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Jüdische Rundschau · 1904-04-22 · Heft 16 (22.4.1904) · page 11

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
IX (1904)
Issue
Heft 16 (22.4.1904)
Date
1904-04-22
Page
– (sequence 11)
Language
German
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No. 16. Seite 167. JÜDISCHE RUNDSCHAU. seiii? Ursprünglich wollte man den Kongress dazu machen, indem man einen Verein gründen wollte, dem nur. Kongressdelegierte angehören dürfen. Spater haben wir uns entschlossen, die Gründer-Shareinhaber zu diesem obersten Organ zu machen, damit das oberste Organ der jüdischen Koionialbank mit dem obersten Organ der Kommission identisch sei. Eine Entscheidung muss also auch hierin getroffen werden. Die 3. Frage ist, du wessen Händen soll die Verwaltung sdn. Soll eine selbständige Verwaltungsbehörde, sagen! wir ein Dlrektorium geschaffen werden, oder soll das Direktorium der jüdischen Koionialbank der Verwalter sein״ Wir denken uns eventuell auch ein gemischtes System. A.-K. einerseits. Direktorium andererseits. Das letztere soll aus Fachleuten bestehen, die die Ländereien verwalten. Das A.-K. ist aber die Aufsichtsbehörde, mit dem alleinigen Rechte Boden zu kaufen. Diese Fragen, meine Herren, müssen Sie beantworten, wollen Sic haben, dass die N.-F.-Konunission weiter arbeitet. Dr. Friedemann beantwortet eine Interpellation nach de! Möglichkeit der Legalisierung des N.-F. in Deutschland dahin. dass man nach dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch wohl rechtsfähige Vereine gründen könne, die juristischen Personen gleich sichert Die Bewilligung hierfür sei aber von sogenannteil Normativ-Bestimmungen abhängig. Dor Präsident des Direktoriums der Jüdischen Kolonialbank Herr D. Wolnsohn, erstattet hierauf seinen Bericht Übe» den Trust. Donnerstag, den 14. April: 4. Vcrhandlungstag. Vormittags- Sitzung. «Direktor K r e m c ״ e t z k y erstattet namens des engeren A.-K. Bericht Uber die Arbeiten in Palästina. Seine Ausführungen ku'm'.nieren in dem Satze, dass das engere A.-K. ohne durch einen Kongrcssbeschluss oder durch ein Votum des grosser. A.-K. gebunden zu sein, alles unternommen habe, um sowohl selbst praktische Unternehmungen in Palästina zu fördern. als auch Privatuntcrnehmungcn, wie z. B. die GCulah men Möglichkeit zu unterstützen. (Der Güulah wurde von der jüdisehen Koionialbank V, Million Franken zur Verfügung gestellt;. Auf Ersuchen Dr. Herzls hält Dr. Kahn einen kurzen Vortrag über die Bodcnrechtsvcrhältnissc in der Türkei und Palästina. Die Bodengesetzgebung in der Türkei unterscheidet s:ch’ ganz .wesentlich von den diesbezüglichen europäischen Gesetzgcbungen. Was wir mit dem N.-F. machen wollen, dass das Land als Gemeingut erhalten bleibe, dass nur das Nutzniessungsrecht überlassen werde, das bestellt schon in der Türkei. Prin zipicll gehört aller Boden den! türkischen Staate. Wenn alsc Grund und Boden gekauft wird, so wird nicht das Eigentumsrecht, sondern das Besitz- und Nutzmessungsrecht gekauft. Man unterscheidet in der Türkei fünf K'osscn von Boden. Die 1. Klasse ist der Miri-Boden. wo das Oberhoheitsrecht dem Fiskus gehört, welcher das Land an einzelne überlässt, um es zu bearbeiten und den Zehent zu bezahlen. Die 2. Form ist Mülkgut: da besitzt man volles Eigentumsrecht, man muss aber die Bewilligung vom Fiskus zur Errichtung von Bauten und Kulturen erwerben, denn nach türkischem Rechte gehört der Boden dem Besitzer des auf dem Boden gepflanzten Baumes oder erbauten Hauses und der Fiskus begibt sich somit eines Rechtes auf den Boden, wenn er die Bewilligung zur Errichtung von Bauten erteilt. Die 3. Form ist Metrokeh. wo eine ganze Gemeinde‘die Besitzerin ist. Es gibt in der Türkei Gemeinden, die ein Gesamtrecht haben und wird dann nach zwei oder drei Semester entschieden, d. Los. wem die einzelnen Stücke zur Nutzniessung überlassen werden. Die 4. Form ist Wakf, das sind die gestifteten Güter. d:e bestimmte Zwecke verfolgen. Die Moschee z. B. ist ein Wakf. Diese Güter können nicht von Privaten verwaltet werden, sie können nur von Privaten gestiftet werden. Die Verwaltung führt ein besonderes Mimsteriurn. Die 5. Form F.rasi ist F.vat (tote Erde), das ist noen nicht urbarer Boden. Wer nicht urbaren Boden bebaut, erhält das Nutzniessungsrecht hierüber. Der Boden aber ist Miri. . Dr. Hcrzl resümiert diesen Bericht mit dem Satze: ״In Palästina geht der Weg auch zur privatrechtlichen Erwerbung nur durchs öffentliche Recht.“ Professor War bürg erstattet hierauf den Bericht Über die Tätigkeit der P a I ä s t i n a k o m m i s's i 011. Der Zweck dieser Kommission ist eine wissenschaftlich-praktische Erforschung des Landes zu ermöglichen. Zu diesem Beliufe hat sich die Kommission nach Sektionen geteilt. Die rechtliche Sektion wird für Ihre Arbeiten, da es sich um das Studium der einschlägigen Bestimmungen handelt, längere Zeit brauchen. Die technische Sektion befasst sich mit der Aufgabe, die allgemein-technischen Erfahrungen auch auf Palästina auszudclincn. Die agrikulturcllc Sektion will eine feste und solide Basis, Untersuchungen in Palästina selbst schaffen. Das erste Erfordernis hierfür ist die Begründung einerlandwirtschaftlichen Versuchsstation. Zur Verbesserung .des 'Kolonistenmaterials ist ferner ein Lchrgut notwendig, dass, die Söhne der Kolonisten für ihre Aufgabe methofiisch und modern hcranbildet. Lehrgut und Versuchs- Station müssen fn der Nähe sein damit sie einheitlich geleitet werden können. Das dritte Erfordernis ist die ganze Arbeit der Bewirtschaftung zu ändern. Das bezeichnen wir mit dem Ausdruck Siedlungsgut. Ein Versuch wäre ein Experiment, das in jedem Falle Nutzen bringen wird. Gelingt der Versuch, so werden die Arbeiter die Nutznicsser dieses Gutes sein, misshngt er, so steht der Boden für. eine weitere Arbeit zur Verfugung. Die Palästinakommission beabsichtigt auch ein sogenanntes Protektionskomitce einzusetzen, an welchem teilzunehmen alle hervorragenden Professoren der grössten landwirtschaftliehen Hochschulen gebeten werden. Die Kommission gedenkt aber auch noch 1. ein technisches Institut im Anschlüsse an die Versuchsstation zu errichten, wo Maschinen geprüft. Rohstoffe erprobt werden etc. 2. will sie eine medizinische Station schaffen, damit sie Situationen unmöglich macht, wie in diesem Jahre, wo durch Vernachlässigung der einfachsten Erfordernisse der Hygiene Seuchen ausgebrochen sind. In diesem Antrage ist das Programm der Kommission gekennzeichnet. Es enthält allerdings Arbeit für sehr viele Jahre, wenn diese Arbeit aber gelingt, und sie wird gelingen, dann wird ein Gutes getan werden für die Kolonisation in Palästina, welches mehr ist als wenn eine Menge von Kolonien dort neu gegründet wird. Auf Antrag des Herrn Arch. 0. Marmorek wird Herrn Prof. Warburg für seinen Vortrag der Dank zum Ausdruck gebracht. In der darauf folgenden Diskussion über das Ref. Prof. Warburgs. die auf Einzelheiten näher einging, bemerkt Dr. Herzl: Ein Feind der Kleinkolöo'sation ist, wer von ihr spricht, denn indem man seine Absicht ausspricht, schafft man an den Orten, wo man arbeiten will, unmögliche Erwerbs- Verhältnisse. Direktor Krcmenctzky erstattet weiter den Bericht übei die Errichtung einer Waisenschule in Palästina iür die Kischine wer Waisen. Ursprünglich bestand die Absicht, die Waisenschule mit dem Projekte der Schu'.iarm zu verbinden. Das A.-K. ist diesem Projekte nicht abgeneigt Es liegt aber ln der Natur der Sache, dass das A.-K. noch zu keinem Entschlüsse gekommen ist. da dasselbe nur ein systematisches Projekt, eine ordentliche Durchführung und die Bürgschaft für eine geregelte Verwaltung akzeptieren könne. Bei der Verwaltung von Walscngcldern ist die grösste Sorgfalt die erste Pflicht. In den letzten Wochen wurde dem A.-K. auch eine Anregung unterbreitet, zur Errichtung der Waisenschule in Verbindung mit der Laemmel-Schuie in Jerusalem, die zu den besten Schulen Palästinas gehören soll. ‘ Redner bittet diese Anträge eine Kommission, bestehend aus dem engeren A.-K. und den Herren Kohan-Berstein. Klee, Ussischkin und Friedemann zu übergeben, die in der Nachmittagssitzung Bericht zu erstatten hat. Donnerstag, den 14 April. 4. Verhandlungstag. Nachnuttagssitzung. Herr Prof. Warburg eröffnet die Debatte über die Anträge der Palästina-Kommission, indem er weitere Aus- Künfte über einige Punkte gibt. Dr. Alex. Marmorek unterstützt diese Anträge aui das Wärmste. Er sieht in ihnen nicht nur einen grossen wirtschädlichen Erfolg, sondern ev. auch einen politischen Erfolg. Frankreich z. B. hat es sofort begriffen, welchen Wert solche wissenschaftliche Institute in Ländern besitzen, die so'eher Anstalten entbehren. So ist die Tatsache nicht nur interessant, sondern auch sehr belehrend, dass die meisten Gouverneurs in Afrika Mediziner sind. Ein weiteres Beispiel liefert England, welches sofort nach Eroberung Khartums eine agrikulturellc und bakteriologische, Station eingerichtet hat. durch welche cs zunächst die alten Uebel ausrottete. Redner plaidiert aber zunächst an die Errichtung der Versuchsstation und der medizitfschcn Station zu schreiten, well cs ebenso für die Kolonisten nützlich ist aus ihrem Boden die besten Kräfte zu ziehen, als auch für die Kolonisation nützlich ist ein gesundes Menschenmaterial zu erziehen. Dr. Herzl verteidigt den Vorschlag, ein, Siedlungsgut nach den Anregungen Dr. Oppenheimers zu schafien. auf wärmste, weil es für uns ein sehr wichtiges Experiment sein wird für die spätere Grosskolonisation. Das Siedlungsgut hat für uns denselben Wort, wie eine landwirtschaftliche Versuchsstation. Dr. Klee schliesst sich diesen Ausführungen an und weist namentlich nach, dass selbst in dem unwahrscheinlichen Falle des Misslingcns der Siedfungsgenossenschaft ein pekuniäres Risiko für die Bewegung ausgeschlossen ist. Herr Pineies (Galatz) erwähnt die grossen Schwierigkeiten. die sich für Unternehmumren ergeben, die von privater Seite erfolgen. Er erwähnt einen Vorfall aus dem Jahre 1882. als die rumänischen Zionisten Gefahr liefen, die eben gegrilltdete Kolonie Sichrem Jakob zu verlieren. Dr. Jacobsolut dst der Ansicht» dass zuerst eine Versuchs- Station geschaffen wird, dann das Lchrgut. . Diese beidenln-

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