Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VIII (1903)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1903)
- Date
- 1903-05-08
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 184. JlidisoliA Rundscliau. No. 19. gemeinde Ruhrort sind, zu Beiträgen herangezogen werden dürfen oder sollen, weist das Statut nicht auf; somit fehlt cs• der Forderung des Beklagten auch an einer rechtlicher: Grundläge, woraus sich die Bestätigung der Vorentscheidung und damit die Entscheidung über die Kosten ergibt. Stahlfedern fn zionistischer Uniform hat, wie der ״Warsehawski Dncwnik“ berichtet, eine Stahlfederiabrik in den HandcJ gebracht. Einige Anhänger des Zionismus führten alsbald solche Stahlfedern in ihren Schulen ein. Den Warschauer konservativen Juden gefiel diese Neuerung aber garnicht und sie drohten damit, ihre Kinder solche Schulen nicht mehr bcsuchen zu lassen, in welchen zionistische Ideen Verbreitung fäiulcn. Das Eigentümliche an der Meldung ist nur, dass schon lange solche Federn mit Magen Dawid und in England hergestellt werden. Wir haben solche Federn schon viele Jahre vor dem ersten Kongress gehabt. lieber die Verwendung der Sr. Majestät unserm Kaisc! ziigetallenen zwei Millionen Mark aus der Hinterlassenschati der Frau Baronin Cohn-Oppcnlicim wird die Nachricht verin eitet, dass der Monarch, den Betrag bereits unter viele veraunte Offiziers- und Bcamtciiiamilien' verteilt habe. Diese Nachricht ist imzutreiiend. Zunächst ist die Erbschaft noch nicht ausgeschlittct. Weiter hat der Kaiser die Absicht gcäussert, nicht einzelnen Familien, sondern nicht gut dotierten Oftizicrkorps Zuwendungen zu machen. Bekanntlich sind die neu gegründeten Regimenter nicht im Besitz derartiger Fonds, wie die alten Truppenteile, welche bedürftigen Oiiizicrcu damit helfen können. Ob nicht deutsche Blätter sich finden, die die 0!!r׳iere warnen werden, Fonds zu benutzen, die In letzter Linie aus ,.Judeugeld‘* hervorgegangen sind? Persönliches. Zum 25jährigen Jubiläum unseres (10sinnuiigsgctmssin Dir. Lcszynski, das unter allgemeiner Teilnähme geieiert wurde, überbrachtc Rechtsanwalt Mantke die Glückwünsche der Berliner Zionisten. | Kleine Mitteilungen. . Der Verein christlicher Fürsorger für Jüdische Proselyten, zu dessen regelmässigen Förderern der Deutsche Kaiser gehört, feierte in der Matthäikirche bei recht starkem Besuche sein Jahresfest.' Pastor Lasson hielt die Fcstpredigt über Matth. 27, 25. Dem Jahresbericht, von Pastor Gelfert erstattet, ist zu entnehmen, dass der Verein seit 1836 besteht. Nach seiuen Statuten, deren Entwurf von der Hand des hernach als Generatadjutant Friedrich Wilhelms IV. bekannt gewordenen Otto von Oerlach herrührt, ist der Verein durch die leibliche Not der Proselyten und Katechumenen entstanden und hezweckt, als Ergänzung der Missionsarbeit, sich durch Rat lind Tat der jüdischen Proselyten und der nach Wahrheit forschenden Juden geistlich und leiblich anzunehmcn. In ungefähr 60 Fällen konnte durch regelmässige und ausserordentliche Unterstützungen geholfen werden. Unter den Pilcglingen befinden sich manche Hochbetagte, Kranke und Arbeitsunfähige. Für die dargcrcichtcn Unterstützungen wurden durch den Verein insgesamt 3370 M. ausgegeben. Pastor Lasson ist ein Sohn des ‘Privatdozenteii Professor Lasson, der vor seiner Taute Lazarussolm hiess. Eine Scnatsentschcldung In betreff einer zionistischen Ver- Sammlung. Der Dirigierende Senat nahm die Klagesache des Bürgers Joseph R o s c 11 f e 1 d gegen das Urteil des Berditschexver Friedensrichter-Plenums wegen seiner Beschuldigung laut Art. 29 der Strafverordnung vor. hi Anbetracht dessen: 1. dass Rosenfeld in vorliegender Angelegenheit zur kriminellen Verantwortung gezogen und durch die Urteile des Friedensrichters imd des Plenums für die Veranstaltung einer ziouisiisehen Versammlung in der Stadt Berditschew, ohne vorher eingeholte Erlaubnis der Polizei, der Uebcrtretung des Art. 116 der Verordnung zur Vorbeugung von Vergehen beschuldigt wird; 2. dass eine solche Handlung Rosenield's keine An- Zeichen eines kriminell strafbaren Vergehens in sich schliesst und der Polizei nur Grund gab, Massnahmen zur Aufhebung der ungesetzlichen Versammlung zu treffen; 3. dass der Art. 29 11er Strafverordmiiig bei der Afiäre Rosenield's unrichtig angewandt ist, da dieser Artikel keine Nichterfüllung der Gesetze voraussieht, sondern lediglich die Nichterfüllung der gesetzliehen Forderungen der bestehenden Behörden im Auge hat und 4. dass demnach das in vorliegender Angelegenheit mitgeteilte Protokoll der Polizei über die stattgehabte Uebcrtretung des Art. 116 der Verordnung zur Vorbeugung von Vergehen, kraft des Art. 50 der Verordnung der kriminellen Rechtspilege keinen Grund zur Einleitung einer kriminellen Klagetiihrung gibt, bestimmt der Dirigierende Senat: wegen Uebcrtretung der Anmerkung I des Art. 50 der Verordnung der kriminellen Rechtspflege und des Art. 29 der Strafverordiiung. das Urteil des Berditschew er Friede ח •srichter-Plc- 11 ums in vo rlie g e 11 de r Sache und die gesamte diesem Urteil v o r a n g e g a 11 g e 11 e K1 a g e f ii h - r u n g, als eine unrechtmässig er h'o bene, aufzuliebe n. Für Rechtsverhältnisse 111 Mischehen ist eine Ent sch eidüng des O b c r v c r w a 11 u n g s g e r i e h t s von Bedcutung. weil durch diese die Frage: ״Hat der Ehemann auch zu der Kirchengenieinde, der nur die Ehefrau angehört, Abgaben zu entrichten?“ verneint worden ist. Der Vorstand der Synagogengemeiiide zu Ruhrort hatte einen Prokuristen A., weil seine Ehefrau zur Zeit der Heranziehung zu 88. 32 und 88 Mark für das Etatsjahr 1898/99 noch der jüdischen Religion am:»־- hörte, verklagt, doch hatte der Bezirksausschuss zu Piisseldorf nach der Zurückweisung der Reklamation des Klägers am 15. Januar 1901 den bei ihm angebrachten Klageanträge des Kaufmanns entsprechend, auf gänzliche Freistellung des Verklagten erkannt. Gegen diese Entscheidung hatte der Vorstand der genannten Synagogengemeinde Berufung beim Obervcrwaltungsgericht eingelegt, ist aber damit kostenpflichtig abgewiesen worden, indem das Erkenntnis des Bezirksausschusses zu Düsseldorf als zu Recht bestehend anerkannt wurde, in den Gründen erklärte das Obervcrwaltungsgericht ' vom Kläger behauptete Bestehen einer Observanz bezüglich des vorliegenden Falles für nicht nachgewiesen. Es verweist sich auch die verspätete Heranziehung des Klägers zu Beiträgen an die Synagogengcmeiiide in Ruhrort für das Etatsjahr 1898/99 als eine unzulässige Naehforderung. da derartige .Beiträge nach dem Gesetz über die Verjährungsfristen bei öffentlichen Abgaben vom 18. Juni 1840 im Falle gänzlicher Ucbei gchung nach dem Ablauf des Kalender-, jetzt Etatjahres nicht mehr nachgefordert werden dürfen. In den Vorschriften über die Beitrugsfrist, namentlich auch eine Bestimmung, dass nichtjüdische Ehemänner solcher Frauen, welche Mitglieder der Synagogen- י . ... ...... "VerantwortlicherKed&ktöur:Dr.fieinrichLoewe,BerlinNW.40,Lehrterstr. 14/16. Verlegj'tidücbeRuiäd8chia/B.GTmTK£C Berlin 0, 22, Augtutetr. 49». Druck: F, Lenz & Comp., G. m. b. H. Berlin O. 27, Holzmarkiatr, 4. Nationalfond. f ךu-*-je*.j. - awn*MMMMaunwHM1Mnaa1M1*m1ntanR(*r A. ».Versöhnung.0,50 Mk. J . . z gesammelt.. . . . 1,00 ״ Machazith - Haschekcl H. L-..0,50 ״ Von Hedwig A m o 1 s k i in der Tanzstunde gesammelt als Abschied ifir M. T.4,00 ״ (L.) Von Dr. Laban, nach dem Bestellen des Staats - Examens .. . . 3,— Sammlung in der Ortsgruppe Strassbürg i. L . . ... 6,20 ״ Gesamtsumme 15,20 Mk. Für die Opfer In Klschinew. (L.) Von Dr. Laban (mit der Bestimmung, diese Summe für eine Gruppe unseres Volkes zu vor* wenden, die es gerade am nötigsten gebraucht), uns in voriger Woche übersandt . . . . 7,00 Mk. n חן(1ןן'ו׳ ־6 ־18 •& U.A״U״‘U״N;W': t'#!#%*»#«•* J..׳ X \}s $0 t J# v# %*0 st wt v* Briefkasten der Redaktion. l/: 1׳' T V T T 1׳' V T;V V V , . . .., . . . . e-%» c, a,ד. «ס c, c» c,יגי v*. ».ii .ד< k.-: c, c, c,.ר< c« k, n »׳- ׳' V T T T T T T T V T T Y T TT T T v ׳׳ ־ ■■ •. * A * 1׳ wzs Ci *a ci Ci 1.i gi wi d v, w d d Ci e» A\ >1 ני. נ׳י~ ני~ V:J| Israel Auerbach in Bern. Nein. Heinrich Locwe ist nicht der Autor des letzten Leitartikels. Er unterschreibt Seine Artikcl stets mit ganzem Namen oder mit seinem bekannten Pseudonym. Zionsgruss. H. W. in Danzig. So schön der Prolog ist, für unser Blatt Ist er nicht verwendbar. Zionsgruss. ךמ*#י?ו*«»