistik kamen im Jahre 1853 auf!WO geschlossene Ehen in England 1,8 jiidisehe und im Jahre 1902 7A jüdische. Die Schächtfragc in England. In der letzten Sitzung des englischen Unterhauses ergriff■ ein Abgeordneter die Gelegenheit, um den Minister des Innern zu fragen, ob und wann er ein Gesetz gegen d־>s jüdische Schächten vorlegen werde. Unterstaatssekretär Long erwiderte, dass er die Angelegenheit noch nicht studiert habe, dass er sic jedoch im Auge behalten werde. Der frommen Zeitung mit dem christlichen Krccuz an der Stirn, die sich ״Neue Preussische Zeitung” nennt, entnehmen wir folgende Auslassung Uber die .,Nationalzeitung’’: ״— n In der ,.National-Zeitung" lesen wir: Die Meldungen über Judcminruhen in Kowno haben sieb als geradezu phantastische Ucbertreibuagen erwiesen. Es ist nicht ein Dutzend Juden, cs ist nicht einmal ein Jude, ja nicht einmal ein halber Jude den Unruhen zum Opfer gefallen, sondun nur der Finger eines Juden, und sogar das ist nicht ganz sicher, denn aus der jetzt veröffentlichten amtlichen Meldung geht keineswegs hervor, dass derselbe nicht vielleicht geheilt werden könnte. Das Dementi besagt: Kowno. 13. September. (Meldung der russischen Telegraphenagentur.) Hier ist ailes ruhig. Das Gerücht von Unruhen, die sich gegen die Juden gerichtet hatten, ist dadurch entstanden, dass sich vor einem Monat bei einem Gewitter im öffentlichen Garten eine Schlägerei entwickelte, bei der ein Jude in den Finger gebissen wurde. Schon vor dem Eintreffen der Polizei war die Ruhe wieder hergcstcllt. Der Zwischcnfall blich ohne weitere Folgen. In einer Zeit, wo im fernen Osten mehr als einmal ״ein Kosak" als gcia!!e!t gemeldet werden musste, hätte der gebisse ne Finger des Kownocr Juden nicht zu einer solchen Moritat aufgebausc'nt werden dürfen, noch dazu, wo das Ge- Witter doch immerhin als mildernder Umstand angesehen werden zu müssen scheint. Dass ein Jude in den Finger gebissen wird, kar.n selbst im zivilisierten Westen einmal Vorkommen, zumal — bei einem Gewitter. Die russische Telegraphen-Agentur tut sehr wohl daran, diesen Fall eingehend klar zu legen. Nach diesem Dementi ist höchstens noch eine amerikanische Intervention zu fürchten. In Europa wird der gebissene Finger kaum mehr viel Staub aufzuwirbeln vermögen. Wir müssen wiederholen, dass wir diese ..antisemitischen Witze”, die wir für sehr gut halten, in der ״National-Zeitung" gefunden haben, also in einem Blatte, das in solchen Witzen noch gar keine Ucbung hat. Es sollte uns treuen, wenn die Jüdischen Leser der ..National-Zeitung” selber darüber lachten. Wenn wir so despektierlicli vc:1 der ״amerikanischen Intervention" gesprochen hätten — ja das wäre etwas anderes. Aber wir wollen bloss mitlächen. Vielleicht nimmt cs uns die ״National-Zeitung" auch kiinitig ab, das Wcltgchriill der Juden- Schaft über jeden gebissenen kleinen Judenfinger zu verspotten. Sic ist uns darin über.” So weit die Kreuzzeitung! Die russische Telegraphenagentur hätte ebenso gut berichtigen können, dass der selige Roscius Amerinus, den Cicero verteidigte, nicht in Amerika gelebt hat — er war bekanntlich in Ameria beheimatet — und dort mit Hilfe polizeilicher Recherchen nicht zu ermitteln sei. Denn sie berichtigt in Wahrheit nur einen Druckfehler. Die in den Zeitungen aus Kowno berichtigte Judenverfolgung beruht nämlich auf einem Druckfehler. Es handelt sich um Rowno in Wolhynien, wo die druckfehlerhaft aus Kowno berichtigten Aeusserungcn der ״Liebe" sich tatsächlich ahspicltcn. Hier war bei der .,Kreiszeitung" ebenso wie bei der Seelen- und religionsvcrwandtcn russischen Telegraphcnagcntur wieder einmal die Liebe grösser als die Wahrheitsliebe. Die Judcnhetzc In Smcla. Laut Berichten hiesiger Blätter sind bei der Judcnhetzc in Smcla vom •1. und 5. September gegen 50 Juden mehr oder weniger schwer verwundet worden, von den Ruhestörern keiner, da hei der Ankunft des Militärs alles auseiiiauderlief. Etwa 50 Juden sind obdachlos. Gegen ICO Läden wurden ausgeraubt. Bisher sind 30 Ruhestörer verhaftet. Die Polizei ist beschäftigt, das geraubte Gut aufzusuchen. In das Handwerkeramt werden ganze Ballen von in jüdischen Häusern und Läden geraubten Sachen clngebracht.

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