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Jüdische Rundschau · 1904-06-03 · Heft 22 (3.6.1904) · page 13

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IX (1904)
Issue
Heft 22 (3.6.1904)
Date
1904-06-03
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Seite 2$. » * יו No. 2i. jüblscUt. RündscHAl׳. vollkommen unwalir. Da diese Behauptung von mir ausgeht, so erlaube ich mir über die offenkundige Unwissenheit Mr. B a l f o u r s in der betreffenden Angelegenheit zu staunen. Ich habe in der Tat garnlcht vermutet, dass der Führer einer Partei, die vom Enkel eines ״fremden Einwanderers“ reorganisiert wurde, selbst ein Antisemit sei. Aber die Bestimmung der Bill und die Wirkung der Bill sind zwei verschiedene Sachen, und wenn auch die Regierung zu ihrer Ehre frei von Antisemitismus ist, die Frcmdenbill war doch von Antisemiten inspiriert und wird ihrerseits sie wieder aufmuntern. Ich habe mich schliesslich nicht nur auf die Frcmdenbill beschrankt. Ich wies auf die gleichzeitigen Erscheinungen der Judenhetze in Wales, des Judenboykotts in Limerick und der Judenbe- ״ schimpfungen in Schottland hin. Im ganzen Lande bemerkt man Zeichen der Ansteckung. Wie kann somit meine Prognose, dass die Epidemie auch England ״angreift", ״völlig unwahr" 6ein? Für einen Staatsmann, der den Antisetisnius für ״ein sehr ernstes nationales Unglück" betrachten würde, ist Mr. Batfour merkwürdig sorglos in der Nähe einer Pulvermine." Auch in einem Interview durch einen Korrespondenten des ״Daily Chronicle“ äusserte sich Mr. Zangwill über die Fremdenbill und ihre eventuellen Folgen. Er sagte u. a.: ״Die Fremdcnbill ist, ob es Major Evans-Üordon weiss oder nicht, von der British Brothers-Liga inspiriert, welche trotz ihres ablehnenden Verhaltens dem Antisemitismus im East- End Londons gegenüber, es doch »ich verschmäht haben, den Pater Crcagh in seiner unheilbringenden Tätigkeit zu unterstützen. Es gibt in England Keime des Antisemitismus, die eine Gefahr in sich bergen, und ich wiederhole, dass wir an der Epidemie, die gegen die Juden wütet, erkranken. Aber bitte zu bemerken: Ich sage nicht, wir seien bereits erkrankt, ich nabe es auch nie behauptet. Meine Ansicht ist, dass, wem! England das Heini der Freiheit für die armen Flüchtlinge, deren einziges Verbrechen Armut ist, bleiben soll, die Klausel gegen sic in der Bill ausgeschaltct sein müsse. Und damit wäre unser Einwand gegen die Bill überhaupt beseitigt..." Und dieser Ansicht Zangwills pflichten beinahe ein- Stimmig alle Klassen und Schichten der jüdischen Gesellschaft bei. Mit Ausnahme der wenigen jüdischen Parlamentsmitglieder, die für den Bill votierten, mit Ausnahme etwa von B. L. C 0 h e n, des wahren Assimilantentypus, der alles Jüdische unterdrücken möchte, weil es jüdisch ist, der leicht für alle judenfeindlichen Maßregeln zu gewinnen wäre, wenn mau sich nur damit hei John Bull einschmeichcln könnte, mit Ausnahme also dieser wenigen, deren blosser Name schon! bei den besser denkenden englischen Juden nicht gerade angenehme Gefühle erweckt, verhalten sich sämtliche Juden in dieser Angelegenheit ebenso wie Zangwill. Inzwischen setzt Rumänien seine Massregeln zur Aushungerung seiner Juden fort. Nach langen Kümpfen, in welchen politische Intrigen und Ränke keine kleine Rolle gespielt haben, ist das Gesetz des Herrn Vasile Lascar betreffend die Organisierung der Landgemeinden endlich veröffentlicht worden. Mit dem 14. Mai ist cs bereits in Krait getreten. Wir wollen keineswegs bestreiten, dass das Gesetz im allgemeinen ein fortschrittliches ist, aber mit Bezug auf die Fremden einen durchaus reaktionären Charakter hat. Die entsprechenden Be- Stimmungen sind im Art. 5 enthalten, der in wörtlicher Ucbcr-, Setzung foigendermassen lautet: Jeder Einwohner gehört einer Gemeinde an und muss zu deren Lasten beisteuern. Der Fremde, der sich in einer Gemeinde niederlassen will, muss die Bewilligung des Gemeindexates erlangen. Eine solche Bewilligung kann nur dann gewährt werden, wenn der Fremde ein Zeugnis der Behörde des Ortes, den er verlassen, nachwcisen kann, dass ec sich gut betragen hat; dass er, falls er volljährig ist, .dem Rekrutierungsgesetz entsprochen habe; dass er nicht wegen Vcrbreclieu oder Delikte vorbestraft ist und dass er ein Handwerk ausübei! kann oder ein Kapital von tausend Franken besitzt. Die Bewilligung des Gemeinderats kann nicht in Kraft treten, che sie vom Präfekten bestätigt worden ist. Gegenüber dem alten Gesetze stellt dieser Artikel eine bedeutende Verschärfung dar. Denn jenes machte zwar das Wohnen der Fremden in den Dorfgemeinden von der Bewilligur.g des Gcmcindcrats abhängig, verlangte aber keine Zeugnissc. Im neuen Gesetze werden Bedingungen gestellt, die Anlass zu Chikancn geben können!; so z. B. die Bedingung, ein Zeugnis vom letzten Aufenthaltsort zu bringen, den der Fremde vielleicht gerade deshalb verlassen hat, weil ihm die Behörden das Leben dort unmöglich machten. Ucbcrdics stand dem . Fremden nach dem alten Gesetze das Recht zu, gegen die Bc- Schlüsse des Gemeinderats an den Minister des Innern zu apcllicren. Jetzt hängt der ״Fremde“ sogar, nachdem er all dio schweren Bedingungen erfüllt hat, von dem Machtwort des Präfekten ab. Es ist also klar, dass in Betreff der Fremden — es handelt sieh dabei Immer um im Lande geborene Juden, denn es heisst ja ausdrücklich, dass sie dem Rckrutierungsgesetz genügt haben müssen ■— das neue Gesetz im Vergleich zum alten einen Schritt nach rückwärts bedeutet. Dies muss ganz besonders gegenüber gewissen Aeusscrungeii mancher Personen hervorgehobeu werden, die in der Behandlung der Juden Rumäniens eine Besserung entdeckt haben wollen. Es wohnen jetzt auf dem Lande ungefähr 50 000 Juden, von denen ein grosser Teil durch das neue Gesetz schwer getroffen werden diiritc, denn mit keinem Wort wird im Gesetz erwähnt, dass die bereits in den Gemeinden wohnenden Fremden nicht gestört werden sollen. Im Gegenteil besagt ein Zirkular des Ministers des Innern an den Präfekten: 111״ Verbindung mit der Konstituieiuiig der Gemeinden stellt die Frage der Niederlassung der Fremden in den Gemeinden, über welche Art. 5 handelt. Indem ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Bestimmungen dieses Artikels lenke, ersuche ich Sic, Massregeln zu treffen, damit dieselben bis zu ihrer ausführlichen Erklärung durch ein öffentliches Reglcment, so, wie sie im Gesetz enthalten sind, zur Anwendung gelangen.“ Dies ist doch wohl deutlich genug. Uebrigens muss bemerkt werden, dass auf dem Lande 3511 fremde Meister, 1320 fremde Gesellen und 951־ fremde Lehrlinge wohnen, dies!nacht iin ganzen 5785 im Handwerk beschäftigte Fremde. Die anderen werden wahrscheinlich nachzuweisen haben, dass sie die geforderten tausend Franken besitzen. | Kleine Chronik. | , Die Baruch-Aucrbach’schen Waisen-Erzlehungs-Anstalten, : die unter dem Protektorate des Kaisers und der Kaiserin Fried- ן rieh eine gedeihliche Entwicklung erfahren haben, bieten nach : ihrem eben erschienenen 71. Jahresbericht in ihrem neuen Heim au der Schönhauser Allee einer um die Hälfte des früheren Bestandes erhöhten Zahl von Zöglingen Raum. Indessen haben die Einnahmen der lediglich auf ihre eigenen Mittel und Zuwendungen ihrer Gönner angewiesenen Anstalten nur eben aisgercicht, tun den gegenwärtigen Zöglingsbestand von 5-1 Knaben und 30 Mädchen, den gleichen wie im Vorjahre, zu unterhalten und eine immer noch in Höhe von etwa 127 000 Mk. vorhandene Bauschtild zu verzinsen. Die Verpflegung erforderte IS 983 Mk. d. h. 51 Pi. für den Kopf und Tag, Ui■*, Pf. mehr als im Vorjahre, die Bekleidung 84 Mk. für jeden Zögling, die gesamten Bedürfnisse einschliesslich Gottesdienst, Büro, Renten, usw. 76414 Mk. Hiervon sind durch Zinsen des Anstalts- Vermögens und sonstige bestimmte Einnahmen nur etwa 57 000 Mk. gedeckt. Die Zöglinge gemessen den Unterricht grossenteils in höheren Schulen. Besonders begabte Knaben bleiben bis zur Abgaiigspriiiuiig, die Mädchen in der Regel bis zur erlangten Erwerstühigkeit im Hause. Im ganzen haben in den Anstalten bisher 579 Waisen eine über das Mass der notdürftigen Fürsorge hinansgehende Pflege, Erziehung und Ausbildung gefunden. Der weit reichenden Fürsorge für die entlassenen Zöglinge, die es fast durchweg zu achtbarer Stellung, zum Teil sogar zu Ansehen und Wohlstand gebracht haben, dient eine grössere Anzahl von besonders verwalteten Stiftungen, die für die unmittelbaren Anstaltszwecke unantastbar bleiben. Den Vorstand bilden neben dem Direktor Dr. Strclitz die Herren Berthold Marekwald, Kommerzienrat Eniantiel Lohnstein, Generalkonsul Eugen Landau, Professor Dr. Felix Licbermann, Kommerzienrat Hermann N. Israel und Kommerzienrat Isidor Loewe. Khrennüittcr sind Frau Reelia Atarekwald und Frau Professor Dr. Cäcilie Licbermann. Breslau. Der unlängst verstorbeneRentier Josef Gotthelf vermachte der Stadt Breslau 300,000 Mark und der Synagogengemeinde 200,000 Mark zunt Bau billiger Woiimmgcn für Arme, sowie 100,000 Mark Stipendien für arme Studierende. Nationalfond. V. Engel ans-alt Te egramm zur Vermählung vua Frl. Rosi P 1 ו! c z ״ w c r * Ratibor mit Herrn Rabb. Dr. Lazarus• GuJing. 0,50 Mk. N. N..!,י ־־ Kleine Sammlung in der Eisenbahn.0,50 ״ F. J. an Th. Tabaksteuer. 2,- ״ %

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